Nächtliches Hupkonzert stoppte die Fahrt eines 19-Jährigen mit Elektro-Scooter

Der nächtliche Ausflug mit einem Elektro-Scooter endete für einen 19-Jährigen mit einem gegen ihn eingeleiteten Strafverfahren. Die Polizei wurde überhaupt erst auf ihn aufmerksam weil sie zuvor wegen ruhestörenden Lärms auf den Plan gerufen worden war.

In der Nacht vom vergangenen Sonnabend auf Sonntag, gegen zwei Uhr, beschwerte sich ein Anwohner einer verkehrsberuhigten Straße im Ortsteil Rhen über die Nachtruhe störenden Lärm in seiner Nachbarschaft. Unter anderem sollte eine unbekannte Person mit einem Roller sinnlos auf und ab fahren. Die Beamten der Polizei Henstedt-Ulzburg näherten sich dem Einsatzort verdeckt – zu Fuß. Auf einem beim Wohngebiet eingerichteten Spielplatz hielten sich mehrere Personen auf, die sich angesichts der anrückenden Polizei vorsichtshalber freiwillig entfernten.

Plötzlich hörten die Beamten das für die Nachtzeit laute Geräusch eines herannahenden Fahrzeuges. Es wurde mehrfach gehupt. Schließlich fuhr ein Motorrad mit überhöhter Geschwindigkeit an dem Spielplatz vorbei. Es war etwas kleiner als ein Mofa. Später stellte sich heraus, dass es sich bei dem Zweirad um einen so genannten Elektro-Scooter handelte. Sie werden bevorzugt auf Campingplätzen benutzt.

Eine Überprüfung des jungen Fahrers ergab, dass er sich das Klein-Motorrad ausgeliehen hatte. Er stellte die Fahrt mit dem Roller als „Spaß“ dar und gab an, sich über mögliche Konsequenzen keine Gedanken gemacht zu haben. Neben einem Bußgeldverfahren, weil er ohne Helm gefahren war, erwarten ihn nun auch noch ein Fahrverbot und eine entsprechende Fahrerlaubnissperre. Denn die Beamten stellten fest, dass er unter Alkoholeinfluss gefahren war. Ein Test ergab eine Atemalkoholkonzentration von 0,89 Promille.

Außerdem: Nach derzeitigem Ermittlungsstand war das Fahrzeug noch nicht einmal versichert. Deshalb ist ein Strafermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet worden.

Jörg Schlömann

6.8.2012

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