Der Fall Thormählen hat jetzt auch Folgen für seinen Amtsnachfolger. Die Gemeindevertretung hat am Dienstagabend auf FDP-Vorschlag einstimmig eine Kürzung der Bürgermeister-Amtszeit beschlossen. Künftig soll die Direktwahl des Verwaltungschefs alle sechs Jahre stattfinden. Bislang wurde der Bürgermeister für acht Jahre gewählt. Die Kommunalpolitiker ziehen damit die Konsequenzen aus den hohen Kosten der Thormählen-Suspendierung. Der 2010 von den Bürgern direkt gewählte Ellerauer hat auch nach einer möglichen Abwahl am 22. September Anspruch auf einen Großteil seiner Bezüge. Thormählen bekäme jeden Monat 71,5 Prozent seines normalen Gehalts ausgezahlt – bis zum Ende der regulären Wahlperiode im Jahre 2018. Insgesamt würden sich die Ausgaben auf 350.000 Euro summieren, hatte Amtsleiter Jens Richter auf der Einwohnerversammlung vorgerechnet.
Durch die Verkürzung der Amtszeit um zwei auf sechs Jahre wird die Abwahl zukünftiger Bürgermeister-Flops nun deutlich schonender für die Gemeindekasse.
Eine noch weitergehende Reduzierung der Amtsperiode ist nicht möglich. Das Wahlgesetz schreibt eine Mindest-Amtszeit von sechs Jahren vor.
cm
23.8.2013
Hallo Herr Markus Spiering,
in der Tat zu kurz gedacht, weil nicht gelesen.
Danke, da hab ich wohl vor dem letzten Satz abgeschaltet… 😉
Hätte es nicht Sinn gemacht, den Bürgermeister alle 5 Jahre im Rahmen der Kommunalwahl mitwählen zu lassen? Und dabei denke ich gerade nur an die Kosten, die man durch das Zusammenlegen von Wahlen ggf. sparen könnte. Oder ist das zu kurz gedacht?
„Zukünftige Bürgermeister-Flops“, was für eine Wortwahl! 😀 Obwohl Herr Thormählen wohl eine Ausnahme darstellen dürfte, die sich wohl rein statistisch nie wieder ereignen wird.