„Rewe-Bürgerentscheid kann kommen – Amt glaubt aber: Bauer und Co. hecken noch was aus“ hieß es am Dienstag bei den Henstedt-Ulzburger Nachrichten. Seit Donnerstag Abend ist klar: Der Amtmann hatte Recht. Die Mehrheit der Ortsentscheider kündigte an, die Kreisaufsichtsbehörde vor Gericht bringen zu wollen, sollte die nicht ihre Zulässigkeitserklärung zurückziehen.
Bis zum gestrigen Freitag hatte die Behörde der Gemeinde die Möglichkeit eingeräumt, eine Stellungnahme abzugeben, am Donnerstag beschlossen CDU, SPD und FDP quasi in letzter Sekunde ein 12-seitiges Schreiben an das Amt zu schicken, das dort am Freitag auch eingegangen ist. Darin sind verschiedene Gründe aufgeführt, warum der Bürgerentscheid nicht rechtens sei und warum die Behörde ihre Meinung ändern soll. Tut sie es nicht, werden weitere rechtliche Schritte angekündigt. Im Beschluss heißt es: „Sofern die Kommunalaufsichtsbehörde dennoch zu keinem anderen Ergebnis kommt, wird die Verwaltung beauftragt, gegen diese Entscheidung zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Rechtsbehelf einzulegen. Hiermit ist die Rechtsanwaltskanzlei Lenz und Johlen, Köln, zu beauftragten.“
CDU, SPD und FDP wollen den Bürgerentscheid im Zweifel vor Gericht zu Fall bringen, das sorgte nicht nur bei WHU-Vertretern für Empörung, auch Rewe-Befürworter wie Carsten Schäfer reagierten entsetzt. Schäfer nannte die einberufene Sondersitzung eine Katastrophe und erinnerte an die Bemühungen den Kindergarten-Bürgerentscheid in ähnlicher Weise zu verhindern. „Das ist in die Hose gegangen“, warnte der BFB-Gemeinderat. Schäfer war über das Vorgehen so sauer, dass er zusammen mit WHU und BFB-Abgeordneten vor der Abstimmung den Saal verließ.
Welche rechtlichen Gründe gegen das Bürgerbegehren sprechen, das spielte in der Sitzung keine Rolle. Kaum ein Abgeordneter hatte das Papier, das eine Anwaltskanzlei ausgearbeitet hatte, gelesen, geschweige denn durchdrungen. Auf dem Bild oben ist zu sehen, wie Bürgervorsteher Dietmar Kahle (CDU) versucht, die wesentlichen Inhalte des Kanzlei-Textes zu erfassen. Kahle, der voll berufstätig ist, hatte vor der Sitzung offenbar wie viele andere keine Gelegenheit zum Textstudium gehabt – erst am Nachmittag war das Schriftstück in den Email-Postfächern der Politiker gelandet. Was drin steht, war allerdings in Wahrheit auch nebensächlich. In erster Linie ging es für die drei Fraktionen darum, rechtzeitig vor dem Ende der Bürgerbegehren-Anhörungsfrist am Freitag, aktiv zu werden. Nur dadurch bleibt die Möglichkeit für die REWE-Fans erhalten, den Gerichtsgang zu bestreiten.
Die Traditionsparteien wollen den Rewe- Bürgerentscheid unbedingt verhindern – was sind die Gründe?
„Fürchtet Euch nicht vor einem Bürgerentscheid“ hatte Wirtschaftsminister Bernd Buchholz den Rewe-Fans in der vergangenen Woche zugerufen. Die Angst ist aber nicht verflogen, zu stark ist bei den Traditionsparteien die Erinnerung an das eigene Fiasko beim Pinnauwiesen-Bürgerentscheid. Die etablierten Parteien hatten den damaligen Unmut vollkommen unterschätzt, wollen das Risikio einer erneuten Pleite nicht eingehen. Hinzu kommt: CDU und SPD sind überzeugt davon, am besten zu wissen, was gut und richtig für die Gemeinde ist. Sven Oldag, CDU-Fraktionschef, bezeichnete die Initiative Ortsentwickung als eine kleine Gruppe mit zweifelhaften Argumenten, nachdem er zuvor den CDU-Willen für Henstedt-Ulzburg in den Ratssaal gerufen hatte. Ziel der Partei sei, „dass es den Menschen hier gutgeht, das ist unser Auftrag“, sagte Oldag.
Entlarvend äußerte sich SPD-Fraktionschef Horst Ostwald. Als er auf das aktuelle SPD-Verhalten im Vergleich zum seinerzeitigen Verhalten beim Kindergarten-Bürgerbegehren angesprochen wurde, machte der Sozialdemokrat klar, dass das SPD-Vorgehen gegen den Rewe-Bürgerentscheid weniger mit rechtlichen Bedenken, sondern eher damit zu tun hat, dass die SPD mit allen Mitteln das Logistikzentrum nach Henstedt-Ulzburg holen möchte. „Die SPD hat kein pauschales Verfahren, wie sie mit Bürgerbegehren umgeht“, sagte Ostwald. Und weiter: „Das hängt vom Inhalt ab.“ Vor wenigen Wochen hatte Ostwald noch das Gegenteil behauptet und erklärt, die SPD akzeptiere Bürgerbegehren unabhängig davon, ob es der Partei gerade in den Kram passe oder nicht. Ostwald im Juni: „Sollte es zu einem von Bürgerinnen und Bürgern initiierten Bürgerbegehren kommen, erkennen wir diesen gesetzlichen Anspruch selbstverständlich an. Wir unterscheiden nicht, ob uns ein Bürgerbegehren inhaltlich in den Kram passt oder nicht.“
Der SPD-Fraktionsvorsitzende entpuppt sich als Wendehals, für Bürgerbegehren-Initiator Benno Colmorgen war das und die gesamte Sitzung am Donnerstag Abend keine Überraschung. Der Mediziner sagte den HU-Nachrichten, dass damit zu rechnen gewesen sei, dass „präfinale Zuckungen“ stattfinden. Präfinale Zuckungen – was heißt das? Colmorgen: „Präfinale Zuckungen sind Zuckungen kurz vorm Tod.“
Christian Meeder
14. Oktober 2017
Das ungewohnte Schema ist bei jedem anders. Bei mir als Arbeitnehmer/Beamter und Arbeiten im Betriebs- Und Personalrat in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften wäre das nicht mehr, die SPD zu wählen. Rechts ist allerdings auch keine Alternative.
@ Herr Witte
Parteien, die eine direkte Demokratie im Parteiprogramm haben,
Das schützt auch nicht vor Missbrauch des Mandates.
Die Wahl im nächsten Jahr wird keine Veränderungen geben. CDU, SPD und FDP sind sich so ähnlich. Wenn es für eine Partei nicht mehr reicht, schließen die sich einfach zusammen. Und– ändert sich dadurch etwas?
Da muss es erst einen Erdrutsch geben. Aber leider fallen die Wähler, wenn sie nicht wissen, was sie wählen, entweder ins Extreme oder ins gewohnte Schema.
Herr Lücht,
Was wäre für Sie denn das ungewohnte Schema?
Ein ungewohntes Schema wäre, wenn nur Parteien, die eine direkte Demokratie im Parteiprogramm haben, gewählt werden.
Das wäre der Supergau für die Altparteien.
Das scheuen sie, wie der Teufel das Weihwasser.
Ich meinte natürlich Herrn Michelsen. Aber wenn ich es mir so recht überlege, trifft es auf beide zu.
…von Hütchen zum Stöckchen – von REWE und Bürgerbegehren zurück auf das Thema CCU.
Investoren wollen verdienen, egal wer sie sind und wo sie sind. Das gilt auch für das CCU und auch für REWE. Die wollen investieren, nicht weil es in HU so schön harmonisch ist, sondern aus wirtschaftlichen Gründen.
Im CCU ist, teilweise, schon unverändert Leerstand, der sich auch leider noch etwas vergrößert hat. Trotzdem hatte der Manager ja von ca. 1 Jahr vollmundig erklärt, daß sich das bald ändern würde. Was hat sich geändert – nichts.
NETTO konnte noch leise und dezent durchgewunken werden. Heute, bei Fragen nach Details wegen evtl. Probleme werden nicht beantwortet, weil man das nicht für nötig hielt vorher zu klären. Sorgfältige Vorarbeit wie bei REWE – wie das ?
REWE kam nach bzw. auf HU, nicht weil es hier so schön harmonisch von Anfang an mit der Politik und Bgm. (der seine Meinung schlagartig änderte wie eine Fahne im Wind) war, sondern weil auch ein großes Gundstück sehr preiswert zu erwerben war. Der Leitsatz: HU – eine Gemeinde im Grünen – Schnee von gestern. Beton ist „in“.
Dank Beteiligung der Bürger auf vielfache Art machte REWE Zugeständnisse, die erst bei Protesten und Gegenwind kamen. Warum nicht vorher ? Die Probleme waren doch grundsätzlich bekannt – siehe Verkehrsgutachten.
Warum wird REWE mit anderen Auflagen belegt als NETTO bzw. keine ?
Bisher konnten die „Bürgerversteher“ traditionsgemäß und wie gewohnt NETTO wie andere Objekte auch noch durchwinken.
Nur in Sachen Pinnau-Wiesen, gefolgt von KiTa erlitten die Politiker – mehrheitlich – Niederlagen, an denen sie noch gefrustet, beleidigt in der Ehre und Ansehen knabbern.
Nun gilt es, nach allen gesetzlichen Möglichkeiten, eine dritte „Pleite“ zu verhindern. Und wo bleibt da der Bürger mit seinen Sorgen, Fragen, Wünschen und Problemen ? Ab und zu statt Antwort auf kurze Fragen nur Hinweise sich durch Aktenberge zu wühlen in Internet, deren Fazit die GVler kennen und kurz beanworten könnten, es aber aus Gründen des Risikos lieber meiden.
Wo steht geschrieben: wir machen aus dem Werbespruch „Gemeinde im Grünen“ – weswegen hier viele Neubürger kamen, ein Logistikzentrum und wandeln zur Gemeinde mit immer mehr Beton, zu Lasten von Grünflächen. Ausgleichsflächen, rechtlich zulässig, können auch auf Nachbargrundflächen erreichtet werden, die den Bürgern aber wenig Nutzen oder keinen bringen können, weil nur schlecht oder nicht erreichbar oder nutzbar.
So mancher Bürger oder Autofahrer erschrickt über den Anblick des NETTO-Neubaus. Daher ist die Reaktion auf REWE nur zu verständlich.
Ob wirklich alle REWE-Leute, die noch für REWE in Seevetal arbeiten, mit nach HU kommen ist mit Hinblicke auf deren persönliche Situation durchaus sehr fraglich und wird nicht im vollen Umfang kommen, zumal hier ja auch preiswerter Wohnraum, unterhalb des RH- DH, ETW, EH-Preise sowohl mietmässig als auch wegen des Kaufpreises weiterhin knapp bleibt für die Einkommen der Mitarbeiter im Logistikbereich. Und wie wirkt sich das hier auf die Preise für Wohnraum aus ? Stichwort: Nachfrage und Angebot regeln die Preise. Und die Azubis und Jungangestellte aus HU und Nachbarort, die hier ins Berufsleben steigen sollen, bleiben auf der Strecke dabei ?
Also: Wahlen bringen in letzter Zeit Überraschunen und viel Probleme für die Politik und so manche „Kröte“, wie z.B. Parteien, die man hier sicher nicht möchte oder die zahlreicher werden von Parteibuchfarbe her.
Ich freue mich schon mal auf Mai 2018 -den Wahltag ist Zahltag.
Herr Witte,
Sie überraschen doch immer wieder mit Ihrem fundierten profundem Wissen
Ist es bei Ihnen anders, Herr Meschede.
fundiert und profund sind wohl ihre Lieblingswörter 🙂
naja, mehr kann man von Ihnen halt nicht erwarten
wie sagte mal ein Freund:
Jeder kann was, auch wenn er nur als schlechtes Beispiel dient.
Es gibt 2 Arten von Menschen.
Menschen, die denken das Politiker nur das Beste für sie wollen
und Menschen die denken !
Erinnert sich eigentlich jmd. daran, wie es mit dem CCU lief?
Soweit ich mich erinnere, wollten die Bürger von HU lieber kleine Geschäfte, einen Marktplatz als Treffpunkt mit Cafe´s und Wohnungen oben (ähnlich Beckersbergstr. 4-6). Das hat auch niemanden interessiert. Der Investor hat – genau wie zuvor in Ahrensburg beim CCA – das Ding gebaut, wieder verkauft (was von Anfang an so geplant war) und Leerstand besteht immernoch. Fazit: Investoren- vor Bürgerinteressen!?
Sehr geehrter Herr Ipsen,
aber Eigentumsrechte sind schon ok für Sie?
Haben Sie sich mal mit der Thematik beschäftigt, bevor Sie zu Ihrem Fazit kommen?
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Eberhard
FDP Fraktionsvorsitzender Henstedt-Ulzburg
Hallo Herr Eberhard,
aber Grundgesetz Artikel 14 (2):
„Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
Ist schon ok für Sie? Haben Sie sich mal mit der Thematik beschäftigt?
Mit freundlichen Grüßen
Bodo Grützbach
Sehr geehrter Herr Grützbach,
natürlich habe ich mich mit der Thematik beschäftigt. Dieser Satz hat aber eine andere Bedeutung als Sie hineininterpretieren wollen.
Vielleicht lesen Sie einfach die einschlägigen Entscheidungen dazu oder diese Erklärung: http://www.juraforum.de/lexikon/eigentumsschutz
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Eberhard
FDP Fraktionsvorsitzender Henstedt-Ulzburg
Sehr geehrter Herr Eberhard,
dann sehe ich es bestimmt richtig, wenn die Enteignung des Grundstückes Kisdorf-Feld / Ulzburger Str.in Ihren Augen als korrekt anzusehen ist, da es ja dem Wohl der Allgemein dient, oder?
Sehr geehrter Herr Eberhard,
ich kann beim besten Willen keine (falsche) Interpretation in den Aussagen von Herrn Grützbach und C. Ipsen erkennen. Wie die Erläuterung des GG 14, auf die sie hinweisen (http://www.juraforum.de/lexikon/eigentumsschutz), ganz richtig darstellt, ist in der Regel nur das Vermögen/Eigentum an sich, nicht aber sein Gebrauch oder damit verbundene Gewinnerwartungen durch den Gesetzgeber geschützt. Diese können natürlich durch Beschränkungen (Gesetze und politische Beschlüsse) geregelt werden. Dazu gehören auf kommunaler Ebene z.B. Bebauungspläne, Gestaltungssatzungen usw. . Dabei muss natürlich zwischen Eigentumsgarantie und Sozialbindung (öffentlichem Interesse, „Bürgerinteressen“) abgewogen werden. Es ist aber nicht so, dass man mit Vermögen und Eigentum einfach machen kann, was man will, auch wenn sich einzelne das wünschen mögen.
mfg
G. Clasen
Sehr geehrter Herr Clasen,
die Gemeinde hatte sehr wenige Möglichkeiten auf den Bau des CCU Einfluss zu nehmen. Auf der Fläche bestand Baurecht für ein Einkaufszentrum, da ja an gleicher Stelle schon eines bestand(wenn auch in erbärmlichen Zustand).
Das Grundstück befindet sich in Privateigentum. Die Ausschussmitglieder haben in vielen Sitzungen das Optimum für H-U herausgeholt. –
Was ist nun falsch an den Aussagen von Herrn Ipsen? 1) „Soweit ich mich erinnere, wollten die Bürger von HU lieber kleine Geschäfte, einen Marktplatz als Treffpunkt mit Cafe´s und Wohnungen oben (ähnlich Beckersbergstr. 4-6). Das hat auch niemanden interessiert.“ Abgesehen davon, dass „die Bürger“ von H-U keinen Wunsch geäussert haben, ist der Vorschlag „kleine Geschäfte, einen Marktplatz als Treffpunkt mit Cafe´s und Wohnungen oben“ lebhaft im Ausschuss diskutiert worden, wurde aber wegen mangelnder Rentabilität und diverser anderer Gründe nicht umgesetzt. Das zum Thema „Das hat auch niemanden interessiert.“ Das Gegenteil ist richtig.
2) „Fazit: Investoren- vor Bürgerinteressen!?“ Diese Aussage ist eindeutig falsch, da das Bürgerinteresse an einer vernünftig gestalteten Ortsmitte sehr groß gewesen ist und durch die Verhandlungen mit dem Investor umgesetzt worden ist. – Mein Fazit: Die Politik hat sich intensiv im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten für das Bürgerinteresse eingesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Eberhard
FDP Fraktionsvorsitzender Henstedt-Ulzburg
Sehr geehrter Herr Eberhard,
meine kurze Stellungnahme zum $14 des GG bezog sich auf Ihre Aussage, Herr Grützbach interpretiere den Eigentumsschutz falsch. Darauf gehen Sie in Ihrer Antwort leider nicht ein.
Sehen Sie, genau das ist, was mich an der Diskussionskultur in Henstedt-Ulzburg, nicht nur im diesem Forum, stört. Es wird Menschen mit einer in Sachfragen anderen Meinung Unwissenheit und Demokratiefeindlichkeit, Trickserei und Betrug beim Unterschriftensammeln unterstellt oder sie werden als „Krakeeler“ beschimpft, wie von Herr Oldag in der heutigen Ausgabe der Norderstedter Zeitung geschehen. Beiträge anderer werden von führenden Politiker in der Gemeinde regelmäßig mit stereotypen Phrasen verhöhnt. Inhaltlich begründet werden diese Vorwürfe in der Regel nicht, wohl in Erwartung, irgendetwas davon wird auch so schon hängen bleiben. Leider wird diese Form der „Diskussion“ hier, anders als in anderen Foren, eben nicht nur von Mitgliedern und Anhängern populistischer Parteien praktiziert.
Ich mache Sie natürlich nicht für Beiträge und Wortwahl der Herren Meschede und Oldag verantwortlich, würde mich aber sehr freuen, wenn Sie und auch Ihr Parteifreund Herr Holowaty als Vertreter einer Partei, die sich unter anderem für mehr direkte Demokratie, Transparenz und den Bürgerstaat einsetzt, zu einer sachlicheren Form der Auseinandersetzung zurückkehren und verbale und inhaltliche Ausrutscher auch einmal zurücknehmen.
Mfg
G. Clasen
„Soweit ich mich erinnere, wollten die Bürger von HU lieber kleine Geschäfte, einen Marktplatz als Treffpunkt mit Cafe´s und Wohnungen oben (ähnlich Beckersbergstr. 4-6).“
Woher wissen Sie, was „die Bürger von HU“ wollten? Ohnehin gab es dort jahrelang kleine Geschäfte und einen Marktplatz und Wohnungen nebenan. Was die Bürger von HU draus machten, sah nach meiner bescheidenen Erinnerung so aus: die kleinen Geschäfte liefen mangels Nachfrage eher schlecht, der Marktplatz diente als Treffpunkt für die PKW-Flotte der Henstedt-Ulzburger, eingerahmt vom Lärm der Hamburger Straße und dem Ausblick auf Wiking-Hotel, Brachfläche, kaputtes Klohäuschen und traditionell runtergekommene Bushaltestelle.
Ich habe mal eine Frage.
Müssen Spendengelder an Parteien und ihre Mitglieder zurückgezahlt werden, wenn das Ziel des Spenders nicht erreicht werden?
Nur eine Frage, die in einer Demokratie erlaubt ist.
Da drängt sich gleich die nächste Frage auf.
Sind wir in H-U in einer Parteiendiktatur?
Sehr geehrter Herr Witte,
als angeblich mündiger Bürger sollten Sie doch vielleicht wenigstens im Internet ein Suchanfrage eigeben können:
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/unzulaessige-parteispenden-annahme-ausgeschlossen-1908353.html
„Umgang mit Parteispenden gesetzlich geregelt
Die deutsche Innenpolitik ist kein Notstandsgebiet, ihre gestaltungskräftigsten Akteure sind es dennoch gewohnt, Spenden zu erhalten. Nach etlichen fragwürdigen, sogar unrechtmäßigen Ereignissen hat der Staat – in Gestalt des Gesetzgebers und der Gerichte – ausführlich geregelt, wie die Parteien mit Spenden umzugehen haben. Dies war sowohl für das Ansehen als auch für die Funktionsfähigkeit der parlamentarischen Demokratie, die nicht ohne Grund als Parteiendemokratie bezeichnet wird, wichtig.
Es geht dabei zum einen um die Gleichberechtigung der Bürger bei den Wahlen und anderen politischen Meinungsbekundungen. Die Teilnahme an den Wahlen und Volksbegehren, die Mitgliedschaft in einer politischen Partei, die Beteiligung an öffentlichen Kundgebungen, das Einreichen von Petitionen oder das Recht, sich mit Vorschlägen an die Volksvertretungen oder die Regierungsbehörden zu wenden, stehen zumindest jedem Wahlberechtigten, in bestimmten Fällen sogar allen Inländern (je nach Alter) wie Ausländern zu.
Keine Fremdsteuerung
Zum anderen geht es um die Freiheit und Unbefangenheit der Parteien, bei der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Zu den „demokratischen Grundsätzen“, die das Grundgesetz als Richtschnur für die innere Ordnung der Parteien fordert, gehört die Gleichberechtigung ihrer Mitglieder untereinander. Eine Zunahme der Bedeutung einzelner Mitglieder soll – neben deren persönlicher Befähigung – durch innerparteiliche Wahlen und Berufungen, nicht durch die Höhe der Mitgliedsbeiträge oder der freiwilligen Zuwendungen erfolgen. Schon gar nicht soll eine Partei von außen fremdgesteuert sein.
Das Parteiengesetz verpflichtet die Parteien, selbst dafür zu sorgen, solche Einflüsse abzuwehren. Paragraph 25 gibt ihnen zwar das Recht, „Spenden anzunehmen“, regelt aber die Art der Annahme und legt Verbote für eine Annahme fest. „Spenden sind von einer Partei erlangt, wenn sie in den Verfügungsbereich eines für Finanzangelegenheiten zuständigen Vorstandsmitglieds oder eines hauptamtlichen Mitarbeiters gelangt sind; unverzüglich nach ihrem Eingang an den Spender zurückgeleitete Spenden gelten als nicht von der Partei erlangt.“ Spenden, die an andere Mitglieder oder auch Funktionsträger einer Partei übergeben wurden und bei diesen verblieben sind, werden diesen zugerechnet – meist mit steuerrechtlichen Folgen.
Es gibt eine Reihe von Einrichtungen, von denen die Parteien keine Spende entgegennehmen dürfen: Staatsorgane, gemeinnützige Vereinigungen, Berufsverbände, falls diese nur als Übermittler tätig sind, des weiteren Unternehmen mit markanter Staatsbeteiligung und schließlich Ausländer, die mehr als tausend Euro einsetzen wollen. Ausgeschlossen sind auch Gelder, für deren Erlangung die Parteien mehr als 25 Prozent Entgelt zahlen.
Wirklichkeit vor keinerlei Einfällen gefeit
Der demokratietheoretisch wichtigste Ausschlussgrund ist, dass eine Spende „erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt“ werden soll. Die Formulierung ist weit gefasst, weil die Wirklichkeit vor keinerlei Einfällen gefeit ist. Erlaubt ist in jedem Fall eine Spende, welche die „Beschlusslage“ der begünstigten Partei anerkennt und die Verwirklichung der bestehenden Beschlüsse befördern soll. Eine sogenannte Spende, die hingegen darauf zielt, etwa vor einem Parteitag einen bestimmten Flügel in der Partei zu stärken, widerspricht Geist und Buchstaben des Artikels 21 des Grundgesetzes: Geld- und Sachspenden sind kein erlaubtes Mittel der demokratischen Mehrheitsbildung.
Noch schwerwiegender wäre eine Spendenabsicht, die einzelne Funktionäre einer Partei dazu bringen oder darin bestärken soll, ein bestimmtes politisches Vorhaben im Wege von Regierungsverordnungen oder der Gesetzgebung voranzutreiben. Da sind viele Stufen vorstellbar. Würden in einem Gespräch mit den Schatzmeistern der Parteien, die bei Großspenden oft einen persönlichen Kontakt mit den Spendern herstellen, oder mit anderen Vorstandsmitgliedern Wünsche geäußert und vielleicht auch eine Folgespende angedeutet, müssen sich die Parteienvertreter sehr gut überlegen, ob diese Wünsche dem Gemeinwohl oder vor allem dem Spender selbst dienen.
Das Parteiengesetz ist dem Wortlaut nach hier strikt: Kalkuliert der Spender mit einem Vorteil für sich, ist die Spende ausgeschlossen. Das heißt, dass die Spende eines Schifffahrtsunternehmens auch dann abzulehnen wäre, wenn alle Schifffahrtsunternehmen einen Vorteil von dessen Initiative hätten. Die Brisanz solcher Spenden ergibt sich aus den Folgen für die einzelnen Parteimitglieder. Die von außergewöhnlichen Spenden, die weit über die dem Bundestagspräsidenten gesondert anzuzeigenden 50 000-Euro-Summen hinausgehen, angestoßene Festlegung einer Parteiführung auf einzelne Vorhaben würde eine weitgehende Bindewirkung entfalten.
Erwartete Gegenleistung als Gipfel der Unterträglichkeit
Die Wahlbewerber der Partei wären gehalten, sich zu einem solchen Vorhaben zu bekennen – ohne dass die Wahlberechtigten in den meisten Fällen wüssten, aus welchen materiellen Interessen die Partei dieses Ziel verfolgte. In Koalitionsverhandlungen sähen sich die Partner mit Forderungen konfrontiert, deren Beweggründe sie nur aufdecken könnten, wenn sie – was in solchen Momenten abseitig wäre – die Spendenlisten beim Bundestagspräsidenten abgleichen würden.
Der Gipfel der Unerträglichkeit einer auf Gegenleistung zielenden Spende wäre es aber, wenn die Absicht des Spenders von den Politikern bewusst in ein Gesetz umgesetzt würde. Das Grundgesetz verlangt Abgeordnete, die „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ sind. Würde deren Abstimmungsverhalten bewusst oder – im Zuge der Weisungsgewohnheit der Partei- und deren Fraktionsführung – auch nur unbewusst an einer Parteispende ausgerichtet werden (müssen), hätte der Spender mit einem in dieser Form unerlaubten Mittel einen verfassungswidrig großen Einfluss auf die Gestaltung des Staates und das Alltagsleben der Bürger erlangt.
Von gleicher Tragweite wäre eine Spende, die einen hohen Beamten oder ein Regierungsmitglied zu einer Entscheidung veranlassen könnte, welche er vor der Spende oder deren Erläuterung durch den Spender nicht beabsichtigt hatte.
Bemerkenswert ist die Vorschrift des Parteiengesetzes, dass „unzulässige Spenden“ nicht an den Spender zurückzugeben, sondern „an den Präsidenten des Deutschen Bundestages weiterzuleiten sind“. Der Versuch, mit Geld einen eigenen Vorteil zu erlangen, soll dem Spender kräftig weh tun: Ohne ein die Schuld klärendes Justizverfahren soll er seines Druckmittels verlustig gehen – je größer die Summe, umso größer auch der Verlust.
Erkennen die Parteien aber die böse Absicht hinter einer Spende, dann können sie diese auch dann nicht in ihren allgemeinen Spendentopf einfließen lassen und damit für sich „retten“, wenn sie das vom Spender angestrebte Vorhaben fallenlassen: Laut Parteiengesetz kommt es nicht auf das Verhalten des Empfängers der Spende an, sondern auf die Beweggründe dessen, der die Spende „gewährt“.“
Hallo Herr Eberhardt,
Sind Sie wirklich der Meinung, dass ein Verschwörungstheoretiker, wir Herr Witte einer ist, Ihren Ausführungen folgen kann oder folgen will?
Wahrscheinlich besser als Sie, Herr Meschede.
Übrigens, was ist ein Verschwörungstheoretiker?
Sie wissen nicht wovon Sie reden und plappern nur das nach, was ihnen gerade in den Kram passt, weil sie nicht weiter wissen.
Der Verschwörungstheoretiker
Hierbei handelt es sich um einen relativ modernen Begriff für etwas, für das zu anderen Zeiten in der Wirksamkeit gleichartige, ansonsten aber andere Titulierungen verwendet wurden.
So wurde zu allen christlichen Zeiten der, welcher irgendwelche Zweifel am Christentum hatte oder Kritik an ihm vorbrachte, als Ketzer bezeichnet. So wurde und wird auch heute noch jeder, der Zweifel an der Geschichte und der heutigen Darstellung des Nationalsozialismus bzw. der damaligen zeitgeschichtlichen Ereignisse vorbringt, als Neonazi eingestuft. Dieser titulierenden Linie zur Diffamierung von kritischen Geistern wurde als moderner Oberbegriff der des Verschwörungstheoretikers aufgesetzt und an die Seite gestellt.
Der Grundgedanke für all diese Bezeichnungen ist nun der, daß damit, ohne auf die kritisierte Sache oder das angezweifelte Thema überhaupt, am allerwenigsten mit Argumenten, einzugehen, eine gedankliche Gesamtposition in sich „in Verruf“ gebracht wird, d.h., nicht etwa ein Argument wird als falsch angeprangert, sondern die Kritik an sich, ja selbst jedes kritische Denken wird als falsch herausgestellt, womit beidem jeder Anspruch grundlegend entzogen wird. Die eigentliche psychologische Geschicklichkeit liegt aber nun darin, daß genau dies erreicht wird, ohne ein Kritikverbot je direkt ausgesprochen zu haben. Denn nicht die Kritik an sich wird damit direkt in Zweifel gezogen oder in Frage gestellt, obwohl dies die Konsequenz ist, sondern „nur“ die Kritikfähigkeit des Kritikers, bzw. des Ungläubigen.
Man könnte dieses Vorgehen nun so sehen, als handele es sich dabei letztlich um eine Kritik an dem Kritiker. Denn, geschickt wie man so ist, stützt man diese Kritik an dem Kritiker meist darauf, daß man einzelne Kritikpunkte des Kritikers in Frage stellt – völlig unabhängig von der Wertigkeit dieser Punkte in der Gesamtargumentation -, ihm dabei etwa ein fehlende Beweisführung vorhält oder einzelne Detailpunkte bestenfalls sogar widerlegt, um dann daraus die Gesamtkritik als Hirngespinst eines Ketzer, Neonazis oder Verschwörungstheoretikers darzustellen. Damit ist nicht nur eine inhaltliche Diskussion vermieden worden, auch hat keine ausführliche Analyse des Für-und-Wider stattgefunden, ja, die eigentlichen Streitthemen sind kaum gestreift worden, um im Resultat die eigene Sachposition zu stützen, sondern diese wird versucht, allein dadurch zu verbessern, indem nicht die Kritik, sondern die Person des Kritikers selbst in Frage gestellt wird. Diesem wird damit entweder geistige Umnachtung, satanische Verführung oder ein besonderes Interesse untergeschoben.
Allein, wer sich zu solch einem Vorgehen veranlaßt sieht, wer solche taktischen Manöver benötigt, der will nicht aufklären, sondern der will mundtot, der will den Geist tot machen. Solches aber haben nur solche nötig, die eine ausführliche Diskussion, eine umfassende Analyse der strittigen Thematik, nicht zulassen wollen, d.h., immer nur der, der Bedeutendes zu verbergen hat, wird Begriffe wie Ketzer, Neonazi oder Verschwörungstheoretiker überhaupt verwenden, handelt es sich bei diesen Begriffen doch um nackte Psycho-Titulierungen aus der Küche der Meinungsmacher.
Nehmen wir ein aktuelles Beispiel. Nehmen wir den 11.9.2001. Was dazu an Fakten vorliegt, sind im Kern Fernsehbilder von der Zerstörung verschiedener Gebäude. Wenn sogar zugestanden werden soll, daß diese Zerstörungen von Flugzeugen ausgelöst wurden, wie es die Fernsehbilder zeigen, so liegt zu denen, die diese Flugzeuge steuerten oder gar zu denen, die diese Zerstörungen in Auftrag gaben, nicht der allerkleinste Beweis vor. Was es dagegen gibt, sind Anschuldigungen, die bereits wenige Stunden nach den Ereignissen in der noch heute gültigen Form vorgetragen wurden. Allem anderen, was ansonsten angeführt wird, fehlt jeder Charakter des Faktischen, d.h., es kann auch zusammenmanipuliert worden sein. Stellt man allein die Frage nach dem Nutzen, der aus diesen Ereignissen entstand, so zeigt sich, daß dieser einzig bei dem vordergründig betroffenen Staat, den USA selbst, liegt. Und es wäre nicht das erste Mal, daß dieser sich zum Betroffenen machte, um sich damit einen politischen Grund zum militärischen Vorgehen zu verschaffen, wenn die Gegenseite, trotz aller Nötigungen, dazu nicht bereit war, oder eine Gegenseite überhaupt nicht existiert (hat).
Im Resultat kann es aber jedem als Ketzer, Neonazi oder Verschwörungstheoretiker Titulierten und Diffamierten schon zum Trost und auch Erfolg gereichen, daß er und seine Kritik als solches überhaupt erwähnt wird. Ist es ihm und den von ihm vorgetragenen Zweifeln doch bis dahin zumindest schon einmal gelungen, die Phase des Totschweigens überwunden zu haben.
Herr Witte,
für Leute die die Realitäten des Holocaust anzweifeln habe ich nur Verachtung über. Auch Ihre Behauptungen zu 9/11 sind einfach nur dumm.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Eberhard
FDP Fraktionsvorsitzender Henstedt-Ulzburg
naja Herr Eberhard,
Sie zeigen damit, das sie eine Meinung haben.
Doch andere für ihre Meinung als dumm zu bezeichnen, zeigt nur Ihre eingeschränkte Intelligenz.
Mit Ihrer Antwort bestätigen Sie gerade meine Ausführung.
Wer lesen und verstehen kann, der ist klar im Vorteil.
Herr Witte,
Da muss ich mit meinem „geplapper“ ja bei Ihnen ins Schwarze getroffen haben, sonst hätten Sie nicht soviel Kakophonie abgesondert. Aber haben Sie Verständnis,dass ich nicht soviel Mist auf einem Haufen lese. Dafür ist mir einfach die Zeit zu schade. Wie Herr Eberhardt schon richtig erkannt hat, sind Sie kein adäquater Diskussionspartner.
das war schon vorher klar das nur Leute, die Ihnen nachplappern, für Sie Diskussionspartner sind.
Für eine Diskussion ist ein einigermaßen ähnlicher Wissensstand erforderlich. Wenn das nicht gegeben ist, kann man nur Fragen stellen. Deshalb können Sie, Herr Witte, nur Fragen stellen.
Klaus-Peter Eberhard
FDP Fraktionsvorsitzender Henstedt-Ulzburg
Sie beantworten keine Fragen, weil sie ihren Wissensstand geheim halten wollen und wundern sich dann, das man ihnen nicht traut.
Und diejenigen, die Fragen stellen, versuchen sie als dumm darzustellen…
das nenne ich dumm….
Die Wahrheit läßt sich für einige Zeit unterdrücken, aber nicht für ewig!
Anhand ihrer Reaktion ist zu erkennen, das ihnen klar geworden ist, das der Bürger nicht mehr so dumm ist, wie sie ihn gerne hätten.
Ergänzung des Kommentars Witte von 13.36 Uhr: Um gegenteilige Meinungen, Kritiken, nieder zu machen empfiehlt sich auch das gezielte „Verwässern“ des ursprünglichen Themas. Das klappt in aller Regel gut, weil jeder Leser ermüdet und diese kleine „ungeheuerlichkeit“ im Gemeinderat fällt dem Vergessen anheim.
Herr Holowary, Herr Utecht !
Erstaunlich wie Politiker verstehen es schön zu reden. Besonders nach Wahlen ! Allerdings wird noch mehr versprochen vor den Wahlen !
Hier werden fleißig Zitate verkündet. Ich schließe mich gerne an mit „Nicht Worte zählen, nur Taten“ – soll von Cäsar stammen, ich war aber nicht anwesend dabei…..
Wer hat Ihnen eigentlich ins Ohr geflüstert,, daß ich zum Them Rettungszeiten nur auf REWE anspiele ? Sind Ihnen die Sorgen und Bedenken der Bürger völlig gleichgültig, weil Sie nur noch REWE-denken können ?
Und was ist ggf. mit dem Rettungsdienste aus HU-Rhen oder Kaki, die sich ggf. auf der zweispurigen Hamburger Straße erst einmal eine Gasse bahnen müssen ? Wobei das Thema Rettungsdienst auf Kreisebene ja noch in einiger Zeit neu geregelt wird
So mußte ich, weil die Polizei in HU nicht mehr ständig voll besetzt ist am einem Samstag-Morgen um 06.00 in HU-Henstedt ca. 1 Std. auf ein Polizeifahrzeug warten anläßlich eines sehr dubiosen Verkehrsunfalls neben einer Seitenstraße.
NETTO kommt unausweichlich mit PKW und LKW-Verkehr durch den Ort. Darüber hat sich die Politik keine Gedanken gemacht, genau wie die Verwaltung.
Neue Baugebiete werden angeschoben in Kaki-Süd als auch in HU. Also noch mehr Individualverkehr zuzüglich Gewerbeverkehr – Angestellte, Besucher und LKW.
Schon jetzt ist die Hamburger Straße oftmals vormittags ab ca. HU-Süd bis zur Lindenstraße im Stau.
Dazu kommt es immer wieder zu Vollsperrungen auf der A 7, wo dann HU offiziell Umleitung ist. Das gibt es oder wird es auch bei fertigem 6-spurigen Ausbau der A 7 geben.
Sie hüten sich, wohl mangels profundem Wissen oder verschweigen es absichtlich, es jetzt zu verkünden, was hier NETTO bedeutet für den Ort.
Kürzlich, Herr Holowaty, war zu lesen, Sie wollen sich dafür einsetzen, da der Verkehr aus den Dörfern herauskommt und votieren gebetsmühlenartig für REWE.
Sie ignorieren bewußt die Tatsache, daß HU weiter wächst „Zitat: Reihenhäuser gehen hier weg wie geschnitten Brot“. Auch das die Zahlen der Einpendler und Auspendler in HU stark gestiegen sind – und Kaki-Süd weiteres Gewerbegebiet an derGrenze zu HU-Nord zusammen mit einen Wohngebieten bekommt. Ferner ignorieren Sie, daß die Zahl der PKW im Vergleich für HU oben im Ranking liegt.
Ferner ist bekannt, daß lt. Herrn Duda das Gewerbegebiet HU ausgeweitet werden soll bis zur Westerwohlder Straße. Die Bürger Raum „Usdeomer“ werden sich da aber schon mal freuen…..
Unsere FFW leistet hervorragende Arbeit !!! Die Freiwilligen müssen aber erst einmal vom Wohnort bzw. Arbeitsplatz zur Wache fahren nach StVo – also ohne Sonderrechte. Wer von Sondergenehmigungen träumen sollte lebt in Absurdistan.
Es ist also egal, ob Schadensfall im Wohnbereich oder Gewerbegebiet. Nach meiner Erkenntnis gilt die Rettungszeit für das Gemeindegebiet.
Außerdem liegen z.B. im Bereich HU-Süd / Tankstelle sowie Kirchweg, Heidekoppel Wohn- und Geschäftsräume teilweise nebeneinander. Egal ob Schaden im EG oder im 2. Stock oder Gewerbebetrieb, mit Einlegerwohnungsraum.
Interessant wäre zu erfahren, was REWE von der Gemeinde in Sachen Feuerwehr erwartet. Wie sehen die Planungen aus z.B. in Sachen Gebäude, Betriebstankstelle oder ungeschützen LKW-Parkplatz. Kann die Gemeinde da sicherstellen, daß es klappt rund um die Uhr und die Jahreszeiten ? Anders: was steht im ersten Entwurf zum städtebaulichen Vertrag ?
Auch Verstärkung aus Kaki oder Norderstedt, wie auch vom Flughafen wie praktiziert, braucht Anreisezeit im Stau. Bis zur Wache bzw. zum Einsatzort, abhängig wer kommen muß.
Auch Kaki hat jetzt schon innerörtliche Probleme auf der Hamburger Straße als Achse Nord-Süd Richtung A 7.Dazu das Thema Umleitung bei Schadensfällen auf der A 7 mit Sperrungen, mehrfach in letzter Zeit.
Schon absurd ist die Empfehlung von Herrn Holowaty an Herrn Finsterbusch in Sachen Umgehungsstraße. Das Thema läuft seit ca. 40 Jahren und mehr hier im Ort, ohne das es Chance oder ernsthafte Pläne für eine Umsetzung gab. Nein, vielmehr wurden dank der Mehrheitrsverhältinisse der CDU – im Zusammenspiel der FDP – stets neue Baugebiete erschlossen. In Sachen Usedomer Straße wurde zwar eine Fläche für den AKN-Tunnel freigehalten, aber nicht für eine mögliche Umgehung West.
Freude kam bei den Neubürgern Usedomer Straße nicht auf, als der Tunnel gebaut wurde.
Der FDP-Vorschlag vor ca. 40 Jahren mit der Variante „Fragezeichen“ ab Betonwerk in HU-Süd wurde zu Grabe getragen, wie andere Ideen auch.
Seitens Herrn Meschede wurde das hier unlängst als Fehler eingestanden seiner Parteivorgänger, aber erwartungsgemäß keine praktrikable Lösung präsentiert. Nur eine vage Formulierung in der Werbung zur Landtagswahl Mai 2017 verteilt. „Wier wollen uns dafür einsetze, daß…..“ aber wie und wo und geschweige denn wann ?? Lösung Abrissbirne- das traut sich ja hier niemand ernsthaft !!!
Zudem wurde unlängst das Thema Gutachten für Umgehungsstraße unlängst in eine r GV aus Kostengründen abgelehnt, auch von der CDU.
Logisch wäre eine Anbindung an die Kadener Chaussee mit Anbindung an die A 7. Dafür hat HU kein eigenes Gelände mehr. Alveslohe wird sich hüten hier Gelände, z.B. Golfclub, abzugeben. So wie HU die Nachbarn incl. Kisdorf behandelt -kein Wunder. Außerdem wird landesseitig eine A 7 – Anschluß in Alvesloher abgelehnt wegen der Abstände der Abfahrten. Seit dem Aus für Olympia ist das Thema nun auf Landesebene endgültig vom Tisch. Komisch, in SE (2 Stück) und NMS (3 Stück) ging das. Hier fehlen wohl Personen, die das durchsetzen könnten.
Ihnen, Herr Utecht, wünsche ich ein weiterhin ruhiges Leben in HU-Henstedt im Orchideenweg, fernab des Trubels von LKW, PKW, Besuchern in Handel, Handwerk und Gewerbe, Durchgangsverkehr von Bewohnern aus HU und Umgebung, Dieseldunst von SUV, Baustellenverkehr für Industrie und Wohnungen, Lärm, Stau. Andere Bewohner müssen damit leben entlang der Hamburger Straße und der angestrebten innerörtlichenVerdichtung z.B. in HU-Süd geplant sowie aus dem Bereich „Wagenhuber“.
Bemerkenswer ist auch die Wendehals-Aktion unseres Bgm. an Anfang seiner Dienstzeit hier mit der Aussage: weg von der Logistik, aber hin zu REWE und NETTO:
Und dann als Krönung noch der Standpunkt von FDP-Eberhard, daß REWE ja Einzelhandel ist und nicht Logistik. Das das mit dem Wissen von ca. 600 Mitarbeitern in absehbarer Zeit auch mehr oder evtl. dank Rationalisierung auch weniger, verdienen mit einer beachtichen LKW-Flotte (bald selbstfahrend) und derTatsache, daß von dort aus Waren per Sammelladung verteilt werden und nicht wie im EH üblich an den Konsumenten direkt gehen.
Wenn es hier einen Ortsentwicklungsplan, der terminlich jahrelang überfällig ist, erstellt wird und umgesetzt bzw realisiert wird, hätten wir die Probleme und Sorgen in Sachen REWE etc. nicht.
Norderstedt hat kürzlich einen sehr langen Fragebogen an die Bürger versandt um deren Wünsche und Vorschläge zu erfahren. Hier wird es das nicht geben, dafür haben wir ja unsere Bürgerversteher, die nun nach zwei Bürgerbefragungen ihre Position und Meinung verändern mussten.
Angesagt und erforderlich wäre ein Denken zusammen mit den Nachbarn über gemeinsame Interessen und Wünsche, auch endlich mal über den Rand der Untertasse hinaus. Die Nachbarn haben ähnlich Probleme wir HU, nur in HU sind sind sie stärker sichtbar.
Norderstedt baut sein internes Straßennetz aus mit einer dritten Nord-Süd-Verbindung im nächsten Jahrzehnt. Und HU ? Baut wohl ungezügelt wie in der Vergangenheit weiter bis die allerletzte Wiese betoniert ist – weil keine Ortsentwicklungsplan sein darf und nur gewisse Interessen stört, aber denen der Neubürger.. Und dann ?
Ich halte dieses Rechtsgutachten für schlüssig und deshalb sollte die Gemeinde dies
auch gerichtlich klären lassen.
Ob es nun aus Kiel oder aus Köln kommt ist völlig unwichtig, denn ein SH-Gericht wird
darüber zu urteilen haben.
da frage ich mich doch, warum hat die Gemeinde nicht vorher den Text moniert?
Vielleicht weil sie irrtümlicher Weise dachten, das die Stimmen nicht zusammenkommen, nachdem man doch soviel Steine in den Weg gelegt hat???
Und Herr Kalenberg, es ist nicht egal woher die Klage kommt, zeigt es doch überdeutlich, das CDU, SPD und FDP, sowohl auch der Verwaltungschef(Bürgermeister kann man nicht sagen, da der Verwaltungschef weder neutral, noch für die Bürger agiert) Erfüllungsgehilfen von REWE sind!
Herr Witte, die von ihnen genannten Parteien und Personen sind für eine
Rewe Ansiedlung und dies ist ihr gutes Recht.
Das hat aber mit Erfüllungsgehilfen nichts zu tun .
Man sollte vielleicht einfach mal sachlich bleiben.
REWE plant offenbar den Einstieg von REWE in den Internethandel. (Vgl Hamburger Abendblatt vom 16.10.2017, link s.u.):
https://www.abendblatt.de/wirtschaft/article212249909/Rewe-rechnet-sich-gute-Chancen-gegen-Amazon-aus.html
Dies dürfte eine weitere Erhöhung der Verkehrsbelastung für Henstedt-Ulzburg und die umgebenden Gemeinden bedeuten!
Bodo,
In dem Artikel steht:
Technologisch werden wir nie besser sein als Amazon, aber bei frischen Lebensmitteln haben wir deutlich mehr Erfahrung und Kompetenz.“ Auch Amazon habe inzwischen gemerkt, dass die Lebensmittellieferung nicht so einfach sei. Selbst in den USA und in Großbritannien halte sich Amazons Erfolg in diesem Bereich bislang in Grenzen. Der Rewe-Chef räumte gleichzeitig ein: „Auch wir machen keinen Gewinn mit unserem Lieferservice und werden das über Jahre nicht tun.“
Es wird mit keinem Wort erwähnt, dass Rewe den Lieferservice ausbauen will. Der Artikel weist lediglich darauf hin, dass Rewe in Amazone einen Konkurrenten sieht. Wenn Rewe Den Lieferservice ausbauen wird, dann doch wohl eher von ihren Märkten und nicht von ihrem Zentrallager.
Bodo, Bange machen gilt hier nicht und Spekulationen helfen hier auch nicht weiter. Hier zählen nur intensive Gespräche mit der Firma und der Befassung mit der Firmenphilosophie, was die WHU ja in der Vergangenheit abgelehnt hat.
Sehr geehrter Herr Grützbach,
die Frage nach REWE Food per Internet wurde bereits von REWE im Ausschuss beantwortet. Das für unseren Raum zuständige Lager steht in HH. Von dort wird ausgeliefert. Eine Einbindung des Zentrallagers in H-U ist nicht vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Eberhard
FDP Fraktionsvorsitzender Henstedt-Ulzburg
Sie klingen ja schon wie ein Unternehmenssprecher.
Wer sich nun nochmal erinnert, das laut Rewe-Infoseite die Erweiterungsflächen der Reaktion auf Marktgegebenheiten dienen sollen, dem wird nun klar, was die derzeit dominanten Marktentwicklungen im Lebensmittelhandel sind.
Das sie derzeit auf den Standort in HH-Billbrook zeigen, macht Sinn. Würde den Bürgern in H-U gesagt werden, das die 888 LKW (die bei Stau auf der A7 durch H-U fahren werden) nur die Sptze des Eisbergs sind, und viele Klasse-B-Fahrzeuge noch oben drauf kommen werden, gäbe es ja schon lange den großen Aufschrei. Da ist Salami-Taktik geeigneter, auch wenn zunehmend mehr Bürger Interesse an dem Rewe-Thema entwickeln, was sich überwiegend nicht zu einer befürwortenden Haltung auszuprägen scheint.
—
Will man später doch von hier aus den Online-Supermarkt beschicken (weil Billbrook mit dem Markt in HH-Ost/Lauenburg/Stormarn allein ausgelastet ist, wenn diese Form des Wocheneinkaufs erstmal etabliert ist), so muss man hier eine Logistik im Stile eines Paketdienstes aufziehen. Also eine weitere Halle bauen, die wie ein Supermarkt beliefert wird, aber Pakete zusammenstellt, die nicht den Tagesbedarf eines ganzen Rewe-Markts abdeckt, sondern pro Haushalt eine Bestellung enthält. Und die schwärmen dann auch noch zahlreich aus. Ohne Durchfahrtbeschränkung, die Lieferwagen gelten ja als PKW. Der Megastau wird also auch dann kommen, sollten sie die LKW wirklich fast immer auf der A7 lassen.
—
Darum: Rewe? Nein danke!
Beim Bürgerentscheid: Ja für kleine Hallen.
Sehr geehrter Herr Witte,
mit Ihrem Kommentar haben Sie haben sich endgültig als Gesprächspartner disqualifiziert.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Eberhard
FDP Fraktionsvorsitzender Henstedt-Ulzburg
ha ha ha, guter Witz, als wenn Ihnen und ihresgleichen je an Gesprächen gelegen wäre.
Ich finde es gut, wie sich CDU-SPD und FDP als REWE-Sklaven outen.
Deutlicher kann man Lobbyismus nicht zeigen.
Schade nur, das der Bürger mündig genug ist, dieses zu durchschauen.
Ich freue mich schon auf die Kommunalwahlen im Mai 2018.
Das wird eine heftige Quittung geben 🙂
Herr Holowaty,
Sorry, überfordere ich Sie?
– – –
Ich schrieb:
Auszug – Feuerwehrbedarfsplan – Fortschreibung
Sitzung des Feuerwehrauschusses 8/2013-2018:
„Nach der im Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde dargestellten Übersicht über die innerhalb der Hilfsfrist erreichbaren Gebiete werden Teile im Gewerbegebiet, Ulzburg-Süd und Rhen nicht innerhalb der vorgegebenen Hilfsfrist erreicht. Die Verwaltung wurde daher beauftragt ….“
Herr Holowaty, dann informieren Sie doch bitte die geneigten Leser über den aktuellen Stand. – Vielen Dank im Voraus.
– – –
Meines Wissens sprechen wir doch hier auch über das Gewerbegebiet. Darüber hinaus interessiert mich natürlich auch mein Wohnort Ulzburg-Süd und die Rhener den Rhen. Ist es Ihnen oder Herrn Utecht nicht möglich uns eine Antwort / Information zum „aktuellen Stand“ zu geben?
Im übrigen steht zu der genannten Sitzung des Feuerwehrausschusses nicht das, was Sie hier weiter ausführen. Da sollten Sie sich dann zukünftig an den Feuerwehrausschuss wenden, damit der Ihrer Empfehlung folgt; ich bin da Ihr falscher Ansprechpartner.
Vielleicht sollten Sie sich auch erst einmal mit Herrn Utecht verständigen, der wiederum spricht davon, dass im „Industriegebiet“ die Vorgaben für die Hilfsfristen nicht gelten. Was ist denn nun mit “ ad absurdum“?
Mit freundlichem Gruß
Herr Utecht,
NEIN Sie haben die Frage nach dem aktuellen Stand nicht beantwortet:
„Nach der im Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde dargestellten Übersicht über die innerhalb der Hilfsfrist erreichbaren Gebiete werden Teile im Gewerbegebiet, Ulzburg-Süd und Rhen nicht innerhalb der vorgegebenen Hilfsfrist erreicht. Die Verwaltung wurde daher beauftragt ….“
….Teile im Gewerbegebiet, Ulzburg-Süd und Rhen…
Mit freundlichem Gurß
Tut mir leid ,dass Sie nicht das lesen wollen, was Sie könnten. Passiert mir auch, dass ich nur lese, was ich will. Muss man mit leben. Hoffe für Sie, dass sich das noch ändert.
Hallo Herr Michelsen, hallo Herr Schneider,
durch ständige Wiederholung werden ihre falsche Behauptung nicht besser. VERUNSICHERN Sie nicht weiterhin die Bevölkerung mit dem Sicherheitsbefürfnis, indem Sie die Hilfsfristen, neue Fahrzeuge usw. ansprechen. Im Industriegebiet gelten die Vorgaben für die Hilfsfristen nicht, durch höhere bauliche Massnahmen ( kleinere Brandabschnitte, Sprengleranlagen) gelten andere Maßstäbe. Hilfsfristen, die Sie gerne zotieren, gelten für Wohnhäuser. Die Kaltenkirchener Wehr hat höhere Fahrzeuge als unsere Drehleiter. Dass bei einem größeren Brand Kaki von der Leitszelle informiert wird. Ist wohl logisch. SUCHEN Sie sich einen anderen Schauplatz ohne Feuerwehr. UNSERE Feuerwehr leistet gute Arbeit und wird dies auch weiterhin tun. Bei der Erstellung des Bauantrages wirkt die Feuerwehr mit. So Herr Finsterbusch sind auch Uhre Fragen beantwortet?
Hallo Herr Utrecht.
Ich mag mich täuschen, habe aber mal nach den bestehenden Gesetzen gegoogelt und folgenden bis 31.07.2019 gültigen Erlass des schleswig-holsteinischen Innenministerium gefunden:
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/vo1/page/bsshoprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=VVSH-VVSH000003522&doc.part=F&doc.price=0.0&doc.norm=all#gesivz14
Leider funktioniert die Verlinkung nicht. Daher bitte kopieren und selbst eingeben.
Demzufolge sind Gewerbegebiete nicht ausgenommen sondern es betrifft das gesamte GEMEINDEGEBIET. Es findet keine Unterscheidung statt und aufgrund unserer Einwohnerzahl und der Bebauung im Gewerbegebiet dürften wir in der höchsten Risikoklasse 5 befinden.
Hallo Klaus,
Lese bitte den Abschatz 1 Allgemeines
Der Feuerewehrbedarfsplan ist keine Pflicht. Es wird bei der Hilfspflicht ein Wohnnungsbrand im ersten Stock unterstellt. Mir ist bei der Planung von Netto und Rewe keine Wohnund im ersten Stock bekannt. Außerdem ist der bauliche Brandschutz bei Industrieanlagen anders als im Wohnungsbau. Kleinere Brandabschnitte, keine Sprengleranlagen, sowas haben wir beim Wohnungsbau nicht. Also bitte in Zukunft nicht mehr die Hilfsfristen als Argument anführen. Für die Gegner muss es ja auch andere Argumente geben. Leider sind ja die LKW-Fahrten durch HU entfallen. Ausserdem wird de Kreis bei der Baugenehmigung die Feuerwehr beteiligen. Sollte es sich noch etwas ergeben, wird man dies regeln können.
Hallo Bernd.
Der kritische Wohnungsbrand in der I. Etage ist ja wohl beispielhaft genannt. Im Erdgeschoss dürfte es leichter sein, sich selbst zu retten, da im Regelfall das verräucherte Treppenhaus entfällt . Mir ist auch nicht bekannt, dass es für die II., III. oder andere Etage andere Zeiten gibt, daher beispielhaft. Das ändert aber nichts daran, dass der Erlass keine Ausnahme für ein Gewerbegebiet vorsieht. Es heißt explizit GEMEINDEGEBIET und nicht Wohngebiet oder geschlossene Ortschaft. Einen Interpretationspielraum kann ich nicht erkennen. 10min. ist für die Fw auch die max. Hilfsfrist, während für sonstige Rettungsdienste 12min gelten.
Der Feuerwehrbedarfsplan ist keine Pflicht. Stimmt. Regelt jedoch nur die Zusammensetzung mehrerer Ortswehren zu einer Gemeindewehr oder möglicherweise bei kleineren Ortschaften einen Zusammenschluss mehrerer Wehren damit die per Erlass vorgegebenen Rahmenbedingungen eingehalten werden können. Weiterhin wird noch die Zusammensetzung der Wehr hier aufgeführt oder eventuell abzustimmende Standorte, damit dem Erlass Rechnung getragen werden kann. Dürfte ansonsten bei kleineren Wehren schwierig sein. Auch welche Fahrzeuge, Stärken der Wehr usw. wird im Bedarfsplan angeboten. Das hat aber mit Hilfsfristen nichts zu tun.
Wenn der Bebauungsplan nicht Wohnungen im ersten Stock genehmigt, gelten die Hilfsfristen nicht. Der Bebauungsplan für Rewe sieht keine Wohnung vor, logisch gilt dieser Feuerewehrbedarfsplan nicht für diesen Bebauungsplan. Würden wir viele kleine Betriebe mit Einliegerwohnungen aufgrund der Änderung des Bebauungsplanes zulassen, würde es wieder anders aussehen. Kleine Betriebe haben oft eine Einliegerwohnung für den Hausmeister, Notdienst usw. Ausserdem sind hierzu schon Kommentare erschienen.
Hier der Link gekürzt:
http://bit.ly/2gaGMq2
Herr Holowaty,
gestatten Sie mir, dass ich auf den
Auszug – Feuerwehrbedarfsplan – Fortschreibung
Sitzung des Feuerwehrauschusses 8/2013-2018
verweise:
„Nach der im Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde dargestellten Übersicht über die innerhalb der Hilfsfrist erreichbaren Gebiete werden Teile im Gewerbegebiet, Ulzburg-Süd und Rhen nicht innerhalb der vorgegebenen Hilfsfrist erreicht. Die Verwaltung wurde daher beauftragt ….“
Herr Holowaty, dann informieren Sie doch bitte die geneigten Leser über den aktuellen Stand. – Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichem Gruß
R. Finsterbusch
Herr Finsterbusch,
Ihr Beitrag hat schlicht gar nichts mit REWE zu tun – siehe Text des Prüfauftrages.
Selbst der Text des Bürgerentscheides führt Ihre Behauptungen ad absurdum. Sie dürften selber mit Ihrem Argument dem Bürgerentscheid in keinem Fall zustimmen: Wenn ein (wie vom Bürgerentscheid gefordertes) maximal 20m hohes Gebäude nicht innerhalb der Hilfsfrist erreichbar ist, dann ist ein 30m hohes Gebäude an derselben Stelle auch nicht innerhalb der Hilfsfrist erreichbar. Höhe ändert am Stau auf den Strassen nichts.
Aber ich freue mich sehr, wenn Sie auf diesem Wege Werbung für die längst überfällige Umgehungststrasse oder einen weiteren Autobahnanschluss machen wollen, so daß damit die Strassen in Henstedt-Ulzburg entlastet werden. Damit unterstützen Sie eine alte Forderung der FDP, endlich etwas gegen die Staus auf unseren Strassen zu unternehmen.
Abgesehen davon zitieren Sie doch bitte der Vollständigkeit halber auch das Landes-Rettungsdienstgesetz, §4 Absatz 2 Satz 1:
„(2) Bei der Aufgabenwahrnehmung sind Möglichkeiten zur Zusammenarbeit zwischen den Rettungsdienstträgern auszuschöpfen.“
Außerdem §21 Absatz 1 des sh-Brandschutzgesetzes:
„(1) Die öffentlichen Feuerwehren haben auf Anforderung der Einsatzleitung gemeindeübergreifende Hilfe zu leisten, soweit der abwehrende Brandschutz und die Technische Hilfe in ihrem Einsatzgebiet nicht gefährdet sind.“
und §21 Absatz 4 Satz 1:
„(4) Die Aufsichtsbehörde kann nach Anhörung der Gemeinden den gemeindlichen Feuerwehren zusätzliche Einsatzbereiche zuweisen, wenn die Erfüllung der Aufgaben nach § 6 Abs. 1 dort durch die zuständigen Feuerwehren nicht hinreichend gewährleistet ist oder solche nicht vorhanden sind. ….“
Das bedeutet: es ist gesetzliche Vorgabe, daß das Zusammenwirken von Feuerwehren zu prüfen und anzustreben ist.
Kurze Zwischenfrage: Kann §21 Absatz 4 Satz 1 auch bedeuten, dass die Kisdorfer Feuerwehr einspringen muss, wenn es bei uns im Gewerbegebiet brennt?
Falls ja, machen die das sicher sehr gerne, weil wir ja unseren LKW-Verkehr durch Kisdorf leiten und deren Gebiet enteignen.
Herr Winckelmann, Sie haben recht, Cicero bezieht sich auf Sokrates.
Dann zitiere ich mal den alten Cicero: Ich weiß, dass ich nichts weiß.
So sehe ich das REWE – Thema.
Ich habe keine Ahnung, ob ich den REWE – Gegnern, oder den REWE – Fans zujubeln soll.
Hier ist soviel pro und contra geschrieben worden, dass mir die Schüssel dröhnt.
Hicht so schlimm Herr Dultz, Bei den alten Burschen kann man ja wirklich durcheinander kommen. Das war Sokrates ( der mit dem schlimmen Weib Xantippe ), nicht Cicero.
Mit seiner Aussage behauptet Sokrates nicht, dass er nichts wisse. Vielmehr hinterfragt er das, was man zu wissen meint. Denn dieses vermeintliche Wissen ist nur ein beweisloses Für-selbstverständlich-Halten, das sich bei näherer Untersuchung als unhaltbares Scheinwissen entpuppt. Ein sicheres Wissen findet man bei den Menschen grundsätzlich nicht, deshalb kann man von seinen Ansichten nur vorläufig überzeugt sein
Laut Wikipedia taucht dieser Spruch erstmals bei Cicero auf, sorry.
Mein Interesse wurde geweckt. Ich habe die REWE-Unterlagen hinsichtlich der Arbeitsplätze geprüft. Die Zahl der angegebenen 900 entstehenden Arbeitsplätze am neuen Standort in Henstedt-Ulzburg ist eine Chimäre. Es werden nach REWE – Angaben 382 Arbeitsplätze aus Norderstedt nach HU verlagert. Bleiben also noch 518. Bis 2025 sollen insgesamt 490 neue Arbeitsplätze entstehen. Nach REWE – Angaben werden bis 2025 in Henstedt- Ulzburg 367 neue Stellen geschaffen. D.h. 533 der entstehenden Arbeitsplätze werden durch bisherige Arbeitnehmer aus existierenden anderen REWE-Standorten besetzt.
Nach REWE-Angaben soll das Logistik-Center in Stelle entlastet werden. Man plant, dass 50% der Mitarbeiter aus Stelle nach Henstedt-Ulzburg gehen. Insgesamt werden nach REWE – Angaben ( einsehbar über HU-Gemeindebrief) bis 2025 nur 367 Stellen neu geschaffen. Diese setzen sich zusammen aus: 34 Verwaltung, 123 Logistik (kfm+ gewerbl. ) 119 Logistikdienstleister. 91 altersbedingte Nachbesetzungen.
Das bleibt also von den so hoch gehandelten 900 neuen Arbeitsplätzen in Henstedt-Ulzburg.
367 in 8 Jahren. So etwas nannte man früher: Corriger la fortune. Ich nenne das schlicht und ergeifend politisches Mogeln. Man verzeihe mir den erneuten Griff in die Mottenkiste der Bildung: Mundus vult decipi, ergo decipiatur. „Die Welt will betrogen sein, darum sei sie betrogen
Wir haben im 2. Schritt dann nochmal reflektiert, was den nun Henstedt-Ulzburg von diesen brutto 367 Jobs wirklich hat. Geschaffene Jobs sind ja solche, die nicht bloß mitsamt Stelleninhaber herziehen, sondern tatsächlich einem Arbeitssuchenden zugute kommt, der/die also bei Rewe in Lohn&Brot käme. Konkret bleiben: 96.
Hier die Detailbetrachtung: http://gewerbe-hu.de/planung-f-a-q/
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Und da Henstedt-Ulzburg eine glücklicherweise geringe Arbeitslosigkeit aufweist, wird es zweifellos keine 1:1-Deckung zwischen verfügbaren Jobsuchenden und verfügbaren 96 Jobs bei Rewe geben, so perfekt ist die Welt halt nicht. Würde es in etwa zu 20% zu einer Passung kommen, würde sich die Einschätzung aus dem GGR-Gutachten bewahrheiten: 15-25 neue (!) Jobs für Henstedt-Ulzburger(!).
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Das wäre sehr schön, wenn keine LKW-Fluten von knapp 900 Fahrten/Tag mindestens und dieser gigantische Verbrauch an Flächen dranhinge, welche die Gemeinde billig verscherbeln will (statt Rewe im Interesse des Steuerzahlers richtig „bluten“ zu lassen).
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So aber bringt uns das nur Stau, Lärm und kaputtere Straßen (bei stockendem Verkehr auf der A7 bis runter nach Schnelsen-Nord). Sowie dauerhaft vergrätzte Nachbarorte und Feinstaub (bei Wind aus Norden für Ulzburg, bei Westwind für Kisdorf und Henstedt).
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So vertreten unsere Volksvertreter bei den Stau- und Bauparteien uns, ihre Wähler. Gar nicht, haben sich zu Rewe-Vasallen gewandelt, wie bei der Sondersitzung auch dem wohlwollendsten nun deutlich wurde.
Ja, Herr Schäfer: Vollbürger. Diese bildeten das “ demos“. Ich bedanke mich für die Erinnerung an den Begriff “ Metöken „. Mal sehen, was man so sagt, wenn ich unsere neuen Zuwanderer als Metöken bezeichnen werde. Also die, die aus einer anderen Polis ( Stadt ) stammen. ich glaube, dann werde ich wegen Beschimpfung erwürgt. Frauen galten ja bereits im alten Rom als Menschen minderen Glaubens. Sollte man mal den grünen Damen erzählen. Dann wird wieder gewürgt. Was man heute als Sklaven bezeichnen könnte, möchte ich im Raum lassen. Vielleicht sind das die Menschen, die heutzutage gerade ausreichend alimentiert werden, damit sie nicht -wie vor der französischen Revolution nach Brot schreiend – auf die Straße laufen.
Man sollte nicht vergessen, dass der Ursprung der Demokratie in Athen war. Dort durfte nur das Wahlvolk wählen. Das Wählvolk = Demos, bestand aus den Gebildeten und Reichen. Die Nichtbesitzenden und Ungebildeten durften nicht wählen. Demos = Wahlvolk & kratein = Herrschen: Daran hat sich eigentlich nicht viel geändert. Wenn das “ normale Volk “ wie hier in HU ein Bürgerbegehren duchführt, wird es mit Geld ( teure fremdhonorierte Anwaltskanzleien ) und Macht ( Bürgermeister & Co ) bekämpft. Selbst, wenn ein Bürgerbegehren rechtliche Mängel aufwiese, wäre es immerhin einäußerst ernsthaftes Anliegen eines erheblichen Bevölkerungsanteiles, das sich demokratische Mühe gemacht hat, sein Anliegen vorzutragen. Dieses mit Macht, Geld & Tricks abzubügeln, empfinde ich bereits in diesem Stadium als unerträglich. Ich werde bei den nächsten örtlichen Wahlen sehr genau darauf achten, wer in unserem Ort wirklich die Interessen der Bürger vertritt. Ob der Bauer im Märzen die Rösslein von REWE anspannt.
Moin Herr Michelsen,
es waren 4 Unterschriften, die zurück gezogen wurden! Dafür wurde die BI an den Pranger gestellt. …eine öffentliche Rehabilitation gab es aber nicht von Seiten der Verwaltung. …auch nicht auf Nachfrage in der GV, traurig…
Sehr geehrter Herr Winkelmann,
ihre Ausführungen zur Athener Demokratie im 5. Jhd. v. Chr. sind leider vollkommen falsch. Stimmberechtigt war jeder männliche Athener vollbürger. DIeser Status war unabhängig von Besitz oder Bildung. Genau dies war einer der wesentlichen Kritikpunkte Platons an der Demkratie, dass wirklich jeder, auch der ungebildete, wählen und Ämter bekleiden durfte.
Nicht abstimmungsberechtigte waren Frauen, Sklaven und Metöken, also Bürger, die ursprünglich aus einer anderen Polis kamen.
Ebenso falsch wie Ihre Einlassungen zur Athenischen Demokratie sind ihre Schlussfolgerungen daraus. In der Geschichte finden sich viele Beispiele und Lehren für die Gegenwwart, man sollte nur die richtigen finden. Versuchen Sie es doch mal mit der römischen Republik, da sind die Differenzen zwar immernoch erheblich, aber der Vergleich läge für ihre Schlussfolgerung näher.
Und bevor ich hier abschtlich falsch verstanden werde: Ich schließe mich Platons Auffassung ausdrücklich NICHT an, wirklich jeder soll wählen und gewählt werden dürfen.
Herr Siemund – Gratulation zum Volltreffer. Auf die Antwort können Sie – vermutlich – lange warten. Herr Meschede und Herr Eberhard beantworten meine Frage zum Thema Rettungszeiten auch nicht- ist in der Sache ja auch nur einstweilen ein Detail.
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens haben die Formalitäten in der Vorbereitung, insbesondere der Formulierung des Textes auf den ausgelegten Unterschriftslisten lange vorher ausführlich mit der Kommunalaufsicht mehrfach besprochen, beraten und dann umgesetzt. Die Listen lagen ca. 6 Wochen aus. Zeit also für „Bedenkenträger“ hier schon vorher aktiv zu werden. Die Initiatoren sind ehrenwerte Bürger, mit viel Herz, Engagement und Freitzeit, keine Juristen, aber Wähler, genau wie die Bürger, die zur Wahl gerufen werden. Stattdessen liefen „Störaktionen“ und das Planfeststellungsverfahren wurde vorbereitet, so daß die Zeit für die Unterschriftensammlung drastisch verkürzt wurde. Anders als in Sachen Pinnau-Wiesen (Androhung von Schadensersatz, der nie gestellt wurde) und KiTa. Rechtliche Bedenken kamen den Befürwortern nicht. In einer einzigartigen Aktion gelang es dann die minimale Zahl der Unterschriften zu bekommen bzw zu überschreiten. Sehr zum m.E. augenscheinlichen Mißfallen unseres Bgm. und Befürwortern. Es dauerte eine Weile, ehe jetzt – ebenfalls von den Befürwortern so wie in Sachen Planfestellungsverfahren – eine weitere Hau-Ruck-Aktion durchgeführt wurde mit dem Einspruch bei der Kommunalaufsicht. Der Kommunalaufsicht Formfehler zu unterstellen – das hat m.W. noch keine Kommune gemacht. Die SPD hatte noch kürzlich verkündet, das Bürgerbegehren anzuerkennen – und nun die Kehrtwende.
Werter Herr Eberhard – Ihre Antwort auf meinen Kommentar beieindruckt mich nicht, sie erschüttert mich nur in Sachen der Art und Weise.
Wir Bürger sind keine Juristen, genau wie die GVler. Alle Macht geht vom Volke aus, aber nicht nur von den Juristen. Ihnen, Herr Eberhard, halte ich vor, daß Sie die Aussage Ihres Parteifreunde Landesminister bewußt ignorieren. Sie beiendruckten mich nicht mit dem Hinweis, hier im Ort GF von zwei Firmen zu sein. Ich kenne Ihr Unternehmen und deren Größe, besonders den „Betriebsparkplatz“.
Die Befürworter haben offensichtlich gehofft, daß die Zahl der anerkannten Unterschriften nicht reicht. Daher auch ICE-Tempo in Sachen Planfeststellungsverfahren. Das klappte aber nicht.
Das „Gutachten“, von REWE beauftragt und bezahlt wird nun übernommen im Original seitens der Gemeinde. Hier dokumentiert REWE sein Interesse, die Verwaltung und Politik haben REWE gewähren lassen, nicht uneigennützig. Das dokumentiert eine Abhängigkeit und wirft die Frage auf, wer hier künftig das Sagen hat – REWE oder die Bürger ? Die Politik scheinbar nicht mehr.
Nachdem durch Bürgerverfahren nun zweimal die Entscheidungen der Politiker korrigiert wurden scheint man in REWE nun mit Gewalt eine dritte „Niederlage“ vermeiden zu müssen.
Ein altes Sprichwort lautet: „unrecht Ding gedeihet nicht“.
Übrigens, die Stadt Norderstedt hat an die Bürger sehr ausführliche Fragenbögen versandt zu vielen kommunlaen Dingen, um die Sorgen und Wünsche der Bürger zu erfahren und mit einzuplanen. Norderstedt plant weit in das nächste Jahrzehnt. Der hier – beschlossene – Ortsentwicklungslplan wird nicht erstellt. Warum, ist ja nun klar.
Seitens HU die Fa. REWE mal (vor-)arbeiten zu lassen als selbst aktiv zu werden spricht nicht für die Qualität der Arbeit die hier vor Ort erbracht bzw. geleistet wird.
Und wo bleibt eigentlich der Beweis des Bgm. daß Unterschriften unter falscher „Flagge“ eingefordert wurden ?
Rettungszeiten: mal wieder so eine typische „keine-Ahnung-von-irgendwas“-fake news. Die ständige Wiederholung macht es nicht wahrer.
Im Rahmen der Erstellung eines Bebauungsplanes werden Abwägungen getroffen, und unter anderem die „Träger öffentlicher Belange“ gehört . Dazu gehören Feuerwehr und Rettungsdienste, deren Hinweise aufzunehmen und zu berücksichtigen sind. REWE hat zudem ein ausführliches Brandschutzkonzept zu liefern. Das ist kompletter Standard. Ein Bebauungsplan kann nur dann beschlossen werden, wenn die Abwägung zu dem Ergebnis kommt, dass es keine rechtlich relevanten Bedenken zu diesem Thema gibt.
Ich weiss, Sie werden dies nicht zur Kenntnis nehmen, und freue mich bereits auf die nächste Wiederholung von Ihnen.
Und wenn das Rewe-Brandschutzkonzept aussagen sollte, das ein neues Feuerwehrauto mit der geeigneten Reichweite für die 30-Meter-Halle vorhanden sein muß? Kauft Rewe dann das Fahrzeug und stellt die Besatzung? Oder soll das Auto (welches ohne Rewe nicht gebraucht würde) von unser aller Steueraufkommen bezahlt werden? Sollen freiwillige Feuerwehr-Ehrenamtler ihr Leben riskieren, wenn es zum Tag X käme?
Sie verachten die Arbeit unserer ehrenamtlichen Feuerwehr und den hohen persönlichen Einsatz, den jeder Kamerad der Feuerwehr bei jedem Einsatz leistet. Sollen freiwillige Feuerwehr-Ehrenamtler eigentlich ihr Leben riskieren, wenn Sie mal Hilfe brauchen, Herr Schneider? Ich weiss, welche Antwort ihnen jeder Feuerwehr-Kamerad geben wird: wir helfen ohne Ansehen der Person, der politischen Einstellung, des Glaubens, des Alters, des Geschlechts oder des Berufs. Und dafür hat die Feuerwehr mehr als meinen Respekt.
Herr Holowaty, erläutern Sie dem verwunderten Leser doch mal bitte, mit welchem Satz Herr Schneider die Arbeit der FW „verachtet“. Ich finde dafür beim besten Willen keinen Anhaltspunkt. Kommt hierauf keine klärende Antwort von Ihnen, kann man Ihre obige Aussage als reine Polemik abtun.
„Sie verachten die Arbeit unserer ehrenamtlichen Feuerwehr“
—
Können Sie konkretisieren, wie Sie darauf kommen? Hängt als Antwort an meinem Post von heute 15:48 Uhr, demnach beziehen Sie sich ja darauf.
—
Es verdient allerhöchstes Ansehen, was Feuerwehr und Rettungsdienste für uns alle leisten. Jedoch muss der Einsatzrahmen auch zu dem ehrenamtlichen Rahmen passen. Ein früherer Arbeitskollege war treibende Kraft bei einer FF in MeckPom und beklagte Abwanderungen, weil 90% der Einsätze Unfälle auf der neu eröffneten A20 dort waren. Bei ungenügendem Equipment. Und die FF Colmar/Elbe hat auch jüngst öffentlichkeitswirksam die Verantwortung für den geplanten Elbtunnel der A20 abgelehnt.
Hoffentlich hemmt die Aussicht, als Feuerwehrmann eine 30-Meter-Zirkusnummer auf einer brennenden Lagerhalle vollführen zu müssen, nicht hier bei uns den Zulauf.
—
Rewe sollte halt bei so einer riesigen Betriebsstätte eine Werksfeuerwehr vorhalten. Dann stellt sich das Problem zumindest nicht den Ehrenamtlern und auch nicht dem Feuerwehretat.
Herr Holowaty,
Ich wäre ein wenig vorsichtiger mit Ihren Sprüchen; Erlass des Innenministerium, gültig bis 2019 besagt :Hilfsfristen gelten für das Gemeindegebiet …. Gewerbegebiete oder gar Industriegebiete sind davon nicht ausgeschlossen, offensichtlich, so scheint es. … eine Anfrage von mir , an einen guten Freund der FFW Halstenbek bestätigte dies! 10-12 Minuten ab Eingang Leitstelle, also was ist jetzt bei uns Phase? Unsere FFW machen einen super Job, die sind außen vor. …dafür sind andere zuständig. Ein Argument gegen REWE ist es selbstverständlich nicht, zeigt nur die Hilflosigkeit der Gemeinde…
Ihr „guter Freund“ kann sagen was er will – das ändert gar nichts an meiner Aussage: „Ein Bebauungsplan kann nur dann beschlossen werden, wenn die Abwägung zu dem Ergebnis kommt, dass es keine rechtlich relevanten Bedenken zu diesem Thema gibt.“ Was ist daran falsch? Die Stellungnahme der zuständigen Feuerwehr ist rechtlich relevant, auch Landesverordungen sind rechtlich relevant.
Aber der konkrete Bedarf an Rettungsmitteln wird u.a. durch das Brandschutzkonzept bestimmt.
Sehr geehrter Herr Holowaty,
was sie machen ist in meinen Augen nichts anderes als „schön reden “ Gratulation für Ihre Rhetorik, viel Reden nichts sagen.
Herr Holowaty, Herr Utecht,
hier wird ja nun fließig in Sprüchen von alten Weisen zitiert. Ich füge hinzu:
„Nicht Worte zählen, nur Taten“ (soll Cäsar gesagt haben – ich war dabei nicht anwesend).
Ihre Argumentationen sind typisch für Politiker – Schönreden ! Das kennen wir jüngst von Wahlergebnissen.
Wer hat Ihnen eigentlich ins Ohr geflüstert, daß ich mit dem Thema Rettungszeiten nur auf REWE anspiele ? Sind Ihnen die Sorgen der Bürger egal oder sind Sie so auf REWE fixiert, daß Sie nur noch REWE-denken können ?
Und was ist mit dem Rettungsdienst, der sich hier ggf. erste eine Gasse auf der Hamburger Straße bahnen muß oder ggf. aus Kaki, wo man ähnliche Sorgen hat ?
Wobei die Frage des Rettungsdienstes ja für die Zukunft noch nicht ganz neu geregelt wurde im Kreisgebiet.
Die Polizeitwache in HU ist ja auch nicht – mehr – Tag und Nacht voll ensatzbereit.
Kürzlich mußte ich ca. 1 Std. auf die Beamten warten, samstags um 7 h in HU – Henstedt. Es war aber kein Notfall, sondern nur ein blockierendes Fahrzeug auf einer Seitenstraße – in einer sehr dubiosen Situation.
NETTO kommt, mit PKW- und LKW-Zuwachs – durch den Ort. Neue Baugebiete werden angeschoben, in HU und in Kaki. Schon jetzt ist die Hamburger Straße oftmals schon vormittags ab HU-Süd Richtung Nord ein Hindernis dank dichtem Verkehr.
Sie hüten sich, mangels Wissen, zu verkünden, was in Sachen NETTO hier kommt.
Kürzlich war zu lesen, Sie, Herr Holowaty, wollen sich dafür einsetzen, daß der Verkehr aus den Dörfern herausgehalten wird – und gleichzeitig votieren Sie gebetsmühlenartig für REWE. Sie mißachten bewußt die weitere Entwicklung von Wohngebieten in HU und Kaki und damit die steigenden Verkehrszahlen, auch durch die Nebenstrecken oder Schleichwege, wie z.B. Usedomer Straße.
Das die Zahl der Einpendler, als auch der Auspendler rapide gestiegen sind erwähnen Sie nicht. Auch der prozentuale Anteil der PkW hier im Ort im Vergleich.
Unsere FFW leistet hervorragenden Dienst !!! Die Freiwilligen müssen aber erst einmal zur Wache kommen, egal, ob REWE oder Wohnungsbrand im EG oder 2. Stock. Das bedeutet: Anfahrt für die Helfer im PKW von Wohnort/Arbietstelle zur Wache schlicht nach StVo – also ohne Sonderrechte. Erst dann zum Einsatzort, wo auch immer und was auch immer. Anders geht es nicht Wer etwas anders meint sei möglich. der lebt in Absurdistan.
Nach meinem Wissen gelten die Rettungszeiten für das Gemeindegebiet incl. Gewerbegebiet. So liegen z.B. hier im Bereich HU-Süd und HU / Heidekoppel sowie Kirchweg Wohnungen und Gewerbe dicht beieinander.
Und dasThema AKN-Tunnel – Anfahrt durch Wohngebiet, daß im Raum Lindenstraße ein Nadelöhr ist.
Und wie stellt sich eigentlich REWE in Sachen Feuerschutz in den Planungen auf ?
Oder anders gefragt: was erwartet REWE zum Thema FFW von der Gemeinde in Sachen Gebäudehöhe, ggf. Tankstelle, großer Parkplatz (ohne Brandmelder) für LKW etc. ? Welche Punkte stehen im noch zu schließenden städtebaulichen Vertrag mit REWE – in der ersten Entwurfsphase ? Ist das für HU machbar in sachlicher Hinsicht ?
Schon absurd ist Ihre Empfehlung von Herrn Holowaty an Herrn Finsterbusch sich für eine Ortsumgehung einzusetzen. Das Thema wurde schon seit 40 Jahren – dank Mithilfe Ihrer Vorgänger, besonders der Mehrheit der CDU – nicht realisiert zu Gunsten neuer Baugebiete.
Für Herrn Meschede, so war hier zu lesen, sind das bedauerliche Fehler in der Vergangenheit. Vorschläge diesen Fehler zu korrigeren kommen erwartungsgemäß lt. Parteiprogramm nicht. Oder habe ich da etwas überlesen ? Die Lösung „Abrißbirne“ wagt ja wohl niemand……..!!!!
Der Vorschlag der FDP – Version „Fragezeichen“ ab Betonwerk H-U-Süd
wurde nie realisiert. Wenn Sie, Herr Holowty, sich die Karte des Gemeindegebietes (!!!!!) ansehen, so stellen Sie fest, daß eine Ortsumgehung keine ausreichenden Flächen mehr hat. Oder wollen Sie Ärger mit den Bewohnern von HU-West wg. Usedomer Straße etc. ?
Sie wissen genau wie ich, daß es erste Überlegungen gibt, das Industriegebiet – lt. Herrn Duda – auszuweiten von HU-Nord Richtung Westerwohld.
Für eine Umgehung müssten Sie z.B. über Gebiet von Alveslohe gehen – Vorteil der direkten Anbindung an das Industriegebiet Nord – was dank der Kontakte zu Alveslohe nie Realität wird.
Der A 7 – Anschluß bei Alveslohe ist auch längst endgültig begraben, spätestens seit dem Thema Olympia für Hamburg im Zusammenhang. Außerdem lehnt anders als in Segeberg oder NMS, die Landesbehörde einen A 7 -Anschluß dort ab.
Es gibt hier eben keine fähigen Leute, die das durchsetzen könnten, leider.
Ein Gutachten im Wert von mehr als ca. € 100.000,00 wurde unlängst in der GV abgelehnt und damit ist wohl das Thema auch durch.
Ihnen, Herr Utecht, wünsche ich weiter in ruhiger Umgebung in Henstedt 7 Orchideenweg ein ruhiges Leben, fernab des Trubels und Lärm der Hamburger Straße und der Norderstedter Straße.
Andere Bürger werden die Belastungen ggf. ertragen müssen, also Diesel von LKW und SUV. Stau und Lärm. HU – Grüne Gemeinde – sind wir das noch ?
Kritikpunkt bleibt, daß es nach wie vor keinen Ortsentwicklungsplan gibt, der überfällig ist.
Die Politik ist gut beraten weiter zu denken als bis zum Rand der Untertasse, was hier Tradition hat. Anders gäbe es längest eine Umgehung und damit viel weniger Ärger, Diskussionen und Probleme.
Bemerkenswert bleibt für mich die Wendehalts-Haltung unseres Bgm. aus seiner Anfangszeit – weg von der Logistikbranche – ab jetzt trotzdem hin zur REWE und NETTO.
Und dann kommt Herr Eberhard /FDP , der sagt, REWE ist Einzelhandel und nicht Logistik – und das mit dem Hintergrund von mehr als 100 LKW der Fa. REWE zum Verteilen von Sammelladungen und nicht zum direkten Verkauf wie im EH zum Verbraucher, was typisch EH ist. Dazu dann noch die Flotte der Anlieferer für NETTO bevor REWE loslegen könnte.
Ich möchte daran erinnern, dass die Fragen von Herrn Sazmann noch nicht beantwortet wurden:
1) Wieso ist im „Gutachten“ von einem Gewerbegebiet von 10.000 m² die Rede?
2) Was hat es mit dem „zusätzlichen Autobahnzubringer“ auf sich?
Die Herren, die das „Gutachten“ gelesen, verstanden und für richtig befunden haben, müssten diese Fragen ja ganz einfach beantworten können.
Hallo Herr Siemund,
um 00:38 Uhr Samstag Nacht schreiben Sie: „Ich möchte daran erinnern …“ … was glauben Sie eigentlich, was Menschen in Henstedt-Ulzburg Samstag Nacht eigentlich tun? Wieso ist es eigentlich so schwierig, einfach mal selber einen Text zu lesen? Ja, ein Rechtsgutachten ist nicht immer schön zu lesen, aber die Mühe muss man sich schon mal machen. Übrigens sagt die Gemeindepolitik nicht, dass sie ausnahmslos alles in dem Gutachten genauso sieht wie die Anwälte. Die Gemeindepolitik sagt lediglich, dass dies relevante Hinweise sind, die in den Anhörungsprozess einzubringen sind.
1. Die Anwälte schreiben: “ Da zudem der LKW-Verkehr des geplanten REWE-Zentralstandortes fast ausnahmslos über die L326 von KP 4 an bis zur Autobahn führt, wird die Gemeinde weit weniger mit Unterhaltungskosten belastet als normalerweise von einem Gewerbegebiet mit 10.000m2 ausgehen würde.“ Also: Die Anwälte vergleichen den Verkehr mit einem deutlich kleineren Gewerbegebiet von 10.000m2. Keine Rede von der tatsächlichen Größe des Rewe-Grundstücks. Vielleicht auch auch ein Tippfehler – soll ja vorkommen, wenn Sie immer fehlerfrei sind, werfen Sie gern die Steine.
2. Ich gehe davon aus, dass mit dem „zusätzlichen Autobahnzubringer“ die geplante vollständige Umfahrung des REWE-Grundstückes südlich der geplanten Verlängerung der Rudolf-Diesel-Strasse gemeint ist, die in der Tat von REWE nicht benötigt wird und eine weitere Erschließung der dort befindlichen Grundstücke in Richtung Autobahn ermöglicht. Sollten Sie die Planzeichnungen und die Pläne kennen, wäre Ihnen das sicher aufgefallen.
Hallo Herr Holowaty,
Der erste Versuch, eine erhellende Antwort auf die o. g. zwei Fragen zu erhalten, fand gestern bereits um 19:30 Uhr von Hr. Sazmann statt, ohne Erfolg. Ich wollte ca. 5 Stunden später nur sicherstellen, dass diese wichtigen Fragen nicht „in Vergessenheit“ geraten.
Zu 1) Sie schreiben: „Vielleicht auch ein Tippfehler“. Sie vermuten also, d. h. Sie wissen nicht, was gemeint ist.
Zu 2) Sie schreiben: „Ich gehe davon aus, dass… „. Auch hier vermuten Sie wieder, d. h. Sie wissen es nicht!
Meine Schlussfolgerung: Sie winken hier offensichtlich Inhalte durch, die Sie von den Rewe-Anwälten erhalten haben. Und zwar ohne diese vollumfänglich verstanden zu haben, denn sonst müssten Sie nicht mutmaßen. Wohlgemerkt, es sind keine juristischen Details, um die es hier geht, sondern um zwei simple Fragen zu einer Flächenangabe bzw. um einen ominösen zweiten Autobahnzubringer. Zwei Fragen, die Sie eigentlich besser beantworten müssten als ein ortsfremder Anwalt. Statt dessen: Vermutungen.
Ich weiß gar nicht, wie ich gerade drauf komme, aber ich hoffe für Ulzburg, dass die zukünftige Ortspolitik nicht von Großkonzernen und Lobbyisten geprägt wird und dass die Politiker sich nicht selbst zu deren Handlangern degradieren.
Hallo Herr Seimund,
10.000m² (also 10ha) ist der im Burgerbegehren geforderte Maximalwert, deshalb wird im Gutachten dieser herangezogen. Selbst dieser fällt schon negativ aus.
Was ihr Verhältnis zum Vertragsrecht und der Rolle des Bürgermisters und der Verwaltung angeht, schließe ich mich Herrn Eberhard an. Verschwörungstheorien haben in der Politik nichts zu suchen, dafür gibt es Dan Brown, wer’s denn lesen mag.
10. 000 Quadratmeter sind 1 Hektar, Herr Schneider. So langsam wird mir klar, warum es bei der Ortsentwicklung so unrund läuft.
Es sollte Herr Schäfer heißen, Entschuldigung.
Stimmt, wie peinlich! 100.000 wäre natürlich die im Burgerbegehren angestrebte Maximalgröße. Da kann ich nur um Verzeihung bitten.
Bei mir müssen Sie nicht um Verzeihung bitten.
Jedoch ist damit die im „Gutachten“ erwähnte Fläche von 10.000 qm = 1ha noch immer ungeklärt.
Wenn man so ein „Gutachten“ verwendet, um eine Klage zu rechtfertigen, und damit die Zukunft des Ortes signifikant zu beeinflussen, dann sollte man seitens der CDU, SPD, FDP auch ein paar einfache, darin vorkommende Zahlen erklärten können. Sonst besteht die Gefahr, sich zu blamieren.
Die Sache mutiert zu einem Ratespiel. Gibt es weitere Vorschläge, was es mit den 10.000 qm und dem zweiten Autobahnzubringer auf sich haben könnte?
Sehr geehrter Herr Meissner,
es ist genau wie Sie es sagen: Die REWE gibt ein Gutachten in Auftrag und legt es der CDU, FDP und SPD vor. Wir sind als Gemeindevertreter im ständigen Gespräch mit REWE um die Interessen von Henstedt-Ulzburg zu vertreten. Wenn uns dann ein solches Gutachten vorgelegt wird, das zu dem Schluss kommt:Das Bürgerbegehren ist rechtswidrig, dann müssen wir es bewerten. Und genau das haben wir getan und sind zum gleichen Schluss gekommen. Dieses Gutachten ist von REWE bezahlt worden, das ändert aber nichts an den aufgeführten juristischen Fakten.
Sollten wir vor Gericht die Stellungnahme der Kommunalaufsicht anfechten müssen, wird die Gemeinde die Anwälte beauftragen und bezahlen. So steht es im Beschluss der GV vom Donnerstag.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Eberhard
FDP Fraktionsvorsitzender Henstedt-Ulzburg
Sehr geehrter Herr Eberhard,
dann warten wir mal ab, wie die Stellungnahme der Kommunalaufsicht sein wird, ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Bürgerbegehren nach Prüfung als rechtens erklärt wird und dann als rechtswidrig, dies würde bedeuten, die Kommunalaufsicht hätte beim ersten mal geschlampt und Sie sind zu diesem Schluss gekommen? Dann warten wir mal ab was dabei herauskommt. …
Zwei Juristen, drei Meinungen…
Dann bezahle ich mit meinen Steuern ein Gerichtsverfahren gegen meine Interessen. Um dann gegen dieses von mir mitfinanzierte Verfahren an zu gehen, kostet mich das auch wieder meine Steuern. Hier ist der Bürger immer iA. Da sollte man sich gut überlegen, hier her zu ziehen.
Sehr geehrter Herr Eberhard,
leider kann ich Ihnen nicht direkt auf den NABU Kommentar antworten, daher setzte ich das mal hier fort; ich schätze mal, die Einnahmen der NABU sind so gestiegen, weil immer mehr Bürger der Ansicht sind, dass es sinnvoll ist hier mit Spenden zu unterstützen.
Bitte nochmal zum Thema; die REWE gibt ein Gutachten in Auftrag und legt es der CDU,FDP und SPD vor ? Oder haben die Parteien es angefordert? Herr Holowaty schrieb“ die Gemeindevertretung ist verpflichtet. … o.k. warum zahlt dann nicht die Gemeinde? Ein Gutachten, obwohl es dieses in meinen Augen nicht ist, bezahlt durch die REWE , ist nie nicht neutral. …
„o.k. warum zahlt dann nicht die Gemeinde?“
Die Gemeinde wird jetzt die bereits von REWE herangezogene Kanzlei beauftragen. Und für die nun kommende Tätigkeit der Kanzlei wird die Gemeinde zahlen, in deren Auftrag sie ja auch tätig ist.
Letztlich steht es, wie andere Kommentatoren hier schon schrieben, jedem frei, mit guten Argumenten in eine demokratische Willensbildung einzusteigen. Auch REWE. Entscheiden müssen andere, hier also: die Gemeindevertreter.
Dass es vorkommt, dass man Argumente, die der eigenen Meinung entsprechen, eher Glauben schenken möchte, kennen Sie aus Ihrem eigenen Leben. Also, ich kenne es zumindest von mir 😉
Sehr geehrter Herr Schneider,
Sie haben eine interessante Rechtsauffassung. Nur weil nach Ansicht eines Juristen des Kreises das Bürgerbegehren angeblich zulässig wäre, sollen Gemeindevertreter sich nicht mit den nun aufgeworfenen erheblichen rechtlichen Zweifeln an der Zulässigkeit auseinandersetzen? Lesen Sie den 12-seitigen Rechtstext durch. Dann wissen Sie, dass hier nichts hastig gestrickt wurde. Es mag Ihnen ja nicht in den Kram passen, aber CDU, SPD und FDP haben große Probleme damit, dass Herr Stamer die fundamentalen Rechtsmängel des Bürgerbegehrens offensichtlich übersehen hat. Deshalb wollen wir seine Rechtsauffassung ggfs. vor Gericht überprüfen lassen.
Einen rechtlich nicht einwandfreien Bürgerentscheid durchzuführen wäre keineswegs liberal.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Eberhard
FDP Fraktionsvorsitzender Henstedt-Ulzburg
„haben große Probleme damit, dass Herr Stamer die fundamentalen Rechtsmängel des Bürgerbegehrens offensichtlich übersehen hat“
—-
Gut, mag ja sein, das etwas übersehen wurde, was die Befürworterseite nicht übersehen hat. Aber wenn man so besorgt darum ist, das unser Bürgerbegehren auch rechtmäßig ist, hätten Sie den Widerspruch doch schon zu Beginn eingelegt. Mir scheint hier kein Wissensvorsprung der Befürworterseite vorzuliegen. Sondern schlicht gut bezahlter Juristeneifer, den Rewe sicherlich nicht im Interesse der Rechtspflege initiiert hat. Und Parteien, die dies nun aufgreifen und so tun, als ginge es um öffentliches Interesse. Hier wird nur das Interesse der Fa. Rewe vertreten, für Henstedt-Ulzburg springt dabei ja nix raus, wie wir aufzeigen konnten. Und sollten sie sich durchsetzen, werden sie nicht nur LKW-Kolonnen durch Henstedt-Ulzburg lenken, sondern auch sonst allem hier ihren Stempel aufdrücken. Nein danke!
Sehr geehrter Herr Holowaty, Herr Eberhard,
würden Sie mir denn die Frage beantworten, wer die Mandantschaft für die Kanzlei unterschrieben hat? Ich würde es so gerne wissen und wieso eine aus Köln ? Sind die hiesigen Kanzleien nicht qualifiziert genug?
Sehr geehrter Herr Meissner,
wie auf der FDP Homepage bereits steht:
„Das Rechtsgutachten wurde von einer Anwaltskanzlei im Auftrage von REWE erstellt.“
Vielen Dank Frau Schmude,
da bin ich jetzt auch drüber gestolpert 😄
Sehr geehrter Herr Meissner,
lesen Sie doch einfach unseren Artikel, dort steht auch Ihre Frage beantwortet. Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Nööö, die Frage ist nicht beantwortet! Wer hat die Kanzlei beauftragt, wer hat den Kontakt geschaffen, welche Unterschrift steht als Mandant da?
Sehr geehrter Herr Meissner,
meinen Sie Ihren Kommentar ernst? Sie scheitern schon beim Lesen des zweiten Satzes des Textes auf der FDP HU Seite?
Nur für Sie ist er hier noch mal:“Das Rechtsgutachten wurde von einer Anwaltskanzlei im Auftrage von REWE erstellt.“
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Eberhard
FDP Fraktionsvorsitzender Henstedt-Ulzburg
Ohhhh,
Sie meinen die FDP Seite. ..die REWE hat das Gutachten bezahlt ? Und damit marschieren Sie los? Da wundert es Sie noch, das Politiker immer unglaubwürdiger erscheinen?
Und wenn wir über die Renaturierung eines Moors beraten, und da kommt ein Gutachten, das vom NABU bezahlt und beauftragt wurde, dann sollen wir das auch beiseite schieben und ignorieren?
Herr Meissner, Sie haben die absoluten Grundlagen des Rechtsstaats nicht verstanden: daß nämlich jeder, der betroffen ist, rechtliches Gehör bekommt und seine Bedenken vorbringen kann.
Herr Holowaty,
Die NABU hat sicherlich keine wirtschaftlichen Interessen. ..und warum bringen Sie jetzt einen Po mit ins Spiel? Mein Rechtsverständnis ist, so denke ich wie von ca. 80% eines normalen Bürgers, tut mir leid, wenn ich nicht mehr vorzuweisen habe, darum verstehen wir Ottonormalos oftmals Politiker nicht…..
Sehr geehrter Herr Meissner,
zur Info: NABU-Jahresbericht 2016: Deutschlands größter Umweltverband verzeichnet erneut starkes Wachstum. Positiv fiel auch die Entwicklung der Gesamt-Einnahmen mit 44,6 Millionen Euro (Vorjahr: 38 Millionen Euro) aus.
Das nennen Sie kein wirtschaftliches Interesse?
Und Ihre Annahme das Ihr Rechtsverständnis so wäre wie das von 80% der Bevölkerung, ist vergleichbar mit der Annahme von 80% der Autofahrer, man selber sei ein überdurchschnittlich guter Fahrer.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Eberhard
FDP Fraktionsvorsitzender Henstedt-Ulzburg
Da hat Herr Böker wohl zu tief irgendwo reingesehen, ist ja auch schon spät.
Ach Leute, dass ist doch kein Gutachten (Dazu gehören mind. Fragestellung, gutachterliche Stellungnahme und vollst. Verfasserangaben). Hier schreibt ein Anwalt seine einseitige Sicht der Dinge, z.B. was REWE angeblich alles schon vereinbart hat und bezichtigt die BI der Irreführung. Dabei ist der Städtebauliche Vertrag jedoch noch nicht unterzeichnet, somit hat sich REWE auch noch zu nichts verpflichtet. Das ist auch kein Rechtstext, sondern schlichte Unterstützung der 3 Parteien (durch RA Giesecke aus der Kanzlei Lenz und Johlen, Köln), die sie selbst erst am Donnerstagnachmittag erhalten haben und noch warm als eigene Begründung weitergeleitet haben.
Gut. Die Befürworter berufen sich auf ein Gutachten, dass von Anwälten, die von Rewe bezahlt wurden, erstellt wurde. Heisst im Gegenzug, dass vor Gericht ein 2. Gutachten vorgelegt werden sollte, dass von einem Anwalt erstellt wurde, welchen die Bürger von HU bezahlt haben. Zeit die Initiative zu unterstützen!
Ich verstehe die Lage so:
Die Gemeinde wird ihre Rechtsauffassung nun an die Kommunalaufsicht schreiben. Bleiben die Juristen der Kommunalaufsicht bei ihrer Einschätzung, wird die Gemeinde gegen die Kommunalaufsicht vor Gericht ziehen.
Änderte die Kommunalaufsicht ihre Meinung und schwenkte sie auf den Kurs der Gemeinde H-U ein, bliebe den Vertretern des Bürgerbegehrens der Rechtsweg. Dabei wäre interessant, ob in diesem Fall noch eine Sperrwirkung bestünde oder ob die Gemeinde Nägel mit Köpfen machen könnte. Ich gehe mal davon aus, dass die Gemeinde ihrerseits mit dem weiteren Vollzug der REWE-Pläne nicht freiwillig länger als unbedingt nötig warten würde.
Was ist jetzt daran so verwerflich? In dem Kitastreit hatten wir auch nur eine rechtliche Würdigung eines Anwaltes. Warum wird jetzt von der WHU mit zweierlei Maß gemessen?
Warten wir doch erstmal die Stellungnahme der Kommunalaufsicht ab.
Guten Abend Frau Honerlah,
da freue ich mich doch zu sehen, dass auch Sie zwischenzeitlich sogenannte Rechtsgutachten als das betrachten, was sie sind: Eine Auftragsarbeit!
Wenn ich mich erinnere, wie Sie beim Bürgerentscheid die Ihnen vorliegenden juristischen Stellungnahmen irgendwo zwischen päpstlicher Enzyklika und Weltkulturerbe eingeordnet haben, bin ich von Ihrer neuen Betrachtungsweise positiv überrascht!
Danke für den Link. Ich bin kein Jurist und kann dazu nichts sagen. Ich meine, dass unsere GV das in der kurzen Zeit, die zum Durchlesen zur Verfügung stand, auch nicht hin bekommen hat.
Das kann nur ein Jurist bewerten.
Aber mir ist aufgefallen, dass in dem Gutachten die Kostenübernahme von Straßensanierungen durch das Land angeführt wurde. Scheinbar ist es Einigen entfallen, dass das Land der Gemeinde die Bundesstraßen übergeben hat. Damit ist HU in der Pflicht.
Hallo Herr Lücht,
und genau weil die Gemeindevertreter auch keine spezialisierten Juristen sind, ist es ihre Pflicht, dieses Gutachten in der Anhörung einzubringen und dies die Juristen der Kommunalaufsicht bewerten zu lassen.
Übrigens, Bundesstrassen gibt es in H-U nicht, sie sind auch nicht in der Strassenbaulast der Gemeinde. Derzeit sind Bundesstrassen in der Strassenbaulast des Landes; die aktuelle Diskussion ist die, ob die Bundesstrassen wieder in Bundesverwaltung überführt werden sollen.
Worum es in der Tat jedoch geht, ist die L326 im Abschnitt von der Autobahn zum möglichen Rewe-Standort. Dieser Abschnitt ist meines Wissens (mit alle Vorsicht) nicht in der Strassenbaulast der Gemeinde. Lediglich die Ortsdurchfahrt (!!) ist an die Gemeinde übertragen worden.
Da REWE vertraglich zusichert, dass der gesamte LKW-Verkehr über die A7 und nicht durch den Ort geleitet wird, ist also HU nicht in der Pflicht, da die Strassen in HU nicht durchfahren werden.
Herr Holowaty,
das ist doch Banane was sie schreiben! Der gesamte LKW Verkehr über die A7 ?! wie sollen denn die Waren nach z.B Bad Segeberg kommen ? Da droht ja ne HUNGERSNOT und warum soll Kisdorf denn zu Not enteignet werden? Ach ja und diese 12 Seiten sind nicht von einem Gutachter, sondern der verlängerte Arm der REWE….
Herr Holowaty,
das ist doch Banane was sie schreiben! Der gesamte LKW Verkehr über die A7 ?! wie sollen denn die Waren nach z.B Bad Segeberg kommen ? Da droht ja ne HUNGERSNOT und warum soll Kisdorf denn zu Not enteignet werden? Ach ja und diese 12 Seiten sind nicht von einem Gutachter, sondern vom verlängertem Arm der REWE….
1. Sie sollten sich mal bitte mit dem Rechtsinstrument des Planfeststellungsverfahrens beschäftigen; dann wird die Diskussion deutlich einfacher.
2. Die Gemeindevertretung ist verpflichtet, jeden in einer Anhörung zu hören und zu berücksichtigen, der offensichtlich rechtlich relevante Inhalte bringt. In Deutschland dürfen Sie Ihren Arzt und Ihren Anwalt frei wählen. Dies gehört zu den Grundrechten in unserem Land. Wollen Sie etwa sogar als wütender Bürger die Grundrechte einschränken?
3. LKWs und Bad Segeberg: ich wiederhole mich, wer lesen kann ist klar im Vorteil. Im UPA wurde der städtebauliche Vertrag mit REWE Absatz um Absatz durchgesprochen, in dem alle die entsprechenden Regelungen enthalten sind. Sie waren anwesend.
Da stand auch drin, sie dürften dann aber doch durch unsere Ortsdurchfahrt, wenn schon ab Schnelsen-Nord stockender Verkehr oder Stau herrscht. Da auch die bald breitere A7 die Verkehrsmengen nicht wegzaubern kann, erscheint mir das kein geringes Risiko zu sein. Auch wenn wir Rewes LKW-Flut nur 2 oder 3 mal pro Woche auf der Hamburger Str. haben, erzeugt das eine drastisch höhere Abnutzung und damit ein kürzeres Sanierungsintervall auf Gemeindekosten. Rewe schreibt ja auf der eigenen Infoseite, das sie die Kostentragung bei der Kommune sehen und nur die Anfangsumbauten mitbezahlen wollen, die ja auch ihren eigenen Zwecken dienen.
Damit würde Henstedt-Ulzburg zum Knecht des Unternehmens. Ich möchte von meinen Steuern nicht die Finanzinteressen dieses Konzerns fördern. Und 1972 Bürger ausweislich ihrer Unterschrift auch nicht. Und wo 1972 Bürger dies nicht wollen, da sind noch mehr!
Tun wir also alles dafür, damit der schon erreichte Bürgerentscheid stattfinden kann. Denn sonst erfahren wir ja gar nicht, wie es insgesamt aussieht. Und Sie schrieben ja, sie wollen jeden anhören. Nun, zwischen den Wahlterminen ist der Bürgerentscheid das Instrument, die Meinung aller Bürger abzufragen.
Was passiert, wenn sich Rewe einfach nicht an die Abmachung hält, den Verkehr aus HU raus zu halten? Vielleicht lohnt es sich sogar, die Strafzahlungen einfach in Kauf zu nehmen. Wenn ich richtig informiert bin, steht die Höhe der Strafe noch nicht fest; in der entspr. U&P Sitzung war der Betrag im Vertragsentwurf ja geschwärzt. Ist doch merkwürdig.
Und aufgrund der mehr als eindeutigen Positionierung des Bürgermeisters zu Rewe bezweifle ich, dass er sich dafür einsetzen wird, evtl. Strafzahlungen einzuklagen. Für die ganze damit verbundene Juristerei müsste eine neue Stelle in der Verwaltung geschaffen werden.
Conclusio: Für mich ist diese Abmachung nichts wert und reine Augenwischerei.
Treffer, versenkt.
Sehr geehrter Herr Siemund,
Ihre Behauptung der Bürgermeister könnte und würde geschlossene Verträge einfach nach Gutdünken ignorieren können und die gewählten Gemeindevertreter würden ihn in dem Fall gewähren lassen, lässt tief in Ihr Rechtsverständnis blicken.
Ihre Aussagen zeigen, dass Sie neben Verschwörungstheorien keine sachlich fundierten Argumente haben und leider keinerlei Sachkenntnis von Verträgen.
Ich bin versucht zu schreiben: „Conclusio: Für mich ist Ihre Darstellung nichts wert und reine Augenwischerei.“
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Eberhard
FDP Fraktionsvorsitzender Henstedt-Ulzburg
Herr Siemund schließt offenbar aus den Erfahrungen mit der Verwaltung aus der Vergangenheit. Baufirmen rufen Abschläge für nicht abgenomme Werke ab, grünes M und andere sägen munter Bäume weg, die eigentlich unter die Baumschutzsatzung fallen, Strommasten nebst Umspannwerk bleiben an Henstedt-Ulzburg hängen, während Nachbargemeinden geistesgegenwärtig die Schilde hochgefahren haben. IGEK wird nicht angegangen, vor einer ganzheitlichen Verkehrskonzeption wurden erstmal überall Baugebiete angelegt…
—
Der Verwaltung und Politik ist eine ausgeprägte Konzeptlosigkeit bei der Steuerung unserer Interessen und Zahnlosigkeit bei der Formulierung und Durchsetzung von Vereinbarungen zu eigen, wie sich immer wieder zeigt. Als Ausnahme fiele mir der Europagarten ein, hier wurde dem CCU gegenüber endlich mal „scharf geschossen“. Die Bahnhofstraße wartet aber immer noch auf Sanierung auf Bauherrenkosten, deren LKW dort die Gehwege kaputt gefahren haben.
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In solchen unbeholfenen Händen sehe ich unsere Geschicke in Sachen städtebaulicher Vertrag Rewe auch nicht gut aufgehoben.
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Deshalb sollten Rewe schlicht nicht ansiedeln. Dann werden wir all die hier diskutierten Probleme gar nicht managen müssen. Und unsere eigene Gemeindezukunft gestalten, statt die von Rewe.
Sehr geehrter Herr Schneider,
Ihre Kenntnisse zur Risikoabschätzung zur Staugefahr bei einer 6-spurig ausgebauten Autobau haben Sie woher genau?
Die REWE-LKW werden GPS überwacht und zentral gesteuert. Der einzelne REWE-LKW Fahrer kann die Entscheidung durch Henstedt-Ulzburg zu fahren nicht eigenverantwortlich treffen. Diese Freigabe ist nur durch den verantwortlichen Koordinator bei REWE H-U möglich. Dieser verwendet als Entscheidungsgrundlage die google Echtzeitdaten. Wenn also die Staufarbe rot für die Autobahn und die Hamburger Strasse gilt, dann bleiben auch in dem Fall die LKW auf der Autobahn. Der einzelne Fahrer hat auch keinen finanziellen Vorteil davon zu versuchen durch H-U zu fahren.
Ich wüsste gerne auf welcher Basis Sie darauf kommen, dass vor diesem Hintergrund, 2-3 Mal die Woche die Rewe LKW durch H-U fahren.
Noch mehr würde mich allerdings interessieren, welche Einflussmöglichkeiten auf den LKW Verkehr Sie bei der Ansiedlungspolitik im Alternativverfahren sehen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Eberhard
FDP Fraktionsvorsitzender Henstedt-Ulzburg
„Freigabe ist nur durch den verantwortlichen Koordinator bei REWE H-U möglich. Dieser verwendet als Entscheidungsgrundlage die google Echtzeitdaten“
—
Juhu, unsere Lebensqualität in Henstedt-Ulzburg liegt künftig in den Händen nicht nur von Rewe, sondern wird auch noch von Google determiniert. Da geben wir ja dann wirklich einfach alles aus der Hand.
—
Mein Wissen über die Stauwahrscheinlichkeit auf der Autobahn beziehe ich aus meiner fast 30-jährigen Praxis als Autofahrer im Großraum HH, wobei mit das Dreieck Nordwest besonders intensiv „begleitet“, erst als A23-Anrainer, dann Anrainer des A7-Abschnitts von HH, nun hier weiter nördlich.
Rewe-Vertreter behaupteten mal vor dem CCU, die A7-Verbreiterung löse den ganzen Stau dort auf (von dem auch der Bahnfahrer morgens im Radio täglich zu hören bekommt, mal nur ab Quickborn, häufig sogar bis Kaltenkirchen. Wird sich sicherlich alles näher an HH rückverlagern, aber weg sind die Fahrzeuge nicht. Und Sie wollen für Rewe ja sogar Stau in Schnelsen als Einfallstor in unsere Ortsdurchfahrt eröffnen.
—
„Einflussmöglichkeiten auf den LKW Verkehr Sie bei der Ansiedlungspolitik im Alternativverfahren“ sehe ich vor allem darin, neue Betriebe nicht nur nach der Anzahl Jobs (die arbeitslosen oder pendelnden Henstedt-Ulzburg zugute kommen, nicht nur herziehen) und einen vernünftigen Steueraufkommen (zumindest nicht unterdurchschnittlich pro Hektar) auszuwählen. Sondern auch gerade danach, ob Emissionen oder eben LKW-Verkehr generiert wird, und welcher Art. Moderater B2B-Verkehr (der den Betrieb mit seinen Kunden & Lieferanten in anderen Gewerbegebieten verbindet) wäre dabei sich auch noch tolerabel, siehe Jungheinrich, Hildebrandt oder Kluth. Nur Logistikbetriebe, die Ziele in der breiten Fläche beschicken (a la Rewe oder auch Paketdienste) sollten wir uns verkneifen.
Es ist schon faszinierend, mit welchem Engagement und welcher emotionalen Beteiligung hier von so manchem Schreiber dagegen protestiert wird, dass auch ein Bürgerbegehren rechtlich einwandfrei ablaufen muss.
Es ist die Verpflichtung der Gemeinde und der Gemeindevertretung, dafür zu sorgen, daß auch ein Bürgerbegehren im gesetzlichen Rahmen abläuft, genauso wie jeder einzelne Beschluss der Gemeindevertretung auch im Detail in gesetzlichem Rahmen ablaufen muss.
Es kann nicht sein, dass schlicht „der Lauteste“ sich durchsetzt.
Demokratie bedeutet, dass es klare Spielregeln gibt, an die sich jeder zu halten hat.
Wenn einer glaubt, dass der andere diese Spielregeln verletzt, dann gibt es Anhörungen (wie jetzt) und Gerichte, bei denen er seine Bedenken vorbringen kann, und wo diese abgewogen und beurteilt werden.
Das geschieht nun. Nicht mehr und nicht weniger.
Das Bürgerbegehren wurde aber anfangs schon durch die Kommunalwahlaufsicht für zulässig befunden. Das wäre der richtige Zeitpunkt gewesen, die nun aufgeworfenen Fragen zu prüfen. Wenn man denn schon meint, das besser zu wissen als die Kommunalaufsicht. Und dann kommt man mit einem hastig gestrickten Papier eine Rewe-Hauskanzlei um die Ecke. DARIN liegt der undemokratische Nachgeschmack im Abgang. Mit einer leichten Note von „Wählerwillen? Egal!“. Das Erreichen der Mindestunterschriftenzahl indiziert die Möglichkeit, das die Befürworterseite den Wählerwillen falsch einschätzt. Das wäre ein guter Grund, diesen nun einfach abzufragen. Aber das Gegenteil findet statt. Wirklich ausgesprochen liberal!
Sehr geehrter Herr Schneider,
Es wundert mich, daß Sie die Expertise haben, dies als „hastig gestricktes Papier“ zu bezeichnen. Für die Gemeindevertretung sind dies bedenkenswerte Punkte, die die Kommunalaufsicht nunmehr zu prüfen hat.
Es wundert mich auch, warum Sie lediglich für sich selber das Recht auf Anhörung verlangen, es aber anderen (hier: REWE und der Mehrheit der Gemeindevertretung) verweigern wollen.
DAS ist Ihr Mangel an rechtsstaatlichem Verständnis und damit Ihr Mangel an Demokratieverständnis.
Wir als Rechtsstaatspartei geben ALLEN Beteiligten die Möglichkeit, an dieser Anhörung teilzunehmen, egal, welche Meinung sie vertreten.
„Es wundert mich, daß Sie die Expertise haben, dies als „hastig gestricktes Papier“ zu bezeichnen.“
Die Expertise ist – jedenfalls in der von Ihnen verlinkten Version – voller Tipp-, Grammatik- und Rechtschreibfehler. Teilweise mehrere pro Satz. Das ist kein Text, den irgendwer nochmal sorgfältig Korrektur gelesen hat.
PS: Ich frage mich, warum die Gutachter auf Seite 13 ein Gewerbegebiet von 10.000 m² nennen. Bei REWE geht es doch um 30 Hektar = 300.000 m²? Worauf zielt der Autor ab?
Weiter auf dieser Seite schreiben die Juristen, dass REWE sich an der Realisierung eines „zusätzlichen Autobahnzubringers“ beteiligen werde. Was ist damit gemeint?
Vielen Dank H. Sazmann, dass sie dies klar herausarbeiten! Es zeigt deutlich, dass KEINER der Gemeindevertreter dieses Schriftstück überhaupt gelesen hat! Aber Bgm und Volksparteien haben es mit Vehemenz ungelesen zur Abstimmung gebracht… Ist das demokratisch?
„Es zeigt deutlich, dass KEINER der Gemeindevertreter dieses Schriftstück überhaupt gelesen hat! “
Halt! 😉 Nein, das zeigt es nicht. Die Kernaussage steht weiter vorn und die ist nicht evident abwegig.
Ich würde ohnehin nicht davon ausgehen, dass voll berufstätige Gemeindevertreter mit Ausbildung in ganz anderen Bereichen als der Juristerei diese Ausarbeitung ganz lesen und abschließend im Detail verstehen können, wenn der Text erst am Tag der Sitzung eingeht und so quasi jede Möglichkeit der Rücksprache fehlt. Das werden Sie hoffentlich auch nicht erwarten.
PS: Wenn Sie jetzt fragten, warum zum Teufel REWE die Expertise erst so spät hat erstellen und zustellen lassen, obschon die von den Juristen angegriffenen Punkte des Bürgerbegehrens sich bereits seit Wochen zumindest stark abzeichneten, wäre ich bei Ihnen.
Oops, da ist wohl beim hastigen Copy & Paste von Gesetzestexten aus dem Internet ein Fehler unterlaufen.
Herr Meeder,warum schaltren Sie meinen Post nicht frei ? Stehe ich im`mer noch auf der Liste der Verdächtigen, deren Kommentar man vorher prüfen muss ?
Vielleicht weil Sie Ihren Namen nicht angeben?
„like“
Das vollständige Gutachten finden alle Leser der ulzburger-nachrichten übrigens hier:
http://fdp-hu.de/gutachten-sagt-buergerbegehren-rewe-ortsplanung-ist-rechtswidrig-download-gutachten
Danke, Herr Holowaty.
Mir geht Otto nicht aus dem Sinn:
„Rauchen ist doch nicht gesundheitsschädlich“
gez. Dr. Marlboro
Wie hier kürztlich zu lesen hat Landesminister Buchholz / FDP darauf hingeweisen, daß Bürgereintscheide zu einer (lebendigen) Demokratie gehören. Das haben hier wohl einige Politiker nicht gelesen, gehört oder es einfach ignoriert – oder es nicht akzeptieren wollen.
Es ist schon merkwürdig, daß eine Entscheidung im GV unter Zeitdruck erfolgt und intern keine Beratung vorher möglich war. Da kommt man auf den Gedanken, HU wird zukünftig „ferngesteuert“ aus Köln. Sonst werden doch Entscheidungen mehrfach beraten – aber selten umgesetzt – siehe Kreisel „Kisdorfer Straße / Bürgermeister-Steenbock-Str.“.
Bei den beiden Bürgerentscheidungen in Sachen „Pinna-Wiesen“ und „KiTa – AöR“ haben die Bürger / Wähler klar entscheiden – gegen den Willen der Politiker. Bei „Pinnau-Wiesen“ wurde mit Schadensersatz in Millionenhöhe gedroht – nichts ist passiert. Trotz Beratung und Empfehlung aus Kiel. Man kann, wenn man will, das auch Starrsinn nennen – oder beratungsresistent.
Die Thema „KiTa“ hat den Initiatoren lt. Info hier ca. € 15.000 gekostet. Das Thema „REWE“ kostet nun Steuergelder der Bürger, genau wie die vielen Gutachten, die nicht umgesetzt wurden. Gutachten wurden eingeholt mangels profundem Wissen in Verwaltung und Politik – als Alibi, um zu zeigen: hurra, wir machen was – aber wir müssen es ja nicht umsetzen. Siehe Wohnraum für Flüchtlinge – auch nicht im Eiltempo. Vertagen bzw. Aussitzen im Sinne Helmut Kohl hat ja Tradition. Das Thema „Geldkoffer“ möchte ich hier nicht ansprechen für Spenden ohne Namen und Zusagen. Das Geheimnis ruht bis ans Ende der Welt.
Die Kehrtwende der SPD ist skandalös. Was sind wohl die Hintergründe – die geheim bleiben werden ? Mich wundert, daß die Basis der Parteien ruhig bleiben. Bestimmt haben doch auch Wähler und Parteimtglieder in den Unterschriftlisten REWE sich eingetragen, um eine klare Entscheidung – pro oder contra – zu ermöglichen. Man nennt das, weil neuerdings üblich, Beteiligung der Basis – voraussichtlich auch auf Bundesebene. Das Thema „REWE“ wird durch die Presse gehen – was sollen die Leute in anderen Regionen über die Gemeindel HU und ihre Politiker denken ? Keine Werbung für die Gemeinde, die einst dafür warb, …“Gemeinde im Grünen….“ – jetzt wohl im Wandel von der dörflichen „Olzeborg“ zur Betonburg, also Vernichtung von Grünflächen. Hoch lebe das Hochregallager mit Computersteuerung fast ohne Manpower (dank techn. Fortschritt) mit Produkten aller Art von Feld, Wiesen und Wäldern und der Tierwelt.
Makaber auch die „Störeversuche“ dort, wo Unterschriftenlisten auslagen gegenüber den Geschäftsleuten. Die „Organisatoren“ dafür bleiben wie gewohnt im Dunkeln. Das zeigt, mit welchen finsteren Methoden aus dem Mittelalter hier versucht wird zu beineinflußen. Die „Quittung“ bei der Kommunalwahl im Mai 2018 – bin gespannt und beunruhigt, weil hier auch die Gefahr besteht, daß es noch eine (Protest-)Partei mehr im GV geben könnte.
REWE-Befürworter mit besseren Argumenten – wie das denn ? Beschleunigter und gescheiterter Versuch im Vorfeld „Planfeststellungsverfahren“. Sonst dauert das doch eine Ewigkeit. Drohgebärde des Bgm. wegen „unrechtmässiger Unterschrift“ – nicht bewiesen. Oder nur ein „Fake“ ?
Der Kommunalaufsicht mit Klage zu drohen – einer höheren Instanz – halte ich für äußerst unklug. Ob überhaupt Klage eingereicht wird – oder nur Drohung ist wie in Sachen Pinnau-Wiesen – bleibt abzuwarten. FDP-Minister Buchholz könnte sich evtl. fragen, warum sein Statement hier von der örtlichen Seite seine Empfehlung ignoriert wird.
Die Zahl der PKW von REWE-Mitarbeitern wird kaum berücksichtigt, wenn ich mir heute werktags die Situation auf der Hamburger Straße ansehe. Es ist bekannt, daß einige Punkte im Ortsnetz jetzt schon überlastet sind. Die Zahl der Aus- und Einpendler, die aus HU resultieren und die uns Kaki auch nocht „schenken wird“ – soweit reicht das Nachdenken hier nicht.
Die Folge wird sein, daß PKW in Sachen REWE die Nebenstraßen benutzen, was heute schon auf dem Rhen sichtbar wird.
Das Verhalten zu den Nachbarn in Kisdorf – schlichtweg arrogant.
Vom „hohen Ross“ wie im Mittelalter sollten sich dank Neubürger einige Politiker verabschieden, sofern sie wieder im neuen GV sitzen möchten.
Abzuwarten wäre wer bei REWE, wenn es doch kommt, auf die Gehaltsliste seitens der „Prominenz“ kommt. Bei einigen Politiker (CDU Profalla oder G. Schröder – SPD) kennt man das ja als Wähler). REWE will doch Arbeitsplätze hier im Ort schaffen…..
Wer hier allerdings im Ort „Millionenumsätze“ z.B. in Sachen Bürobedarf schultern soll gegenüber dem Wettbewerb regional, landesweit und per Online – das würde mich doch interessieren. Und für „Azubis“ nur mit Wohnsitz in HU – wer soll das glauben ?
Fazit: unsere Politiker haben zwei „Schlachten“ verloren dank Bürgerentscheiden. Hat das noch nicht gereicht und man deswegen Angst vor der nächsten Niederlage ?
Man muß auch mal mit Anstand verlieren und es akzeptieren und darauf lernen können. Das lernen Kinder schon zeitig. Schlechte Verlierer – fragwürdige Methoden……..
Nicht repräsentiv habe ich aus dem Hause REWE / Norderstedt gehört, daß man nicht voller Jubel ist für den Umzug nach HU aufgrund größerer Entfernung und Verkehrssituation. Das ist ist für Arbeitgeber grundsätzich keine Frage. Ist REWE (wirklich) mitarbeiterfreundlich ? Schließlich müssen Alleinerzieher ihren Nachwuchs aus der KiTa in XYZ im festen Zeitraum bringen und abholen. Und das bei mehr Fahrzeit, je nach Wohnort. Oder hat REWE – weil familienfreundlich eine „Betriebs-Kita“ – wäre mir neu. Das gilt auch sinngemäß für die Tankstellen und die Waschanlage für die LKW’s.
Hinter den „Kulissen“ wird mehr geschoben als jemals bekannt wird. Die Erstellung des Schriftsatzes zur Kommunalaufsicht ist nicht das Tempo der Verwaltung, die ständig wegen „Überfrachtung mit Aufgaben“ stöhnt. Das gilt auch für das Planfeststellungsverfahren.
In jedem Fall verschiebt sich das Thema REWE, denn der Klageweg wird ggf. auch dauern und es keine Entscheidung über Nacht geben. Bin gespannt, wie die Kommunalaufsicht sich verteidigt, die ja schon vorgewarnt war und HU und den Hang zu Bürgerbefargungen kennt. Mir ist keine Gemeinde hier im Lande bekannt, wo es mehrfach in kurzer Zeit Bürgerentscheide gab ?????
Gott sei dank bin ich hier nicht der Einzige, der ein ungutes Gefühl hat. Im Übrigen wird man ja sehen, wer laut Rechenschaftsbericht von HU welche Kosten trägt.
Herr Michelsen,
Soviel profundes Wissen habe ich Ihnen garnicht zugetraut.
Sehr geehrter Herr Michelsen,
leider ist Ihr Kommentar wieder in der Ihnen eigenen Art geschrieben. Sie mixen Fakten und falsche Behauptungen, häufig auch Dinge die nichts, aber auch gar nichts mit der Angelegenheit zu tun haben(„Vertagen bzw. Aussitzen im Sinne Helmut Kohl hat ja Tradition. Das Thema „Geldkoffer“ möchte ich hier nicht ansprechen für Spenden ohne Namen und Zusagen. Das Geheimnis ruht bis ans Ende der Welt.“), wie es Ihnen gerade passt.
Dazu kommt, dass Ihr Kommentar von wenig Fachwissen getrübt ist. Aber einfach mal schreiben :“Die Kehrtwende der SPD ist skandalös.“ Das ist ähnlich „intelligent“ wie die Behauptung von Herrn Meeder, Herr Ostwald sei ein Wendehals. Denn eine Wende in Punkto Rechtsstaatlichkeit hat die SPD eindeutig nicht vorgenommen.
CDU, FDP und SPD haben ein Rechtsgutachten zum laufenden Bürgerbegehren gegen die Ansiedlung der REWE-Zentralverwaltung vorliegen.
Das Rechtsgutachten sagt klipp und klar: Das Bürgerbegehren ist rechtswidrig.
Diese sehr bedenkenswerten Informationen aus diesem Rechtsgutachten führen bei den drei Fraktionen zu der Überzeugung, dass die Gemeinde geradezu verpflichtet ist, diese rechtlichen Bedenken in die laufende Anhörung der Kommunalaufsicht einzubringen, um ein rechtlich einwandfreies Verfahren zu garantieren.
Diese Ansicht wurde im Falle des Bürgerbegehrens „Kitas“ übrigens auch von der WHU vehement vertreten. Das nun unterschiedliche Verhalten der WHU zeigt, daß sie offenbar nur dann auf rechtlich einwandfreie Verfahren Wert legt, wenn es ihren eigenen Interessen nutzt.
Ein Bürgerbegehren muss – wie jeder andere Vorgang – in jedem Fall rechtlich einwandfrei sein, vollkommen unabhängig vom Inhalt.
Daraufhin haben CDU, FDP und SPD in der Gemeindevertretung beschlossen, daß die Gemeinde in der laufenden Anhörung der Kommunalaufsicht zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens dieses Rechtsgutachten als Stellungnahme einbringt.
Dieses Verfahren wird übrigens nicht, wie von Ihnen vermutet, zu einer Verzögerung des Themas REWE führen. Die Klage wird mit Sicherheit im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht geführt, da weitere Fristen im Zusammenhang mit dem Bürgerentscheid einzuhalten sind.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Eberhard
FDP Fraktionsvorsitzender Henstedt-Ulzburg
Sehr geehrter Herr Michelsen,
leider ist Ihr Kommentar wieder in der Ihnen eigenen Art geschrieben. Sie mixen Fakten und falsche Behauptungen, häufig auch Dinge die nichts, aber auch gar nichts mit der Angelegenheit zu tun haben(„Vertagen bzw. Aussitzen im Sinne Helmut Kohl hat ja Tradition. Das Thema „Geldkoffer“ möchte ich hier nicht ansprechen für Spenden ohne Namen und Zusagen. Das Geheimnis ruht bis ans Ende der Welt.“), wie es Ihnen gerade passt.
Dazu kommt, dass Ihr Kommentar von wenig Fachwissen getrübt ist. Aber einfach mal schreiben :“Die Kehrtwende der SPD ist skandalös.“ Das ist ähnlich „intelligent“ wie die Behauptung von Herrn Meeder, Herr Ostwald sei ein Wendehals. Denn eine Wende in Punkto Rechtsstaatlichkeit hat die SPD eindeutig nicht vorgenommen.
CDU, FDP und SPD haben ein Rechtsgutachten zum laufenden Bürgerbegehren gegen die Ansiedlung der REWE-Zentralverwaltung vorliegen.
Das Rechtsgutachten sagt klipp und klar: Das Bürgerbegehren ist rechtswidrig.
Diese sehr bedenkenswerten Informationen aus diesem Rechtsgutachten führen bei den drei Fraktionen zu der Überzeugung, dass die Gemeinde geradezu verpflichtet ist, diese rechtlichen Bedenken in die laufende Anhörung der Kommunalaufsicht einzubringen, um ein rechtlich einwandfreies Verfahren zu garantieren.
Diese Ansicht wurde im Falle des Bürgerbegehrens „Kitas“ übrigens auch von der WHU vehement vertreten. Das nun unterschiedliche Verhalten der WHU zeigt, daß sie offenbar nur dann auf rechtlich einwandfreie Verfahren Wert legt, wenn es ihren eigenen Interessen nutzt.
Ein Bürgerbegehren muss – wie jeder andere Vorgang – in jedem Fall rechtlich einwandfrei sein, vollkommen unabhängig vom Inhalt.
Daraufhin haben CDU, FDP und SPD in der Gemeindevertretung beschlossen, daß die Gemeinde in der laufenden Anhörung der Kommunalaufsicht zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens dieses Rechtsgutachten als Stellungnahme einbringt.
Dieses Verfahren wird übrigens nicht, wie von Ihnen vermutet, zu einer Verzögerung des Themas REWE führen. Die Klage wird mit Sicherheit im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht geführt, da weitere Fristen im Zusammenhang mit dem Bürgerentscheid einzuhalten sind.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Eberhard
FDP Fraktionsvorsitzender Henstedt-Ulzburg
Sehr geehrter Herr Lücht,
wenn es denn so üblich wäre, wie Sie schreiben, dass man die Menschen in den Betrieben wiederfindet für die sie sich politisch eingesetzt haben, dann glauben Sie vermutlich auch, dass die SPD Fraktion bald im Kita-Eigenbetrieb arbeitet.
Sie haben eine abenteuerliche Sichtweise auf die ehrenamtlich tätigen Gemeindevertreter.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Eberhard
FDP Fraktionsvorsitzender Henstedt-Ulzburg
Da haben Sie ja so Recht. Aber welchen HUlern.
Da stellt sich doch die Frage, ob die Gemeinde das Rechtsgutachten bezahlt oder REWE. Vielleicht sehen wir ja einige Politiker aus unserem Ort irgendwann bei REWE wieder. Das ist ja heutzutage so üblich.
Wie können Sie so etwas denken? Dieser extreme Enthusiasmus zur Verhinderung des Bürgerentscheides dient ausschließlich dem Wohl der Ulzburger Bürgerinnen und Bürger.
Moin auch,
das die Befürworter der REWE die Rechtmäßigkeit prüfen lassen wollen, ist sicher verständlich und auch rechtens, dies gehört dazu, dass dies auf dieser Art und Weise passiert, finde ich persönlich ein wenig bitter. Zeit dafür wäre genug gewesen, aber gut, manchmal dauert es halt auch ein wenig länger, bis alle im Topf sind 😉 , da kann ich jetzt auch schon wieder schmunzeln, dumm gelaufen, aber gut 😉
Was ich aber noch nicht verknusen kann, sind eigentlich drei Dinge daran; …die Aussage der CDU, SPD und FDP , egal was bei der Prüfung der Kommunalaufsicht raus kommt, wenn dies nicht im Sinne der Befürworter ist, würden die klagen, gegen die Kommunalaufsicht… da stellt sich mir die nächste Frage; was in aller Socke, treibt mich dazu, solchen Schritt zu machen? Die Kommunalaufsicht hat geprüft, alles war o.k., die Kommunalaufsicht wird nochmals prüfen, wenn wieder alles o.k. ist, wird geklagt… mit Unterstützung aus Köln oder klar raus gesprochen, von Köln aus diktiert und unsere Politiker von CDU,SPD und FDP machen mit…so sieht dann also die Zukunft von HU aus, Köln wird hier diktieren, was, wann und wie etwas in HU geschieht oder wie kann, darf ich diese Aktion interpretieren?
Politisch eine andere Meinung zu haben, ist eine Sache und für mich auch völlig legitim, andere Vorstellungen über eine Ortsentwicklung zu haben, ist auch tragbar und zu akzeptieren, auch den Wunsch zu haben evtl. gewisse Gewerbeansiedlung zu unterstützen, da kann ich auch mit um!
Was für mich aber ein absolutes „no go“ ist, mich dafür kaufen lassen und dies hat für mich so den Anschein, sonst würde ich so eine Keule nie benutzen.
Und unseren Nachbarn Kisdorf so eine Drohung vor dem Latz zu knallen… ist nicht gerade eine feine Art, aber gut, das Ding läuft nun und wir alle werden sehen, wie es ausgeht…
„Köln wird hier diktieren, was, wann und wie etwas in HU geschieht oder wie kann, darf ich diese Aktion interpretieren?“
—
Ist man bei den Bau- & Stauparteien ja gewohnt: Früher kamen die Abnickorders von einem grünen M (wurde mir zugeraunt von Alteingesessenen), aber das haben wir ihnen ja madig gemacht mit dem Pinnauwiesen-Bürgerentscheid.
Und nun suchen sie sich eine neue Zentraldenkmacht. In der Not tuts auch ein weissrotes R aus Kölle…
Sehr geehrter Herr Schneider,
auch Sie haben eine abenteuerlich bis beleidigende Sichtweise auf die Tätigkeit der ehrenamtlich tätigen Gemeindevertreter.
Ich kann Ihnen sicher sagen, dass die FDP-Fraktion keine „Zentraldenkmacht“ sucht. Wir können das ganz alleine und wenden viel Freizeit für unsere Tätigkeit auf.
Weder die Firma Manke noch REWE sendet uns irgendwelche „Abnickorders.“
Sie, lieber Herr Schneider, befinden sich auf dem Weg der Verschwörungstheoretiker.
Den Handlungen und Entscheidungen der FDP Gemeindevertreter und der bürgerlichen Ausschussmitglieder gehen intensive Recherchen, Beratungen und das Studium von Unterlagen voraus. Dann entscheiden wir und stimmen ab, für das, was wir glauben, das Beste für Henstedt-Ulzburg ist.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Eberhard
FDP Fraktionsvorsitzender Henstedt-Ulzburg
Ja, stimmt, so war das zu früheren Zeiten. Man hat sich als Partei ein Bild gemacht und dann so entschieden, dass man das Beste für die vertretenen Bürger herausholt. Niemand wusste Genaues, wenn der Bürger Glück hatte, konnte er sich die ein- oder andere Information angeln.
Heute ist das nicht mehr so. Natürlich wird immer noch rumgekungelt in den einzelnen Parteien, so dass man sich letztlich einig ist, welche Position das Parteivolk zu vertreten hat.Dann aber sind doch Infos unterwegs und man sieht plötzlich, dass der Wille des Volkes offensichtlich nicht mit der Wahrnehmung der Partei übereinstimmt. Und nun? Augen zu – und durch! Bekommt man dann die Quittung am Wahltag, was macht das schon? Dann bekommt eben die andere Partei ein paar Stimmen mehr und 4 Jahre später dreht sich das Ganze. So ist das eben.
Wer hat wann die Anwaltskanzlei in Köln beauftragt? Auf deren Homepage ist ersichtlich, dass sie seit langem für Rewe u.a. arbeiten.
Wahrscheinlich leiden die Anwaltskanzleien in Köln generell unter Langeweile und vertreiben sich dann die Zeit mit Rechtmäßigkeitsprüfungen von Bürgerbegehren im schleswig-holsteinischen Outback. Ist dort anscheinend gerade en vogue und gar nix mit Rewe zu tun. Reiner Zufall, das die am selben Ort ansässig sind. 😇
Sollte man aus den beschriebenen Abläufen des gestrigen Abend schließen müssen, dass REWE den Gemeindevertreter so spät vorgelegt hat, was sie zu beschließen haben, dass noch nicht einmal Zeit blieb, sich die Ausführungen der REWE Anwälte durchzulesen? Das war dann wohl ein kleines Logistikproblem.
„Wer hat wann die Anwaltskanzlei in Köln beauftragt? Auf deren Homepage ist ersichtlich, dass sie seit langem für Rewe u.a. arbeiten.“
Auch für Kommunen. Die implizite Frage, ob die Gemeindeverwaltung bei juristischen Fragen zur schleswig-holsteinischen Gemeindeordnung in der Regel direkt bei einer Top-Kanzlei in Köln anrufen würde, habe ich aber auch 😉
Ich hatte u.a. vorgeschlagen Frau Prof. Dr. Leppin, Kiel zur Frage der Rechtsmäßigkeit der Bürgerbeteilgung in die Sitzung der Gemeindevertreung einzuladen um mit ihr diere chtslage zu erörtern.
Frau Dr. Leppin hat die Gemeinde in der Frage Bürgerentscheid in Sachen Manke Bebaungsplan 96, Pinnauwiesen hervorragend beraten.
Prof. Leppin hat einen excellenten Ruf als Expertin der von NRW-Recht abweichenden S-H Gesetzeslage und auch zu Fragen der Bürgerbeteiligung in Schleswig-Holstein. Dazu mus man wissen : nicht alle Gesetze der Bürgerbeteiligung der Länder in D sind identisch.
Die SPDCDUFDP hat meinen Antrag abgelehnt.
Wie sagt Herr SPD-Schäfer : die WHU spielt auf Zeit. Lachhaft.
Man hat sich lieber für den Rewe (?) Anwalt aus Köln entschieden.
Können Sie das begründen Herr Schäfer??
Übrigens: auf meine Nachfrage hin, hat auch der Bürgermeister erklärt, dass er gegen die Beauftragung des Kölner Büros keine Bedenken hat.
Zu welcher Sitzung zwischen Donnerstagabend und Freitag (Frist zur Stellungnahme) hätten wir Frau Leppin denn einladen sollen, Herr Göttsch? Oder war sie zufällig gerade in Henstedt-Ulzburg und hätte mal eben schnell im Ratssaal vorbeigeschaut?
So etwas nennt man auf Zeit spielen und nicht anders.
Guten Tag Herr Schäfer,
müsste man dann nicht konsequenterweise, ganz im Sinne der von Ihnen genannten Rechtmäßigkeit, alle Vorgänge und Entscheidungen in HU höchstrichterlich prüfen lassen? Falls ja: Wer soll das bezahlen? Falls nein: Nach welchen Kriterien wird entschieden, welcher Fall vor Gericht kommt und welcher nicht?
Danke im Voraus für Ihre Antwort
H. Siemund
Guten Tag Herr Siegmund,
es stimmt, dass alle Entscheidungen überprüft werden sollten, bei denen nennenswerte Zweifel über ihre Rechtmäßigkeit bestehen. So ist es z.B. Aufgabe des Bürgermeisters sicherzustellen, dass die Gemeindevertretung keine rechtswidrigen Beschlüsse fast. Dies wiederum wird von der Kommunalaufsicht geprüft usw. Das System funktioniert also.
Ob man nun davon ausgehen möchte, in Henstedt-Ulzburg bestünden bezüglich ALLER Entscheidungen nennenswerte Zweifel über die Rechtmäßigkeit, wage ich dann aber zu bezweifeln.
In diesem Fall liegt ein Rechtsgutachten vor, welches die Fragestellung des Bürgerbegehrens infrage stellt. Dieses ist nun zur Überprüfung an die Kommunalaufsicht gegangen. Und ich finde es weder ungewöhnlich noch anrüchig, im Rahmen eines Rechtsverfahrens eine Stellungnahme abzugeben.
Danke für Ihre Antwort, Herr Schäfer.
Eine Frage noch, die sich mir nun aufdrängt: Wie verhält es sich dann mit der Rechtmäßigkeit der GV-Sitzung? Diese war öffentlich, jedoch hatte ich keine Möglichkeit, mir den Text des zu beschließenden Antrags im Bürgerinformationssystem anzusehen. Auch während der Sitzung konnte die Folie mit dem entscheidenden Text (Klage) nicht für die Öffentlichkeit sichtbar gemacht werden. Sind das nicht auch Zweifel, denen Sie nachgehen müssten? Im Sinne der Rechtmäßigkeit?
Mit freundlichen Grüßen,
Henning Siemund
„In diesem Fall liegt ein Rechtsgutachten vor, welches die Fragestellung des Bürgerbegehrens infrage stellt.“
Leider findet sich das online nicht. In wessen Auftrag wurde das denn von wem wann erstellt? Ist die Aussage des Gutachtens, dass die Fragestellung des Bürgerbegehrens in jedem Fall nicht zulässig ist? Was wären die Konsequenzen für die Gemeinde gewesen, hätte sie keine Klage eingereicht?
Sehr geerter Herren Sazmann und Siemund,
auch ich wundere mich, dass der Antrag noch nicht im Bürgerinformationssystem veröffetnlicht wurde. Da es sich ja aber um öffentliche Dokumente handelt, lasse ich ihnen diesen gerne zukommen. BItte kontaktieren Sie mich bei Bedarf bitte direkt, die Kontaktdaten finden sie selbstverständlich im Bürgerinformationssystem und auf der SPD Webseite.
Zu Herrn Siemund sei noch zu erwähnn, dass der Bürgervorsteher den Beschlussvorschlag vorgelesen hat. Zum Mitlesen ist selbstverständlich bürgerfreundlicher.
Derzeit haben wir im Übrigen noch keine Klage eingereicht, sondern eine Stellungnahme zur Prüfung durch die Kommunalaufsicht abgegeben.
Und ich bleibe dabei: Niemadem ist geholfen, wenn wir einen Bürgerentscheid durchführen, der einer rechtlichen Prüfung nicht standhält – am allerwenigsten doch den Initiatoren.
Sehr geehrter Herr Schäfer,
die Prüfung durch die Kommunalaufsicht ist ja auch absolut nicht der Punkt, besser einmal mehr genau hinschauen, als Zweifel im Raum stehen zu lassen. Nur, Ihre Anwaltskanzlei macht deutlich klar, wenn die Prüfung nicht so ausgeht, wie die REWE Befürworter es gern hätten, kommt es zum “ Rechtsbehelf“ und die Anlage ist so ausgearbeitet, liest sich schon wie eine Anklageschrift, bestens vorbereitet, die Herren verstehen ihr Geschäft… tschuldigung mal eine Frage nebenbei, wer trägt denn die Kosten für diese Ausarbeitung der Anwaltskanzlei, dürfte nicht ganz günstig gewesen sein, ach und wer hat denn als Mandant unterschrieben?
Dürften Sie bitte diese Frage beantworten?
Es geht um Rechtmäßigkeit, nicht um Angst
Die SPD hat sich mehrfach inhaltlich klar zum Bürgerbegehren geäußert und wir halten es für die Entwicklung Henstedt-Ulzburgs fatal. Aber darum ging es in der Gemeindevertretersitzung nicht.
Es ging nicht darum, ob uns der Inhalt gefällt, sondern ob wir den Inhalt rechtlich für einwandfrei halten. Daher ist unsere Position abweichend zu der vom Bürgerentscheid über die Kitas. Es geht um eine Rechtsauffassung.
Gleichwohl kann ich Herrn Carsten Schäfer und Teile der BfB verstehen, wenn sie über den Ablauf nicht eben glücklich waren. Dies ist aber allein der Tatsache geschuldet, dass gestern (also Freitag) die Stellungnahme der Gemeinde bei der Kommunalaufsicht vorliegen musste. Dass die WHU hier erneut versuchen würde auf Zeit zu spielen, war zu erwarten, damit die Frist verstreicht. So stellt man aber keine Rechtssicherheit her, die letztlich auch im Interesse der Bürgerinitiative und ihrer Unterstützer sein muss.
Ich möchte an dieser Stelle Herrn Eberhard (FDP) aus der letzten GV zitieren: „Wir sind eine Rechtsstaatspartei“, das gilt nicht weniger für die Sozialdemokraten. Wenn denn entgegen unserer rechtlichen EInschätzung der Bürgerentscheid rechtens ist, wird er selbstverständlich durchgeführt. Recht muss Recht bleiben. Und dann werden wir erneut bei den Bürgerinnen und Bürgern für unsere Position werben, von der wir überzeugt sind, dass sie im allgemeinen Interesse Henstedt-Ulzburgs sind. Das schließt natürlich nicht aus, dass es Einzelinteressen gibt, die dagegen sprechen. Die Stärke repräsentativer Demokratie ist aber, dass sie interessen im SInne des Geimeinwohls abzuwägen besser in der Lage ist.
Wir haben gute Argumente und viele Unterstützer vor Ort und daher keine Angst vor einem Bürgervotum – nur rechtens sollte es schon sein.
„Dies ist aber allein der Tatsache geschuldet, dass gestern (also Freitag) die Stellungnahme der Gemeinde bei der Kommunalaufsicht vorliegen musste. Dass die WHU hier erneut versuchen würde auf Zeit zu spielen, war zu erwarten, damit die Frist verstreicht.“
—
Erinnere ich es richtig, das wir nochmal einen sehr arbeitsintensiven Endspurt hinlegen mussten, weil Stau- und Bauparteien und Verwaltung plötzlich ungewohnt zügig Fakten geschaffen haben, die unsere reguläre Sammelfrist von 6 Monaten faktisch massivst beschnitten haben? Wenn Sie gern mehr Zeit gehabt hätten, hätte dies ja in IHRER Hand gelegen! Das jetzt zu bejammern, ist schon bemerkenswert.
Moin Herr Schäfer!
„Es ging nicht darum, ob uns der Inhalt gefällt, sondern ob wir den Inhalt rechtlich für einwandfrei halten. “
Hier stellt sich mir die Frage, welche rechtlichen Bedenken Sie haben, auf welcher Informationsbasis diese auftraten und wann der Entschluss in der Fraktion fiel, gleich eine ausgewiesene Expertenkanzlei aus Köln mit der Klage gegen die Kommunalaufsicht im beschaulichen Bad Segeberg zu beauftragen.
Hallo Herr Schäfer,
jetzt wundere auch ich mich über die Wendehalspolitik der SPD! Erst genehmigen sie einen Antrag (den Sie ja sicherlich vorher vollständig inhaltlich in der Fraktion durchgesprochen haben), der eine rechtliche Überprüfung des Bürgerbegehrens, sowie beim Nichtgefallen der Überprüfung gleich eine Klage gegen den Kreis vorsieht. Und dann kommen sie mit einem Statement „um die Ecke“, in dem Sie lapidar behaupten „Wenn denn entgegen unserer rechtlichen Einschätzung der Bürgerentscheid rechtens ist, wird er selbstverständlich durchgeführt. Recht muss Recht bleiben.“
Das passt nicht zusammen! Geht man davon aus, dass die Kommunalaufsicht erneut die Rechtmäßigkeit bestätigt –damit hätten sie ja ihren Beweis-, wollen sie umgehend klagen. Also nichts mehr mit „Recht muss Recht bleiben.“
Meinen Sie mit einem Kommentar in den HUN könnte man das ganze „weichspülen“ und vom betonierten Willen der Volksparteien -REWE mit allen Mitteln (sogar anwaltlicher Hilfe aus Nordrhein-Westfalen!) zu pushen- ablenken? Sie scheinen doch Angst vor der Meinung der Bürger zu haben und darüberhinaus könnte man meinen, sie wollen den Bürger auch für dumm verkaufen.
Sehr geehrter Herr Schüller-Iwersen,
Sie haben eine interessante Rechtsauffassung. Für Sie ist also die Ansicht eines Juristen des Kreises ein endgültiger Beweis?
CDU, SPD und FDP haben große Probleme damit, dass Herr Stamer die fundamentalen Rechtmängel des Bürgerbegehrens offensichtlich übersehen hat. Deshalb wollen wir seine Rechtsauffassung ggfs. vor Gericht überprüfen lassen.
Dies hat nichts mit Wendehalspolitik zu tun, das Gegenteil ist der Fall. Wir stehen zu unseren rechtsstaatlichen Überzeugungen und knicken nicht ein, nur weil jemand laut schreit.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Eberhard
FDP Fraktionsvorsitzender Henstedt-Ulzburg
Danke Herr Schäfer sehr gut und Verständlich formuliert.
Dieses Verhalten ist wirklich unmöglich… Durch die Unterschriften Sammlung Und die Feststellung der Gültigkeit durch die kreisaufsicht liegt anscheinend ein großes Interesse in der Bevölkerung hier abstimmen zu wollen. Das zu diesem Zeitpunkt immer noch versucht wird dies zu untergraben, ist wirklich ein Unding. Das hierfür weitere Gelder (die durch Steuern von den Bürgern) für einen Rechtsweg ausgegeben werden sollen, um eine ortspolitik gegen die Interessen der eigenen Bevölkerung trotzig durch zu setzen, finde ich wirklich absurd! Und warum wird eine Kanzlei in Köln beauftragt, wo die ortspolitik sich doch sonst immer dafür stark macht, Dienstleistungen möglichst an regional Unternehmen zu vergeben?… Dies ist keine Bürgernahe ortspolitik sondern ein Marionettentheater großer wirtschaftsunternehmen!
Korrekt, man erkennt hier schon, wie es künftig mit Rewe im Ort laufen würde: Erstmal ein bisschen Zuckerbrot verteilen (Events und Vereinstrikots sponsern). Lassen sich die doofen Hinterwäldler mit den billigen Glasperlen nicht abspeisen, folgt die Peitsche. Rewe unterwandert nunmehr auch schon etwas offensichtlicher die Entscheidungsstrukturen der kommunalen Selbstverwaltung. Wäre Henstedt-Ulzburg ein Staat, müsste man nach einem Putschversuch Ausschau halten. Gefühlt erleben wir ähnliches wie jüngst in Venezuela. Nur halt mit dem Bühnenbild der norddeutschen Tiefebene.
—
Kommunalwahl 2018, komme und gib uns unsere Souveränität zurück.
Ich hätte nie gedacht, dass so etwas in einem Rechtssystem möglich ist. Da werden Gemeindevertreter genötigt, über etwas abzustimmen, was sie mangels Zeit gar nicht hinreichend studieren und verstehen konnten.
Jaja, aber es bestand doch Zeitdruck!
Doch woraus resultierte dieser Zeitdruck? Weil der Bürgermeister sich zeitlichen Aufschub erbeten hat, um einem „Verdacht“ der unrechtmäßigen Unterschriften-Sammlung nachzugehen. Mit 4 (in Worten : vier) zurückgezogenen Unterschriften ein ungerechtfertigter Verdacht. Trotzdem weigerte sich der Bürgermeister, diese Zahl 4 öffentlich zu nennen und die Bürgerinitiative damit von diesem schwerwiegenden Makel zu befreien, der zuvor in zahlreichen Medien verbreitet wurde. Von einem neutralen Amtsträger hätte ich etwas mehr Transparenz erwartet.
Den Vogel schoss aber Herr Müller von der CDU ab. In seinem Plädoyer für den zu genehmigenden Antrag verschwieg er den elementaren Punkt, nämlich die Klage gegen die Kommunalaufsicht. Dies lässt für mich nur zwei Erklärungen zu: 1) Er wusste es schlicht nicht, weil er den zur Abstimmung stehenden Text nicht vollständig verstanden hat, was aber sehr traurig wäre. Oder 2) Er kannte diesen Punkt, hat ihn aber gegenüber den anderen, aufgrund der knappen Zeit schlecht informieren, Gemeindevertretern bewusst unterschlagen und somit deren Abstimmungsverhalten beeinflusst, was nicht weniger traurig wäre. Aber vielleicht gibt es diesbezüglich ja auch eine dritte mögliche Erklärung. Ich würde mich sehr über eine Aufklärung freuen.
Und dann die geplante Enteignung von Kisdorfer Gebiet, weil Ulzburg seine durch planloses Wachstum selbst kreierten Verkehrsprobleme anders nicht mehr in den Griff bekommt. Für dieses rücksichtslose Verhalten gegenüber unserem Nachbarort schäme ich mich.
Muss Herr Oldag darüber befinden, auf welche es den Bürgern gutgeht? Wir denken, das können wir alle schon ganz gut selbst steuern und auch zum Ausdruck bringen.
—
Die Entscheidungsgrundlage für viele, nach Henstedt-Ulzburg zu ziehen (viele mit Eigentumserwerb und Familiengründung) ist das hier gewesen: http://gewerbe-hu.de/wp-content/uploads/2017/07/Leitbild-der-Gemeinde-Henstedt-Ulzburg-mit-Zielen-und-Grundsätzen-der-Gemeindevertretung.pdf
Da stehen viele Dinge drin, die sich mit der Ansiedlung eines LKW-Hotspots nicht vertragen.
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Die Grundlage dafür, die Meinung der Bürger nun zu erfahren, ist das hier:
http://gewerbe-hu.de/wp-content/uploads/2017/10/2017-10-02-Ergebnis-Stimmenzählung.pdf
Rufen Hr. Oldag und die Seinen nun zu einer engagierten Beteiligung an der Abstimmung auf? Mitnichten! Sie wollen die Wählermeinung per se nicht wissen.
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Stattdessen fügen sie einem Schriftsatz eine Anwaltskanzlei aus Köln noch die Logos der Bau- und Stauparteien hinzu, schreiben auf einen Inhalt, den sie selbst nicht so richtig durchdrungen haben, „Antrag“ drauf und lassen nun die Gemeinde das Geschäft von Rewe besorgen. Denn Rewe sitzt in Köln, so wie die Anwaltskanzlei.
—
Die Mehrheit der Volksvertreter vertreten nicht ihr Wahlvolk, sondern den LKW-Betreiber-Konzern Rewe GEGEN sein Bürger trotz amtlich festgestelltem Erreichen der Mindestunterstützerzahl für den Bürgerentscheid! Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Auch im Hinblick auf die Kommunalwahl Mai 2018.
Also, da muss ich mal eben was klarstellen in Sachen Wählerwille …Frau Winter und Herr Schäfer von der BFB haben den Saal verlassen. Beide sind für Rewe….sind aber dagegen, dass das Bürgerbegehren durch Klage verhindert wird. Wo wird da der Wählerwille nicht geachtet?
Wenn die Bürger ein Bürgerbegehren wollen, dann muss das respektiert werden, ob man es nun gut findet, oder nicht. Wobei natürlich auch die Klage ein demokratischer Vorgang ist.
Also bitte nicht so pauschalisieren.
Jeder der Politiker ist Bürger in Henstedt-Ulzburg und es gibt in den Parteien die Möglichkeit als bürgerliches Mitglied mitzuarbeiten….Das ist echte Bürgerbeteiligung.
Inga Lüttjohann
Tolle Aussichten! Da macht die Arbeit am Bürgerentscheid für den Erhalt des Beckersbergringes doppelt Spaß. Nachhilfe in Sachen Demokratie – scheint hier im Orte dringend nötig zu sein.
Da sieht man es mal wieder, wenn die Parteien unsere Stimmen haben interessiert der Wählerwille nicht mehr, nein, die Polit-Vertreter haben sogar Angst davor die Meinung der Bürger zu erfahrenen.
Nach der Wahl wird der Bürger sofort wieder entmündigt.
Sehr geehrter Herr Vogt,
die FDP interessiert sich immer sehr für die Meinungen der Bürger und hat sicher keine Angst vor der sachlichen Auseinandersetzung.
Woher glauben Sie den Bürgerwillen zu kennen?
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Eberhard
FDP Fraktionsvorsitzender Henstedt-Ulzburg