Die mögliche Korruptionsaffäre von Bürgermeister Torsten Thormählen – es scheint, als ob die Strafverfolger den undurchsichtigen Kriminalfall nach einjähriger Ermittlungsdauer endlich gelöst haben. Der Kieler Oberstaatsanwalt Manfred Schulze-Ziffer klang am Vormittag jedenfalls tatsächlich so, als ob die Ermittlungsarbeiten so gut wie vor dem Abschluss stünden. Zwar folgte auf die heutige Nachfrage der Henstedt-Ulzburger Nachrichten zunächst der übliche Allgemeinplatz, dass man sich bemühe, das Verfahren so schnell wie möglich zum Abschluss zu bringen, aber nicht sagen könne, wann das denn nun der Fall sein werde.
Nach mehrmaligem Nachhaken erklärte der Kieler Ermittler aber dann doch, dass ein Ermittlungsergebnis offenbar unmittelbar bevorstehe : „Es wird jetzt alsbald die Entscheidung fallen, davon gehe ich aus.“
Und die soll in diesem Fall auch breit kommuniziert werden. Angesichts des allgemeinen Interesses wolle die Kieler Behörde eine Pressemitteilung herausgeben, aber unter Umständen erst dann, wenn vorher auch Thormählen über das Ermittlungsergebnis informiert wurde: „Im Falle von Anklagen geben wir nicht sogleich nach unserer Entscheidung eine Pressemitteilung raus, sondern erst dann, wenn das Gericht mit der Sache befasst ist und der Angeklagte dann auch eine Anklageschrift erhalten hat, weil er ja nicht aus der Presse erfahren soll, dass gegen ihn Anklage erhoben worden ist. Das wäre schlechter Stil.“
Ob Thormählen denn nun tatsächlich vor den Richter muss, oder ihn vielleicht „nur“ ein Strafbefehl erwartet – von Oberstaatsanwalt Schulze-Ziffer war dazu heute nichts herauszubekommen.
cm
26.2.2013
Die Vorgabe von Herrn Eberhard (F.D.P.), die Einleitung eines Abwahlverfahrens in der Gemeindevertretung nur bei Anklageerhebung gegen Herrn Bgm. Thormählen beantragen zu wollen, ist politisch völlig falsch.
Denn, auch wenn jetzt „nur“ eine „rechtliche Verfehlung“ durch die StA in Kiel nach ihrer Bewertung festgestellt werden sollte,-
mit einer solchen Vorgeschichte wäre Herr Thormählen nie gewählt worden – aus objektiven Gründen hätte er sich noch nicht einmal zu Wahl stellen können.
Oder gibt es etwa jemand, der das behaupten wollte ?
Auch rechtlich ist der angekündigte Weg Eberhards kein der Sache angemessener.
Denn möglicherweise wird so dem Bürger (dem Souverän in dieser Frage) die Möglichkeit unrechtmäßig vorenthalten, seine eigene Bewertung und Neuentscheidung in dieser Frage zu treffen.
Es ist also die Pflicht jedes Mitglieds der Gemeindevertretung, den Weg für die Entscheidung der Bürger in dieser Frage – also Einleitung eines Abwahlverfahrens – zu eröffnen, und zwar gleich, ob es nun zu einer formellen Anklageerhebung kommt – oder nicht.
Hoffentlich gibt es da doch Leute mit dem Quentchen politischen Mutes, so daß „rabenschwarze“ (Schlömann) Tage der Ulzburger Kommunalpolitik langsam mal vorbeisein können.
Gibt es einen „Deal“ jetzt auch im Thormählen -Verfahren ! ? Rein theoretisch, -wie würden wir damit politisch umgehen in Henstedt-Ulzburg ?
Vorbereiten kann man sich ja mal. Vielleicht ist das verantwortungsvoll für die Gemeinde sogar geboten; – „verboten“ ist es jedenfalls nicht.
Und es wird weiter ausgesessen.
Verordnete Friedhofsruhe, – ,die Gemeinde im Grünen.
Nur die Urne ruft.
Am Nasenring gezogen findet der Bürger wieder Leben im örtlichen Tierheim.
Alsbald.
Sehr gut , Herr Föh.
Und wenn dann auch noch die Hinweisschilder zum Tierheim vorhanden sind,
finden auch die älteren Mitbürger leichter dorthin.
Das ist schon interessant, dass diese Nachricht ein Headliner wert ist.
Während Sie letztens (http://ulzburger-nachrichten.de/?p=13842) Herrn Schäfer eine Abfuhr bescheinigt haben (da er keine konkreten Details bekommen hat), „feiern“ Sie sich für Ihre journalistischen Methoden („Nach mehrmaligem Nachhaken“) und deren Ergebnisse („Es wird jetzt alsbald die Entscheidung fallen, davon gehe ich aus.“)
Dass die Ermittlungen bald zu Ende sind (sein müssen), war doch schon vorher bekannt, oder nicht? (http://ulzburger-nachrichten.de/?p=13746)
Beredtes Schweigen.