CCU-Bauunternehmen macht sich für das Abholzen einer 100 Jahre alten Rotbuche stark – Baum angeblich todkrank!

Leider, leider habe er schlechte Nachrichten, überraschte Rolf Gramckow, bei der Gemeindeverwaltung zuständig für Grünplanung, die Politiker in der jüngsten Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses. Ein vom CCU-Investor Ten-Brinke beauftragter Gutachter habe empfohlen, die an der Bahnhofsstraße stehende Rotbuche zu beseitigen. Sie ist bereits vor mehr als 100 Jahren an dieser Stelle gepflanzt worden.

Der Baum werde maximal noch zehn Jahre halten, da er von Pilzen wie dem Riesenporling befallen sei, wurde den Kommunalpolitikern mitgeteilt. Und die Rotbuche werde auch nur dann noch ein Dezennium durchhalten, wenn entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen würden.

Gramckow redete so, als sei damit das Todesurteil für den Baum schon so gut wie gefallen, hatte aber die Rechnung ohne den Ausschussvorsitzenden Horst Ostwald (SPD) gemacht: Der wies Gramckow kurzerhand an, doch bitte alles Erdenkliche zu veranlassen, damit man sich wenigstens noch die nächsten zehn Jahre an der ortsbildprägenden Rotbuche erfreuen könne.

Einen ersten Tipp zur Baumpflege erhielt Gramckow dann auch gleich von Karin Honerlah: Die WHU-Fraktionsvorsitzende ermunterte den Verwaltungsmitarbeiter, doch dafür Sorge zu tragen, dass der Baum während der Bauarbeiten vor Beschädigungen geschützt wird.

Ob Gramckow schon entsprechende Hilfs- und Schutzmaßnahmen in die Wege geleitet hat, war bis Ende vergangener Woche nicht zu erfahren. Der Verwaltungsmann hat sich krank gemeldet.

Übrigens: Bereits während des Genehmigungsverfahrens für das CCU wollten einige Kommunalpolitiker darauf wetten, dass über kurz oder lang die CCU-Bauherren der Rotbuche mit allen Mitteln zu Leibe rücken würden, weil der Baum den Bau des Einkaufszentrums doch erheblich stören könnte. Mal sehen, wie die Wette wohl ausgeht…

Christian Meeder

28, April 2013

März 2012: Bäume am Ulzburg-Center illegal gefällt

42 thoughts on "CCU-Bauunternehmen macht sich für das Abholzen einer 100 Jahre alten Rotbuche stark – Baum angeblich todkrank!"

  1. … Und noch was…ein Rasenmäher die von einem Reihenhausbesitzer unter einen alten, schützenswerten Baum gestellt wird, ist ja wohl nicht vergleichbar mit Baucontainern und Bauschutt. Und wenn schon bei Großbaustellen keiner regiert, wer sollte dies denn in der Reihenhaussiedlung tun…

    Wir müssen uns mal überlegen, dass viele von uns gerne weiterhin hier leben möchten, vielleicht sogar unsere Kinder etc….wo sollen denn da noch Bäume vorkommen, wenn es so weitergeht? Ich bin kein militanter Baumschützer, aber ich mag alte Bäume und deren Verdrängen zugunsten von Betonmassen, finde ich richtig schlimm.

  2. Sehe ich anders, hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Jeder von uns hat seine Bäumchen im Garten und seine Carports stehen, die übrigens bei Neubauten meiner Meinung nach wirklich nicht an Knicks etc gebaut werden sollten, aber das steht gar nicht zur Debatte.

    Es geht um Baustellen und den großen Erdaushub, schauen Sie sich bitte die seit fünf Tagen entstehende Baugrube am Kronskamp an, die Bäume werden, wenn nicht aufgepasst wird in zehn Jahren ebenso ein trauriges Gutachten bekommen wie die Buche in der Bahnhofstraße. Und das sollte verhindert werden, wie es ja auch die DIN empfiehlt.

    Jeder Heimwerker der sein Carport aufstellt buddelt mit einem Spaten ein Loch in den Boden und reißt nicht brachial mit einem Bagger die Wurzeln raus. Darum geht’s!

  3. Vielleicht eine kleine Ergänzung zu der Diskussion um den Antrag der WHU: Tatsächlich hat dieser Antrag der WHU leider keineswegs so segensreiche Auswirkungen wie hier von der WHU dargestellt gehabt.

    Die allumfassende Formulierung der WHU bedeutete das Schaffen massiver Rechtsunsicherheiten für die große Mehrheit der Bürger – im Endeffekt hätten Bürger nicht mehr mal Rasenmäher (Gerätschaften!) in ihren Reihenhaus-Gärten auch nur in der Nähe eines schützenswerten Baumes abstellen können – der WHU-Entwurf gilt für das Reihenhaus genauso wie für das CCU, Hunderte von Carports von Privatanwohnern wären womöglich plötzlich über Nacht illegal geworden.

    Und das heißt eben nicht Baumschutz, sondern stattdessen ein Baumvernichtungsprogramm, da nun jedem klar wird, daß er seine Bäume fällen muß, bevor sie irgendwie auch nur in die Nähe der WHU-Schutzgrößen wachsen.

    Tatsache ist doch vielmehr, daß die Baumschutzsatzung eine Gängelung „rechtstreuer“ Bürger ist, sie aber offensichtlich gerade gegenüber gewerblichen Bauherren nicht durchgesetzt wird.

    Wenn die WHU sich mehr eines „maßvollen“ Baumschutzes unter Einbeziehung berechtigter Bürgerinteressen widmen würde statt der Forderung von Radikallösungen, könnte viel mehr erreicht werden.

  4. Hallo Herr Kirmse. ich möchte den Antrag der WHU kurz noch einmal darstellen (nachzulesen auf der Homepage der WHU und den Antragsberatungsunterlagen im Bürgerinformationssystem der Gemeinde ).

    Es geht nicht um 1,5 m gemessen ab Baumstamm.

    Wie in vielen Gemeinden/Städten geregelt, wurde von der WHU vorgeschlagen:

    „Der Umwelt- und Planungsausschuss möge beschließen,die Baumschutzsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg dahingehend zu ändern,
    – dass der zu schützende Wurzelbereich definiert wird als Bodenfläche unter der Krone von Bäumen zuzüglich 1,5 Metern nach allen Seiten,
    – dass als verbotene Handlungen auch das Verdichten oder Befestigen des Wurzelbereiches z.B. durch Befahren oder Abstellen von Fahrzeugen oder anderen Maschinen/Gerätschaften oder durch Lagern von Baumaterial oder sonstigen Lasten in § 4 aufgenommen werden.“

    Die Messgröße ist nicht der Stamm sondern die Krone !
    Insofern hätte – wenn so beschlossen worden wäre – sofort die Baustelle neu geordnet werden müssen.

    Leider haben die anderen Parteien dem nicht zugestimmt.

    1. Krone plus 1,5m war mir schon klar, hatte ich auch so geschrieben und bin eigentlich der Meinung, daß es so auch auf dem Baugrundstück aussieht, aber dann hab ich vielleicht nicht richtig geguckt.

      1. Sie haben tatsächlich nicht richtig geguckt. Die Container befinden sich ein ganzes Stück unterhalb der Krone, jedenfalls nicht außerhalb des mit der beantragten Satzungsänderung geforderten Schutzbereichs von 1,5 m.

  5. Im letzten Absatz bekennen Sie sich zu „Natur im Ort erhalten“ und da sind wir einer Meinung. Das freut mich

    Im ersten Absatz ist leider nur Polemik.
    In der Tat war es nur die WHU, die diese Änderung wollte.Kommen sie doch einmal in die Gremiensitzungen.

    Ich habe nicht gesagt, diese Passage ist nicht erforderlich, ich habe gemeint, dass unabhängig von einer Satzung , der Umweltbeauftragte auch Pflichten aus dem Gesetz und seinem Selbstverständnis hat.

    Warum man bei solchen großen Bauarbeiten Rinden schützen sollte ?

    Das fragen sie ernsthaft ?

    Lassen sie uns bei dem Thema gemeinsam für die Natur im Ort eintreten und nicht albern ( pinkelnde Bauarbeiter).

    Was sagen sie denn zum Kronskamp , haben Sie sich das einmal angesehen?

    1. Kronskamp hab ich bislang nicht gesehen, deswegen möchte ich da auch nichts zu sagen.

      Gerne komme ich auch mal zu einer Sitzung, bislang hatte ich aber nie rechtzeitig Feierabend, um erscheinen zu können.

      Ich frage nicht, warum Baumrinde geschützt werden soll, sondern nur, warum die Rinde eines Baumes, der Aufgrund seiner Lage auf dem Baugrundstück gar nicht beschädigt werden KANN, geschützt werden soll. Großer Unterschied! 😉

      Und ich wollte auch nicht in Frage stellen, ob es tatsächlich nur die WHU war, die eine Satzungsänderung wollte, vielmehr ging es mir darum, daß die 1,5m Abstand, die verbindlich vorgeschrieben werden sollten, daß die aktuell aber bei besagter Buche sowieso eingehalten werden.

  6. Hallo Herr Kirmse,

    in besagter Sitzung war es wirklich einzig die WHU, die diese Änderung haben wollte und es ging darum den schützenswerten Bereich um den Baum herum auszuweiten und dies auch nicht als Empfehlung wie im Infoblatt, sondern als Fakt.
    Gerade im Hinblick auf kommende Bauvorhaben, muss es doch möglich sein, vor Bauarbeiten abzuklären, wie weit gebuddelt werden darf. Und Krone zuzüglich 1,50 m rundherum, gibt den Bäumen doch schon etwas Luft.

    Das sagt die DIN:

    „Schutz von Bäumen gegen mechanische
    Schäden
    Zum Schutz vor mechanischen Schäden (z.B. Abreißen
    der Rinde, des Holzes oder der Wurzeln, Beschädigung
    der Krone) durch Baustellenfahrzeuge sind Bäume
    im Baubereich durch einen Zaun zu schützen, der den
    gesamten Wurzelbereich umschließt. Als Wurzelbereich
    gilt die Bodenfläche unter der Kronentraufe zuzüg-
    lich 1,50 m (bei säulenförmigen Bäumen zzgl. 5 m).
    Ist eine Umzäunung aus Platzgründen nicht möglich,
    ist der Stamm mit einer abgepolsterten, mindestens
    2 m hohen Bohlenummantelung zu schützen.“

    Das ist eine Empfehlung, die bisher nicht eingehalten wird/werden muss. Durch eine Satzungsänderung wäre es m.E. Pflicht dies einzuhalten.

  7. @ Herr Kirmse, was wollen Sie eigentlich ?
    Wenn Sie zum Kronskamp fahren, dann sehen sie den möglichen nächsten toten Baum. In der Baustelle / Baugrube hat man bis an das Wurzelwerk gebaggert, das Wurzelwerk war offen erkennbar und wurde vom Baggern beschädigt.
    Es geht auch darum, dass der Beauftragte in der Gemeinde sich solche Sachen anschaut und vorher Absprachen trifft.

    Warum ist zum Beispiel in der Bahnhofstraße kein Schutz aus Holz um den Baum gelegt worden , um die Rinden zu schützen. Warum hat man nicht verboten um den Baum keine Container etc. aufzustellen ?

    Auch im Kronskamp ist das nicht erfolgt..

    Die Leitungen auf das Grundstück wurden offen nach Ausgrabungen verlegt, warum wurde hier nicht ein anderes Verfahren gewählt usw.

    Warum hat man erst nach Protesten der WHU , die Bäume vor dem ital. Restaurant in Süd vor den wild parkenden Autos geschützt.
    Ich könnte noch mehr Beispiele nennen Es geht auch- Satzung hin oder her- um eine grundsätzliche Einstellung.
    Wer glaubt frische Luft kommt aus der Steckdose und Bäume sind für die Bebauung hinderlich, dem ist nicht zu helfen.

    Die nächsten Generation kann sich ja dann mit dem Folgen abquälen.

    1. Ach was, plötzlich heißt es „Satzung hin oder her“?! Es wurde so dargestellt, als wenn einzig die WHU eine Satzungsänderung haben wollte und ich wollte lediglich darauf hinweisen, daß der Ist-Zustand derselbe wäre, selbst wenn die Satzungsänderung beschlossen worden wäre. Ich finde das nicht unwichtig, denn wenn eine Satzungsänderung anscheinend gar nichts an dem ändern würde, wie es ist, dann braucht man die Änderung nicht als ach so wichtig anpreisen (dann ist das nämlich ein reines „dem Bürger erzählen, was er hören will“, unabhängig von Tatsachen). Die WHU hätte doch mit ihrer Satzungsänderung weder die Container um, noch den Abstand zu dem Baum verändert. Und wozu man die Rinde der Buche schützen sollte, müssen sie mir mal erklären. Zu 2 Seiten steht sie am Grundstücksende und zu den anderen 2 Seiten stehen Container. Soll die Rinde vor wild pinkelnden Bauarbeitern geschützt werden oder wie?

      Ich habe nie behauptet (ganz im Gegenteil!!!), daß man Bäume nicht schützen sollte oder mir die Natur egal wäre! Und wenn die WHU sich für Umweltschutz stark macht, dann begrüße ich das sehr und es ist wünschenswert, daß sie nicht die Einzigen sind, die das tun, das stelle ich überhaupt nicht in Frage! Und wenn es in der Gemeinde einen Umweltschutzbeauftragten gibt, na klar, dann soll der sich um diese Dinge selbstverständlich kümmern und wenn er das wiederholt nicht tut, dann ist er inkompetent oder überfordert und muß ersetzt oder verstärkt werden, auch das stelle ich nicht in Frage!

  8. Ich bin gestern an dem Baum vorbei gefahren, sehr schick, schön groß. 🙂 Allerdings, die von der WHU mal geforderten 1,5m Abstand von der Krone im Bodenbereich, die sind doch, wenn ich richtig aus dem fahrenden Auto geguckt habe, gegeben?! Somit wäre die Situation auch nicht anders, wenn der Änderungsvorschlag von der WHU zur Baumschutzsatzung angenommen worden wäre.

  9. Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg, die sich seit 2002 mit dem Titel „Umweltfreundliche Gemeinde“ schmückt, sollte alles Erdenkliche in die Wege leiten, die Rotbuche, die Sauerstoffspender und Brutstätte für Krähen ist, zu erhalten.

    Sollte der Baum gefällt werden, würde wieder einmal der Spruch des Theologen Albert Schweitzer gelten:

    Der Mensch beherrscht dieNatur,
    bevor ergelernt hat, sich selbst zu beherrschen

  10. … und dann waren da noch die beiden Straßenbäume links und rechts an der Einfahrt zur künftigen Tiefgarage von der Hamburger Straße zum CCU – auch als zu erhalten im B-Plan 63 festgesetzt.
    Sie wurden „versehentlich“ gefällt, als die Vorbereitungen zu den Bauarbeiten im letzten Jahr begonnen haben.
    Das wurde dann auch auf Nachfragen der WHU bemängelt und es soll von den Projektentwicklern Ersatz geschaffen werden.
    Aber wo dann nachgepflanzt wird und welche Größe die Bäume dann haben werden, steht leider noch nicht fest.

    1. Was passiert denn, wenn die einfach gar nichts machen und das aussitzen? Setzt es dann ein Bußgeld in einer Höhe, die denen wirklich weh tut (also eher 100 T EUR / Baum als 100 EUR, worüber die sich bestenfalls schlapplachen dürften)? Die Bäume sind nun weg, und das dreiste Hinwegsetzen über solche Vorgaben wird ja nie aufhören, wenn es gar keine Sanktionsmöglichkeit gibt. Kann man nicht solange sämtliche Profite des CCU komplett abschöpfen, bis da wieder Bäume in exakt der Größe wie zuvor stehen? Was technisch sicher ginge, da kommt dann ein Spezialfahrzeug mit einem 8-Meter-Baum in einer halbkugelförmigen Baggerschaufel, habe ich zu Schülerzeiten mal bewundert, soll schon in den 80ern 50 TEUR gekostet haben, könnte also extrem teuer sein. Aber das hätten sie eben dann vorher bedenken müssen….

      1. “ Aber das hätten sie eben dann vorher bedenken müssen…. “

        Daran krankt es ja aber im Allgemeinen ist so schönen grünen Gemeinde.

        1. ” Aber das hätten sie eben dann vorher bedenken müssen…. ”

          Uups .. zu schnell getippt …

          Daran krankt es ja aber im Allgemeinen in unserer so schönen grünen Gemeinde.

  11. Ich habe das Thema per „Bürgerscheckheft“ gemeldet:
    „Ich möchte hiermit mitteilen, dass augenscheinlich im Bereich der Baustelle CCU die in der Baumschutzsatzung §4 stehenden Auflagen zum Schutz eines erhaltungswürdigen Baumes – Rotbuche – nicht eingehalten wurden. Ich bitte darum, den Vorgang von Seiten des Ordnungsamtes abzuklären.
    Weitere Angaben siehe Diskussion auf der HU Ulzburg-Online“
    Ich hoffe das wird damit offiziel aufgenommen.

    1. Da drücke ich mal die Daumen das da was passiert bevor der Baum tatsächlich nicht mehr zu retten ist.
      Ich habe auch einen Vorgang dort gemeldet, rechtlich wäre das innerhalb von wenigen Tagen von der Gemeinde zu regeln gewesen. Mittlerweile warte ich schon seit fast 4 Monaten darauf das sich mal jemand von der Verwaltung aus seiner Deckung wagt.

  12. Traurig, dass sich niemand aus dem Rathaus berufen fühlte, sich zu kümmern.
    Dabei kennt Herr Gramkow die DIN-Vorschrift 18920, die Bäume bei Baumaßnahmen schützen soll. Er hatte sie anlässlich der Debatte um die Änderung der Baumschutzsatzung parat, leider war sie inhaltlich dort nicht einschlägig.
    Es gibt auch Kommunen, die von sich aus Informationern herausgeben. Ein Beispiel findet sich unter folgendem Link:
    http://www.stadtentwaesserung-lindau.de/pdf/BaumschutzimBaubereich.pdf

    Zur Info: Die WHU hatte vor einigen Monaten vorgeschlagen, die Baumschutzssatzung zu ändern. Es sollte in der Aufzählung dessen, was nicht erlaubt ist, aufgenommen werden, dass der Wurzelbereich zu schonen ist, dieser nicht verdichtet oder befahren oder als Lagerplatz genutzt werden darf. Diese Klarstellung wurde von allen anderen Fraktionen übrigens abgelehnt.

    1. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die anderen Fraktionen Ihren Vorschlag ohne jede Begründung abgelehnt haben – diese haben Sie hier leider nicht wiedergegeben. Oder würde sich Ihre Darstellung als „Grünschützer“ dann hier nicht mehr so positiv abbilden lassen, wenn Sie die Begründung der anderen Fraktionen und des Herrn Gramkow mit erwähnten?

      1. Auszug aus dem Protokoll vom 11.2.2013: Der Antrag der WHU-Fraktion, die Baumschutzsatzung dahingehend zu ändern,
        – dass der zu schützende Wurzelbereich definiert wird, als Bodenfläche unter der Krone von Bäumen zuzüglich 1,5 Metern nach allen Seiten;
        – dass als verbotene Handlungen auch das Verdichten oder Befestigen des Wurzelbereiches z.B. durch Befahren oder Abstellen von Fahrzeugen oder anderen Maschinen/Gerätschaften oder durch Lagern von Baumaterialien oder sonstigen Lasten, in § 4 aufgenommen werden;
        wird bei
        2 Stimmen dafür (Mitglieder der WHU-Fraktion)
        mit
        9 Stimmen dagegen (Mitglieder der CDU-, SPD- und BFB-Fraktionen)
        abgelehnt.
        Man hat den Antrag so interpretiert als wolle die WHU ab sofort alle vorhandenen Straßen- und sonstigen Bäume mit entsprechenden Baumsscheiben schützen. Als dürfe man fortan nicht einmal ein Fahrrad gegen einen Baum lehnen. Den Regelungsinhalt für die Zukunft haben die Fraktionen mit dem genannten Beschluss abgelehnt. Die Verwaltung wies sogar ausdrücklich darauf hin, dass sie „mit der gezielten Verteilung der Informationsblätter „Baumschutz auf Baustellen“ und „Schutz von zu erhaltenden Einzelbäumen und Pflanzenbeständen auf Baustellen gemäß DIN 18920“ (siehe Anlage) “ zu mehr Baumschutz beitrage.
        Dazu gibt es jetzt ja diese „Arbeitsprobe“.
        Ansonsten wurde auf die Möglichkeit verwiesen, den Baumschutz in B-Pläne festzulegen. Wie viele B-Pläne müssen dann in wie langer Zeit geändert, verabschiedet oder komplett neu aufgestellt werden bis im Plan der Schutz verankert ist? Beim CCU war der Baum auch als erhaltenswert im B-Plan festgesetzt, dennoch wurde im Wurzelbereich eingegriffen.
        Den kompletten Antrag, die Verwaltungsvorlage und das Protokoll finden Sie im Bürgerinformationssystem der Gemeinde. Gern sende ich es Ihnen auch gesondert zu.

        1. Stimmt, ich durfte diese Sitzung beobachten und kann nur jedem empfehlen, sich dies auch mal anzuschauen… man hat tatsächlich den Eindruck, es geht um Persönliches und nicht um Sachliches.

    2. Ich vermute das die Ablehnung darauf beruht, das man wohl keine Ahnung hatte bzw. haben wollte. So kann man ja hinterher für die Zukunft Besserung geloben. Nur leider ist es dann zu spät. Und wenn man mal in die jüngste Vergangenheit schaut, was war da für eine Bestürzung als es um die alten Eichen ging, welche auf dem Grundstück beim Bürgerpark standen. Nur leider waren die da schon der Motorsäge zum Opfer gefallen.

      Leider habe ich manchmal den Eindruck, dass die Einstellung zur Natur bei einigen Politikern und Verwaltungsangestellten ziemlich antik ist.

    3. Aber in unserer Baumschutzsatzung (http://daten.henstedt-ulzburg.de/Baumschutzsatzung.pdf) klingt es in §4 ja recht eindeutig. Bin kein Jurist, aber viel Auslegungskunst scheint hier dank Klartextformulierung gar nicht gefordert zu sein. Außer, der Baum sei aus dem B-Plan heraus schon als nicht erhaltungswürdig definiert, aber dann würde sich ja die ganze Diskussion schon gar nicht ergeben. Da steht u.a., man dürfte im Stamm- oder Wurzelbereich keine Werbeschilder anbringen… naja, dann sollte man über Baucontainer nicht mehr ersthaft diskutieren müssen.
      Wer ist denn im Zweifel beweispflichtig, das der Baum erst OK war, und dann erst durch die Container zu Schaden kam, sollte er nun wirklich unrettbar krank sein…? Doch wohl stets der Eigentümer, der ihn umsägen und dazu auf die Ausnahmenliste zurückgreifen will, oder?

        1. Tja, die Rechtsquelle ist ja vorhanden, somit dann wohl die Exekutive, oder? Also die Gemeinde… Evtl. werden die nicht von Amts wegen tätig und warten nun auf eine Anzeige? Wenn Sie direkt in der Nähe wohnen, wären Sie ja betroffen, das ist doch eine gute Ausgangsbasis.

          1. Ich habe mir dazu mal die VO/2013/0026 und dazu das Schriftstück der Gemeinde zur DIN 18920…“ Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen….bei Baumaßnahmen“ .angeschaut..da stehen etliche Passagen drin, die einen solchen Umgang mit z.B. besagter Rotbuche eindeutig nicht erlauben. Desweiteren handelt es sich nur um eine Empfehlung der Gemeinde….Empfehlung heißt für mich als Laie, ist ja klasse, aber muss nicht befolgt werden und hat auch keine Konsequenzen…Also warum sollte ein Bauunternehmer dann darauf Rücksicht nehmen.

            Auch die Meldung über das Bürgercheckheft hat dann wohl keine Konsequenzen. Heute konnte ich den Aushub einer Baugrube im Kronskamp ( gegenüber Elektro Dreißig ) beobachten, während zeitgleich auf der anderen Knickseite irgendwelche Leitungen in tiefe, mit dem Minibagger ausgehobenen Schächte gelegt wurde. Dort steht zumindest eine sehr große Eiche. Wenn ich das Infoblatt zu besagter DIN lese, dann hätte man gar nicht mit dem Bagger so nah an den Wurzeln ausheben dürfen, geschweige denn die Baugrube auf der anderen Baumseite so nah dran Baggern dürfen, oder wie???

            Gibt es vor Baubeginn denn niemanden, der so etwas anmerkt..?

            Jedenfalls bleibt mal abzuwarten, ob diese alten Bäume denn auch krank werden. Vielleicht hat ja jemand Ahnung von der Thematik und schaut sich das mal an.
            Und dann eine zündende Idee wie man solche Sünden in die Köpfe der Leute bekommt. Ansonsten können wir uns in Ulzburg Mitte bald als “ garantierte Fläche ohne hohen Baumbewuchs“ ein Exempel beurkunden lassen…

  13. Äh, wie war das damals noch, als die Norderstedter Straße neu gemacht wurde und man gerne, um mehr Platz zu haben, die alten morschen Pappeln entfernt hätte? Nein, um Himmels Willen, das geht nicht, die Pappeln müssen bleiben. Und wie viele Jahre hat es dann gedauert, bis sie tatsächlich weg mußten, weil sie so alt und morsch waren, daß sie jeden Moment hätten umfallen können? 1 Jahr? 3 Jahre?
    Nicht, daß mich jemand falsch versteht: ich finde es durchaus traurig, Bäume zu fällen, ich liebe Natur! Aber Ulzburg ist schon seit Jahrzenten nicht (mehr) grün, da erscheint es mir ziemlich albern, jetzt einen sowieso halb toten Baum schützen zu wollen. Andere Menschen hinterlegen extra eine Patientenverfügung, um im Fall der Fälle nicht von Maschinen am Leben gehalten zu werden, aber ein morscher Baum soll geschützt werden, um jeden Preis. Hoffentlich kracht er um und macht dabei ein parkendes Auto kaputt, das zahlt Herr Ostwald sicherlich gerne aus der Wahlkampfkasse!

    1. Genau das ist die “ Denke“ die hier am Ort vorherrschte. Natürlich muss man einen schon kranken Baum jetzt auch nicht nur weil er im Wege steht um jeden Preis zum Politikum machen und Baumerhalt macht nicht immer Sinn, aber wenn ich schon im Vorweg so wie es bisher immer war, nicht auf zu schützenden Baumbestand achte, dann geht dieser Irrsinn weiter.

      Und irgendwann muss man eben mit Konsequenzen anfangen und z.B. nicht mehr den Wurzelbereich verdichten usw. Ich denke nicht, dass es dafür zu spät ist. Abgesehen davon bin ich eben an diesem Baum vorbei gegangen… der sieht so todkrank , dass er morgen umfällt, nicht aus. Wenn er allerdings weiter Baucontainer und Schutt usw. auf seinen Füssen stehen hat, wer weiß ….

    2. Herr Kirmse
      Wer nicht Ihrer Meinung ist wird nieder gemacht und mit bösen Wünschen bedacht.
      Wieso kommt es mir bei Ihnen so bekannt vor?

      1. Und wer keine eigenen Argumente hat, der beantwortet meine Beiträge so wie Sie es gerade getan haben? Ich habe niemanden nieder gemacht und werde einem Politiker wohl noch Wahlkampf unterstellen dürfen! Vor ein paar Tagen hat man MIR noch unterstellt, ob ich denn blauäugig wäre und gar nicht wüßte, daß Wahlkampf sei und bei den Aussagen der Politiker (momentan ganz besonders) weiter denken müsse. Habe ich getan, paßt nun wieder jemandem nicht. Fazit: nur weil jemandem meine Meinung nicht paßt, muß man mir keine üble Nachrede unterstellen! Konstruktive Antworten sind auf meinen Beitrag bislang allerdings keine gekommen, DAS gibt mir zu denken (von Frau Iwersen mal abgesehen, die hat eine andere Meinung und trotzdem eine vernünftige Antwort, so stelle ich mir eine Diskussion vor)!

        Und falls es jemand denken sollte: nein, ich bin nicht so dumm zu glauben, daß ein vom Nutnießer bezahltes Gutachten besonders viel Wert hätte! Ein 100 Jahre alter Baum ist auch kein Vergleich zu einem 10 Jahre alten Bäumchen, aber nach der absurden Geschichte mit den Pappeln an der Norderstedter bin ich doch ein wenig sensibilisiert, was erhaltenswerte Baumbestände angeht.

  14. Ganz einfach zu regeln. Der Baum muss erhalten bleiben. Bis das hierfür mögliche getan ist, muss notfalls ein Baustop erfolgen. Fertig. Das wird anderswo auch so gemacht. D.h. ein erhaltungswürdiger Baumbestand ist vor beginn der Bauarbeiten zu sichern. Warum wurde das hier mal wieder verpennt?

  15. Wenn alle die der Meinung sind das das CCU lieber nicht gebaut werden sollte einfach nicht hingehen, könnte es schon was bewirken, denke ich. Schade das man zu solch unkonventionellen Mitteln greifen muß um heutzutage noch gehör zu bekommen. Es standen ja alle Zeichen gegen das CCU und doch wird es gebaut, bei kleineren Unternehmern wäre das hier in Henstedt-Ulzburg nicht der Fall gewesen, dort wird sehr genau drauf geachtet das ein nein auch ein nein ist und bleibt!

  16. …ich wäre dafür, mit Fähnchen zu markieren, welche Bäume als nächstes totgeredet bzw/ totgebaut werden und irgendwann ist es der Eine zu viel.

    Böse, stimmt, aber es macht einfach traurig, dass das was hundert Jahre gewachsen ist in dieser Gemeinde mit Füssen getreten wird.

    In diesem Sinne: …mein Freund der Baum ist tot…

  17. Das ist doch System. Aus dem Centrum der Gemeinde, die sich weigert Stadt zu werden, wird systematisch das pflegeintensive Grün verdrängt zugunsten von Flächenversiegelung, Beton, Glas und Metall. Alle mühsamen Versuche das aufzulockern ähneln eher einem hilflosen Versuch der Kaschierung von baulichen Schrecklichkeiten, wozu ich auch das monströse Rathaus zähle.
    Ich wünsche der Rotbuche einen schnellen Tod und eine sinnvolle Verwertung, denn im Schatten eines CCU zu stehen und einen langesamen dunklen Tod zu sterben ist eines Baumes von Größe nicht würdig.

  18. Nachtrag zum Thema Riesensporling Befall:
    Siehe: „http://baumwert.de/schaden/pilze/Riesenporling.pdf“
    Dort ist das Thema des Pilzbefalls und sein Zusammenhang zur Bebauung und Änderung seiner Umfeld im Wurzelbereich bestens beschrieben.
    = Grüne Gemeide – ? – oder besser in Ulzburg ade!

  19. Meine Erstreaktion auf diesen Bericht möchte ich besser nicht beschreiben! Kurzum mir wurde schlecht! Die nächste Riesensauerei in Sachen CCU und das in möglichst groß – oder wie verschandeln wir das Ortsbild möglichst gründlich weiter!
    Daraufhin habe ich mir den Standplatz dann direkt noch mal angesehen. Dabei kommt mir die Frage ob die Buche bisher überhaupt vor den Baumassnahmen und dem Umfeld einer Großbaustelle geschützt ist?
    Die Container desTen-Brinke Unternehmens sind direkt um die Buche platziert, geschätzter Abstand 5 – 8 mtr. Ist das rechtens, wer überwacht die Vorgaben auf einer Baustelle?
    Hier zwei gegoogelte Textstellen zum Thema Rotbuche:
    Die Buche “ Wurzelsystem:
    Die Buche entwickelt ein typisches Herzwurzelsystem mit ausgesprochen hoher Feinwurzeldichte. Die Durchwurzelungstiefe hängt sehr stark von der Durchlüftung des Bodens ab. Auf schlecht durchlüfteten Böden (Tonböden, Staunässe) reagiert die Buche mit einer starken Verflachung des Wurzelsystems (Windwurfgefahr!).
    Wikipedia:
    „Die Buche reagiert äußerst empfindlich auf Erdanschüttungen im Wurzelbereich. Schon eine Anhebung des Bodenniveaus um 10 cm um den Stamm kann die Buche mittelfristig zum Absterben bringen.“
    Da stellt sich die Frage, ob ein derart nahes Verbringen von schweren Containern an einen schützenswerten Baum überhaupt statthaft ist? Wer überwacht diese Vorgänge und wer kann gegebenenfalls für die Bäume Klage einreichen – NABU?
    Wenn also tatsächlich ein Pilz vorhanden ist, seit wann, die Baucontainer sind ja nun schon länger vor Ort!
    Sollte es zur Fällung kommen, kann TEN-Brinke zur Pflanzung eines mehrjährigen neuen Baumes verpflichtet werden, mit Übernahme der Kosten für das Nachsorgen in der Anwuchsphase der nächsten Jahre?
    Ich hoffe wir hören hierzu noch mehr und dass vor allem aus dem Rathaus – als Bürger bleibt sonst nur Resignation oder aktiver Protest wie eine Sitzblockade!!!!

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