Nachdem bei der Henstedt-Ulzburger Polizei wochenlang Funkstille geherrscht hatte, gibt es jetzt für die Beamten offenbar wieder alle Hände voll zu tun: So meldete ein 73-Jähriger aus Ulzburg-Süd den Diebstahl von 70 Fischen, die er in einem Teich auf seinem Privatgrundstück am Dammstücken gehalten hatte. Die Zierkarpfen mit einem Gewicht zwischen einem und zwölf Kilogramm haben einen Wert von etwa 12.000 Euro.
Der Fischteich mit einem Wasserinhalt von 220.000 Litern, in dem die 70 aus Japan stammenden Kois sich tummelten, muss zwischen Freitag, 22. Juli, und Dienstag, 26. Juli, abgefischt worden sein. Der Geschädigte geht davon aus, dass die Täter eventuell zweimal am Werk waren. Die Fischräuber müssen mindestens mit einem Kleintransporter vorgefahren sein, wobei sie möglicherweise beobachtet wurden. Das Einfangen und Verladen der Kois dürfte einige Zeit gedauert haben.
Darum fragt die Polizei: Wer hat in der fraglichen Zeit Verdächtiges beobachtet? Zeugen werden gebeten, sich unter Telefon 99 130 zu melden.
Weniger unauffällig als die Fischräuber vom Dammstücken verhielten sich in der Nacht zum Dienstag etwa 15 junge Männer an einer Parkbank im Karl-Barmstedt-Wanderweg hinter einem Supermarkt. Anwohner hatten kurz vor 23 Uhr die Polizei alarmiert: Die jungen Leute unterhielten sich übermäßig laut und konsumierten Alkohol. Als eine Streife anrückte, zeigten sich die Männer im Alter von 19 bis 21 Jahren einsichtig. Sie entfernten den angefallenen Abfall und räumten den „Tatort“.
Nur eine Stunde später entdeckten Polizeibeamte dieselben Männer an einer Parkbank im Kreuzungsbereich Lindenstraße/Hamburger Straße. Auch hier beschwerten sich Anwohner über Notruf 110 über Ruhestörung. Da die jungen Leute nicht mehr sofort auf die polizeilichen Weisungen reagierten, setzten die Beamten schließlich einen Platzverweis durch. Gegen die jungen Ruhestörer wurden Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen erstattet. Die Betroffenen werden Geldbußen in Höhe von 50 bis 100 Euro zahlen müssen.
Teuer wird auch die Fahrt eines 41 Jahre alten Henstedters mit seinem Motorroller. Einer Funkstreife war das Fahrzeug auf der Hamburger Straße aufgefallen, weil es kein amtliches Kennzeichen hatte. Da der Fahrer in den Galgenweg abbog, verloren die Beamten ihn zunächst aus den Augen. Bei der anschließenden Fahndung entdeckten sie ihn jedoch erneut: Er hatte den Roller inzwischen abgestellt und kam ihnen zu Fuß entgegen. Seine Überprüfung ergab: Er besitzt keine Fahrerlaubnis. Das Fahrzeug ist nicht versichert, so dass eine Straftat nach dem Pflichtversicherunggesetz vorliegt. Eine freiwillige Atemalkohol-Überprüfung ergab 0,73 Promille. Es wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Jörg Schlömann