Bürgerbegehren-Update: Bauer: Wehre mich gegen Unwahrheiten – Dornquast: Adiós Kinderschutzbund

Altbürgermeister Volker Dornquast
Altbürgermeister Volker Dornquast

Kinder, Kinder, beim Kindergartenbürgerbegehren geht es jetzt ordentlich zur Sache.

Verwaltungschef Stefan Bauer wehrt sich in einer Stellungnahme gegen Aussagen der Superkoalition aus CDU,WHU, BFB und FDP. Der Bürgermeister zu den HU-Nachrichten: „Ich muss mir nicht gefallen lassen, dass in der Öffentlichkeit falsche Informationen kolportiert werden.“ Bauer hat deswegen einmal einige Richtigstellungen aufgeschrieben, will damit nach eigenen Angaben zur Versachlichung beitragen. Das Schreiben des Bürgermeisters gibt es hier. http://www.henstedt-ulzburg.de/files/rv-theme/Aktuelles/1/Stellungnahme_Verwaltung_Kita-AöR_2017.02.03.pdf

Doch nicht nur Bauer ist auf Zinne, sondern auch sein Vorvorgänger Volker Dornquast. Der Altbürgermeister ist zusammen mit seiner Gattin aus dem örtlichen Kinderschutzbund ausgetreten. Dazu muss man wissen: der Kinderschutzbund gehört zu den Initiatoren des Bürgerbegehrens. Dornquast und seine Frau Birgit zu den Kinderschützern: „Wir halten es für unverantwortlich, wie Ihr Euch in die aktuelle Gemeindepolitik einmischt, und dabei den Eindruck erweckt, dass hier das Kindeswohl gefährdet ist.“

Worum geht es beim Kindergarten-Bürgerentscheid?

Um die Frage, in welcher Organisationsform die gemeindlichen Kindergärten zukünftig verpackt sind. Die große Mehrheit der Kommunalpolitiker möchte dafür eine Anstalt öffentlichen Rechts gründen, die Initiatorinnen fordern die Ausgliederung in einen Eigenbetrieb.

Damit ein Bürgerentscheid zustande kommt, müssen 1803 gültige Unterstützer-Unterschriften vorgelegt werden. Der Bürgermeister ist zuversichtlich, dass Sylvie Manke, Patrizia Giuffrida und Co. das packen werden. Bauer: „Ich gehe davon aus, dass sie die Unterschriften zusammenbekommen werden.“

cm

6. März 2017

28 thoughts on "Bürgerbegehren-Update: Bauer: Wehre mich gegen Unwahrheiten – Dornquast: Adiós Kinderschutzbund"

  1. @Herr Koßmehl, ich habe – auch heute wieder / Umschau – gelesen, dass der Bürgermeister zu einer sachlichen Diskussion in der Frage AöR oder Eigenbetrieb auffordert.
    Genau diese sachliche Diskussion durch aufklärende Beiträge des Bürgermeisters zu falschen Unterstellungen / Behauptungen der Bi Pro Eigenbetrieb vermisse ich.
    Der Bürgermeister lässt nach meiner Ansicht die ihm abverlangte Neutralität vermissen, wenn er sich nach Kräften bemüht die vermeintlichen Vorteile des Eigenbetriebes herauszustellen und andererseits nicht Unrichtigkeiten, die sich gegen die AöR und deren Vertreter wenden, ebenfalls zu korrigieren versucht.
    Wieso nimmt er z.B. nicht Stellung zum Vorwurf , durch die AöR wären die Gemeindevertreter mittelbar schuld an Kindeswohlgefährdung. Das ist mehr als traurig.
    Es geht bei der Entscheidung um AöR oder Eigenbetrieb um eine organisatorische Frage der Kitabetreuung. Um nicht mehr oder weniger.
    Das hätte der BGM klarstellen müssen.
    Hat er aber nicht.
    So trägt er dazu bei, dass wilde Gerüchte, Vermutungen, Unterstellungen, Vorwürfe gegen die Politik – die aus gutem Grund die AöR fordern, damit sich die Verwaltung auf ihr Kenngeschäft konzentrieren kann, es bleibt leider genug liegen – ins Kraut schießen.
    Der Bürgermeister wird damit seiner Verantwortung und seinem eigenem Anspruch nach sachlicher Diskussion nicht gerecht.

    1. Ich dachte Sie meinen Gründe. die den Bürgermeister veranlassen (könnten) für Eigenbetrieb zu sein….eine persönliche Agenda, Einkommens-, Macht-, Sonstige Verluste bei Halbierung der Anzahl Mitarbeiterführung, etc.

  2. Die HU N hat leider eine Erklärung zu Mitarbeiterrechten in der AöR „verschwiegen“ , die der ehem. Bürgermeister Dornquast ebenfalls abgegeben hat, warum wurde das verschwiegen ?
    Ist das mit der ( für die BI kostenlosen ?) Werbung der BI und einer Immobilienfirma auf Seite 1 nicht verträglich ?
    Volker Dornquast, der als Verwaltungsmann die Rechtposition sehr genau kennt, hat zur AöR und zu den Rechten der MitarbeiterInnen Stellung bezogen :

    „Wir verstehen aber auch die Befürchtungen der Erzieherinnen nicht.
    Egal, ob als Mitarbeiterinnen der Gemeinde oder als Mitarbeiterinnen der neuen Anstalt des öff. Rechts unterliegen ihre Arbeitsverhältnisse dem öffentlichen Tarifrecht.
    Das heißt, keine Mitarbeiterin kann vertraglich schlechter gestellt werden, als bisher.“

    Solche Aussagen hätte ich mir von unserem aktuellen Bürgermeister auch gewünscht.
    Das hätte sicher zu mehr Klarheit und zur Deeskalation beigetragen.
    Gewünscht hätte ich mir auch, Herr Bauer hätte zu weiteren Falschinformationen der BI, unbewiesenen Behauptungen und / oder Andeutungen zu angeblich unklaren Finanzierungsfragen und Zuschüssen für die Kindergärten, sowie künftige angebliche unsichere Beiträge der Eltern klar Stellung bezogen und über die tatsächlichen Fakten berichtet.
    Hat er aber bisher nicht.
    So bleibt bei mir ein fader Beigeschmack über die Rolle des Bürgermeisters.

  3. von https://www.proeigenbetrieb.de/argumente/ und Nummerierung hinzugefügt

    Mit der AöR werden folgende nicht notwendige Risiken eingegangen:

    1. Der Bürgermeister hat keinen direkten Einfluss mehr.
    2. Die Gemeinde verliert an direkter Einflussnahme und direkter Steuerung. Ihr Mitspracherecht ist nur mittelbar über den Verwaltungsrat möglich.
    3. Der Verwaltungsrat wählt für 5 Jahre einen Vorstand (eine oder mehrere Personen), der die AöR in eigener Verantwortung führt. Damit besteht die Gefahr der Verselbständigung.
    4. Die Gemeindevertretung kann nicht mehr jederzeit entscheiden, wie stark sie ihre Kontrollfunktion ausüben will. Sie kann nicht mehr direkten Einfluss auf die strategische Ausrichtung und Durchführung der Kinderbetreuung nehmen.
    5. Durch die rechtliche Selbständigkeit der AöR ist die Gemeinde nicht mehr Träger der Kitas.
    6. Bei der AöR sind von dem Arbeitsgeberwechsel sowohl das gesamte Personal der Kindrtagesstätten sowie die Beschäftigten der Verwaltung betroffen – für letztere beruflich eine Sackgasse, da sie „raus aus der Verwaltung sind“.
    7. Zwar wurde ihnen der Verbleib in der TvöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) und der VBL (Versorgungseinrichtung für Altersabsicherung) zugesichert, aber es ist zu befürchten, dass viele Beschäftigte dem Betriebsübergang wiedersprechen oder die Gemeinde verlassen.
    8. Die AöR hat sich bisher als Organisationsform für Strom- und Gasanbieter bewährt. Für Kindergärten stellt sie eine sehr junge Form da mit wenigen Beispielen in der Praxis.
    ——-

    Meine Meinung:
    zu 1 – 5: Die Historie zeigt offenbar, dass diese Punkte bislang nicht ideal gelaufen sind. Es sind also auch Argument GEGEN Eigenbetrieb.
    zu 6 – 7 Kann ich nachvollziehen – keiner mag Veränderung. Hier muss man die Sorgen adressieren. Was wohl auch gemacht wird.
    zu 8. habe keine Meinung

  4. Hallo Herr Schneider,
    das alles ist den MitarbeiterInnen doch mit Beschluss der Gemeindevertetung längst zugesichert worden. Es gibt keinerlei Verschlechterungen, alles zugestanden bis zum Renteneintritt.
    Deshalb ist unser Unverständnis auch so groß.
    Jetzt wird in der Tat mit Kindern bzw. noch schlimmer mit dem Kindeswohl Wahlkampf betrieben. Das ist ungeheuerlich und unterste Schublade. Und der Bürgemeister setzt sich in seiner langen Rechtfertigungsausführung nur mit einer Seite auseinander.
    Die ProEigenbetrieb-Frauen stellen die AöR jetzt sogar wahrheitswidrig so dar, als sei die Kita-Finanzierung und Zahlung von Zuschüssen nicht gesichert, die AöR und die Elternbeträge müssten steigen. Das ist eine der unteren Schubladen.
    Das verfängt offenbar, siehe hierzu Herrn Böhm von heute Abend, der sogar Eltern mit weniger Einkommen bei der Platzvergabe im Hintertreffen sieht. So ein ausgemachter Unsinn.
    Die MitarbeiterInnen haben in einem Schreiben an die Kommunalpolitik Folgendes erkannt und geschrieben: „Demnach bieten sowohl der Eigenbetrieb, als auch die AöR in allen Punkten, außer den personal- und arbeitsrechtlichen Aspekten, gleiche Bedingungen.“ Alle Gehalts- und Anwartschaftsbestandteile sowie Betriebszugehörigkeitsjahre etc. bleiben wie oben dargestellt auf Dauer bestehen. Es tritt jedoch/lediglich die AöR der Gemeinde Henstedt-Ulzburg in die Arbeitsverträge ein, so dass nicht mehr die Gemeinde Henstedt-Ulzburg unmittelbare Anstellungskörperschaft ist.
    Antworten

    1. Tja, was wollen die dann noch? Dann kann die AöR doch guten Gewissens kommen. Insofern wärs schade, wenn sich die Unterstützer der EB-Initiative nachher getäuscht fühlen, wegen solchen Legenden mitgemacht zu haben. Die Teilnahme an Bürgerbegehren an sich kann noch wichtig werden, sollte Rewe weniger als die „Tunnelumgehung“ berappen wollen. Dann kommt auch viel heiße Luft, und zwar rußhaltige aus LKW-Auspuffrohren. Da müssen wir vielleicht nochmal bei Friseur eine Initiative nach vorn tragen…

      1. *Tja, was wollen die dann noch? *
        .
        Genau das frage ich mich auch! Bislang hält die Initiative mit belastbaren Argumenten, Vorschlägen und Begründungen in meinen Augen weitgehens bedeckt. Aber unmittelbar nach Fristablauf werden die Behörden sich mit der Prüfung der eingereichten Unterschriftenlisten befassen und eine Entscheidung über die Zulässigkeit der Einleitung des eigentlichen Bürgerentscheides treffen.
        .
        Das Prozedere dazu ist gesetzlich (Gemeindesatzung, Kreissatzung usw.) haarklein vorgegeben, nicht von „Lust und Laune“ abhängig.
        Alleine die Unterschriften zur Unterstützung des Bürgerbegehrens reichen da nicht! Spätestens dann muß die Initiative „Farbe bekennen“ und konkret werden.
        .
        Das reine und ausschließliche Beharren auf „Wir wollen Eigenbetrieb“ wird in meinen Augen nicht reichen. Eine reine Umstrukturierung innerhalb des Trägers kann durchaus als „Rechtsgeschäft“ angesehen werden. Dagegen wäre ein Bürgerentscheid von vorneherein nicht zulässig….
        .
        Natürlich gehen mit Umstrukturierungen immer Veränderungen einher! Wäre alles zu Aller Zufriedenheit bestens geregelt, wäre keine Umstrukturierung nötig. Man macht sowas nicht aus Langeweile…
        .
        Ebenso ist nicht alles Gold,was glänzt! Und das betrifft die jetzige Form als Regel-/Regiebetrieb genauso wie einen möglichen Eigenbetrieb oder eben eine AöR.
        .
        Schon die „Spitze“ der Führung einer neuen Struktur ist sorgfältig zu bedenken. Eine einzelne Leitungskraft mit Doppelqualifikation „Verwaltung/Pädagogik“ müßte zwei Seelen in der Brust haben! In diesen Bereichen entstehen zwangsläufig „Reibungspunkte“ zwischen Verwaltung und Pädagogik. Idealer wäre da eine „Doppelspitze“ mit dieser Doppelqualifikation, davon eine Leitungskraft für die Verwaltungsebene und die andere rein für die pädagogische Leitung.
        .
        Ich bin nach über 40 Berufsjahren in nahezu allen pädagogischen Bereichen, auch auf Leitungsebene, in Rente gegangen. Ich hatte darauf geachtet, daß meine Brötchengeber nach dem damaligen BAT (Bundesangestelltentarif) bezahlten… Und nicht die geringsten Probleme bei der Renteneinreichung, alles lag lückenlos vor…

    2. Zitat: „Das verfängt offenbar, siehe hierzu Herrn Böhm von heute Abend, der sogar Eltern mit weniger Einkommen bei der Platzvergabe im Hintertreffen sieht. So ein ausgemachter Unsinn.“
      Sehr geehrte Frau Honerlah, das ist kein ausgemachter Unsinn, sondern schon jetzt Realität.
      Ein Beispiel:
      Eine Familie mit zwei Kinder 3 und 7. DIe Frau hat noch keinen neuen Arbeitsvertrag, möchte aber wieder arbeiten. Das ältere Kind geht in vormittags in die Schule und am Nachmittag ist es zu Hause. Der Mann geht ganztags arbeiten. Bei der Anmeldung des jüngsten Kindes für die Kita bekommt die Mutter gesagt, da sie nicht arbeitet kann sie ihr Kind nur Nachmittags in die Kita geben (somit bleibt wenigsten offiziel der Rechtsanspruch). Nun meine Frage wie soll sich die Mutter eine Arbeit suchen, wenn dies Vormittags zu Hause auf den jüngsten aufpassen muss, und Nachmittags dann auf den das 7-jährige Kind. Dazu kommt, dass man dann noch nicht mal einen Platz in Wohnungsnähe bekommt, sondern dann den Platz nehmen muss der in einer x-beliebigen Kita frei ist, wo man dann extra mit dem Auto fahren muss (sehr umweltfreundlich ????).
      Frau Honerlah so sieht die momentane Realität an den dem beschriebenen Beispiel in H-U aus. Und auch hier ist eine Benachteiligung für ärmere Fam., denn wer über ein hohes Einkommen verfügt, der kann sich dann eine Tagesmutter leisten, aber keine Familie mit einem durchschnittlichem Einkommen.
      Diese Situation würde sich bei einer AöR noch verschärfen, da diese gezwungen ist Gewinn um jeden Preis zu machen auf Kosten der Kinder.

      1. Der 7jährige kann den Nachmittag zur Hausaufgabenbetreuung und AG. Quasi Ganztagsschule.
        Das wäre ein Schritt weiter.

      2. *Diese Situation würde sich bei einer AöR noch verschärfen, da diese gezwungen ist Gewinn um jeden Preis zu machen auf Kosten der Kinder.*

        Auch dieses immer wieder auftauchende Gerücht gehört in den Bereich der Fabel!
        Eine AöR ist keinesfalls gezwungen „Gewinne“ zu machen!! „Kostendeckung“ im Kernbereich ist jedoch anzustreben. „Verluste“ landen immer beim Träger, und das ist und bleibt die Gemeinde! Ebenso hat die Gemeinde Haushaltsmittel „in ausreichender Höhe“, auch „kurzfristig“, bereitzustellen. Das betrifft z.B. plötzlichen Mehrbedarf ( Kinderzahl steigt, gesetzliche Vorgabe des pädagogischen Personalschlüssels ändert sich).
        Elternbeiträge z.B. können auch in einer AöR nicht „selbstherrlich“ verändert werden, das bleibt beim Träger, nämlich der Gemeinde! Nur zwischen dieser und den Eltern besteht der einklagbare Rechtsanspruch auf Plätze.

        1. irreführende Werbung ist nicht erlaubt in der Wirtschaft…. was ist mit irreführenden Argumenten bei der Durchführung eines Bürgerbegehren?

          Ernsthaft – ich bin für die bessere Lösung. Aber wen ich von einer Seite (ProEigenbetrieb) nur pseudo-Aussagen und Polemik höre, dann stimme ich automatisch für das andere (AöR).

      3. Sehr geehrter Herr Böhm,
        das hat doch nichts mit der Organisationsform zu tun. Und genau das drücken Sie aber aus, wenn Sie schreiben:“Ich sehe bei der Bildung einer AöR auch mehr die Gefahr, dass Eltern mit geringerem Einkommen, dann event. schlechter oder keinen Platz in den Kita´s, trotz Rechtsanspruch, bekommen.“ Mit AöR gibt es nicht weniger Plätze, sie werden nicht teurer, die Betreuung wird nicht schlechter, die Finanzierung ist gesichert, die Zuschüsse ebenfalls, die Gemeinde trägt weiterhin das enorme Defizit. Die AöR muss absolut keinen Gewinn machen.
        Und die Damen sollten bei ihren Werbemaßnahmen wirklich bei der Wahrheit bleiben.

        1. Wenn hier was zu meinem Kommentar falsch verstanden wurde tut es mir Leid. Ich habe mir nur die Frust herunter geschrieben, wie die Realität aussieht und weiterhin aussehen wird, wenn der Bürgermeister nicht mehr das Sagen in Sachen Kita hat.
          Wollte eigentlich auch nur damit ausdrücken, was ich von der Haltung von Frau Honerlah, der CDU, BFB, WHU und FDP halte.

      4. „…wer über ein hohes Einkommen verfügt, der kann sich dann eine Tagesmutter leisten, aber keine Familie mit einem durchschnittlichem Einkommen.“

        Das adressiert das allgemein festzustellende gesellschaftliche Problem der finanziellen Ungleichheit. Die ist zu einem gewissen Grad in einer sozialen Marktwirtschaft gewollt, aber im heutigen Ausmaß sicherlich über das Ziel hinaus geschossen.
        Wenn ich Sie richtig interpretiere, würde der Kita-Betrieb als Eigenbetrieb die Ungleichheit innerhalb der Einwohnerschaft (bei ansonsten identischen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die den sozialen Umständen zugrunde liegen) so stark egalisieren, dass sich alle Tagesmütter leisten könnten?
        Würde mich sehr interessieren, welcher Wirkmechanismus das bewirkt, könnten Sie das beschreiben? Die Kitas bräuchten wir dann ja eigentlich nicht mehr (und die Erzieherinnen hätten guten Grund, spätestens jetzt glühende AöR-Fans zu werden…). Könnten sich dann aber als Tagesmütter verdingen, da steigt ja dann der Bedarf rasant. Vielleicht lässt sich mit dem Eigenbetrieb dann sogar noch der Weltfrieden sichern… aber wie genau funktioniert das? Brenne auf Ihren Vortrag.

        1. Herr Schneider, auch wenn ich Sie verstehe, nicht polemisch werden („Weltfrieden“), das ist doch nur unnötig unsachlich und schürt Wut beim Gegenüber.

          Das Beispiel von Herrn Böhm hat zwar nichts mit AöR oder Eigenbetrieb zu tun, aber sein Beispiel an sich ist ja nicht falsch. Kein Kitaplatz ohne Job, kein Job ohne Kitaplatz. Ist wahrscheinlich keine Standardsituation, da die meisten Mütter vermutlich in Elternzeit sind und somit einen Job vorweisen können, aber vorkommen kann es durchaus. Und alles was keine Standardsituation ist, stellt in Deutschland meist tatsächlich ein großes Problem dar. Vielleicht war es ja einfach das, was Herr Böhm der Politik sagen wollte.

          1. stimmt nicht ganz was Sie schreiben – auch ohne Job besteht Anspruch auf einen Kitaplatz…. aber halt ggf. „nur“ die Nachmittagsplätze. Dann, sobald Arbeit gefunden wurde die Betreuung anpassen…… oder Kommune auf Schadenersatz verklagen, wenn man den Job nicht antreten kann ohne Kitabetreuung.
            —–
            Polemik an – hoffentlich kein Platz im Kirchen, DRK oder freie Träger Kita bekommen. Die haben da keinen Arbeitsvertrag mit der Gemeinde und die Kinder leiden darunter – Polemik aus

          2. Wenn man 2 Themen miteinander vermischt und den kausalen Zusammenhang nicht darstellt, erzeugt das halt Nachfragen. Herr Böhm schreibt wortwörtlich: „..so sieht die momentane Realität an den dem beschriebenen Beispiel in H-U aus.“ Eine pure Abschweifung scheint es also nicht zu sein. Starke Ungleichheit und Armut ist selbstredend schwer erträglich, aber bei der AöR/EB-Frage sollte man dringend faktenbasiert bleiben, statt erst mit luftigen Scheinargumenten die Wähler wuschig zu machen und dann auf Nebenthemen mit emotionalem Potential auszuweichen.
            —-
            Gibt es tatsächlich ohne vorzeigbaren Job keinen Kita-Platz? Oder geht es eher um eine nachrangige Berücksichtigung, wenn konkurrierende Eltern den Job schon vorweisen können, während man selbst ihn erst (mithilfe der Platzzusage) ergattern möchte?
            Ersteres wäre ja blöd und hilft nicht, das Henne-Ei-Problem zu überwinden. Letzteres kann individuell ärgerlich sein, wäre aber verständlich. Job schon vorhanden ist konkreter als Job dann hoffentlich vorhanden…
            Aber soll der Rechtsanspruch nicht dazu dienen, die Ressourcenkonkurrenz zu beseitigen, indem dann eben alle Eltern einen Platz bekommen, die den Bedarf nachweisen? Und die Gemeinde dann eben die Kapazität ausbauen muss. Was der EB auch nicht zwingend besser könnte als die AöR. Außer, es flattern lauter Erzieher-Absagen rein mit der Begründung: Ich arbeite nur bei Eigenbetrieben! 🙂

            1. Sie müssen sich meiner Aussage gegenüber nicht rechtfertigen, ich sagte doch bereits, daß ich Sie verstehe. 😉

  5. Solange dem Kita-Personal keine Betriebszugehörigeitszeiten, Rentenansprüche, Urlaubstage oder sonstwelche indiviuellen Rahmenbedingungen oder Arbeitsbedingungen verschlechtert werden, sollte sich der organisatorische Aspekt doch fair umsetzen und das Rathaus umfangreich entlasten lassen. Vielleicht sollte die Pro-AöR-Mehrheit auf den Personalrat zugehen und eine einklagbare schriftliche Vereinbarung dazu verfassen, die Bestandteil der AÖR-Satzung wird. Dann wären die nachvollziehbaren Ängste doch ausgeräumt. Danach wäre ich auf verbleibende Eigenbetriebs-Argumente umso gespannter…

    1. …nicht vergessen: bei AöR auch zu regeln, dass die Kinder „nicht geschlagen werden oder so“ oder was auch immer Pro-Eigenbetrieb mit dem „Kinderwohl leidet“ meint.
      (ernst gemeint – ich habe Kinder im Kindergarten/ Hort. Die sollen nicht geschlagen werden)

    2. Genau hierzu ist vor kurzem ein BGH-Urteil ergangen:
      Strukturiert eine Gemeinde intern um, indem sie eine AöR gründet, aber nachwievor alleiniger Träger ist, dann kann das Personal, bzw. dessen Arbeitsverträge „übergeleitet“ werden. Es sind weder Kündigungen notwendig, noch muß das Personal zustimmen (gefragt werden). Die Arbeitsverträge bleiben mit allen Ansprüchen im vollen Umfang erhalten. Es erweitert sich lediglich die Arbeitgeberbezeichnung um den Zusatz „(Name)-AöR“.
      Unbenommen bleibt dem Personal das Recht selbst zu kündigen,
      .
      Am einklagbaren Rechtsanspruch der Eltern für einen Platz ändert sich gar nichts, der besteht, auch bei einer AöR, nur zwischen Gemeinde und Eltern. Die Gemeinde muß also die AöR mit genügend Kapazität ausstatten/anpassen. Einfach „per Anordnung“ in den Einrichtungen „Notplätze“ dauerzubelegen usw. funktioniert dann nicht so einfach. Reagiert hier die Gemeinde nicht „zeitnah“, kann seitens betroffener Eltern Schadenersatz geltend gemacht werden (z.B. nachgewiesener Lohnausfall,weil Mutter/Vater zuhause bleiben muß). Auch dazu sind bereits Urteile ergangen… Alles leicht zu „ergooglen“…
      .
      „Kindeswohlgefährdung“ hat mit dem ganzen Strukturthema überhaupt nichts zu tun! So etwas bewegt sich ganz schnell im Straftatbereich und gerade das schleswig-holsteinische Landesjugendamt, bzw. dessen Heimaufsicht, reagiert darauf z:Zt. wegen mehreren Vorfällen vor einiger Zeit äußerst empfindlich!
      .
      Pädagogische Personalschlüssel (Anzahl, Art, Qualifikation) sind gesetzlich vorgeschrieben, da ändert eine „Umstrukturierung“ nicht das Geringste.

      1. Herr Wollweber, das hört sich alles schön und gut an. Dennoch dürften die Erzieherinnen einen gültigen Arbeitsvertrag mit der „Gemeinde Henstedt-Ulzburg“ und nicht mit der „Gemeinde-Henstedt-Ulzburg AöR“ abgeschlossen haben.
        Da die AöR ggf. eine neu zu gründende Gesellschaft darstellt, und dann auch zukünftig als Arbeitgeber auftritt, bedarf es m.E. einer beidseitigen, einvernehmlichen und schriftlichen Willenserklärung zwischen dem bisherigem Arbeitgeber (der Gemeinde H-U) und den betroffenen Angestellten (Erzieherinnen).
        Für gewöhnlich geschieht dies über eine einseitig ausgesprochene Änderungskündigung zum Zwecke der Überführung der Arbeitsverträge in den AöR. Im konkreten Fall müsste die Gemeinde Henstedt-Ulzburg eine Änderungskündigung jeder Erzieherin gegenüber aussprechen.
        Die betroffenen Erzieherinnen hätten dann 3 Wochen nach Erhalt der Änderungskündigung Zeit, dieser zu wiedersprechen.

        Und warum sollten sie das auch nicht tun? Denn mit dem bestehenden Arbeitsverhältnis dürfte die überwältigende Mehrheit der Erzieherinnen zufrieden sein.
        Stellt sich schließlich doch auch die Frage, ob nicht irgendwo gravierende Haken zum Nachteil der Erzieherinnen im Falle eines AöR vergraben liegen, die bisher verschwiegen wurden?

        Somit dürfte der Spatz in der Hand immer noch besser sein, als die Taube auf dem Dach. Wobei von einer Taube aus Sicht der Erzieherinnen wohl nicht zu reden ist, sondern vielmehr von einem Spätzchen.
        Es wäre also nicht verwunderlich, wenn die Erzieherinnen auf ihrem bestehenden, und gültigen Arbeitsvertrag mit der Gemeinde Henstedt-Ulzburg pochen würde, was ich absolut nachvollziehen könnte.

        Bisher war es alles nur Gerede, Drumherumgeschwafel und nichts wirklich Konkretes. Ausgangspunkt waren Schwierigkeiten bei der verzögerten Umsetzung von nicht alltäglichen Situationen (z.B. Umsetzung von Containern, Neubau sanitärer Anlagen), die auch im Falle eines AöR nicht unbedingt hätten besser umgesetzt werden können, da die Probleme nicht durch die Kitas als solche entstanden, sondern vielmehr auf Überlastungen anderer „Gremien“ zurückzuführen sind.

        M.E. hätte man sich viel Arbeit und die damit produzierte heiße Luft sparen können, wenn man das Übel an der Wurzel gepackt, und die Kirche im Dorf gelassen hätte.

    1. Was ist das für eine Frage.
      Nur weil der Bürgermeister mal Klartext geredet und Position für unsere Kinder bezogen hat, muss man nicht gleich nach einem neuen Bürgermeister schreien. Selbiges könnte man dann ja auch in Richtung CDU, WHU, BFB und FDP sagen.

      Ich finde es gut, dass der Bürgermeister sich hinter unsere Kinder und deren Erzieher der Kita´s stellt und erstmal das Bürgerbegehren abwartet, was man von besagten Fraktionen der GV nicht sagen kann.

      Ich sehe bei der Bildung einer AöR auch mehr die Gefahr, dass Eltern mit geringerem Einkommen, dann event. schlechter oder keinen Platz in den Kita´s, trotz Rechtsanspruch, bekommen.

      Man hat das Gefühl, dass in dieser Gemeinde Leute mit höherem Einkommen besser dran sind, als Familien mit Kindern und normalem bzw. geringerem Einkommen. Siehe auch den Widerstand zu Rewe, da hier meist im unteren Lohnsektor verdient wird.

      An die WHU, CDU, BFB und FDP, ein Umdenken in Ihren Reihen wäre Ratsam, da sich Ihre Gemeindepolitik auch auf die Landtags- und Bundestagswahlen, die dieses Jahr stattfinden, auswirken kann.

      1. Das ist eine rein sachliche Frage und ernst gemeint.
        Was man (hier) so mitbekommt, wird der Bürgermeister wohl nicht von den meisten Fraktionen als „ihr“ Kandidat aufgestellt.
        —-;
        Ob Aör oder Eigenbetrieb hat wohl kaum Auswirkungen auf das Wohl der Kinder, Platzzuteilung oder sonstige praktische Dinge. Ist rein organisatorische Prozesse betreffend.
        —–
        Mit Kindern lässt sich leicht polemisch Wahlkampf betreiben.
        Spannender ist, ob Rewe die Gemeinde in die Pleite treibt oder Gewinn bringt. DAS entscheidet, ob Geld für Kindergartenbetrieb da ist oder nicht…
        Schadet Rewe dem Wohl der Kinder oder fördert Rewe das Wohl der Kinder?
        … Ich weiß nicht definitiv was die Antwort ist.

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