Holowaty: Naherholungsgebiet an der Alsterquelle muss erhalten bleiben – Göttsch: Das wird es auch

Das letzte Wort in Sachen Naturschutzgebiet „Henstedter Moor“ ist nach Meinung der Henstedt-Ulzburger Liberalen noch nicht gesprochen. Stephan Holowaty, Vertreter der FDP im Umwelt- und Planungsausschuss: „Wenn sich bei der Diskussion um die Einrichtung eines Naturschutzgebietes ‚Henstedter Moor‘ herausstellt, dass dies zu einer Einschränkung der Nutzbarkeit als Naherholungsgebiet führt, dann muss darüber nochmals nachgedacht werden.“

Angelika Bretschneider vom schleswig-holsteinischen Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume hatte bei einer Info-Veranstaltung zum geplanten Naturschutzgebiet nördlich der Wilstedter Straße klargemacht, dass sich auch erholungsuchende Spaziergänger auf Veränderungen einstellen müssten. Viele Wege und Trampelpfade seien im geplanten Schutzgebiet zukünftig nicht mehr begehbar, so die Moorexpertin am vergangenen Donnerstag im Bürgerhaus.

Holowaty dazu: „Wenn die Einrichtung eines Naturschutzgebietes die Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten einschränkt, dann muss sich die Gemeinde gegen diese Pläne der Landesregierung wehren. Wir haben heute ein Landschaftsschutzgebiet. Dies ist eine mildere und dennoch sehr effektive Form des Schutzes, es schließt den Menschen nicht aus.“

Bretschneider sprach am Donnerstag von einem degenerierten Moor und plant, weite Teile des rund 219 Hektar großen Gebiets unter Wasser zu setzen. Jetzt dort lebende Tiere und Pflanzen sollen Platz für Neues machen, die Methoden mit denen das geschehen soll, sind wenig zimperlich. Während etwa Kiefern kurz und schmerzlos gefällt werden sollen, wartet auf Birken eine Tortur: Geplant ist, die Laubbäume zu „ringeln“. Dabei wird ein mehrere Zentimeter breiter Streifen der Rinde am Stamm des Baumes entfernt, die Birke stirbt anschließend einen langsamen Hungertod, der drei Jahre andauern kann.

Im vierstufigen Verfahren zur Ausweisung des Naturschutzgebietes ist momentan Phase zwei erreicht. Im nächsten Schritt soll der Verordnungsentwurf öffentlich ausgelegt werden, Bürger können dann Stellungnahmen abgeben. In Phase vier würde die Verordnung zum Naturschutzgebiet in Kraft treten.

Neben Holowatys gab es gestern auch eine Stellungnahme von Kurt Göttsch (WHU) zum geplanten Naturschutzgebiet „Henstedter Moor“. Danach sei die Annahme, dass die Naherholung im derzeitigen Landschaftsschutzgebiet massiv beschnitten werde, nicht richtig. Göttsch: „Lediglich die Trampelpfade abseits der befestigten Wege werden künftig, sofern sie ins Moor führen, nicht mehr zur Verfügung stehen.“

Christian Meeder
2. Februar 2016

7 thoughts on "Holowaty: Naherholungsgebiet an der Alsterquelle muss erhalten bleiben – Göttsch: Das wird es auch"

  1. Da bleibe ich bei meiner Ursprungsformulierung der Absurdität. Das Vorhaben für die Renaturalisierung des Moores mag ja inhaltlich i. O. sein, aber es wird scheinbar über die Zuständigkeiten angegangen, vorrangig zu einem vermutlichen Problem, was gleich nebenan in den Tiefen der Erde schlummert. Da drehen sich die Verantwortlichen weg. Das nicht sanierte Müllkuhlen für Natur und Mensch vermutlich ein größeres Problem darstellen, als irgndwie ja funktionierende Naherholungsgebiete, dürfte jedem neutral beobachtenden Menschen klar sein. Aber darüber regelt sich das alles nunmal nicht, sondern über Zuständigkeiten und die damit verbundenen Budgets. Bin nicht für ein „Dieses-statt-jenem“, sondern für ein Abarbeiten nach Dringlichkeiten und Prioritäten, bei denen die Vernunft im Vordergrund steht.
    Konnte vor ein paar Jahren von einem Forscher des Max-Planck-Instituts in Potsdam einen tiefen Einblick in Weltproblematik rund um die Güter Wasser und Nahrung bekommen. Ich hatte teilweise vergessen zu atmen, während er sachlich runtererzählte. Wir dürfen alte Sünden nicht einfach deshalb ignorieren, weil wir deren Langzeitwirkung vielleicht gar nicht mehr selbst erfahren dürfen.
    Deshalb wäre mir die Gewissheit darüber, was dort unter unserem Hintern vermodert, schon wichtiger als ander Naturschutzmaßnahmen.

    1. Dann soll doch bitte schön das Land kreative Ideen in in die Verlegung der Stromtrasse setzen oder in beheizte Eisbecher 😉

  2. Ist es nun ein Projekt des Landes (zahlt also Kiel alle Initialmassnahmen sowie den lfd. Unterhalt)? Oder schmälert es das Ortssäckel in H-U? Im letzteren Fall sollte man intensiv beleuchten, was im Zielzustand besser ist als jetzt und mit welchen Risiken das einhergeht. Und evaluieren, warum man das braucht.
    Kann nicht dort ein Moor mit NSG bauen, wo TENNET die Stromanlagen Hinsetzen will? Da wäre mir der Benefit klarer…

  3. Nun Ja jetzt müsste man einmal genau wissen was alles verloren geht an Wegen und Pfaden.
    Gibt es Pläne vorher/Nachher ?
    Sind Wanderrouten betroffen?
    Ich glaube da sind noch einige Fragen offen.

    1. Es gibt drei Haupt-Kategorien:
      1) Naherholungsgebiet:
      nicht näher differenziert, kaum oder nur wenige Einschränkungen
      .
      2) Landschaftsschutzgebiet:
      Einschränkungen sehr wahrscheinlich, Grundlage ist § 26 Abs. 1 BNatSchG . Zuständig sind Landesgesetze/ -verordnungen
      .
      3) Naturschutzgebiet:
      § 23 BNatSchG starke Einschränkungen, im Absatz 2 heißt es: „Soweit es der Schutzzweck erlaubt, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.“. Das bedeutet im Umkehrschluß, daß ersteinmal die Zugänglichkeit nicht besteht, sondern die Ausnahme ist.
      .
      Nicht nur in Naturschutzgebieten können gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG) sind vorhanden sein, die einen besonderen Schutzstatushaben! Dazu gehören z.B. Moore und Heiden.

      Einen groben Überblick über die einzelnen Schutzformen kann man bekommen, wenn man die obigen „Fachbegriffe“ mal bei z.B. Wikipedia nachliest. Hier in’s Einzelne zu gehen würde den Rahmen sprengen…
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      Wege,Pfade,Wanderrouten:
      Offizielle, mehr oder weniger befestigte Wege können erhalten bleiben („sofern sie nicht…“ siehe oben ). „Wilde“ Pfade, Trampelpfade eher nicht! Befinden sich die „Wanderrouten“ also auf offiziellen Wegen, dürften sie auch erhalten bleiben. Abseits der Wege wird es wohl Betretungsverbote geben… Aber mal im Ernst: wer latscht schon querfeldein durch ein Moor oder eine empfindliche Heide???
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      Zumindest im Moor dürfte der technische Erhalt offizieller Wege ein Kostenfaktor sein! Hier können Gemeinden den extra geschaffenen „Moorschutz-Fonds“ anzapfen. Der unterstützt, trägt aber sicherlich nicht alle Kosten.. Völlig verzichten auf diese Wege könnte man sowieso nicht, Stichwort „Feuerwehr“!
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      .PS: „Birken ringeln“…. geringelte Birken werden in der ihnen noch verbliebenen Zeit „notgeil“. Das heißt, sie setzen alle ihnen noch verbliebene Kraft in die Fortpflanzung. Selbst dann, wenn dadurch ihre „Restzeit“ noch weiter verkürzt wird. Und Birken sind sowieso schon seeehr fruchtbar… Das Vorhaben klingt ja fast wie eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme! „Schneller“ wäre Fällen und Roden….

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