Die 1998 von der damaligen Gemeindevertretung geplante Grün- und Erholungsfläche westlich des Ulzburger Bahnhofs muss nicht erst noch schrumpfen wie gestern berichtet – sie ist schon geschrumpft, die entsprechende Straße verlängert. Und das, obwohl der Bebauungsplan erst im April geändert wurde.
Möglich macht diese „Schrumpfung“ eine Art Beschleunigungsklausel im Baurecht. Danach können Gemeinde und Kreisverwaltung besonders eiligen Bauherren schon vor dem endgültigen Satzungsbeschluss eine Baugenehmigung erteilen – wenn mit sehr großer Sicherheit davon auszugehen ist, dass ein zu ändernder Bebauungsplan vom Gemeinderat später beschlossen wird.
Diese Praxis kam auch beim City-Center zum Tragen. Mit der Errichtung des Einkaufszentrums wurde ebenfalls schon vor der endgültigen Änderung des Bebauungsplans begonnen.
Viel mehr Zeit müssen allerdings die mitbringen, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans haben. So stockt derzeit das angekündigte Vorgehen einer Hamburger Anwaltskanzlei gegen den im März von der Gemeindevertretung verabschiedeten CCU-Bebauungsplan. Denn erst nach der öffentlichen Bekanntmachung kann Normenkontrollklage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden.
Und derzeit sieht es so aus, dass sich die Advokaten weiterhin in Geduld üben müssen. So erklärte Ortsplaner Volker Duda in der jüngsten Gemeindevertretersitzung, dass vor der Sommerpause keine Bekanntmachung mehr erfolge, man habe derzeit einfach zuviel auf der Agenda. Und zu dieser wenig präzisen Terminierung musste der Verwaltungsmann auch erst von Bürgervorsteher Carsten Schäfer genötigt werden. Zuvor hatte er nämlich auf die durchaus höflich gestellte Frage eines Bürgers, wann denn mit der Veröffentlichung des Planes zu rechnen sei, flapsig und in wenig bürgerfreundlichem Ton geantwortet: „Wohl noch in diesem Jahr.“
Christian Meeder
22. Mai 2013
das ist Deutschland!!!
Antworten teilweise hier:
1. http://ulzburger-nachrichten.de/?p=14813
2. Henstedt-Ulzburger Nachrichten, 21-10-2012:
Aber auch juristisch dürften der baldigen Verwirklichung der CCU-Pläne noch Hindernisse im Wege stehen: Ein Nachbar, der gegen die vom Kreis Segeberg erteilte Baugenehmigung Widerspruch eingelegt hatte, prüft rechtliche Schritte gegen eine zu erwartende Ablehnung seiner Einwände. Und Manfred Feulner, Besitzer zahlreicher Grundstücke im Gewerbepark Nord, wartet auf die zu erwartende Genehmigung der Bebauungsplan-Änderung durch die Gemeindevertretung in der November-Sitzung. Er wird dann dagegen ein Normenkontrollverfahren vor Gericht einleiten, wie er gegenüber den Henstedt-Ulzburger Nachrichten ankündigte. Das könnte eine von Peter Skrabs erwartete CCU-Eröffnung im Frühjahr 2014 in unabsehbare Ferne rücken.
3. http://ulzburger-nachrichten.de/?p=15007
Es geht ja hier nicht um Prozeßhanselei, sondern um objektiv berechtigte Einwände.
Preisfragen:
Wann wird wohl die Normenkontrollklage eingereicht werden können?
Wie lange kann die Verwaltung den Fortgang eventuell verzögern?
Wie lange dauert so ein Normenkontrollverfahren?
Was hätte der Erfolg der Normenkontrollklage für Konsequenzen?
Zum Beispiel Baustopp, Schadenersatzforderungen der Bauherren?
Nur mal so zum Verständnis: Die Baugenehmigung für das CCU wurde erteilt, OBWOHL der Bebauungsplan noch nicht abgesegnet IST, sondern weil man davon AUSGEGANGEN ist, daß er abgesegnet werden wird – und obwohl ein Anwaltsbüro gegen den Bebauungsplan vorgeht?
Muß ich das verstehen?