Eigenbetrieb oder AöR? Infoveranstaltung im Gymnasium bei „Nebelkerzenschein“

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Am Mittwochabend waren Henstedt-Ulzburgs Bürgerinnen und Bürger ins Forum des Alstergymnasiums geladen, ihr Meinungsbild hinsichtlich des anstehenden Bürgerentscheids am 24. September zu bereichern. Am Tag der Bundestagswahl sollen sie darüber entscheiden, in welche Organisationsform die Kindertagesstätten der Großgemeinde zukünftig überführt werden: In einen Eigenbetrieb oder in eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR).

Bereits im Vorwege kam es zwischen der Bürgerinitiative „Pro Eigenbetrieb“ und den AöR-befürwortenden örtlichen Parteien BFB, CDU, FDP und WHU zu Scharmützeln. Besonders die Ausschöpfung juristischer Mittel durch die AöR-Koalition hinterließen nach Außen den Beigeschmack, damit den durch die Bürgerinitiative initiierten Bürgerentscheid torpedieren zu wollen.

Den gut 200 anwesenden Bürgerinnen und Bürgern, unter denen sich auch zahleiche betroffene Erzieherinnen befanden, bot sich dann im Verlauf der Veranstaltung eine überwiegend podiumsartige Diskussion. Statements und Reden, in denen auch wieder Nicklichkeiten die Seiten wechselten, bestimmten den Verlauf. Gemeindevertreter Klaus-Peter Eberhardt (FDP) betonte, dass es schließlich um die „weltbeste Bildung“ ginge, für die bereits im Kindergartenalter der Grundstein gelegt werde. Deshalb wolle man die AöR und somit auch den Bürgermeister in seiner Tätigkeit entlasten.

Henstedt-Ulzburgs Bürgermeister Stefan Bauer begegnete Eberhardts Worten mit einem Kopfschütteln: “Ich habe nicht um Entlastung gebeten.“ Auch kritisierte Bauer das bereits im Vorwege ständige Schlechtreden der Verwaltung durch eine AöR befürwortende Politiker. Er verwies dabei darauf, auch einmal in Nachbargemeinden zu schauen, die zum Teil mit gravierenderen Problemen zu kämpfen hätten.

Auf den Punkt brachte es dabei Horst Ostwald von der SPD: „Eine herkömmliche Verwaltung kann den gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht mehr ausreichend gerecht werden.“ In diesem Sinne empfahl er, die Henstedt-Ulzburger Kitas in einen Eigenbetrieb auszugliedern, um nicht in bestehende Arbeitsverträge eingreifen zu müssen. Im Falle einer AöR wäre das jedoch notwendig.

Für Verwirrung unter den Anwesenden sorgte die Gemeindevertreterin Simone Brocks während der Fragezeit. Aus dem Publikum heraus referierte sie sichtlich unsicher über eine ihrer Ansicht nach gut funktionierende AöR des Kreises Segeberg. Mit wenigen Worten stellte jedoch Horst Ostwald klar, dass der von Brocks gezogene Vergleich zu den hiesigen Planungen hinkt, da das dort beschäftigte Personal überwiegend vom Land gestellt wird.

Mit einer Pattsituation sahen sich gegen Ende der Veranstaltung die Anwesenden in ihrer Meinungsfindung konfrontiert. Zuvor wurden die Kosten in die Ausgliederung der jeweiligen Organisationsformen als ungefähr gleich bewertet. So tauchte auch schnell aus dem Publikum die unsichere Frage auf, ob es also nur um die Belange der Erzieherinnen ginge.  Dazu äußerte eine betroffene Erzieherin Ihre Befürchtung, dass sie, trotz gegenteiliger Zusicherungen, durch einen Arbeitgeberwechsel in eine AöR ihre erworbenen Rechte langfristig gefährdet sieht.

Indirekt bestätigte der begleitenden Jurist Dr. Arne Gniechwitz vom Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmens KPMG die Hypothese. Er sagte „Eine AöR ist wandelbar. Das Personal wäre dann nicht zur Gemeinde Henstedt-Ulzburg zurückführbar.“

Die menschlichen Aspekte unterstrich auch Nadine Braasch von der Bürgerinitiative „Pro Eigenbetreib“ in ihrem Vortrag: „Das hier ist kein Spiel. Es geht um Menschen. Eine AöR bewirkt eine Demotivation der Erzieherinnen. Gute Arbeit ist sichere Arbeit.“

Und diese Sicherheit sehen die Erzieherinnen offensichtlich auch in ihrem jetzigen Arbeitgeber: der Gemeinde Henstedt-Ulzburg. Hierzu muss man wissen, dass bereits im Vorwege 84% der Erzieherinnen sich für einen Eigenbetrieb, und somit gegen einen Arbeitgeberwechsel entschieden haben.

Ein nüchternes Fazit zog Bäckermeister Jan Wagner aus Henstedt. Für ihn steht ganz klar im Vordergrund, dass durch die Nähe eines Eigenbetriebes zur Verwaltung, die bereits vorhandene Infrastruktur deutlich besser genutzt werden kann. Die Gefahr, für einen weiterführenden Kita-Betrieb wichtige Erfahrungswerte zu verlieren, werde somit minimiert.

Gernot Willsch

8. September 2017

26 thoughts on "Eigenbetrieb oder AöR? Infoveranstaltung im Gymnasium bei „Nebelkerzenschein“"

  1. Sehr geehrter Herr Böker,
    wer die Vorschrift des § 613 a BGB lesen kann, ist klar im Vorteil: Die AöR tritt hier in die bestehenden Arbeitsverträge ein. Sie müssen nicht neu unterschrieben, geändert oder sonst was werden. Nichts anderes habe ich geschrieben. Und das ist nur ein Teil der ständig falschen Darstellungen gewesen. Ich habe selbst mitbekommen, wie die Mütter und Mitarbeiter immer wieder dargestellt haben und damit auf Unterschriftensammlung agiert haben, es stünde nun die Privatisierung an. So’n Quatsch. Und jetzt werden Plakate gemalt, wir würden die Mitarbeiter mit Füßen treten, denen lediglich einen Arbeitgeberwechsel von der Gemeinde Henstedt-Ulzburg auf die AöR der Gemeinde Henstedt-Ulzburg bevorsteht. In wie vielen Kindergärten Schleswig-Holsteins und auch des Kreises Segeberg wurde die Trägerschaft von den Kommunen auf Freie Träger übertragen? Ohne dass es einen Aufschrei gab. Und weil es nicht Kernaufgabe von Verwaltungen ist, Kitas zu betreiben (lediglich die Steuerung und Versorgung obliegt ihnen) Und Sie schreiben von Heuschrecken aus Dalles und Pantomschmerzen? Ich glaube Sie suchen ein Konservierungsmittel. Viel Glück.

    1. Sehr geehrte Frau Honerlah,
      ich habe geschrieben: „Zutreffend ist, dass die Arbeitsverträge 1:1 auf den neuen Arbeitgeber übergehen“ könnten Sie mir freundlicherweise erläutern, was daran falsch sein soll? Glauben Sie wirklich, ich kenne 613a BGB nicht und hätte nicht beruflich oft genug damit zu tun?
      Von Privatisierung, Plakaten malen, mit Füßen treten… habe ich nichts geschrieben – da müssen Sie sich im Beitrag geirrt haben!
      Ich habe den Eindruck, dass Sie emotional sehr „angefressen“ sind – die Ursache dürfte aber kaum in meinem sachlichen Beitrag zu suchen sein.
      In einer anderen Replik haben Sie schon einmal geschrieben, ich sei natürlich gegen jede Privatisierung – woher wissen Sie das? Kennen Sie mich?
      Versuchen Sie doch bitte auf ein sachliches Niveau zurückzukehren, auch wenn’s schwer fällt.
      Mit bestem Gruß
      Norbert Böker

      1. Sieben Stunden nach diesem Beitrag äußert sich Frau Honerlah an anderer Stelle (wieder einmal zu einem angeblich emotionsgeladenen Beitreg) – an dieser Stelle äußert sie sich nicht!
        Sehr geehrte Frau Honerlah, wie wäre es denn einmal mit einer sachlichen Diskussion?
        Mit bestem Gruß
        Norbert Böker

  2. Guten Tag Herr Schneider,
    als betroffene Erzieherin der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, die sich , wie alle ca. 200 Kolleginnen und Kollegen, mit einem außergewöhnlich hohen Engagement und Idealismus der Erziehung, Förderung und Betreuung unsere Kinder widmet, muss ich mich hier zu Wort melden.
    Ich verwahre mich gegen ihre Aussage, die der geneigte Leser nur so deuten kann, dass sie unterstellen, wir hätten angedroht unseren Unmut („to be not amused“), sollten wir in einer AöR arbeiten und somit neue Arbeitsverträge unterzeichnen müssen, in mangelnder Qualität unserer Arbeit „am Kind“ deutlich machen zu wollen.
    Dies weise ich mit aller Entschiedenheit von uns und bin mehr als irritiert darüber, dass sie eine solche Aussage tätigen!
    Ich werde mich hier nicht an Diskussionen beteiligen und daher keine weiteren Kommentare senden.
    mfG
    Annette Falk-Kibbel

    1. Sehr beruhigend, das Sie das so klar sagen. Denn im Artikel wird folgendes Zitat bemüht (bislang unwidersprochen): „Die menschlichen Aspekte unterstrich auch Nadine Braasch von der Bürgerinitiative „Pro Eigenbetreib“ in ihrem Vortrag: „Das hier ist kein Spiel. Es geht um Menschen. Eine AöR bewirkt eine Demotivation der Erzieherinnen. Gute Arbeit ist sichere Arbeit.““

      Wenn hier also die Kausalkette AöR->Demotivation->keine gute Arbeit angedeutet wird, klingt das für eine Arbeit mit Kindern höchst ungut. Aber ich hatte ja auch nur jene ErzieherInnen für mich selbst bei „professionell“ ausgeklammert, die sich in der von Ihnen nun ausgeschlossen Weise positionieren. Da sich niemand den Schuh anzieht, sind es dann ja zum Glück: Null.

      Für meine persönliche Abstimmentscheidung bin ich erleichtert, das mich also das Motivationsproblem dabei nicht weiter irritieren muss.

    2. Hallo Annette,
      leider scheint das auch am Mittwoch immer noch nicht verstanden worden zu sein: Kein Mitarbeiter, keine Mitarbeiterin muss neue Arbeitsverträge unterzeichnen, denn die AöR tritt in die bestehenden Arbeitsverträge ein. Ansonsten bleibt alles haargenau so. Du hast das im Interview als Personalrätin mit Sat1 leider falsch dargestellt und auch gesagt, ihr verliert euren „so vorteilhaften Status Angestellte der Gemeinde Henstedt-Ulzburg im öffentlichen Dienst“ zu sein. Ihr bleibt selbstverständlich auch im öffentlichen Dienst!
      Zur Motivation bzw. zur Veränderung derselben hat Frau Braasch doch deutlich gemacht, dass je besser die Erzieher die Kinder auf das Leben vorbereiten, sie umso stärker werden. Dafür jedoch müssten die Mitarbeiter aber motiviert sein und die AöR-Befürworter bewirken das Gegenteil. Ergo: Die Mitarbeiter sind trotz ansonsten gleichbleibender Konditionen in einer AöR weniger motiviert und werden daher eine andere Erziehungsarbeit leisten. Das ist doch deutlich, was hier in Aussicht gestellt wird und auch von allen Mitarbeiterinnen lautstark am Mittwoch beklatscht wurde.

      1. …..warum ist das AöR – Lager so verbohrt? Es hat den Anschein, als ob der Souverän immer nur dann gefragt wird, wenn eine Wahl ansteht – danach ist „Maulhalten“ angesagt. Liegt es daran, daß ein Postengeschachere ansteht?
        Es wird parallel sogar noch unterstellt, daß die Erzieher bewußt einen schlechten Job machen wollen – kann ich mit nicht vorstellen, denn durch die Erzieher werden Tätigkeiten ausgeführt, die aus tiefer innerer Überzeugung erfolgen.
        Alle reden von Konsensfähigkeit – ich vermisse sie. Kommunalaufsicht und Verwaltungsgericht haben ihre „Empfehlungen“ ausgesprochen. Warum ist die AöR – Fraktion so bockbeinig?
        Wenn die Abstimmung am 24.09. gegen die AöR laufen sollte, ist es doch keine Majestätsbeleidigung – oder etwa vielleicht doch?? Ich kann nur noch schmunzeln.

      2. Sehr geehrte Frau Honerlah,
        leider war auf der Veranstaltung am Mittwoch kein versierter Arbeitsrechtler, was dazu führte, dass die Darstellung der arbeitsrechtlichen Fragestellungen eher holzschnittartig ausfiel. Vermutlich war eine Bürgerversammlung eh‘ nicht der richtige Rahmen für die Klärung komplexer arbeitsrechtlicher Fragestellungen.

        Zutreffend ist, dass die Arbeitsverträge 1:1 auf den neuen Arbeitgeber übergehen und es ab dem Übergang sogar für 12 Monate einen ZUSÄTZLICHEN Schutz gegen negative Veränderungen gibt. So weit, so schön! Wenn es aber so einfach wäre, dass ein einmal geschlossener Arbeitsvertrag bis zur Rente nicht mehr negativ verändert werden könnte (in diesem Sinne waren die Ausführungen des KPMG-Vertreters), dann hätte der Gesetzgeber kaum Veranlassung gehabt, Arbeitnehmer für 12 Monate vor derartigen Veränderungen besonders zu schützen.

        Es gibt vielfältige legale Wege, Arbeitsverträge auch ohne Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer zu verändern. Insbesondere an Beispielen des öffentlichen Dienstes hat das Bundesarbeitsgericht diverse Entscheidungen gefällt, in der sogar die tarifliche Unkündbarkeit von über 50jährigen aufgehoben wurde, weil des Gericht ein sogenanntes „sinnentleertes Arbeitsverhältnis als gegeben ansah.“

        Als letzter Aspekt sei noch darauf hingewiesen, dass ein Arbeitgeber leichter zu skrupellosen Handlungen neigt, wenn er politikferner ist. Ein gutes Beispiel hatten wir bei einer unserer AÖRs, der Sparkasse. Die ist bekanntlich trotz AÖR und trotz Kommunalpolitikern in den Verwaltungsräten ständig defizitär, die letzten 60 Mio EUR benötigte sie vom Bürger vor 4 Jahren. Sie kam dann auf die Idee, Hypothekenverträge an die bekannte „Heuschrecke“ Lone Star aus Dallas zu verkaufen. Die Verträge blieben unverändert – das Leben nicht! Schon nach kurzer Zeit hatten Häuslebauer, die mal nicht pünktlich zahlen konnten, die Kündigung ihrer Kreditverträge auf dem Tisch!

        Quintessenz: Zu sagen, der Vertrag bleibt gleich, deshalb sind sämtliche Sorgen nur Phantomschmerzen, springt eindeutig zu kurz – das Leben ist nicht so!

  3. ………ich möchte auch meinen Senf dazu geben.
    1. die etablierten Parteien hatten sich sehr gut im Saal verteilt, so daß man gar nicht mitbekam, daß die einige Fragesteller parteiaffin waren – der Normalo, so wie ich, wurde gern übersehen.
    2. es ist ein Unding, wie der BGV unserem Bürgermeister in seinen Vortrag gefahren ist.
    3. der Vortrag von Herrn Eberhardt war sehr schön und einlullend, aber von der Sache ohne Belang, da von den Etablierten an der AöR krampfhaft festgehalten wird (ich hoffe, daß am 24.09.2017) der Wille der Erzieher umgesetzt wird.
    4. die anwesenden der AöR – Parteien saßen auf ihrem Podium, sahen genervt und grinsten teilweise süffisant – das geht gar nicht!
    5. als Herr Eberhardt dann noch von sich gab, daß ein einmal gefaßter Beschluß wir die Implementierung der AöR nicht mehr umgestoßen (verändert) werden kann, bin ich voller Wut aus dem Saal gegangen – nur ein Beispiel von vielen: der Eiertanz um G8 und G9 – wie verhält sich dieses hin und her, wo doch alle immer nur das Kindeswohl im Auge haben??
    Ein weiteres Beispiel isi die nachträgliche Krankenkassenabgabe auf Direktversicherungen und Betriebsrenten (die auch rückwirkend alte Verträge umfaßt mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil)?
    6. hat sich irgendjemand von der AöR – Befürworterriege einmal dazu geäußert wie die Leitung der AöR aussehen soll und welches Parteimitglied in den Sattel gehoben werden soll?
    Und wie sieht die Kostenstruktur aus der AöR aus?

    Fazit für mich – frei nach Frau Braasch`s Vortrag: Wieder 6:0 gegen den Bürger.
    ….einen schönen Abend noch. (erste Ergänzung)

  4. Sicherlich will niemand professionell arbeitende ErzieherInnen vergrätzen. Wollte man die Verwaltung entlasten, wäre das eine gute Idee, da dort vieles nicht läuft (Projektüberwachung, doppelte Buchführung, Strommastenabwehr, Bauschäden wuchern unter den Augen der Bediensteten in der Rathaus-TG…. die offenbar nötige Entlastung nicht annehmen zu wollen, spricht erstmal nicht gegen faktische Probleme sondern für ein schwach ausgeprägtes Problembewusstsein. Was dem gezielten Management derselben entgegen stünde und die Entlastung erst recht nahelegt.
    ErzieherInnen, die verblümt eine Verschlechterung ihrer Arbeit an den schutzbefohlenen Kindern andeuten, wenn sie „not amused“ sein sollten, würde ich gleichwohl aus dem Attribut „professionell“ ausklammern wollen, sowas geht gar nicht!
    Ansonsten könnte man doch entweder der AöR in deren Satzung mitgeben, das die von dem Juristen genannte Wandelbarkeit ausschließt, insbesondere in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse (Vorgabe: Stets 100% die Gemeinde). Oder man versteht die Gemeinde bezüglich schon vorhandener Arbeitsverträge als Personalgesteller für die AöR, deren Kitas dann die Einsatzorte der ErzieherInnen sind. Und nur neue Arbeitsverträge werden dann direkt mit der AöR geschlossen.

    1. Guten Tag Herr Schneider, diue Idee der Personalüberlassung hat auf der Veranstaltung schon Herr Meschede (der qua Parteibuch mehrfach zu Wort kam) angesprochen.
      Leider generiert die Arbeitnehmerüberlassung (wenn sie nicht innerhalb eines Konzerns erfolgt) Umsatzsteuer in Höhe von 19%. Damit ist die Idee meteriell uninteressant.

        1. Was sollte damit gewonnen werden? Täuscht mich mein externer Eindruck? Es wirkt etwas, als wäre der Bürgerentscheid einfach nur eine über Bande gespielte Machtprobe in schön komplexer Kombination zwischen Gemeindevertretern, Verwaltung, Bürgermeister und Kita-Beschäftigten. Anders würde ein so für die Bürger einer Mittelstadt im Prinzip ziemlich banales Thema wie die Umstrukturierung einer kleinen Verwaltungseinheit wohl kaum derart hochkochen. Mit sachlichen Argumenten lässt sich in solchen Situationen wenig gewinnen, wenn die Emotionen bereits das Sagen haben.

          1. Hallo Herr/Frau Sazmann,
            Siehaben den Nagel auf den Kopf getroffen! Die GV-Mehrheit will den Bürgermeister anpissen. Ob das berechtigt ist, kann ich nicht beurteilen – ich kann aber beurteilen, dass unsere Kinder das falsche Streitobjekt sind!
            Auch auf den Vorwurf hin, dass ich mich wiederhole: Aus meiner Sicht ist die Lösung, dass sich am 6. Mai 2018 Gemeindevertretung und Bürgermeister der Wiederwahl stellen!

              1. Sehr geehrte Frau Honerlah,
                mein Beitrag ist mitnichten emotionsgeladen! Die Überzeugung, dass wesentliche Teile der Gemeindevertretung Herrn Bauer für eine Fehlbesetzung halten, wird im persönlichen Gespräch schnell deutlich.
                Aus meiner Sicht sind dann allgemeine Neuwahlen das Gebot der Stunde.
                Warum Sie, Frau Honerlah, angesichts eines solchen Beitrags versuchen, eine emotionale Auseinandersetzung zu entfachen, verstehe ich nicht, ich nehme aber zur Kenntnis.
                Vielleicht äußern Sie sich trotzdem zu der Überlegung, am 6. Mai 2018 über Gemeindevertretung und Bürgermeister abzustimmen!
                So viel Zeit muss sein!

  5. Es wurde an diesem Abend besonders schön von Frau Neumann (CDU) ausgeführt, dass alles was mit der Organisationsform AöR erreicht werden soll auch durch die Organisationsform Eigenbetrieb erreicht werden kann. Da frage ich mich doch, warum nur wird dann nicht dem Wunsch der 84% entsprochen? Warum wollen die AöR Befürworter sich dann ohne erkennbare Not den Unmut von 84% der Betroffenen zuziehen?

    Geht es womöglich doch um die von Hern Eberhard angesprochene Entmachtung des Bürgermeisters? Ich werde den Eindruck nicht los, dass dies doch der Grund sein könnte, da ja alle auf dem Podium erklärt haben, dass beide Organisationsformen gleichermaßen für die Zielerreichung geeignet sind. Es wurde ja auch erklärt, dass man das beste für die Erzieherinnen, Erzieher und vor allem für die Kinder wolle. Da ja offensichtlich die Organisationsform nicht entscheidend ist für die Betreuungsqualität – sehr wohl aber die Motivation der Erzieherinnen und Erzieher, sollte eine Entscheidung hinsichtlich der Organisationsform dann doch bitte so getroffen werden, dass das höchstmögliche Maß an Motivation und Zufriedenheit bei den Erzieherinnen und Erziehern erreicht wird. Die gute „Stimmung“ wird sich dann sicherlich auch in der pädagogischen Betreuung niederschlagen.
    Dies alles ist besonders vor dem Hintergrund zu sehen, dass beide Organisationsformen für die Erreichung des gemeinsamen Zieles geeigent sind. Der Informationsabend hat mir gezeigt, dass von vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen Gemeindevertretung und Bürgermeister nur bedingt die Rede sein kann. Es ist schade, dass hier sicherlich alle das beste für die Kinder wollen, aber die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht mit ins Boot dürfen.

    1. Wie die Vorsitzende des Kinder-und Jugendausschusses erklärte, haben sich die besagten 84% zu einem Zeitpunkt geäußert, als ihnen noch nicht klar war, dass bei der AöR die vollständige Besitzstandswahrung garantiert wird.
      Leider ist den Gemeindevertretern in der Folge das persönliche Gespräch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kitas vom Bürgermeister untersagt worden. Sie konnten das Boot also gar nicht besteigen, in das man sie holen wollte…

      1. Und nun? Die Besitzstandswahrung ist schon länger durch und die Gegenüberstellung der Organisationsformen ist auch nicht ganz neu. Dennoch wollen die 84% der Betroffenen nicht in das AöR Boot einsteigen. Woran liegt das nur? Sind die denn aus Ihrer Sicht alle zu dusselig die „richtige“ Organisationsform zu erkennen?

      2. Liebe Frau Grützbach,
        um klare Sicht zu erlangen, hilft es, sich noch einmal die Zeitabläufe zu vergegenwärtigen:
        Am 6. Dezember 2016 hat die Gemeindevertretung die Schaffung einer AÖR beschlossen – in der Folgezeit – wärend das Bürgerbegehren initiiert wurde, überkam die GV-Mehrheit nie Gesprächsbedarf mit den Erzieherinnen – erst 6 Monate später, nachdem aus dem Bürgerbegehren ein Bürgerentscheid wurde, flammte das Bedürfnis nach Kommunikation mit den Betroffenen auf!
        Warum haben die denn nicht in den sechs Monaten davor mit der Erzieherinnen geredet?

        1. Hallo Norbert,
          die Mitglieder des Kinder- und Jugendausschusses haben von Beginn an versucht mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zu sprechen und nicht erst mit dem Bürgerentscheid. Leider wurden diese Versuche von dem Bürgermeister unterbunden und wir hatten ausschließlich die Möglichkeit mit dem Personalrat und dem Bürgermeister zu sprechen. Das haben wir auch mehrfach ausgiebig getan. Auch Erzieherinnen und Erzieher die an uns herangetreten sind um mit uns zu sprechen durften es nicht. Merke: Angestellte der Gemeinde Henstedt-Ulzburg dürfen Gemeindevertreter wählen, wenn sie denn in H-U wohnen, aber nicht mit ihnen sprechen.

            1. Sehr geehrter Herr Böker,
              Sie haben mit Ihrer Darstellung und der Zusammenfassung der zeitlichen Abläufe absolut recht. Ich werde die neuerlichen Falsch-Aussagen von Frau Dosdahl zum Anlass nehmen, Anfang der Woche die tatsächlichen Zeit- und Handlungsabläufe im Gesamtprozess von Ende 2014 bis heute einmal zusammenstellen und sie veröffentlichen, damit hier einmal deutlich wird, wie die Vertreter der Pro-AöR-Fraktionen mit mir als Bürgermeister und mit uns als Verwaltung umgegangen sind.
              Mit freundlichen Grüßen
              Stefan Bauer

              1. Sehr geehrter Herr Bauer !

                Zum wiederholten Mal unterstellen Sie Frau Dosdahl „Falsch-Aussagen“ – bisher immer ohne jeglichen Beleg.
                Nicht belegbare Unterstellungen gegenüber einer gewählten Gemeindevertreterin sind eines Bürgermeisters unwürdig.

                Liefern Sie oder entschuldigen Sie sich !

                Mit freundlichem Gruß

                Tile Abel
                Fraktionsvorsitzender der BFB

              2. Der Dauerstreit zwischen Ratsmehrheit und Bürgermeister stört mich gewaltig!
                Wenn sie sich nicht zusammenraufen können, sollte die Ratsmehheit einen Abwahlantrag gegen Bürgermeister Bauer (die entsprechende Mehrheit hat sie) so terminiert stellen, dass wir Bürger am 6. Mai über Rat und Bürgermeister abstimmen können und es danach hoffentlich eine klare Richtung gibt.

                @Tile Abel: Doris Dosdahl ist gewählt – der Bürgermeister auch!

  6. Ohne Ihre Berichterstattung ansonsten kommentieren zu wollen, ist aus meiner Sicht darauf hinzuweisen, dass der Bürgervorsteher Herr Kahle die Diskussion in unglaublicher Einseitigkeit geleitet hat:
    Während Kommunalpolitiker in der Rolle als Bürger mehrfach zu Worte kamen und die Möglichkeit erhielten lange Statements abzugeben, wurde den Bürgern entweder das Wort gar nicht erst erteilt oder sie wurden spätestens nach einem Satz darauf hingewiesen, dass sie hier ausschließlich Fragen zu stellen hätten.
    So viel haben alle an dem Abend gelernt: Eine Diskussion überparteilich zu leiten gehört nicht zu den Kernkompetenzen unseres Bürgervorstehers!

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