Beschlossen: Regensteuer sinkt!

Gerade erst fertig gestellt, schon abgesoffen. Verengte Fahrbahn wegen Überschwemmung auf der Hamburger Straße in Höhe der Kranichstraße
Gerade erst fertig gestellt, schon abgesoffen. Verengte Fahrbahn wegen Überschwemmung auf der Hamburger Straße in Höhe der Kranichstraße

Dauerregen noch bis Heiligabend lautet die Vorhersage des deutschen Wetterdienstes. Da kommt diese Entscheidung aus dem Ratssaal kurz vor Weihnachten gerade recht: Das Kommunalparlament hat in seiner letzten Sitzung des Jahres die Senkung der Regensteuer beschlossen. Ab dem kommenden Jahr verringert sich die Niederschlagswasser-Grundgebühr von 10 auf fünf Cent. Die Regenwasser-Einleitungsgebühr (Benutzungsgebühr) bleibt konstant bei 19 Cent.

Mit dem aktuellen Endlosregen hat die überraschende Senkung aber doch eher weniger zu tun. Denn Bemessungsgrundlage bei der Regensteuer ist die versiegelte Grundstücksfläche – da kann es soviel regnen wie es will oder pausenlos die Sonne scheinen – die Höhe der erst 2005 eingeführten Regenwassergebühr bleibt immer gleich.

Was bedeutet die Senkung konkret? Der Verfasser dieser Zeilen, der in einem Einfamilienhaus durchschnittlicher Größe wohnt, zahlt im kommenden Jahr 57,46 Euro Regensteuer, in diesem Jahr waren es 71,41 Euro. Die Steuersumme kann reduziert werden, wenn man das Hausdach begrünt – dann sind bis zu 100 Prozent Rabatt auf die Nutzungsgebühren drin.

Den Regensteuer-Grundgebühren entkommt man allerdings nicht – es sei denn man packt seine sieben Sachen und zieht ins benachbarte Norderstedt. Dort kennt man keine Regenwassergebühren.

H-UN

22. Dezember 2014

One thought on "Beschlossen: Regensteuer sinkt!"

  1. Nur Geduld, Herr Redakteur, Norderstedt wird die Regenwassergebühr auch noch einführen und Quickborn hat es aktuell beschlossen.
    Die Bezeichnung „Regensteuer“ ist doch Quatsch. Die Regenwassergebühr wird für den Betrieb und die Unterhaltung der Regenwasserkanalisation (ohne Anteil Straßenentwässerung) erhoben analog der Schmutzwassergebühr für die Unterhaltung und den Betrieb der Schmutzwasserkanalisation. Oder wer käme auf die Idee die Trinkwassergebühr als „Trinkwassersteuer“ zu bezeichnen, oder die Müllgebühr als „Müllsteuer?“ Durch Ver- und Entsorgung werden Leistungen erbracht, die Investitionen, Betrieb und Unterhaltung mit entsprechenden Kosten erfordern.
    Das Foto von der gerade grundsanierten Hamburger Str./Einmündung Kranichstraße mit der „Seenlandschaft“ erstaunt doch sehr. Dort wurde durch die neue Linksabbiegespur der Hamburger Str. die zu entwässernde Straßenfläche wesentlich vergrößert und die der Versickerung des Regenwassers dienende Grünfläche wesentlich verkleinert. Nun funktioniert die Versickerung natürlich nicht mehr und das Wasser staut bis mehrere Meter Breite seit Samstag auf die Fahrbahn. Daher nun die Absperrung. Schuld hat nicht der lang anhaltende leichte Regen, bei einem sommerlichen Gewitter-Starkregen würde die gesamte Fahrbahn „absaufen“, sondern dass das beauftragte Ing.-Büro einen Regenwasserablauf (Gully) vergessen hat oder der Ansicht war, dass das wohl so funktionieren wird, leider aber nicht.. Hoffentlich muss jetzt nicht die neue Fahrbahn mit entsprechenden Mehrkosten aufgerissen werden, um den Gully einzubauen. Wenn über Weihnachten/Silvester es frostig werden sollte, wird es zusätzlich kritisch.

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