Bebauung immer höher, immer dichter – Grünfläche mit Spiel- und Erholungsfunktion muss für Wohnbaufläche schrumpfen!

Eine wichtige Aufgabe von Politik und Verwaltung bei der Ausweisung von neuen Baugebieten ist an sich immer dieselbe: Darauf zu achten, dass die kurzfristigen Renditeinteressen von Bauinvestoren nicht zu Lasten des Gemeinwohls gehen. Denn zur Gewinnmaximierung streben Investoren danach, die zu bebauende Fläche weitestgehend auszunutzen.

Jüngste Entscheidungen der Gemeindevertretung machen nun deutlich, dass sich die privaten Renditeinteressen immer öfter durchsetzen.

Viele Einwohner Henstedt-Ulzburgs, die gerade wegen des Attributs „Gemeinde im Grünen“ hierher gezogen sind, haben das inzwischen bemerkt, machen ihrem Unmut darüber und ihrer Unzufriedenheit mit den verantwortlichen Kommunalpolitikern mehr oder minder laut Luft. Vielleicht auch bei der Wahl zur Gemeindevertretung am kommenden Sonntag.

Die bauliche Entwicklung der Gemeinde kann jedermann im Bürgerinformationssystem und in den dort bereit gestellten Bebauungsplänen nachvollziehen, in denen beispielsweise nicht nur die Größe der Gebäude relativ zur Grundstücksfläche verbindlich geregelt ist, sondern auch, ob in neu entstehende Wohngebiete auch Spielplätze, Parks oder sonstige Grünflächen integriert sein müssen. Darüber hinaus ist an den Bebauungsplänen in vielen Fällen auch ablesbar, wie sich bei der Interessendurchsetzung die aktuelle Politikergeneration im Vergleich zu früheren Gemeindevertretern schlägt – durch die im Laufe der Zeit vorgenommenen vielen Änderungen.

So hatte beispielsweise schon 1996 die damalige Gemeindevertretung die Bebauung der Flächen zwischen Kreuzkirche und Bahngleisen an der Schulstraße mit Seniorenwohnungen möglich gemacht. Allerdings mit der Vorgabe, die Höhe der zu errichtenden Gebäude auf zwei Vollgeschosse zu begrenzen und dazu in das Seniorenwohngebiet eine Grünfläche mit Gehölzen und alten Bäumen zu integrieren.

Heute sind Henstedt-Ulzburgs Kommunalpolitiker nun dabei, die damals aufgestellten Regeln zu kippen: Die Fläche soll, wie berichtet, nun fast vollständig und auch höher bebaut werden dürfen, die Grünfläche mit Baumbestand wird für verzichtbar gehalten.

Während an der Schulstraße die künftige Gemeindevertretung zumindest theoretisch noch Chancen hat, Nachbesserungen durchzusetzen, da dort das mehrstufige Bebauungsplan-Änderungsverfahren immer noch im Gange ist, ist dies bei einem anderen Baugebiet in Ulzburg-Mitte nicht mehr möglich: Für ein westlich der AKN und nördlich der Bahnhofstraße gelegenes Gebiet, das zum Teil der Firma Manke gehört, wurde in der April-Sitzung der Gemeindevertretung eine Änderung des Bebauungsplans rechtskräftig beschlossen.

Ähnlich wie bei der Schulstraße wurden dabei Regeln zur Höhenbegrenzung der Bebauung gelockert: Bisher durfte maximal viergeschossig, zukünftig nun maximal fünf Stockwerke hoch gebaut werden. Schrumpfen musste hingegen eine 1998 von der damaligen Politikergeneration festgeschriebene „zentrale Grünfläche mit Spiel- und Erholungsfunktion“ – um etwa ein Drittel. Im Gegensatz zu den Vorgaben von vor 15 Jahren müssen sich im neu geplanten Wohngebiet nun mehr Menschen weniger Grün teilen: Die in mancher Publikation als Park bezeichnete Grünfläche ist teilweise in Baufläche umgewandelt worden.

Neben den Bebauungsplänen sind im Bürgerinformationssystem übrigens auch die Verantwortlichkeiten der Bebauungsplan-Änderungen dokumentiert: Danach gab es für die Teilumwandlung der ursprünglich festgesetzten Spiel- und Erholungsfläche in weitere Baufelder im neuen Baugebiet nördlich der Bahnhofstraße eine satte Mehrheit. Von 29 anwesenden Gemeindevertretern stimmten 23 zu, nur die sechsköpfige WHU-Fraktion votierte geschlossen dagegen.

Christian Meeder

21. Mai 2013

22.05. Grünfläche ist schon geschrumpft

2 thoughts on "Bebauung immer höher, immer dichter – Grünfläche mit Spiel- und Erholungsfunktion muss für Wohnbaufläche schrumpfen!"

  1. Ich bin grundsätzlich für Grün und finde es schade, wenn Grün vernichtet wird. Aber nach dem nichtssagenden Bild, daß hier zum Artikel abgebildet ist, hab ich mir mal den Bebauungsplan rausgesucht, um den Artikel nachzuvollziehen. Die besagte Planstraße C ist die Waterloovillestraße und ist schon längst „verlängert“, die geht bis zum Altenheim. Und das markierte Stück „Park“ ist eine einzige nicht grüne Brachfläche, die nicht mal richtig öffentlich zugänglich ist (steht ja auch im Artikel, „gehört teilweise Manke“). Wenn auf dem markierten Stück nun gebaut wird, finde ich das völlig in Ordnung, denn es wird dadurch weder Grün vernichtet, noch wird etwas zerstört, das den Bürgern einmal zugänglich war. Somit scheint mir dieser Artikel reiner Populismus zu sein! Einzig die 5 Stockwerke, die finde ich durchaus einen Aufreger, aber darauf geht der Artikel ja so gut wie gar nicht ein. Das Altenheim durfte nur 3 (statt ursprünglich 2) Stockwerke haben und alles andere in der näheren Umgebung hat maximal 2-3 Stockwerke, somit sind 5 Stockwerke für die vorhandenen Anwohner eigentlich eine Zumutung, aber man gewöhnt sich vermutlich dran (ich wäre trotzdem für 4!!!).

  2. Wenn die B Plan Änderung erst im April 2013 rechtskräftig wurde, muß die Frage erlaubt sein, warum die Planstraße c ( Waterloovillestraße ) bereits 2011 erstellt wurde, einschließlich des Entfernen des Baumes ( mittig der Planstraße ),der laut B Plan festgeschrieben war, jedoch der Verlängerung der Straße im Wege stand. Sollte sich nicht jeder ans geltende Recht halten?

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