Kein Wort zum Bürgerbegehren, dafür eine Botschaft an die so wörtlich „Mitarbeitenden“ in den Kitas, die zukünftig unter dem Dach einer AöR Henstedt-Ulzburgs Kleinkinder betreuen sollen: „Alle Verträge werden so gestaltet, dass niemand schlechter gestellt wird oder Ansprüche verliert – und das gilt zeitlich unbegrenzt“, heißt es darin. Hier kommt die aktuelle Pressemitteilung von CDU, WHU, BFB und FDP.
Wir nehmen das Votum der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ernst!
Politik gibt umfassende Garantien zum Erhalt der Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen 84% der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich im letzten Sommer dafür ausgesprochen, dass die gemeindlichen Kindertagesstätten (Kitas) nicht als „Anstalt öffentlichen Rechts (AöR)“, sondern als „Eigenbetrieb“ geführt werden. Sie haben ihre Meinung sachlich und nachvollziehbar mit personal- und arbeitsrechtlichen Bedenken
begründet. Eine große Mehrheit der Gemeindevertreter sieht jedoch Vorteile in einer „AöR“ und möchte an der getroffenen Entscheidung festhalten. Um daher die Bedenken der Mitarbeitenden auszuräumen, hat die Politik den Mitarbeitenden klare Zusagen gemacht:
Alle Verträge werden so gestaltet, dass niemand schlechter gestellt wird oder Ansprüche verliert – und das gilt zeitlich unbegrenzt. Wichtig bei der Entscheidung für die AöR ist den Fraktionen von BFB, CDU, FDP und WHU,
dass die Verwaltung entlastet wird. Seit vielen Monaten berichten Bürgermeister Bauer und die Fachbereichsleiter immer wieder von Überlastung und dass die Arbeit nicht zu schaffen sei. Auf Vorschlag unseres Bürgermeisters wurde zusammen mit der Politik eine Herauslösung der gemeindeeigenen Kitas aus der Gemeindeverwaltung analysiert. Die mit der Gründung der AöR einhergehende Herauslösung der 200 in den Kitas Mitarbeitenden
wäre ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und böte allen Beteiligten Vorteile. Die Verwaltung würde entlastet und die Beschäftigten in den Kitas bekämen eine professionelle Leitung, die sich ausschließlich um ihre Belange und darüber hinaus um einen guten und möglichst reibungslosen Betrieb der Kitas kümmern kann. Von dieser Professionalität würden letztendlich auch die betreuten Kinder und ihre Eltern profitieren.
Deshalb sind wir davon überzeugt, dass die Kitas in einer Anstalt öffentlichen Rechts gut aufgehoben wären. Das alles kann natürlich nur gemeinsam mit den Beschäftigten erfolgreich sein. Deshalb ist es für die Politik von zentraler Bedeutung, dass alle Mitarbeitenden, sowohl in der Verwaltung als auch in den Kindertagesstätten, zufrieden sind und einen guten sowie sicheren Arbeitsplatz haben. Denn nur dann kann gute Arbeit geleistet werden.
H-UN
20. Mai 2017
Es nutzt leider nichts, wenn über die Satzung der AöR Brücken gebaut werden, die es in Zukunft ermöglichen, aus der tariflichen Bindung auszuscheiden und sogar die AöR wieder aufzulösen.
Da sich die Satzung sich für diese Fälle offen präsentiert, wäre dann nicht auszuschliessen, dass a) Gehälter auch sinken könnten, und b) eine weitergehende Privatisierung mögich ist.
Solange die Satzung in diesen Punkten nicht eindeutig modifizerit wird, wäre aus meiner Sicht ein Wechsel in die AöR im Vergleich zum jetzigen Status Quo nicht ratsam.