Presseskandal: Nach langem Zögern kommt die CDU jetzt mit einem Eilantrag

Zwei Tage lang hatten sich die örtlichen Christdemokraten um eine Stellungnahme zum Ausschluss der Henstedt-Ulzburger Nachrichten von gemeindlichen Pressekonferenzen durch die amtierende Bürgermeisterin Elisabeth von Bressensdorf (CDU) gedrückt – dann aber wurde der öffentliche Druck wohl zu groß: Zum Wochenende ergriff die Union die Initiative – in Form eines Eilantrages für die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am Dienstag, 21. August, um 19.30 Uhr im Ratssaal. In einem Schreiben an Bürgervorsteher Carsten Schäfer bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung, vertreten durch die stellvertretende Bürgermeisterin, „um Darstellung der Beweggründe zur Änderung des eingeladenen Personenkreises der regelmäßigen Pressekonferenzen der Gemeindeverwaltung.“

Zur Begründung des Eilantrags führt Folker Brocks, CDU-Fraktionsvorsitzender, an: „Die Pressekonferenzen der hauptamtlichen Verwaltung sollen nach allgemeinem Selbstverständnis allen im Gemeindeumfeld tätigen Pressevertretern offenstehen. Der Vertreter des Internetportals Henstedt-Ulzburger Nachrichten, Jörg Schlömann, wurde durch die Verwaltung von der Sitzung in KW 33/12: ausgeschlossen, er mißbilligte öffentlich unter Nutzung seines Portals seinen Ausschluß vom eingeladenen Personenkreis.Die Gemeindevertretung wurde vom Vorgehen der Verwaltungsspitze überrascht,  selbst der Hauptausschuß wurde in seiner Sitzung vom 14. 08. 12 nicht über etwaige Vorfälle zwischen Verwaltung und dem Vertreter Schlömann und einen bevorstehenden Ausschluß vom eingeladenen Personenkreis informiert.“

Brocks schließt seine Begründung: „Wir können uns nicht vorstellen, daß dieser Ausschluß ohne weitreichende, eindeutige Gründe erfolgt ist und erwarten als ersten Schritt die umgehende, umfassende Information der Gemeindevertretung in der anstehenden Sitzung vom 21. 08. 12.“ Ergänzend dazu läßt CDU-Pressesprecher Frank Bueschler wissen: Auch die CDU Henstedt-Ulzburg sei „der Meinung, das kritischer Journalismus zum demokratischen Verständnis gehört.Wir sind allerdings der Meinung, dass diese Angelegenheit nicht in de Presse, sondern in den zuständigen Gremien der Gemeinde Henstedt-Ulzburg zu diskutieren ist.“ Deshalb sei der Eilantrag an Bürgervorsteher Carsten Schäfer (BFB) eingereicht worden. Dessen Fraktion ist übrigens die einzige, die bisher zum Ausschluss der Henstedt-Ulzburger Nachrichten noch nicht Stellung genommen hat. Schäfer hatte uns gegenüber am vergangenen Mittwoch auf Nachfrage erklärt, er könne dazu nichts sagen und müsse sich erst sachkundig machen. Vielleicht helfen ihm dabei ja die ausführlichen Berichte zu dem Thema in der Norderstedter Zeitung und in der Segeberger Zeitung vom Wochenende sowie die zahlreichen Leserkommentare in den Henstedt-Ulzburger Nachrichten…

Jörg Schlömann

18. August 2012

16 thoughts on "Presseskandal: Nach langem Zögern kommt die CDU jetzt mit einem Eilantrag"

  1. Wann wird endlich die Notbremse gezogen und die Dame Ihres Amtes verwiesen. Die politischen Wege sehen ja leider anders aus aber ICH habe keine Frau E.v.B. gewählt. Der Begrif BÜRGERmeister/in steht doch in unserer Gemeinde schon lange für nichts mehr.

  2. Herr Dr. Klümper, inzwischen haben ja wohl auch Sie bemerkt, daß Ihre Lebensgefährtin, Frau von Bressensdorf, selbst den Begriff „Pressekonferenz“ verwendet. Wann kommt denn nun Ihre fällige Entschuldigung bei Herrn Schlömann und den Leserbriefschreibern, die Sie ja ziemlich rüde beschimpft haben? Sie hatten ja immerhin forsch eine Richtigstellung von Herrn Schlömann gefordert, für etwas, das überhaupt nicht Fakt ist. Mit Ihrer Wortklauberei/Haarspalterei haben Sie sich und E.v.B. keinen Dienst erwiesen.

    1. Hallo Herr Schmidt,

      a propos Wortklauberei/ Haarspalterei des Herrn Dr. Klümper:

      In dem berühmten Badezimmer – Sketch von Loriot gibt es einen
      Herrn Müller Lüdenscheidt und einen sehr wortklauberischen
      Herrn Dr. Klöbner.
      „Honi soit qui mal y pense“

    2. Herr Schmidt, wie kommen Sie dazu zu behaupten, ich hätte die Leserbriefschreiber ziemlich rüde beschimpft und sollte mich entschuldigen? Ich habe lediglich geschrieben und dies im Gegenteil wohlwollend gemeint, d.h. ohne Kritik an irgendwelche Meinungen, dass im Gegensatz zu den Journalisten die Leserbriefschreiber natürlich nicht wissen können, wie die Einladung aussah und deswegen auch nicht wissen konnten, dass hier durchaus ein rechtlicher Unterschied bestehen kann. Ihre Meinung sollen die Leser behalten, auch wenn diese z. T. durch falsche Behauptungen wie Konferenz und mundtotmachen usw. angeheizt wurden, aber das ist dann eben Meinung, aber nicht unbedingt Recht. Hier geht es ausschließlich um die Frage, ob das Pressegesetz verletzt wurde und nicht um Polemik.
      Haben Sie nicht selber am 26.6. geschrieben: „Pauschale Verunglimpfungen und Verurteilungen sind einfach nur unanständig und fallen auf den Schreiberling zurück.“ ? Auch Sie müssen sich daran messen lassen. Vor allem in Ihrer Mail vom 16.8. aber auch in der obigen verletzen Sie eklatant Ihre eigenen Vorgaben mit persönlichen Attributen und Beschuldigungen. Ist dieser Stil eines ehemaligen Bürgervorstehers würdig?

      1. Sehr geehrter Herr Dr. Per Klümper,
        jetzt schwillt mir aber der Kamm mit Ihren abschweifenden Bandwurmsätzen.
        Wo ist die Entschuldigung für Ihren laienhaften Lesefehler, Herr Doktor!?
        Ich missbillige Ihr bisheriges Verhalten!

      2. „… Ist dieser Stil eines ehemaligen Bürgervorstehers würdig?“

        Vielleicht sollten wir beim Thema bleiben und den Stil einer amtierenden stellvertretenden „Bürgermeisterin“ hinterfragen und uns nicht an irgendwelchen Wortklauberein aufhalten. Und, Stil hin, Stil her, um was Anderes als mundtotmachen, geht es denn?

  3. Sehr geehrter Herr Dr..Per Klümper,

    vllt. sollten Sie einmal die Erklärung von Frau von Bressensdorf wörtlich lesen,:

    “ und sie ( die HU Nachrichten ) dementsprechend auch nicht mehr zu den Pressekonferenzen einladen werde.“

    Frau von Bressensdorf spricht doch selbst von Pressekonferenzen, insofern sind ihre vorherigen Einlassungen Makulatur.

  4. Ob Pressekonferenzen oder Pressegespräch , das ist Haarspalterei..

    Im Landespressegesetz steht u.a. :

    § 4 Informationsrecht der Presse ( Auszug )

    (3) Allgemeine Anordnungen, die einer Behörde Auskünfte an die Presse verbieten, sind unzulässig.

    (4) Die Verlegerin oder der Verleger einer Zeitung oder Zeitschrift kann von den Behörden verlangen, dass ihr oder ihm deren amtliche Bekannt-machungen nicht später als ihren oder seinen Mitbewerberinnen und Mitbewerbern zur Verwendung zugeleitet werden.

    Herr Dr.Klümper, das dürfte doch auch Sie überzeugen.

    1. Sehr geehrter Herr Kurt Göttsch,
      nein, Ihr Argument überzeugt mich überhaupt nicht, da es in diesem Fall irrelevant ist.
      Habent sich die Ulzburger Nachrichen darüber zu beklagen, dass die von Ihnen zitierten Sätze nicht eingehalten werden? Dann sollen sie das tun. Sie sind nicht in der Lage, das zu beurteilen..
      Einer Auskunft ist die Antwort auf eine Anfrage. Allerdings wurde wohl darum gebeten, die Anfragen schriftlich einzureichen. Das schließt das Gesetz nicht aus. Haben die Ulzburger Nachrichten keine Antworten erhalten?
      Pressemitteilungen und amtliche Mitteilungen dürften sie auch zeitgleich mit den anderen Medien erhalten, oder?
      Der Unterschied zwischen Gesprächen und Konferenzen -welche immer mehr durch Pressemitteilungen ersetzt werden – ist keine Haarspalterei, sondern so gewollt, siehe die obigen Quellen. Es sieht aber so aus, als ob Herr Schlömann diesen Unterschied nicht kannte und deshalb ein rechtliches Fass aufmachte, das einen Leck hat. . Wenn er den Unterschied allerdings kannte, gehören seine Artikel nicht in den Bereich kritischer Journalismus, der schützenswert ist, sondern zum Bereich des Versuches, den politichen Gegner – CDU und Frau von Bressensdorf – zu demontieren und zu diffamieren. Die Hintergründe der Animositäten sind
      bekannt . siehe auch Artikel Knittermeier.

      1. Sehr geehrter Herr Dr. Per Klümper,

        Zitat der Pressemitteilung der stellv. Bürgermeisterin vom 16.08.2012:
        „Die Henstedt-Ulzburger Nachrichten haben am 15.08.12 berichtet, dass ich in meiner Funktion als amtierende Bürgermeisterin die Henstedt-Ulzburger Nachrichten von den Pressekonferenzen der Gemeindeverwaltung ausgeschlossen habe, um sie mundtot zu machen.

        Richtig an dieser Meldung ist, dass ich zukünftig, persönliche Gespräche mit dem Her-ausgeber des Internet-Nachrichtenblattes, Herrn Schlömann, und seinen Mitarbeitern nicht mehr führen und sie dementsprechend auch nicht mehr zu den Pressekonferenzen einladen werde. Alleiniger Grund für meine jetzt getroffene Entscheidung ist der Schutz der Mitarbei¬terinnen und Mitarbeiter der Verwaltung gegen die bewusst falschen Darstellungen von geschilderten Sachverhalten sowie verfälschten und aus dem Zu¬sammenhang gerisse¬nen mündlichen Aussagen. Als ein Beispiel seien hier nur die durch die Berichterstat¬tung der Henstedt-Ulzburger Nachrichten gezielten unter¬schwelligen Korruptionsan¬schuldigungen gegenüber der Verwaltung genannt.“

        Hier geht es um sowohl als auch.

      2. Ja, was denn nun, Herr Klümper. Sie wollen Ihrer Lebens- und Parteigefährtin ein Stöckchen reichen, aber welche Vokabel hilft jetzt? In der Pressemitteilung der Gemeinde schreibt Frau v. B. selbst von PresseKONFERENZEN, zu denen die UN nicht mehr eingeladen werden, nicht von Pressegesprächen. Es wäre aufrichtig bei dieser Wortwahl zu bleiben und nicht hierdurch für zusätzlichen Spin im Wasserglas zu sorgen.
        Aber auf die Wortwahl oder den Inhalt, ob Pressekonferenz oder -gespräch, kommt es nicht entscheidend an: Denn der gegoogelte Text und vermeintliche „Rettungsanker“ aus dem Lexikon für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bezieht sich in keiner Weise auf die hier einschlägige Rechtslage für Behörden. Ein Blick ins Gesetz ist nicht nur hilfreich, sondern unerlässlich. Auch kommt es – wie im Eilantrag der CDU zu lesen – nicht darauf an, wie PresseKONFERENZEN nach dem „allgemeinen Selbstverständnis“ abzuhalten sind, sondern was rechtlich einwandfrei ist. Offensichtlich kann dies Herr Göttsch zutreffend beantworten. Dass Voll-JuristInnen meinen, Behörden könnten bei der Informationverpflichtung Journalisten selektieren, stimmt sehr betrüblich. Aber es scheint die Gutsherrenart der Gemeinde Henstedt-Ulzburg zu sein, die fortgesetzt wird. Auch mit mir verfährt Frau v.B. ja ähnlich. Sie habe keine Lust, sich mit mir telefonisch über Themen zu unterhalten und beendet das Gespräch durch Auflegen des Hörers, Informationen an die Fraktionen, jedenfalls unter Einbeziehung der WHU gibt es nicht, über wichtige Verwaltungsvorgänge wird nicht berichtet, es sei denn es handelt sich um den Eintragungsstand des neuen Logos.

  5. Diffamierender Sturm im Wasserglas!
    Schon seit Bgm Dornquast’s Zeiten werden Journalisten zu Presse-gespächen und nicht zu Pressekonferenzen eingelladen, wie fälschlicherweise von den Ulzburger Nachrichten berichtet und überall übernommmen wurde.
    Von Herrn Schlömann und den anderen kritisierenden Journalisten könnte man erwarten, dass sie den gravierenden „Unterschied zwischen einem Pressegespräch und einer Pressekonferenz“ kennen, was aber anscheinend nicht der Fall ist. Die Leserbriefschreiber kennen die Einladung nicht, sonst hätten sie sich schlau machen können. Einfach die obigen Worte bei Google eingeben und Sie werden u.a. im Lexikon für Pressearbeit und Öffentlich-keitsarbeit finden, dass die Möglichkeit zur Nichteinladung einer Zeitung oder Journalisten zum Wesen der Definition gehört und damit nicht gegen das Pressegesetz verstoßen kann!
    Herr Schömann, ich erwarte eine Richtigstellung in gleicher Aufmachung nach Ziff. 3 des Pressekodex des Pressserates und eine Entschuldigung an Frau von Bressensdorf.
    Dr. Per KLümper

  6. Ich empfinde die Entscheidung von Frau von Bressendorf als Zensur. Und Zensur findet bekanntlich in totalitären Staaten statt, nicht jedoch in freien Demokratien.
    Konnte Frau von Bressendorf eigentlich die „bewussten Falschmeldungen“ beim Namen nennen? Mich interessiert nämlich brennend, an welche Artikel sie dabei denkt.

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