Radfahrer fliegt bei Kentucky Fried Chicken mit 1,21 Promille über Golf-Motorhaube

Gestern verursachte ein Radfahrer unter Alkoholeinfluss einen Verkehrsunfall und verletzte sich dabei leicht. Der 52-Jährige aus Henstedt-Ulzburg befuhr den Geh- und Radweg in der Straße „Am Bahnbogen“ in falscher Richtung. Hierbei übersah er gegen 15.50 Uhr einen 18-Jährigen aus Norderstedt, der gerade mit einem VW Golf von einem Parkplatz eines Schnellrestaurants auf die Straße einfahren wollte. Der Radfahrer fuhr gegen den rechten Kotflügel, flog über die Motorhaube und landete auf dem Geh- und Radweg. Hierbei zog er sich leichte Verletzungen zu. Ein Atemalkoholtest bei der Unfallaufnahme ergab einen Wert von 1,21 Promille. Dem 52-jährigen Radfahrer wurde daraufhin eine Blutprobe entnommen. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.

ots

1. Juli 2014

10 thoughts on "Radfahrer fliegt bei Kentucky Fried Chicken mit 1,21 Promille über Golf-Motorhaube"

  1. siehe ADAC Motorwelt Heft 7 Seite 65:
    „Auch wer den Radweg in falscher Richtung befährt, behält den Vorrang (§8Abs.3).Kommt es dabei aber zum Unfall, haftet der Radfahrer mit.“

  2. Ich meine in der Fahrschule gelernt zu haben, daß, wenn man als Autofahrer einen Fuß-/Radweg kreuzt (also einen nicht unterbrochenen, wie z.B. an so einer Ausfahrt), man generell den Querverkehr dort zu beachten hat. Somit ist doch auch völlig egal, wer oder was dort in welche Richtung mit wieviel Alkohol oder anderem Drogeneinfluß unterwegs ist, es hat Vorfahrt.

    1. Die Promillegrenze gilt nicht nur fürs Autofahren, sondern für die Teilnahme mit Fahrzeugen allgemein. Dazu zählen auch Fahrräder.
      Wer sich betrunken mit einer Grenze von 1,6 Promille erwischen lässt, oder einen Unfall mit 1,1 Promille baut, der hat schlechte Karten.

      1. Ist mir bekannt. Aber mal davon ab, daß man den wahren Unfallhergang nicht kennt, hört es sich doch so an, als hätte der Autofahrer großes Glück, daß der Radfahrer betrunken war, denn sonst wäre er vermutlich Schuld gewesen, weil er nicht aufgepasst hat. Zum Vergleich: wäre der Fahrradfahrer nüchtern und (wenn ich das recht entsinne) unter 13 Jahre alt, hätte der Autofahrer die Alleinschuld bekommen. Bei identischem Verhalten des Autofahrers und des Fahrradfahrers.

  3. Ein Paradebeispiel wie durch die Gestaltung der Schlagzeile sofort die Schuldfrage geklärt wurde. Erschreckend auch das Halbwissen der Polizei im Bezug auf die StvO. (falsche Richtung)

  4. „Der 52-Jährige aus Henstedt-Ulzburg befuhr den Geh- und Radweg in der Straße “Am Bahnbogen” in falscher Richtung.“

    Da gibt es nur auf einer Seite einen Radweg. Und der hat(te) Benutzungspflicht für beide Richtungen. Also kann es keine falsche Richtung gegeben haben.

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