Die Gemeindeverwaltung hat am Dienstag in der Gemeindevertretung eine schriftliche Stellungnahme zu Rechtsverstößen bei Auftragsvergaben und Schlampereien in der gemeindlichen Buchhaltung abgegeben. Danach gehe die Rathaus-Misswirtschaft auf eine Überforderung der Mitarbeiter zurück, heißt es in dem Papier.
Hintergrund: Vor einem Jahr hatten Kommunalpolitiker bei einer Stichprobe Unregelmäßigkeiten in den Auftragsvergaben beim Umbau der Olzeborchschule festgestellt. Und deswegen für die Baumaßnahme eine Sonderprüfung von Experten der Segeberger Kreisverwaltung angeordnet. Die Wirtschaftsprüfer stellten dann tatsächlich erhebliche Mängel fest, schrieben in einem Bericht, dass Verwaltungsmitarbeiter unter anderem die Ausschreibungs- und Vergabeordnung missachtet hätten. So seien Aufträge an Unternehmen mündlich erteilt worden, obwohl öffentliche Auftraggeber an die Schriftform gebunden sind.
Die papierlose Kommunikation habe sich auch bei der Leistungsabrechnung fortgesetzt. So seien von den Firmen zwar Rechnungen eingereicht worden, denen sei aber oft nicht zu entnehmen gewesen, welche Leistungen erbracht worden waren: Die Wirtschaftsprüfer suchten in den Gemeindeakten in vielen Fällen vergebens nach Belegen. Die Henstedt-Ulzburger Nachrichten hatten ausführlich über die Rüffel des Kreises berichtet.
In ihrer Stellungnahme zu den Feststellungen des Segeberger Gemeindeprüfungsamts gibt die Verwaltung Fehler zu und entschuldigt diese mit „einer Überforderung der zuständigen Mitarbeiter bei der Projektbetreuung“. Während des Umbaus der Olzeborchschule hätten nur zwei Mitarbeiter im Bereich Hochbau 27 weitere gemeindliche Bauprojekte mit einem Gesamtvolumen von rund sechs Millionen Euro betreuen müssen.
Mittlerweile habe man aber eine Architektin und einen Techniker eingestellt. „Hierdurch ist ab sofort die Wiederholung solcher Versäumnisse, wie sie im Bauvorhaben des Umbaus der Olzeborchschule aufgetreten sind, ausgeschlossen“, verspricht die Verwaltung.
Demnächst sollen Aufträge an Firmen zudem nur noch nach Extra-Regeln erteilt werden: Die Verwaltung hat angekündigt, einen „Leitfaden für die Planung, Vergabe und Durchführung gemeindlicher Bauvorhaben als innerdienstliche Arbeitsanweisung“ zu entwickeln.
Etwas vergleichbares wollte die WHU den Rathausmitarbeitern übrigens schon vor anderthalb Jahren an die Hand geben. Im Sommer 2012 hatte die Wählergemeinschaft vorgeschlagen, die Verwaltung möge sich bei Auftragserteilungen an Unternehmen doch an die vom Innenministerium des Landes empfohlene Antikorruptionsrichtlinie halten. Der Antrag wurde damals aber von den anderen Fraktionen abgelehnt. Der WHU war in diesem Zusammenhang von verschiedenen Seiten vorgeworfen worden, die Verwaltung der Bestechlichkeit zu verdächtigen.
Christian Meeder
21. Movember 2013
Wenn ich so eine Nachricht in einem Unternehmen veröffentliche, dann bin ich als Führungskraft mit samt allen anderen Verantwortlichen raus….sollt euch mal Gedanken machen…..als Führungskraft sollte man erkennen, wenn Überforderung einsetzt und diese umgehend beheben…..leider nicht in HU…….
Sehr geehrte Herren „Vorschreiber“,
Sie schreiben ja ausführlich und Ihnen sind einige Dinge „teilweise tief (?) bekannt“. Vielleicht jedoch nicht folgendes:
Die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung haben zu keinem Zeitpunkt den Politikern gegenüber erkennbar gemacht, dass sie mit übertragenen Aufgaben überlastet wären. Es gab auch keine sog. Überlastungsanzeigen, mittels derer entsprechende Arbeits- oder Belastungssituationen hätten angezeigt werden können.
Für ausreichend Personal zu sorgen ist die Aufgabe der Verwaltungsleitung, sprich Bürgermeister, nicht die Aufgabe der Politik.
Für ausreichende Arbeitsqualität und dementsprechende -ergebnisse zu sorgen ist ebenfalls nicht Aufgabe der ehrenamtlichen Politiker.
H-U hat nicht erst seit einem Jahr ein Haushaltsvolumen von mehr als 50 Mio. € und große Bauprojekte.
Seit mehr als vier Jahren wird hierfür z.B. ein externer Unternehmer (mit Subunternehmer, Kompagnion oä) beauftragt, der daneben auch alle Projekte nach HOAI mit einem beträchtlichen Volumen abrechnet. Soll hierfür ein fachgerecht ausgeführtes Äquivalent erwartet werden dürfen oder sollten/müssen wir fragen, ob es auch etwas gemächlicher und mit fachlichen Abstrichen zugehen dürfte?
Sehr geehrte Frau Honerlah,
formalrechtlich bin ich natürlich voll auf Ihrer Seite. Es können auch nicht alle Verwaltungsinterna in öffentlicher Sitzung behandelt werden, auch nicht in nichtöffentlicher Sitzung. Aber es gibt doch vertrauensvolle Gespräche und einen Meinungsaustausch zwischen Gemeindevertretern und dem Bürgermeister einschließlich seinen leitenden Mitarbeitern außerhalb der Sitzungen. Wenn nicht, kann ich das nur als Trauerspiel- HU ansehen und das passt auch noch zum heutigen Tage.
Durch diese Gespräche können und dürfen die Beratungen in den Ausschüssen nicht ersetzt werden, aber vorbereitet. Ich habe das in einigen Jahrzehnten an Praxis als „Abklopfen der eventuellen Möglichkeiten“ kennen gelernt. Vorbeugend möchte ich gleich betonen, dass das nichts mit Hinterzimmerpolitik zu tun hat, sondern dem menschlichen Grundbedürfnis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit entspricht. Gibt es das nicht in HU?
Sehr geehrte Frau Honerlah,
ein Kommentar nachts um 2.21Uhr verfasst bereitet mir Sorgen. Kommunalpolitik ist ein aufreibendes Geschäft und manche Bürger sind etwas nervig, da schläft man unruhig.
Ich habe deshalb etwas Poesie für Sie mit einer Prise Humor gewürzt a`la W.Busch:
Die unruhige Nacht…..
Kaum ist das sorgenschwere Haupt zur Nacht gebettet,
schon ist dein unruh`ger Schlaf um 2.21Uhr vorbei,
dann lies die Bibel, den Faust oder Karl May.
Also spring nicht gleich auf und sei empört,
denn dein Flehen und Bitten wird erhört…
und eines sag ich dir, das lass` sein,
tipp`mit dem PC tief in der Nacht keine email rein.
Versuch`s lieber mit Yoga und Tai-Chi,
denn das wird helfen… und wie.
Sollt` wider aller Wünsche das nicht nützen,
die grauen Zellen zu beschützen,
dann zieh` nochmal den Bau-Püfbericht dir rein..
und du wirst sehen…….
die unruh`ge Seele schläft sicher wieder ein.
Denn merke, nichts hat so viel Gewicht,
wie ein aufmunterndes Gedicht.
Und nun, gute Na……
Nebenbei: Gibt es kein Jahrestreffen Gemeindevertretung/Verwaltung in gelöster Atmosphäre?
Das meinte ich u.a.: Man muß die eigenen Kapazitäten schon halbwegs vernünftig einschätzen, bevor man sich weitere Projekte aufhalsen lässt. Und dann auch mal Alarm schlagen, sonst hat man schlicht kein Argument, sich hinterher wegen der Umstände zu beklagen. Gleiches gilt für mich auch bei Kraut-und-Rüben-Belegwirtschaft. Zumindest für die Zukunft muß das abgestellt werden, um nicht immer wieder massig verschwendetes Steuergeld beklagen zu müssen, aber natürlich auch wegen der Fürsorgepflicht als Arbeitgeber. Wenn die Leute irgendwann aus den Stiefeln kippen, hilft das auch niemandem. Macht man z.B. o.g. PMP-Zertifizierung, wird einem sowas regelrecht in Fleisch & Blut eingehämmert. Schadet wirklich nicht, auch wenn es nicht die komplette Lösung darstellt.
Auch erfahrene GemeindevertreterInnen könnten/dürften durchaus einen grundsätzlichen Überblick der Arbeitsbelastung im Bauamt haben, denn jährlich wird der Stellenplan im Haupt-, Finanzausschuss und in der Gemeindevertretung beraten. Die Baumaßnahmen und wesentliche Auftragsvergaben werden ebenfalls beraten. Darüberhinaus erfolgt die Berichterstattung über den Stand der Baumaßnahmen, sowie Personalzu- und -abgänge. Ist alles im Bürgerinfosystem nachvollziehbar. Daraus könnten/dürften Schlüsse gezogen werden. Rechtlich ist natürlich nur der/die BürgermeisterIn verantwortlich, aber einen hauptamtlichen gibt es schon 1,5 Jahre nicht und mindestens weitere 6 Monate………..Da könnte doch über den Sinn eines hauptamtlichen Stellvertreters (Stadtrat) nachgedacht werden, aber das ist ja wohl erledigt.
OK, davon wäre ich auch ausgegangen. Nur wenn die Verwaltung zur linken Hand die Liste mit den Baumaßnahmen und der Auftragsvergaben dafür vorlegt, und zur rechten Hand den Stellenplan, dann würde wohl ein „durchschnittlicher“ Gemeindevertreter (also nicht im Bau-/Projekt-Umfeld ebensowenig wie in der Personalplanung tätig) davon ausgehen, daß die Verwaltung weder den Stellenplan zu erweitern gedenkt (trotz der ganzen Projekte) noch die Projektfülle eindampft (trotz des schmalen Stellenplans), weil die Verwaltung in der Vorbereitung zu dem Gemeinderats-Beratungstermin zu der Erkenntnis gekommen ist: Stellenplan und Arbeitsumfang passen zusammen. Ansonsten hätte man ja zur Auswahl gestellt: Ihr könnte die ganzen Projekte durchgeführt bekommen, dann brauchen wir aber x mehr Mitarbeiter, oder wir können mit dem bestehenden Personal arbeiten, dann müssen wir aber mindestens die Hälfte der Projekt streichen oder schieben. Erfolgt so etwas nicht, wird doch jeder Beteiligte davon ausgehen: Die wissen, was sie tun (dafür werden sie ja auch bezahlt).
Treffer, Herr Schneider!
@Peter Borchert: Komme gerade aus meinem Lieblings-Rathaus.
Herr Schneider, Frau Honerlah, natürlich ist meine Betrachtung zu idealistisch und damit unrealistisch. Aber ich war bei der Textformulierung von Überlegungen getragen, dass bei manchen (technischen) Themen man sich außerordentlich tief akribisch mit Detailanalysen, deren Bewertungen und dem Beschlussvorschlag man eher dem eingeschalteten Ing.-Büro und den Fachleuten aus der Verwaltung folgen sollte, befasst. Bei anderen Themen hingegen ist diese Vertiefung weniger gegeben. Allerdings hatte die Verwaltung keine Initiative zur Beratung ergriffen.
Aus der ja kürzlich beschlossenen Detailanalyse (Finanzen 2011 abgesegnet, Ausnahme Olzeborch-Schule) wird man (GR und Verwaltung) ja sicherlich „Lessons Learned“ ableiten, und dies zusammen mit dem Prüfungsamt dann in neue Richtlinien umsetzen. Auch die nun gescholtenen Mitarbeiter werden sicherlich künftig frühzeitig die Fahne heben, wenn sie merken, daß ihr Projektvolumen zu groß wird. Für den GR und Bgm./Bauamtsleiter muß dann aber auch gelten, diese Richtlinien zu respektieren (also nicht: „Een geiht noch…“). Wenn man abgeleitet hat, daß 1 Mitarbeiter max. 5 Projekte solide betreuen kann, dann müssen neue Projekte auf die Warteschleife, bis 1 Slot wieder frei ist, auch wenn man dann unangenehmerweise den Wähler vertrösten muß. Oder die Rechnung für Zusatzpersonal oder externe Projektleiter präsentieren (und am besten abstimmen lassen: 20 € Grundsteuer extra für jeden oder 1 Jahr länger warten?!?)
Herr Schneider, Sie haben etwas Entscheidendes vergessen. Es handelt sich um eine Schule im Betrieb. Wenn der Schulbetrieb verhindert wird und sie auf Einhaltung von Vorschriften pochen, kommen sie auf die öffentliche „Folterbank“. Sie werden von der Schule, den Eltern und den Medien als „Erzbürokrat“ , verschrien, der die Zukunft der Kinder gefährdet. So sieht die Realität aus.
Also war der Schulbau zwingend und auch zu genau der Zeit durchzuführen? Ich würde erwarten, daß man dann entweder den Bau verschiebt, bis man Kapazität dafür hat (und somit die Schule zumindest ungestört bleibt) oder eben andere Projekte schiebt oder interne oder externe Kräfte dafür einsetzt.
Warum man dann dennoch eine Beauftragung nicht zumindest per Fax oder EMail durchführt und bei Zahlungen nicht zumindest auf die Vermerkung eines internen Bestellvermerks (der dann auch schon auf Fax oder Mail angebracht war) besteht, bevor man sie auszahlt, verstehe ich aber selbst unter bedrückendster Not nicht, da dies kaum mehr Aufwand bedeutet als der Zuruf. Und dann heute zumindest das Fax/Mail noch mit dem Mitarbeiter besprochen werden könnte, der das zumindest halbwegs rechtfertigen könnte. Die Zurufe kann heute vermutlich selbst der Mitarbeiter nicht mehr der auslösenden Situation zuordnen, auch wenn er wollte.
Ich will den Mitarbeitern ja gar nicht absprechen, das beste für H-U gewollt zu haben und geglaubt zu haben, durch Bearbeitung aller Dinge zugleich (statt mal nein zu sagen) alle irgendwie zufrieden stellen zu können, aber man sieht ja, was wir nun zu diskutieren haben…
Aber ich sehe auch die Kette aus Dienstvorgesetzten bis rauf zum Gemeinderat in der Pflicht, hier eine entsprechende Vorgehensweise hinsichtlich Priorisierung festzulegen, die dann auch jeder gelten lässt. Auch wenns eng wird! Die Mitarbeiter in ein 14-Projekte-gleichzeitig-Hamsterrad zu sperren hat mit Führung jedenfalls nichts zu tun, das nennt man dann wohl eher „radfahren“ 😐
Sehr geehrter Herr Schneider, ich stimme Ihnen insbesondere hinsichtlich der Verantwortung der Vorgesetzten und der Gemeindevertretung zu.
Genau das meinte ich mit der Adressierung der gehabten Probleme in H-U:
„Nach meiner Erfahrung kann ein guter Auftraggeber-Projektleiter nicht mehr als 2-4 mittlere Hochbauprojekte zur gleichen Zeit selbst oder mit einem Miniteam steuern.“ –> und das ist vermutlich auch schon sportlich, wenn es nicht gerade um das Aufstellen einer Litfaßsäule geht 😉
„Während des Umbaus der Olzeborchschule hätten nur zwei Mitarbeiter im Bereich Hochbau 27 weitere gemeindliche Bauprojekte mit einem Gesamtvolumen von rund sechs Millionen Euro betreuen müssen.“ –> Also 14 Projekte/Mitarbeiter. Klar, daß sowas nicht funktionieren kann, und das Projektbudget besagt ja schon, daß da nicht nur Glühbirnen getauscht wurden.
Nur: Die Projekte fallen ja nicht vom Himmel, und wenn mir als Projektleiter jemand mitteilt, ich solle trotz auskömmlicher Auslastung noch weitere Projekte übernehmen, dann würde ich doch dankend ablehnen und nicht diese auch noch annehmen und sehenden Auges ins Verderben laufen.
Sicherlich gibt es Vorgesetzte bei Ämtern wie in Privatfirmen, die dann den Gehorsam „per Order der Mufti“ einfordern und mit einem BASTA alle Einwände vom Tisch wischen. Aber auch in so einer Zwangssituation würde ich als Projektleiter doch keine mündlichen Beauftragungen machen geschweige denn Rechnungen bezahlen, die nicht klar ausweisen, wofür sie gestellt wurden. Gerade in so einer erzwungenen Überlastungssituation gilt doch: Wer schreibt, der bleibt. Und mindestens hierin liegt doch der Dilettantismus.
Aber sollte es in H-U genau so gelaufen sein, sollte die Überprüfung der Vorgänge doch klar dahingehend erweitert werden, wer das am oberen Ende verursacht hat. Als Mitarbeiter würde ich meinen Chef auffordern, mich dienstlich anzuweisen, weitere Projekte durchzuführen und dabei Formulierungen widersprechen, die im Nachhinein suggerieren könnten, ich hätte das freiwillig gemacht (vermutlich hat die Gemeinde sogar einen Personalrat, den man notfalls hinzuziehen kann?!?). Dann muß eben dieser Vorgesetzte später auch der Revision (das ist hier ja dann bald wohl das Prüfungsamt) erklären, was ihn dazu getrieben hat, wider besseren Wissens. Am oberen Ende sitzt dann ja der Gemeinderat. Der müsste freilich ein „Nein, geht nicht mehr“ auch akzeptieren, wenn die Verwaltung dies signalisiert und auch schlüssig darlegen kann. Dann muß man Projekte eben auch mal schieben oder rechtzeitig die Manpower aufstocken, intern oder extern.
Und diese PM-Rahmenwerke (jedenfalls PMP –> PMBOK nennt sich das zugrundeliegende Konzept) stellen recht klare Regeln auf, wo diesbezüglich die No-GO’s liegen. Aber wenn es was öffentlich-rechtliches schon gibt, umso besser. Müsste dann seitens der Gemeinde aber auch verpflichtend sein.
Wichtige Erfolgspotentiale zur künftigen Projektabwicklung, aber auch für das Prüfungsamt 2014 kann man hier ergattern:
PMP – Bewährtes US-Rahmenwerk, hat sich bei der Projektarbeit bei NASA und US-Militär herausgebildet: http://de.wikipedia.org/wiki/Project_Management_Professional
Prince2 – Britisches Gegenstück dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/PRINCE2
IPMA D – weiteres anerkanntes Rahmenwerk mit eingedeutschtem Verband dahinter: http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Gesellschaft_f%C3%BCr_Projektmanagement#Kompetenzbasiertes_Projektmanagement_.28PM3.29
Diese Rahmenwerke bilden Strukturen und Empfehlungen ab, die eher auf die Maximalkomplexität abzielen. Der anwendende Projektschaffende ist aber ausdrücklich aufgerufen, das eigenständig insoweit runterzuschneiden, wie es für den eigenen Anwendungszweck ausreicht (und solange H-U kein eigenes Raumfahrtprogramm eröffnet, werden sich da somit noch Potentiale finden 😉 ). Den gesunden Menschenverstand muß man also weiterhin beisteuern, aber Probleme wie z.B. „zuviel Projekt für zuwenig Personal“ werden adressiert. Man fängt dann nicht mit dem „weißen Blatt Papier“ an, sondern hat grobe Leitplanken, die einem dabei helfen, die Komplexität zu kanalisieren und zu sortieren, bevor sie einen überwältigt.
Lieber Herr Schneider,
die von Ihnen genannten PM-Systeme, die mir tlw. tief bekannt sind, lösen nicht das Problem, welches hier offenbar der Hintergrund ist (z.B. Personalengpass). Man sieht es letztlich allerorten im Lande: Wenn öffentliche Verwaltungen Bauprojekte initiieren, steuern, begleiten und abrechnen wollen/dürfen, dann muss das mit dem richtigen Personal (fachlich und Anzahl) erfolgen. Und leider – allerdings kenne ich den aktuellen Fall in HU nicht im Detail, kenne aber viele Vergleichsprojekte übergeordneter Träger (Land/Bund) aus eigener berufl. Erfahrung – wird seit Jahren an dem Fachpersonal dort gespart.
Auch wenn eine Verwaltung als Auftraggeber eine Baumaßnahme sehr schlank hinsichtlich des Eigenpersonalbedarfes abwickeln muss/sollte, so wird man bspw. Planungsleistende mit einbinden, muss der Auftraggeber zwingend über eine Mindestzeitkapazität und eine Mindestfachkompetenz verfügen.
Übrigens gibt es im Bereich des öffentlichen Bauens durchaus einige Leitfäden und Vergabe- bzw. Baudurchführungshandbücher von Land und Bund, die ganz praktische Projektmanagementvorschriften darstellen. Hier muss also nichts groß neu entwickelt oder gar aus den von Ihnen genannten PM-Modellen IPMA oder Prince2 übernommen werden. (Die Schwerpunkte im Bereich des Anlagenbaus, der IT oder Rüstung haben)
Bauprojekte sind immer individuelle prototypartige Projekte mit einem hohen Planungsanteil und über verschiedenste Fachgewerke hinweg. Diese Art der Investitionsprojekte ist komplex und dem muss man sich professionell stellen. Nach meiner Erfahrung kann ein guter Auftraggeber-Projektleiter nicht mehr als 2-4 mittlere Hochbauprojekte zur gleichen Zeit selbst oder mit einem Miniteam steuern.
Insofern: Ich vermute den Beteiligten ist bekannt welchen Nachholbedarf es gibt. Man sollte den Betroffenen und neuen Kräften die Zeit und Möglichkeit der Prozessverbesserung geben. Ganz so laienhaft wie es in manchen Gazetten immer gerne zu Verwaltungen und deren Projekte suggeriert wird, geht es im Regelfall nicht zu.
Sehr geehrter Herr Grawitter,
ich stimme Ihnen inhaltlich voll zu. Endlich ein Kommentar der von Sachlichkeit und Wissen geprägt ist. Vom Bund, Land und Kreis gibt es diverse Regelwerke für die Planung , Ausschreibung, Vergabe, Durchführung und Abrechnung von Baumaßnahmen. Das „Rad“ muss nicht neu erfunden werden. Man muss nur wissen, dass es diese Vorschriften gibt und sie anwenden. Ein Anfänger im ÖD weiß das natürlich nicht, er muss von seinem Vorgesetzten, der Erfahrung haben sollte/muss, entsprechend eingewiesen oder gleich zu entsprechenden Fortbildungen geschickt werden. Wenn der Personalbestand unzureichend ist, müsste eine Übernahme zusätzlicher Aufgaben von der Amtsleitung abgelehnt werden. Das ist allerdings ein sehr theoretischer Ansatz, der nicht das Wohlgefallen des/der Bürgermeister/Gemeindevertretung finden dürfte.
Der Sinn von Vergaberichtlinien z. B. relativiert sich durch die differierenden Schwellenwerte der Kommunen (auch untereinander), Kreise, Land und Bund (EU) für die unterschiedlichen Ausschreibungsarten ( öffentlich, beschränkt, jeweils noch unterteilt mit vorgeschaltetem Wettbewerb und Präklusion , freihändiger Vergabe und Preisumfrage). Mit anderen Worten, was die EU geregelt hat, muss der Bund noch zusätzlich regeln, dann das Land usw. usw. Wir Deutsche sind ja von einer Regelungswut und Bürokratie erfasst.
Das Land SH hatte vor einigen Jahren das Vergaberecht für freiberufliche Leistungen (HOAI, Architekten und Ingenieure) in dem Maße verschärft, dass ab „Schwellenwert Null“ mehrere Büros zu Vergabeverhandlungen aufgefordert werden mussten. Die HOAI ist eine Verordnung, die einen Preiswettbewerb nicht zulässt, ja geradezu den Büros verbietet, unter den Honorarsätzen zu arbeiten. Für junge, neue Büros ein Problem überhaupt Aufträge zu bekommen.
Außerdem „wirft“ die Kammer natürlich ein „Auge“ auf die Büros, die die Honorarordnung unterbieten wollen/müssen. Der Auftrageber( Gemeinde) ist verpflichtet die Honorarordnung einzuhalten. Nach einigen Gesprächen mit Landtagsabgeordneten und dem Ministerium wurde dieser überflüssige Unsinn wieder aufgehoben, hatte aber fleißige Ministerialbeamte beschäftigt.
Der Bund umgeht für seinen Autobahnbau mit der Deges sämtliche hergebrachten Vergaberegeln und erfindet PPP oder auch ÖPP genannt.
Nach dem Ausbau der A7 muss das ÖPP-Unternehmen 30 Jahre Unterhaltung und Instandsetzung übernehmen, auch den Winterdienst. Dafür baut das Unternehmen eine neue Autobahnmeisterei. Die Meisterei an der AS Quickborn (guter Zustand) bleibt bestehen, hat aber ihre A7 nicht mehr, nur noch die Bundes- und Landesstraßen, die z.B. in der OD HU künftig entfällt. Das Land wird wohl manches umorganisieren müssen, nicht nur in der A-Meisterei (Personal und Fahrzeuge abbauen?) In 30 Jahren sind dann 2 Meistereien vorhanden. Bezahlt (doppelt?) wird das alles von der Maut und letzlich vom Steuerzahler.
Niedersachsen hält die ÖPP nicht für wirtschaftlich und liegt im Streit mit dem Bund. Da durch die Deges die niedersächsische Autobahnverwaltung (im Auftrag des Bundes) ausgeschaltet ist, kann Niedersachsen keinen Einfluss mehr nehmen. In diesem Bereich werden Milliarden bewegt, im Gegensatz zu den HU-Maßnahmen……