Bürokraten-Irrsinn in Dammstücken: Phantom-Wald muss abgeholzt werden

 Links die Bäume und Büsche, die die Gemeinde in den 90'er Jahren am Spielplatzrand gepflanzt hat und die nun Wald sein sollen und deswegen weichen müssen. Ganz hinten ist der Aldi-Markt Dammstücken zu erkennen. Der neue Kindergarten soll auf der Wiese rechts - nicht im Bild - entstehen. Die Bäume rechts im Bild, die ganz nah dran sein werden am Kindergarten - dürfen übrigens stehen bleiben - weil sie nicht zum Wald auf der linken Seite gehören...

Links die Bäume und Büsche, die die Gemeinde in den 90’er Jahren am Spielplatzrand gepflanzt hat und die nun Wald sein sollen und deswegen weichen müssen. Ganz hinten ist der Aldi-Markt Dammstücken zu erkennen. Der neue Kindergarten soll auf der Wiese rechts – nicht im Bild – entstehen. Die Bäume rechts im Bild, die ganz nah dran sein werden am Kindergarten – dürfen übrigens stehen bleiben – weil sie nicht zum Wald auf der linken Seite gehören…

Hoffentlich kennt die Landes-Forstbehörde nicht den Henstedt-Ulzburger Waldkindergarten, ansonsten ist dem Amt zuzutrauen, dass es den Rantzauer Forst kahl schlagen lässt. Genau das soll nämlich jetzt mit dem sagenumwobenen Wald in Dammstücken passieren. Der muss gerodet werden, sagt die Behörde.

Für alle diejenigen, die den Dammstücken-Wald nicht kennen – die HU-Nachrichten haben auch vergeblich nach ihm Ausschau gehalten. Doch der oben im Bild zu sehende Bewuchs soll tatsächlich Wald sein. So hat es ein Sachbearbeiter der Behörde festgelegt. Der Amtmann am HU-Nachrichten-Telefon: „Jede mit Bäumen und strauchartigen Gewächsen bestandene Grundfläche ist Wald im Sinne des Gesetzes. Die Rechtsprechung beginnt ungefähr ab 1.000 Qudratmeter. Und die ist hier überschritten.“

Die Klassifizierung des Grünstreifens als Wald hat weitreichende Folgen – nämlich dass die Bäume abgeholzt werden müssen. Im Behördenjargon heißt das ‚Waldumwandlung‘. Der Sachbearbeiter zu den HU-Nachrichten: „Die Gemeide Henstedt-Ulzburg hat geplant, in diesem Gebiet einen Kindergarten zu errrichten. Aufgrund der Enge wird die Kita in den Waldabstand hineingebaut, deswegen muss der Wald umgewandelt werden.“

Oben im Bild sieht man links die von der Behörde als Wald klassifizierte Fläche, rechts vom Weg soll der Kindergarten gebaut werden. Wäre der Grünstreifen das, was man sieht, nämlich ein schmaler Gehölzstreifen, wäre alles kein Problem: die Kita könnte gebaut werden und die Bäume könnten stehenbleiben. Jetzt wo der Grünstreifen Wald ist, ist alles anders: Es gebe nun mal für Wald die Spezialvorschrift des 30-Meter-Abstands, und die muss eingehalten werden, sagt der Amtmann. Und wird sie nicht eingehalten, darf ein Gebäude nicht gebaut werden – es sei denn man hat sehr gute Gründe dafür – dann müsse aber der Wald weichen.

Tatsächlich hat die Gemeinde einen Antrag auf Waldumwandlung gestellt. Im Klartext: Weil die Forstbehörde den Grünstreifen als Wald deklariert hat, musste die Gemeinde einen Antrag stellen, den „Wald“ roden zu dürfen, um den Kindergarten bauen zu können. Dem ist stattgegeben worden. Aufgrund des öffentlichen Interesses nach der Schaffung von Kindergartensplätzen habe er die Umwandlung des Waldes genehmigt, sagt der Amtmann.

Die HU-Nachrichten sagen: Wenn sich nicht doch noch in irgendeiner Amtsstube der gesunde Menschenverstand durchsetzt, dürfte es dem Phantomwald nun an den Kragen gehen.

Christian Meeder

6 thoughts on "Bürokraten-Irrsinn in Dammstücken: Phantom-Wald muss abgeholzt werden"

  1. Wenn per Gesetz eine mit Bäumen und Sträuchern bewachsene Fläche größer als 1000qm zunächst als „Wald“ definiert wird, entsteht ein „vorübergehender Schutz“ unter Naturschutzgesichtspunkten, abhängig von Prüfungen.
    Wäre das schon bei Flächen unter 1000qm der Fall, hätte mancher Einzelhausbesitzer ein Problem…
    Nun ist nicht jede zufällige Ansammlung von Bäumen und Sträuchern automatisch ein „schützenswerter“ Wald!
    Wird dieser Schutz verneint, kommen hier die Bestimmungen für Bebauungen zum Tragen. In diesem Falle nämlich der Abstand zu einer Neu-Bebauung!
    Da gibt es Grenzen zum Wald von 30 – 50m, abhängig u.a. von der Heizungsart in den Gebäuden. („offene Feuer“ = Brandschutz). Eine „nichtschützenswerte Ansammlung“ muss/kann weichen!

    Interessant ist aber, was denn nun die politische Gemeinde/Verwaltung/Investoren mit der gerodeten Fläche vorhaben!
    Flächen-Versiegelung, Bebauung in Form von z.B. Parkplätzen? Dann ist das Wäldchen definitiv futsch!
    Es kann aber auch festgeschrieben werden, dass es sich bei der gerodeten Fläche um eine „Sukzessionsfläche“ handelt! Dort ist keinerlei Bebauung möglich, die Fläche wird weitgehend sich selbst überlassen. Eingriffe (auch Anpflanzungen!) sind dort NICHT möglich! „Sukzession“ bedeutet „selbständiges, biologisches Nachrücken ohne künstliche Eingriffe“)
    Die Folge ist, dass sich auf der Fläche wiederum „Wald“ selbst ansiedelt, wenn „Wald“ nicht ausdrücklich bei Widmung als Sukkzessionsfläche ausgeschlossen wird. Das ist z.B. der Fall bei Mooren und Heiden. Würde sich dort „Wald“ breitmachen, wären diese kaputt!
    .
    Die „Feinheit“ liegt in den „Baubestimmungen“ (nicht nur das Baurecht kommt hier zum Tragen):
    Ein Bauvorhaben MUSS bei Neubau einen festgelegten Abstand zum Wald einhalten, sonst ist keine Baugenehmigung möglich. „Kriecht“ aber ein Wald später wieder über eine Sukzessionsfläche an ein Gebäude heran, muss weder das Gebäude abgerissen, noch der Wald wieder komplett gerodet werden!
    In ca 15 – 20 Jahren würde es weitgehend wieder so aussehen wie jetzt, denn „jahrhundertealte Baum-Denkmäler“ stehen dort z.Zt. gar nicht!
    Nimmt die politische Gemeinde ihre Selbstdefinition als „grüne Gemeinde“ ernst und nicht nur als „grüne Farbe an Gebäuden“, MUSS dort eine Sukzessionsfläche ausgewiesen werden!

  2. Wieder mal ein herausragendes Beispiel für den Behörden-Irsinn. Willkommen in der Gemeinde im Grünen. 🙂

  3. „Waldumwandlung“ – Man braucht nicht mal Natur- + GrünzeugFreund zu sein, um diese Vokabel als zynisch, scheinheilig und menschenverdummend zu erachten.
    Hoffentlich ist es nicht zu spät dafür, daß sich noch der gesunde Menschenverstand durchsetzt!

  4. Mein Mann und ich wohnen seit 12 Jahren im Spatzenwinkel. Eine mittlerweile, für unser Empfinden, zu stark befahrene Straße. Denn in diesem Dorf werden Neubaugebiete für zahlungskräftige junge Menschen erschlossen, die dann Kinder haben werden ..
    Aber es werden keine Umleitungen oder Straßen gebaut. – Und wie man nun recht deutlich erkennen kann, werden auch keine Bäume gebraucht !
    Da rühmen sich einige Politiker, als sie eine Weide pflanzten und eine Streuobstwiese gibt es auch. Aber diese Bäume, die sich immer wieder angenehm von dem zur Stadt wachsenden Dorf als Erholung ganz unentgeltlich anbieten, will man fällen!
    Vielleicht wäre es sinniger gewesen, dort den geplanten Park anzulegen und den Kindergarten mit Großküche auf einem anderen Acker ?!?
    Mir tun die Kinder leid, die hier irgendwann in einer von Kaminöfen versmogten Luft und ohne Grün in der Umgebung aufwachsen werden.

  5. Tolle Wurst.
    Wenn ich das so in Erinnerung habe ( Waren mal mit unserem Wauzi dort ) schirmt doch der Bewuchs den Spielplatz vom Westwind ab. Das bedeutet, das die dort spielenden Kinder bei starkem Westwind den Sand ins Gesicht bekommen. Also wird dann in Zukunft der Spielplatz nicht mehr genutzt. Hauptsache, dem Gesetzt ist genüge getan. Ein Sch…. auf die Kinder.

  6. Hmm, höhe Papierkorb einen Weg / Schneise schlagen, dann haben wir 2 kleine Gehölzstreifen und alles wäre gut ….. Irrsinn was die Bürokratie so alles mit der Natur macht….

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