Verkehrsdebatte Teil zwei. Die Ortsentscheider wollen am morgigen Montag im Bauausschuss ihre Beratungen über die Wilstedter Straße fortsetzen. Die waren vor zwei Wochen ohne Ergebnis abgebrochen worden. Der Grund: Geheimniskrämerei der Verwaltung. Die Bürgermeisterin hatte die Straßen-Umbaupläne unter Verschluss gehalten, was zu Kopfschütteln bei den Ortspolitikern geführt hatte. „Wäre schön, wenn wir nicht das Gefühl haben müssten, dass wir hier künstlich für dumm gehalten werden“, hatte Jens Iversen (BFB) kritisiert und Horst Ostwald meinte, es mache doch mehr Sinn vor dem Weiterdiskutieren erst einmal etwas in der Hand zu haben. Die Verwaltung solle doch bitte die Umbaupläne den Ausschussmitgliedern zu Verfügung stellen, so der SPD-Fraktionsvorsitzende vor zwei Wochen. Und weiter: „Iversen hat recht, wir fühlen uns schlecht informiert.“
Mittlerweile ist die Verwaltung der Aufforderung nachgekommen und hat den Ortspolitikern den Straßen-Umbauplan zugemailt. Darin unter anderem eingezeichnet: Ein von Verwaltungsmann Steffen Heydecke mündlich in der jüngsten Sitzung angekündigter Radfahrstreifen auf einem Teilstück der Straße, auf der zugleich die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 auf 50 k/mh angehoben werden soll. Befürchtungen aus dem Ausschuss, das Radeln auf der Straße könnte gefährlich sein, die Wilstedter Straße sei ja auch Schulweg, hatte Heydecke so zu entkräften versucht: „Wir müssen auf die Vernunft der Autofahrer setzen, dass die nicht zu blöd sind und die Radfahrer einfach umnageln.“
Ebenfalls erneut Thema am Montag ist die Parksituation in der Grünberger Straße. Die Anwohner haben die Verwaltung auf weitere negative Effekte des Abzetteln hingewiesen. Weil dort niemand mehr parkt, fehle die bisherige Verkehrsberuhigung durch abgestellte Autos, Kurierdienste können nun ungehindert Gas geben. Anwohner Uwe Rhode zur Verwaltungsführung: „Dadurch haben Sie jetzt in der Straße für mehr Gefahr gesorgt.“
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13. Juni 2021
Radfahrstreifen ja Radschutzstreifen nein. Dafür muss die Wilstedterstraße aber verbreitert werden.
https://www.wuerzburgerleben.de/2018/09/05/unterschied-zwischen-schutzstreifen-und-radfahrstreifen/
Durch die Wilstedter Straße verläuft die Vorzugsvariante des Radschnellweges Bramstedt-Hamburg, deren Planung zur der letzten Sitzung in Allris eingestellt wurde. Tempo 50 und ein Schutzstreifen von 1,5 m Breite für die Haupt-Radstrecke nach Norderstedt und Hamburg neben einer 4,5 m breiten Autofahrbahn für beide Richtungen ist Kappes.
Schutzstreifen dürfen nach den Verwaltungsvorschriften ohnehin nur eingerichtet werden, wenn die Verkehrszusammensetzung eine Mitbenutzung des Schutzstreifens „nur in seltenen Fällen“ erfordert. Daran könnte man in der Wilstedter Straße als Zufahrt der RTW zur Rettungswache an der Para begründet zweifeln. Die sind 2,20 m breit, was heißt, dass unter Berücksichtigung des Abstands von 50 cm (Tempo 50!) alle Autos breiter als 1,80 m in den Radfahrschutzstreifen ausweichen müssen. Schon ein VW Golf ist 1,79 m breit.
Umgekehrt müssen Autofahrer beim Vorbeifahren an Radfahrern im Schutzstreifen weiter den Mindestabstand von 1,5 m einhalten. Das geht bei dem vorliegenden Querschnitt nur mit Ausweichen in den Gegenverkehr. Ist keine Lücke vorhanden, gilt Überholverbot für den Autofahrer.
Schon unter normalen Umständen wäre die Planung also hart an der Grenze, was man mit Augen zudrücken machen kann. Bei einem Radschnellweg, der besonders gut ausgebaut und sicher sein soll, geht die vorgelegte Planung gar nicht. Das ist, als wenn man die A7 mit Abschnitten als matschige Schotterpiste und unter Mitnutzung der Landebahn des Flugshafens (bei laufendem Flugbetrieb) geplant hätte.