Als die HU-Nachrichten am Montag mit 10-minütiger Verspätung im Rathaus eintrafen, war die Bombe schon geplatzt. Bürgermeister Stefan Bauer hatte kurz zuvor bekannt gegeben, dass die beschlossene Kostenobergrenze für den Krippenneubau am Standort Beckersberg nicht eingehalten werden könne. Das Gemeindeparlament hatte im Mai einen Kostendeckel von 750.000 Euro für die Kindertagesstätte für Ein-bis Dreijährige beschlossen – nachdem die Gemeindeverwaltung und die von ihr beauftragte Architektin Susann Rüschoff zuvor mit einem doppelstöckigen Klinkerbau mit Bäderlandschaft für knapp eine Million Euro geliebäugelt hatten. Bauer erklärte den staunenden ehrenamtlichen Politikern des Kinder- und Jugendausschusses nun, dass mit knapp 50.000 Euro Mehrkosten gerechnet werden müsse. Als Ursache für die Mehrkosten führte die Verwaltung hohe Belüftungskosten für die Bäder der Kleinkinder an.
Noch ist kein einziger Stein für den Krippenbau bewegt worden, erst einmal sollten die Kommunalpolitiker am Montag eine Empfehlung für den getrennt kalkulierten Außenbereich der Krippe abgeben. Aufgrund der Sprengung des Kostendeckels für das Kita-Gebäude wurde darauf verzichtet, gleichwohl durfte die Landschaftsarchitektin Ursula Zumholtz ihre Ideen vorstellen. Sie habe mitbekommen, wie die Haushaltslage in der Großgemeinde sei, habe deswegen vier unterschiedliche Varianten durchgerechnet, erklärte Zumholz. In Variante 1 stünden den kleinsten Henstedt-Ulzburgern mehrere Spielgeräte zur Verfügung, darunter eine ‚Barkasse’, alles für insgesamt 174.000 Euro. In der Günstig-Variante ist das Spielschiff dann gestrichen, es existiert nur noch ein einziges Spielgerät – aber auch dann wäre die Gemeinde für die Krippen-Außengestaltung noch mit 88.000 Euro dabei.
Ob es jetzt überhaupt noch dazu kommt, dass Zumholtz und ihre Kollegin Rüschoff ihre Ideen – in welcher Form auch immer – verwirklichen dürfen, ist zweifelhaft. Auch der Bürgermeister stellte am Montag die grundsätzliche Frage, ob an der Planung festgehalten werden soll. Die Krippe könnte daher in einer der nächsten Gremiensitzungen beerdigt werden. Ärgerlich: Bei einem Aus wird die Gemeindekasse für nichts und wieder nichts belastet: Bereits aufgelaufene Planungsleistungen können der Gemeinde in Rechnung gestellt werden.
Karin Honerlah erklärte, dass die Verwaltung solche Projekte grundsätzlich anders anzupacken habe. Bevor sie mit Architekten und Landschaftsplanern Geschäftsbeziehungen eingehe, bei denen sofort Planungskosten anfallen, habe die Verwaltung der Politik eigene Planungen für derartige Projekte vorzulegen. Darin müsse unter anderem die grundsätzliche Gebäudestruktur sowie Qualitätsanforderungen für Baustoffe und Ausstattungen beschrieben werden. Dies predige die WHU seit dem Anbau der Feuerwache.
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12. November 2014
Na dann ist doch alles klar: “ Die Architektin verpflichtet sich den vereinbarten Gesamt-Kostenrahmen einzuhalten (!!!)“ .
Ich kann mich sehr gut an die Diskussionen um Raumtemperaturen, Belüftung, Sonnenschutz und energetische Fragen etc. erinnern. Auch auf meine Nachfragen wurde von der Architektin (unwidersprochen von der Verwaltung !) bestätigt, dass es sich bei dem nunmehr geplanten Anbau trotz der Kosteneinsparungen um ein funktionsfähiges Gebäude handelt, so steht es auch im Protokoll..“
Dann sollte man der Architektin doch wegen Nichterfüllung die unumgänglichen Nachbesserungsversuche einräumen, diese peinlichst genau prüfen und danach ggf. vom Planungsvertrag zurücktreten wegen Nichterfüllung und somit ohne Zahlung. Und sie auch gleich auf eine Sperrliste für Neuausschreibungen setzen! So machen es jedenfalls Einkaufsabteilungen in Großunternehmen. Was denen recht ist, sollte doch einer Gemeinde mit fast 28000 „Kunden“ billig sein.
@ Herr Borchert, auch wenn ich Ihnen zustimme, dass die Vorbereitung bei Bauvorhaben / Renovierung/Sanierung stark verbesseruingsfähig ist, dürfen wir die Fakten der aktuellen Maßnahme nicht vergessen.
In der Vorlage zur Sitzung am 23.06.2014 stellt die Verwaltung fest:
„Das vorliegende Kostenbudget mit der gewünschten Bausumme von 750.000,- € wurde in einer Kostenberechnung mit Kostensicherheit (!!!) ermittelt. Es existieren verschiedene Stellschrauben, die im Bauprozess angepasst werden können, um das Budget nicht zu überschreiten. Die Architektin verpflichtet sich den vereinbarten Gesamt-Kostenrahmen einzuhalten (!!!)“ .
Ich kann mich sehr gut an die Diskussionen um Raumtemperaturen, Belüftung, Sonnenschutz und energetische Fragen etc. erinnern. Auch auf meine Nachfragen wurde von der Architektin (unwidersprochen von der Verwaltung !) bestätigt, dass es sich bei dem nunmehr geplanten Anbau trotz der Kosteneinsparungen um ein funktionsfähiges Gebäude handelt, so steht es auch im Protokoll..
Wenn jetzt im Bereich „Technische Gebäudeausrüstung (TGA)“ auf Grund von Überprüfungen des neuen Verantwortlichen in der Verwaltung eklatante Probleme aufgedeckt werden, dann ist ihm erst einmal zu danken, dass wir das vor Baubeginn feststellen und die Polik nicht später mit Nachträgen konfrontiert wird ( was immer wieder vorgekommen ist ) .
Ob es allerdings noch mehr Probleme gibt, bleibt abzuwarten, angedeutet wurde dies bereits von Bürgermeister Bauer. Entsprechende Aussagen erwarten wir in der nächsten Sitzung.
Dabei erwarten wir auch eine Aussage, welche Qualitätskontrolle der Fachbereich bei den Vorlagen der externen Planer/ Berater vorgenommen hat / künftig vornimmt?
Die Gesamtverantwortung für die Vorlage und das Bauvorhaben hat – auch bei externer Unterstützung – die Verwaltung / der Bürgermeister.
Hallo Herr Göttsch, dass das Problem im TGA-Bereich liegt, war mir schon klar. Die Verwaltung muss natürlich zusammen mit der Architektin die Planungen und Kostenberechnungen der beauftragten Fachingenieure zu einem umfassenden, beratungsreifen Gesamtpaket zusammenfügen. Wenn die Architektin sich verpflichtet, den Gesamtkostenrahmen einzuhalten, hätte Sie sich vorher mit den Fachingenieuren abstimmen müssen, da Sie für diesen Bereich nicht die Fachkompetenz besitzt. Offensichtlich hat sie das nicht getan. Um das abschließend beurteilen zu können, müsste man wissen, ob die Architektin einen Generalplanerauftrag hatte oder ob alle beteiligten Planer Einzelaufträge mit der Verwaltung geschlossen hatten. Letztlich ist das aber auch für die Beschlussvorlage nicht entscheidend, sondern die Verwaltung muss natürlich in der Beratungsvorlage alles plausibel zusammenführen, das ist keine Frage.
Diese Aussage der Architektin mit der „Verpflichtung der Einhaltung des Kostenrahmens“ ist, wenn sie das so gesagt hat und das Protokoll das richtig wiedergibt, sehr, sehr gewagt und rechtlich nicht haltbar, außerdem nicht Bestandteil des Architekten-Vertrages oder einer schriftlichen Ergänzung des Vertrages und wäre seitens der Gemeinde rechtlich auch nicht einklagbar. Ein „Kostenrahmen“ ist keine „Kostengrenze“ und kein „Festbetrag“. Kein Architekt und auch keine Baufirma kann und muss z.B. für Mehrkosten durch Firmenkonkurse, für extreme Wetterverhältnisse, geologische und hydrologische Uwägbarkeiten des Baugrundes für ein Bauwerk eine Verpflichtung/Haftung eingehen/übernehmen. Für konjunkturbedingte Baupreissteigerungen zwischen Kostenberechnung und Ausschreibung muss ein Architekt auch nicht haften. Allein aus diesen Gründen ist es nicht nur gewagt, sondern sachlich nicht haltbar sich zu einem „Kostenrahmen von € XX zu verpflichten“. Die Architektin hat sich „zu weit aus dem Fenster gelehnt“. Sie hätte in ihrer Formulierung statt von „verpflichten“, „streben an“ oder „gehen davon aus“ sprechen sollen. Das TGA-Problem ist davon abgesehen „peinlich“.
Hamburg hat die Elbphil. Berlin einen Flughafen wir einen Alsterkindergarten ……
Oh, klasse, dann haben wir ja genau das, was eine Großstadt ausmacht 🙂 dann gibt es bestimmt bald ein eigenes Nummernschild, ich hätte so gern eines … für die Schubkarre 😉
Fenster auf und gut, oder Frau Rüschoff soll mit dem Handtuch wedeln. Wer sucht eigentlich solche “ Pappnasen“ aus ? Kommen die durch die Hintertür oder wie finden die den Weg in die Gemeinde? Schlage eine Fachkompetenz-Kontrolle am “ Dorfeingang“ vor 😉
Wir hatten bei einer WEG auch mal einen Architekten, der wollte für jedes banale Instandhaltungsthema immer gleich etwas „ausentwickeln“, also im Klartext künstlerisch-kreativ tätig werden. Bei solchen Leuten wird jedes Glühbirnen-Auswechseln sogleich zur Raketenwissenschaft. Möglicherweise haben wir treffsicher auch hier wieder solche Luftschloss-Baumeister angeheuert… 😐
Wiese wird so ein Planungsauftrag eigentlich nicht mit der Maßgabe „Planung von x Kitaplätzen im Rahmen von Norm 4711 für Kitas im Kostenumfang von max. 500000€“ vergeben? Dann würden wir nun schlicht die Rechnung wegen Nichterfüllung nicht zahlen. Wie kann es nur immer sein, dass immer die Gemeinde in der Pflicht sein soll, und die andere Seite macht offenbar, wozu sie gerade Lust hat oder nicht besser in der Lage ist? Gibts in H-U keinen Justitiar mit einem Händchen für Vertragsformulierungen mit „Boa Constrictor“-Qualitäten? Wurde sich wohl lohnen…
So viele Fragen, das ist ja gemein;-) ohne Telefonjoker würde es nicht eine vernünftige Antwort aus dem Rathaus geben…
Hallo Herr Schneider, Sie haben das etwas überspitzt dargestellt, haben aber im Grunde das Problem, dass die Verwaltung keinen Rahmen für Kosten, grundsätzliche Gestaltung und Materialien vorgegeben hatte, zutreffend benannt. Ganz deutlich wurde das, als der erste kostenträchtige Entwurf von über €1Mio mit Hochebenen, Wasserspielbereichen etc. vorgestellt wurde und „politisch verbrannte“. Die Architektin hat doch keine Schuld, wenn ihr keine dezidierten Vorgaben gemacht werden. Die konnte ihrer Kreativität doch freien Lauf lassen. Als der Ausschuss die Kostenbremse von €750Tsd. vorgab, war es im Grunde zu spät, weil wie gesagt, das Thema bereits „verbrannt“ war. Die Vorgabe nach Anzahl der Kita-Plätze und der daraus resultierenden Anzahl der Gruppenräume, also des Raumprogramms, lag natürlich vor. Aber das alleine ist nicht ausreichend.
Aber dann würde ein sachgerecht agierender Architekt (potentiell sogar in Kenntnis der Finanzlage in HU) doch einen Plan machen, der exakt die MUSTS umsetzt, bestenfalls noch ein paar SHOULDS aufzeigt, aber die Kunst erstmal außen vor lässt.
Oder man fragt bei Beauftragung einfach erstmal nach: Brot&Butter oder Epochalarchitektur?