An der Spitze der Gemeinde: eine Juristin, die Eintragung und Anmeldung verwechselt!

Vielleicht hätte die Henstedt-Ulzburger CDU doch darauf verzichten sollen, Elisabeth von Bressensdorf zur ersten stellvertretenden Bürgermeisterin zu machen; denn die Fehler, die die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Christdemokraten an nur einem Tag begangen hat, könnten den Verdacht nähren, dass sie keineswegs die Erfahrung hat, die die Union ihr bei ihrer Wahl nachsagte. Die größere Kompetenz der eigenen Kandidatin war schließlich das Hauptargument der Union, um den Bressensdorf-Vorgänger Wilhelm Dahmen (WHU) abzuwählen.

„Auch meine Tätigkeit als Juristin nützt mir bei dieser Aufgabe außerordentlich. Verträge und Schriftverkehr sind für mich recht schnell zu erfassen und einzuordnen“, hatte von Bressensdorf noch kürzlich in CDU-aktuell zu ihrer neuen Tätigkeit vollmundig getönt. Man darf diese Worte bezweifeln; denn in der turnusmäßigen Rathaus-Pressekonferenz am Dienstag wollten die Henstedt-Ulzburger Nachrichten von der amtierenden Verwaltungschefin wissen, ob denn das neue Gemeindelogo, das möglicherweise ein Plagiat ist, bereits beim Patent- und Markenamt in München eingetragen sei. Hintergrund: Die Firma RightVision des CDU-Vorstandsmitglieds Frank Bueschler hatte das Logo auf der Internet-Wahlseite der Gemeinde verwendet.

Im Brustton der Überzeugung verkündete Elisabeth von Bressensdorf den versammelten Journalisten, das Logo sei beim Patentamt eingetragen. Wir wollten es genau wissen und fragten nach: Ist das Logo nur angemeldet, oder ist es bereits eingetragen? Das sei ja schließlich ein Unterschied. Der beauftragte Patentanwalt habe der Verwaltung mitgeteilt, das Logo dürfe verwendet werden und sei jetzt eingetragen, lautete die Antwort der stellvertretenden Bürgermeisterin.

Abends im Hauptausschuss musste Elisabeth von Bressensdorf dann – aber erst auf Nachfrage der SPD-Fraktion – kleinlaut zugeben, das fragwürdige Logo sei in München lediglich zur Eintragung angemeldet. Einen Vollzug gebe es noch nicht! Allerdings dürfe das Logo schon verwendet werden.

Und auch in diesem Punkt lag die Juristin voll daneben; denn der Hauptausschuss hatte bei der Diskussion um die Plagiatsvorwürfe im Zusammenhang mit dem Logo beschlossen, dass dieses erst verwendet werden dürfe, wenn es beim Patentamt eingetragen sei. Auf Nachfrage der Henstedt-Ulzburger Nachrichten, wer denn RightVision-Chef Bueschler die Erlaubnis erteilt habe, das umstrittene Logo auf der Wahlseite zu verwenden, antwortete Amtsleiter Jens Richter: die Gemeindeverwaltung und damit die stellvertretende Bürgermeisterin.

Fazit: Elisabeth von Bressensdorf hat einen Beschluss des Hauptausschusses missachtet! Nicht nur RightVision erhielt die Erlaubnis zur Verwendung des Logos, die Gemeindeverwaltung selbst hat zwei umfangreiche Presse-Informationsmappen, die von der stellvertretenden Bürgermeisterin verteilt wurden, mit dem Logo versehen. Spannend ist die Frage, ob sich der Hauptausschuss eine solche eklatante Missachtung seiner Beschlüsse durch die stellvertretende Bürgermeisterin bieten läßt…

Jörg Schlömann

9. Mai 2012

35 thoughts on "An der Spitze der Gemeinde: eine Juristin, die Eintragung und Anmeldung verwechselt!"

  1. In manchen Fällen wird es zu einer Druckkostenersparnis kommen, in anderen sicher nicht; beide Diskutanten haben in Teilen recht. Entscheidend ist diese Diskussion aber nicht.

    Der Hauptausschuß hat mit den Stimmen ALLER Fraktionen beschlossen, ein neues Logo entwickeln zu lassen. Mir ist keine Analyse der Verwaltung bekannt, welche Druckkostenersparnis in welchem Zeitraum durch ein neues Logo zu erzielen sei.

    Die Argumentation pro/contra neues Logo kann daher keine rein wirtschaftliche sein.

    Wesentliches Argument für ein neues Logo ist daher die Frage, wie die Gemeinde H-U auch in Konkurrenz zu den Nachbarn kommuniziert und sich platziert. Norderstedt beispielsweise hat sein aktuelles Logo sehr aktiv vermarktet.

    Niemand wird bestreiten, daß gerade die sehr dynamische Entwicklung an der nördlichen Hamburger Stadtgrenze auch für das kommunale Marketing Chance und Herausforderung gleichzeitig ist.

    Unternehmen und auch künftige Mitbürger sollen H-U als eine dynamische und zukunftsorientierte Option wahrnehmen.

    Dabei wird jeder Marketingfachmann zustimmen, daß die Optik eines Produktes kräftig darüber mitentscheidet, wie es wahrgenommen wird.

    Viel bedeutender bei dieser Diskussion ist jedoch das Verhalten der amtierenden Bürgermeisterin. Der Hauptausschuß wollte ausdrücklich eine Art Rechtssicherheit vor der Nutzung erreichen. Dieses Ziel hat die amtierende Bürgermeisterin durch die Verwechslung von Eintragung und Anmeldung leider ignoriert.

    Manch ein Marketingfachmann würde in dieser Lage sicher raten, aus rein kommunikativen Gründen das „neue“ Logo ad acta zu legen, da es aufgrund der im Raum stehenden Plagiatsvorwürfe als „verbrannt“ gelten würde. Schließlich wollen wir in Henstedt-Ulzburg nicht als Schildbürger und unkreative Kopierer wahrgenommen werden, sondern als dynamische, kreative und vorwärtsgerichtete Gemeinde.

    Das Pochen auf juristischen Spitzfindigkeiten ist keine Eigenschaft, die die Gemeinde positiv auf Investoren wirken läßt, genauso wie die Verwendung eines zumindest zweifelhaften Logos nur Unordnung und mangelnde Kreativität demonstriert.

    Der Hauptausschuß sollte sich einen „Ruck“ geben und Wert darauf legen, daß sich die Gemeinde klar als einzigartig positioniert. Das sollten wir uns Wert sein. Und auch die beauftragte Agentur sollte es sich Wert sein, diese Einzigartigkeit auszustrahlen.

  2. Sehr geehrter Herr Eberhard, ein Satz Visitenkarten in Vielfarbendruck (100 Stck) kosten bei uns in der Firma noch nicht einmal 50 €. Schwarzweißdruck ist nur unerheblich günstiger. Briefpapier in Schwarz-Weiß habe ich persönlich schon seit vielen Jahren gar nicht mehr bekommen. Mit kommt die Begründung ein wenig „weltfremd“ vor.

  3. Wie trügerisch, da das Logo ja in Verbindung mit weiteren vielfarbigen Motiven (siehe Einladung zur Bürgerwanderung am 24.6.) verwendet wird, zieht dieses Argument der Kostenersparnis in keiner Weise. Ein Logo- wie es auch immer aussehen mag, wird nie in Verbindung mit reinem Schwarz-Weiß-Druck verwendet, oder bin ich dahingehend „Farbenblind“ ?

  4. Sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender Eberhard,

    wieder einmal sind Sie nicht vollständig auf meine Fragen eingegangen. Aber wer will es Ihnen verübeln. Immerhin stehen Sie mitten im Wahlkampf. Da möchte schliesslich keiner sein Gesicht verlieren.
    Trotzdem betrachte ich Ihr PC-Wahlkampfthema am Alstergymnasium bisher als einseitige Schaumschlägerei. Fürs Gymnasium setzen Sie sich augenscheinlich ein. Setzen Sie sich für die anderen Schulen genauso ein?

    Zum LOGO:
    Sie schreiben, daß die Ersparnis in der Zweifarbigkeit des neuen Logos liegt und es deshalb auch keine Verschwendung von Steuergeldern ist.
    Damit gestehen Sie sogar ein, daß es sich um Verschwendung von Steuergeldern handelt:
    Hätte man doch einfach nur das alte, bewährte Logo als zweifarbige Variante (z.B. blau auf weissem Grund) für Printaufträge verwenden können!
    Ebenso ist das neue Logo zwar zweifarbig, aber in Puncto Layout aufgrund seiner Form schwerer zu handhaben, als das bisherige Logo. Auch ist es stets auf hellen Grund angewiesen und somit fast schon wieder als dreifarbiges Logo zu betrachten 🙁
    An eine Ersparnis mit dem neuen Logo glaube ich nicht.

    Mit freundlichen Grüssen
    Eckehardt Stein

  5. Sehr geehrter Her Stein,
    nur noch eine kurze Info bevor ich für heute Schluss mache. Die Ersparnis liegt in der Zweifarbigkeit des neuen Logos. Drucke mit geringerer Farbanzahl sind bei jeder Druckerei billiger.
    Mit freundlichen Grüßen
    Klaus-Peter Eberhard

    1. Sehr geehrter Herr Eberhard,
      dann muss ich Ihnen leider mitteilen, dass die Gemeinde mit den falschen Druckereien zusammen arbeitet. Im Zuge des digitalen Druckzeitalters ist es unerheblich, ob ein Logo in 1-, 2-, 3- oder noch mehr Farben dargestellt wird! Es wird alles aus dem sogenannten CMYK(Skala)-Farbsatz generiert. Einzige Ausnahme: es werden Sonderfarben aus HKS- und/oder Pantone-Tönen festgelegt oder Sie erreichen so hohe Auflagen, dass der Digitaldruck unwirtschaftlich wird und Sie gezwungen sind auf den Großformat-Bogenoffset oder gar Rollenoffset umzusatteln.
      Aber meiner bescheidenen Schätzung nach, wird die Gemeinde kein so hohes Druckvolumen haben, dass der Digitaldruck von vornherein außen vor bleibt?!

  6. Sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender Eberhard,

    Sie behaupten, daß das neue Logo zu Einsparungen bei den Druckkosten führen wird.
    Auf welche Summe beziffern sich denn die jährlichen Einsparungen durch die Verwendung des neuen Logos?
    Sind entsprechende Verträge mit einer Druckerei abgeschlossen worden, die diese Einsparungen auch dauerhaft für den Steuerzahler gewährleisten?

    Zur PC-Situation an den Schulen / dem Alstergymnasium:
    Sie schreiben „für das Logo allein hätten wir nur sehr wenige Rechner bekommen.“
    Ja und? Und wenn es 10 oder nur 5 Rechner gewesen wären. Das spielt doch keine Rolle. Bildung ist wichtiger als irgendein neues Gesamtkonzept ohne Gesicht!
    Wie sieht es denn überhaupt an der Olzeborchschule und der Gemeinschaftsschule Rhen aus? War WilhelmTel dort schon tätig oder erhalten diese Schulen noch das WT-Netz?

    Mit freundlichen Grüssen

    Eckehardt Stein

  7. Sehr geehrter Herr Stein,
    Verschwendung von Steuergeldern ist immer anzuprangern. Sie finden mich dabei auf Ihrer Seite. Allerdings halte ich das Logo, wie übrigens fast alle Mitglieder des Hauptausschusses, nicht für überflüssig. Das Logo ist Teil eines neuen Gesamtkonzeptes für sämtliche Veröffentlichungen der Gemeinde. Das Konzept ist bereits öffentlich vorgestellt worden. Es führt im Rahmen dieser Leserkommentare zuweit es hier zu schildern. Vielleicht können die Ulzburger Nachrichten das einmal mit Bildern vorstellen.
    Wie bereits gesagt führt das neue Logo zu Einsparungen bei den Druckkosten, auch deshalb ist es keine Verschwendung von Steuergeldern.

    Zur Ihrer zweiten Frage, für das Logo allein hätten wir nur sehr wenige Rechner bekommen. Die Mittel, für die unserer Meinung nach dringend notwendigen Rechner, müssen an anderer Stelle eingespart werden. Wir haben dazu schon viele Vorschläge in den entsprechenden Ausschüssen gemacht.

    Weil wir leider keine Mehrheit haben, haben wir uns wie berichtet auf anderem Wege um die Verbesserung der Situation der Schule gekümmert.
    Der Anschluss des ALstergynasiums an das WilhelmTel-Netz wird in Kürze erfolgen. Damit ist dann endlich ein vernünftiges Online-Arbeiten möglich.

    Wir hoffen auch die PC-Situation in Kürze verbessern zu können.

    Mit freundlichen Grüßen
    Klaus-Peter Eberhard
    Fraktionsvorsitzender FDP Henstedt-Ulzburg

  8. Sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender Eberhard,

    wenn ich mich zitieren darf (was ich äusserst ungern tue):

    1. „… wie glauben Sie, denkt der Bürger über die Verschwendung von Geldern für ein überflüssiges Logo?“

    2. „Was mich – und wahrscheinlich einige andere auch – ebenfalls interessiert, ist Ihre Meinung darüber, was wichtiger ist: ein neues Logo für die Gemeinde, oder dringend benötigte Computer für Unterrichtszwecke an Gymnasium und/oder Olzeborchschule und Gemeinschaftsschule Rhen?“

    Ich halte Ihnen zu Gute, dass Sie der erste Kommunalpolitiker sind, der zumindest die Bereitschaft signalisiert, öffentlich zu diesem Thema Stellung zu beziehen.

    Mit freundlichen Grüssen

    Eckehardt Stein

  9. Sehr geehrter Herr Wrist,
    die Meinungsfreiheit ist für mich unantastbar. Ich finde es nur wichtig, dass wir alle versuchen sachlich zu argumentieren. Deshalb habe ich darauf aufmerksam gemacht, dass auch die ehrenamtlichen Politiker in Henstedt-Ulzburg sich intensiv Gedanken zu den Belangen der Gemeinde machen. Pauschale Verurteilungen oder nicht beweisbare Behauptungen führen schnell dazu die sachliche Ebene zu verlassen. Sie sind herzlich eingeladen, die Ausschüsse zu besuchen und Ihre Meinung und Fragen einzubringen.
    Viele Grüße
    Klaus-Peter Eberhard

  10. Aber ich stelle hiermit offiziell klar, dass ich keinerlei Beweise habe, sondern es sich lediglich um meine persönliche Meinung handelt, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass dasselbe Logo zweimal auf der Welt zufällig völlig identisch ist. Besonders derselbe Schriftzug mit einem identischen Punkt darunter an genau derselben Position darunter scheint mir arg merkwürdig. Es ist auch nicht an mir, dass zu beweisen,sondern es liegt an jedem selber, sich seine persönliche Meinung darüber zu bilden. Denn in diesem Land herrscht ja Meinungsfreiheit, und die Gedanken sind frei. Wenn es so sein sollte, dann ist das von Unbekannt gemacht worden. Politiker dürfen im Bundestag ja auch alles zu denken,was sie wollen, und dasselbe Recht sollte in einer freien Demokratie auch jedem Bürger zustehen.

  11. Strg „A“ – alles kopieren – einfügen 😉

    Sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender Eberhard,

    so war das nicht gefragt! 🙁

    1. Sehr geehrter Herr Stein,
      der erste Teil meiner Antwort war nicht kopiert und sollte Ihre Frage nach der Wichtigkeit von Ausgaben eigentlich beantwortet haben.
      Das neue, moderne Logo ist für die Gemeinde wichtig.
      Positiver Nebeneffekt: Es wird uns in der Zukunft z.B. bei den Druckkosten Geld sparen.
      Mit freundlichen Grüßen
      Klaus-Peter Eberhard
      Fraktionsvorsitzender FDP Henstedt-Ulzburg

      1. Sehr geehrter Fraktionsvorsitzender Eberhard,

        Sie winden sich wie ein Aal. Warum beantworten Sie meine Fragen nicht?

        Das sind Fragen, die sich der Wähler nuneinmal stellt. Die möchte er auch beantwortet wissen.

        ;-(

  12. Sehr geehrter Herr Stein,
    wir haben uns in den vergangenen Monaten immer wieder gegen unserer Meinung nach unwichtige Anschaffungen ausgesprochen. So wurde z.B. eine Akkustikdecke in einer Kita für 29.000 Euro bezahlt. Ich habe damals in der Gemeindevertretung gesagt, diese sei vielleicht schön zu haben, aber nicht wirklich erforderlich und wir wurden sicher bald schon vor dem Problem stehen, dass wir wegen dieser Ausgabe etwas wirklich wichtiges nicht kaufen könnnen würden.. Daraufhin wurde mir von Frau Lessing und der SPD vorgeworfen, ich hätte keine Ahnung von Kindern. Nur 8 Wochen später wurde der Antrag der Alstergymnasiums für neue Computer wegen Geldmangels abgelehnt. Genau das ist der Grund, warum wir uns mit der Schule in Verbindung gesetzt haben. Dazu unsere Pressemitteilung: Schon seit Jahren ist ein vernünftiges Onlinearbeiten am Alstergymnasium nicht möglich, die Internetverbindung zu schwach und zu langsam, völlig veraltete Betriebssysteme an Steinzeitrechnern tun ein Übriges.

    Die Schule hat in der Vergangenheit zwar Gelder für eine Modernisierung in den zuständigen Ausschüssen angefragt, diese Anträge wurden aber von den politischen Parteien mit Ausnahme der FDP abgelehnt.

    „Es ist doch peinlich, dass alle Parteien sich im Wahlkampf die Bildung groß auf die Fahne schreiben, aber wenn es konkret wird wichtige Projekte auf die lange Bank schieben!“, meint der Fraktionsvorsitzende der FDP Klaus-Peter Eberhard.

    Nun ist ein erster Schritt gemacht, auf Initiative der FDP erklärte sich das Unternehmen Wilhelm-Tel bereit einen 100Mbit Highspeed-Internetzugang kostenfrei zu legen. Ein fünfstelliger Betrag war ursprünglich veranschlagt worden, für das Alstergymnasium einfach nicht zu schaffen. Die hohe Summe ergibt sich aus dem langen Weg, der für die Kabelverbindung zu graben ist, die Schule liegt zwar an der Maurepasstraße, aber das Gebäude ist sehr weit zurückgesetzt.

    Auf dem Foto bedankt sich Schuldirektor Michael Höpner bei den FDP-Landtagskandidatinnen Katharina Loedige und Gabriele Heyer, sowie dem Henstedt-Ulzburger Fraktionsvorsitzenden Klaus-Peter Eberhard. Dem Unternehmen Wilhelm-Tel, sei an dieser Stelle nochmals für die großzügige Unterstützung gedankt!

    „Ein wichtiges Projekt konnte für das Alstergymnasium umgesetzt werden, aber die FDP kämpft weiter für eine bessere Computerausstattung unserer Schulen. Es kann nicht sein, dass von Kindern zu Hause am PC erledigte Hausaufgaben nicht auf die Schulrechner gespielt werden können, da dort noch Windows 2000 läuft. Die FDP ist zur Zeit mit IT-Firmen im Gespräch um diesen unhaltbaren Umstand schnellstmöglich zu beenden.“, so Klaus-Peter Eberhard abschliessend.

    1. Sehr geehrter Herr Eberhard,
      Akkustikdecken in Kitas sollten eigentlich selbstverständlich sein. Kitas sind nichts anderes als Großraumbüros nur mit höherem Lärm-/ Geräuschpegel.
      Akkustikdecken dienen dauerhaft einer leichten Stressminderung für die Betroffenen (Kinder, Erzieherinnen und final auch Eltern).
      Akkustikdecken in Kitas gehören definitiv nicht zu unwichtigen Anschaffungen.

      Eine echte Stressverminderung in Kitas kann es aber nur mit mehr Personal geben. Es gibt einfach zu wenig Ersatzkräfte.

      Dafür dürfen Sie sich auch nach den Kommunalwahlen gern einsetzen.

  13. Wenn ein Logo bis auf den roten Punkt unter dem Schriftzug vollkommen identisch ist mit dem Logo der us-amerikanischen Firma Human Element, dann brauch man dass nicht nachweisen, solche Zufälle gibt es nicht. Dazu bedarf es keiner Beweise, das sagt einem schon der gesunde Menschenverstand

    1. Sehr geehrter Herr Wrist,

      ich wundere mich, dass Sie davon ausgehen, das nur Sie über einen gesunden Menschenverstand verfügen und die Mitglieder des Hauptausschusses nicht.
      Zum Thema „solche Zufälle gibt es nicht“, vermute ich, dass Sie sich nicht intensiv mit dem Thema beschäftigt haben. Nur ein Beispiel: Die Chance 6 Richtige beim Lotto zu haben beträgt ca. 1:14.000.000 – Anfang Mai 2003 brachten die „Sechs Richtigen“, die Lottozahlen 5-14-23-32-41-48 den sage und schreibe 133 Gewinnern je nur eine Auszahlung von 26.000 Euro.
      Sie würden da auch sicher sagen, solche Zufälle gibt es nicht.
      Mit freundlichen Grüßen
      Klaus-Peter Eberhard
      Fraktionsvorsitzender FDP Henstedt-Ulzburg

  14. Für mich ist es per Se sowieso sehr fraglich, das Patentrecht an einem Logo zu beantragen, welches nachweislich geklaut ist. Ich hoffe nicht,dass unsere Gesetze es zukassen, dass ein Dieb durch Antrag bei dem Patentamt das Recht an der geklauten Ware bekommt.

    1. Sehr geehrter Herr Wrist,

      ich wundere mich wie Sie zu Ihrer Aussage „das Patentrecht an einem Logo zu beantragen, welches nachweislich geklaut ist“ kommen. Der Hauptausschuss hat sich intensiv mit dieser Frage beschäftigt und ist zum gegenteiligen Ergebnis gekommen. Wenn Sie den Diebstahl nachweisen können, sind wir alle auf Ihre Informationen gespannt. Falls nicht, sollten Sie Ihre Behauptung zurücknehmen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Klaus-Peter Eberhard
      Fraktionsvorsitzender FDP Henstedt-Ulzburg

      1. Sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender Eberhard,

        wie glauben Sie, denkt der Bürger über die Verschwendung von Geldern für ein überflüssiges Logo? Spielen in den Köpfen vielleicht Begriffe wie Diebstahl, Entmündigung, Korruption od. Vetternwirtschaft eine Rolle?
        Zumindest fühlt sich mancher Bürger sicherlich – auch wenn es nicht wirklich stimmt – entmündigt und bestohlen.

        Was mich – und wahrscheinlich einige andere auch – ebenfalls interessiert, ist Ihre Meinung darüber, was wichtiger ist: ein neues Logo für die Gemeinde, oder dringend benötigte Computer für Unterrichtszwecke an Gymnasium und/oder Olzeborchschule und Gemeinschaftsschule Rhen?

        Eine aussagekräftige Antwort noch vor der Kommunalwahl ist ausdrücklich erwünscht 😉

  15. Liebe Frau Honerlah,

    entsprechend Ihrer Aussage ist es dann also so, dass hier die Gemeindeverwaltung ohne rechtlichen Auftrag durch den Hauptausschuss gehandelt hat, dieses Logo dann schon zu verwenden ? Ich denke, dass lediglich die Eintragung durch die Gemeindeverwaltung beauftragt wurde.

    Dennoch frage ich mich, warum nicht der Hauptausschuss die Vewendung dieses zweifelhaften und nicht anerkannten Logos gestoppt hat ?

    Hier hat sich noch keiner der Entscheidungsträger öffentlich positiioniert. Ein Logo soll doch die Bürger einer Gemeinde mit diesem identifizieren helfen, was liegt da näher die Bürger auch einzubeziehen ?

    1. Hier war anfänglich nicht die Einbeziehung der BürgerInnen gefragt gewesen, sondern der Ansporn ein neues Logo zu entwickeln und sich optisch einheitlich in allen Printerzeugnisses zu präsentieren, kam von der Wirtschaftsförderung. Geplant ist auch die Entwicklung eines Mottos, wie es andere Städte längst benutzen (Eine Idee voraus….). Persönlich empfinde ich ein Motto für überflüssig, denn eine Gemeinde sollte primär und nicht nur am Rande die Bürgerinnen und Bürger ansprechen. Ob dies überzeugend auch auf dem Hundesteuerbescheid oder anderen offiziellen Anschreiben rüberkommt? Zudem ist ein Motto in seiner Lebensdauer meist beschränkter als ein Bildzeichen. Erinnert sei an unseren ersten Slogan auf den Briefumschlägen „Die Gemeinde im Grünen“ und den letzten mir bekannten „Dynamische Gemeinde in der Metropolregion“. What comes next?
      Durch den Plagiatsvorwurf wurde das Logo beschädigt und keine Fraktion hat es danach mit Überzeugung vertreten. Wohl auch deshalb die Entscheidung, die Eintragung des Logos abzuwarten. Andere Anträge wurden von den Fraktionen im Hauptausschuss nicht gestellt.

      1. Sehr geehrte Frau Honerlah,

        herzlichen Dank für Ihre aufklärenden und zugleich selbstkritischen Worte.

        Die Abteilung Wirtschaftsförderung hat also diese Überflüssigkeit ausgeheckt. Obendrein wird sich dort sogar noch mit Wortspielereien beschäftigt, die man später grosspurig als zukunftsweisendes „Motto“ verkauft. Bestimmt ganz schön teuer das Ganze.
        Und das in Zeiten, in denen Gelder für notwendige Anschaffungen in Schulen nicht bereit gestellt werden, ist definitiv skandalös!

        Aber warum nun alle Hauptausschussmitglieder – mit Ausnahme von Herrn Rudi Hennecke – für diese Logo-Posse gestimmt haben, bleibt mir ein Rätsel.
        Können Sie das vielleicht den Bürgern H-Us erklären, Frau Honerlah?

        😉 Hmm, vielleicht hat die Wirtschaftsförderung vor der Abstimmung ein paar Flaschen Wein aus dem Präsentekeller aufgemacht. Nur Herr Hennecke hatte das Nachsehen: er war durch Losentscheid als Fahrer für den Abend auserkoren. 😉
        (bitte diesen Absatz nicht so ernst nehmen; er ist karikativ gemeint)

        Kann man überhaupt noch schadenbegrenzend in Puncto Logo und/oder Motto zurückrudern, Frau Honerlah?
        Worin liegt eigentlich Sinn und Aufgabe dieser „übereifrigen“ Wirtschaftsförderung?

        Ich hoffe, Sie machen es besser als Herr Eberhard, und weichen gestellten Fragen nicht aus.

        Mit freundlichen Grüssen
        Eckehardt Stein

  16. „Mit dem Eintrag soll Rechtssicherheit erlangt werden, um das Logo in Deutschland verwenden zu dürfen.“ so ist im Hauptausschussprotokoll vom 13.03.2012 zu lesen. Trotz des Plagiatvorwurfes wurde an dem Logo festgehalten, aber der Beschluss besagt eindeutig: „Zuvor wird die Verwaltung jedoch beauftragt, das Logo unverzüglich….. in das Register beim deutschen Patent- und Markenamt eintragen zu lassen.“ Dies wurde vom Hauptausschuss auch am Dienstag dieser Woche bekräftigt.
    Aus gutem Grund, denn wie ist auf der Eingangsseite des dpma zu lesen?
    „Markenschutz entsteht durch die Eintragung in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes.“ Das ist alles hinreichend klar und eindeutig.

  17. Hier ist doch wieder zu erkennen, dass allein der Wille den Weg aufzeigt und alle Bedenken hinten angestellt werden. Die momentan agierende Juristin sollte eigentlich bedenken, dass mögliche rechtliche Streitereien in einer noch unklaren Situation vorraussichtich erheblich mehr Kosten verursachen, als die letztliche Entscheidung über die Eintragung zugunsten von HU abzuwarten. Das hier mal wieder eine Entscheidung über die Bürger hinweg getroffen wurde, gilt für alle an diesem Prozeß beteiligten Gemeindevertreter, die gar nicht auf die Idee gekommen sind, die kreativen Bürger unserer Gemeinde überhaußt mit einzubeziehen. Schlimmer ist aber nun, dass jetzt mit Gewalt ein unnötiges und nicht mal anerkanntes Logo durchgepeitscht wird. Kosten spielen ja keine Rolle- oder sind schon alle Plakate, Poster, Broschüren… mit dem neuen Logo vorschnell bedrucht worden ?

  18. Was kostet das Ganze denn jetzt eigentlich? Ich nehme an, dass die Kieler Agentur nach ihrem „Schuss ins eigene Knie“ der Gemeinde einen Sonderpreis eingeräumt hat.
    Aber der Patentanwalt für die Markenanmeldung kostet bestimmt auch Geld.
    Der Druck neuer Briefköpfe (das wird doch wohl nicht schon geschehen sein?), Visitenkarten, Formulare ist bestimmt auch nicht ganz billig.
    Und wie hängt jetzt die Firma „Right Vision“ da mit drin, waren das nicht die mit dem Gemeindeserver?
    Liebe Henstedt-Ulzburger Nachrichten, nicht nachlassen! Bitte weiter recherchieren und veröffentlichen.

    1. Alles halb so schlimm Andreas – für „falsch“ gedruckte Texte/Logos usw. gibt es tolle Etiketten, die das Ganze wieder abdecken, ohne dass etwas hindurch scheint….
      Ich würde mich über massig Aufträge freuen! 🙂

  19. Wikipedia äußert sich zum weiteren Vorgehen nach der Anmeldung wie folgt:

    „Anschließend beginnt die Prüfung auf „absolute Schutzhindernisse“ beim DPMA. Diese absoluten Schutzhindernisse sind in § 3, § 8 und § 10 MarkenG definiert. Im Wesentlichen wird hierbei geprüft, ob das als Marke angemeldete Zeichen überhaupt geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (Unterscheidungseignung, § 3 MarkenG), ob das Zeichen grafisch darstellbar ist (§ 8 Abs. 1 MarkenG), ob das Zeichen für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen unterscheidungskräftig ist (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG), sowie ob ein Freihalteinteresse an dem Zeichen für Mitbewerber besteht (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG).

    ….

    Außerdem werden Marken nicht eingetragen, die zu einer notorisch bekannten Marke mit älterem Zeitrang ähnlich oder mit ihr identisch sind. Führt diese Prüfung zu keinen Beanstandungen, wird die Marke in das Markenregister eingetragen …

    Mit dieser Eintragung entsteht jedoch kein Markenschutz. Das ergibt sich daraus, dass bereits bestehende Markeneintragungen, also „relative Schutzhindernisse“ mit Ausnahme von notorisch bekannten Marken im Prüfungsverfahren zur Markeneintragung seitens des DPMA nicht berücksichtigt werden. Um diese zu berücksichtigen, ist dem Marken-Eintragungsverfahren das Widerspruchsverfahren nachgeschaltet.

    ….“

    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Marke_%28Recht%29#Eintragungsverfahren_.28Deutschland.29

    Es ist also nicht so, daß man unbedingt studierte Juristin sein muß, um das Vorgehen und die Unterschiede zwischen Anmeldung, Veröffentlichung der Anmeldung und Eintragung zu kennen. Das Lesen der Wikipedia reicht aus.

    Übrigens kann man das neue Logo natürlich auch ohne Anmeldung oder Eintragung nutzen , es besteht dadurch lediglich kein Markenschutz, und man kann sich entsprechend auch nicht darauf berufen.

  20. Die Markenanmeldung erfolgt nach Nizza 10. Ausgabe (NCL.10); gültig ab 1. Januar 2012

    http://transpatent.com/ttmklvz.html#16

    Angemeldete Klassen sind:

    16 – Diese Klasse enthält insbesondere:
    Papiermesser; Vervielfältigungsgeräte; Folien, Taschen und Beutel aus Kunststoff für Verpackungszwecke.
    24 – enthält im Wesentlichen Webstoffe und Decken. Diese Klasse enthält insbesondere: Bettwäsche aus Papier.
    25 – Diese Klasse enthält insbesondere nicht: bestimmte Spezialbekleidungsstücke und Spezialschuhe
    35 – umfasst im Wesentlichen Dienstleistungen, die von Personen oder Organisationen erbracht werden, deren Haupttätigkeit
    (1) die Hilfe beim Betrieb oder der Leitung eines Handelsunternehmens oder
    (2) die Hilfe bei der Durchführung von Geschäften oder Handelsverrichtungen eines Industrie- oder Handelsunternehmens ist, sowie Dienstleistungen von Werbeunternehmen
    Anmerkung: Dieses ist die angemeldete Hauptklasse (past perfekt für eine öffentliche Verwaltung. Oder?
    37 – umfasst im Wesentlichen Dienstleistungen, die von Unternehmern oder Subunternehmern im Bauwesen oder bei der Errichtung ortsfester Bauten erbracht werden, sowie Dienstleistungen, die von Personen oder Organisationen erbracht werden, die sich mit der Wiederinstandsetzung oder der Erhaltung von Gegenständen befassen, ohne deren physikalische oder chemische Eigenschaften zu ändern.
    41 – umfasst im Wesentlichen Dienstleistungen von Personen oder Einrichtungen, die auf die Entwicklung der geistigen Fähigkeiten von Menschen oder Tieren gerichtet sind, sowie Dienstleistungen, die der Unterhaltung dienen oder die Aufmerksamkeit in Anspruch nehmen sollen.
    Diese Klasse enthält insbesondere: alle Formen der Erziehung von Personen oder der Dressur von Tieren; Dienstleistungen, deren Hauptzweck die Zerstreuung, Belustigung oder Entspannung von Personen ist; öffentliche Präsentation von Werken der bildenden Kunst oder der Literatur für kulturelle oder erzieherische Zwecke.

    Man darf gespannt sein, was davon übrig bleibt!

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