Ex-Bürgermeister Thorsten Thormählen muss sich erst im kommenden Jahr vor Gericht verantworten. Der Prozess soll am 10. März beginnen, teilte heute ein Gerichtssprecher mit.
Gegen Henstedt-Ulzburgs abgewählten Bürgermeister hatte ein Norderstedter Richter Anfang Juli einen Strafbefehl erlassen: Zehn Monate Gefängnis auf Bewährung sowie 10.000 Euro Geldstrafe wegen Betrugs. Thormählen soll Gelder aus Nebentätigkeiten verheimlicht haben, um diese nicht abführen zu müssen.
Thormählen hatte gegen den Strafbefehl Widerspruch eingelegt, deswegen jetzt ab März die öffentliche Verhandlung vor dem Norderstedter Amtsgericht.
H-UN
7.10.2013