Nach Abbau von Umlaufschranke: Junge kracht in Auto – Krankenhaus!

Erst seit ein paar Tagen ohne Umlaufsperre: Der Fußweg am Nordring
Erst seit ein paar Tagen ohne Umlaufsperre: Der Fußweg am Nordring

Unfall mit Ansage am Sonntagvormittag auf dem Nordring. Dort waren drei Jungen im Alter von acht bis neun Jahren ungebremst auf ihren Fahrrädern auf die Straße gerollt. Während zwei Kinder den Ausflug heil überstanden, krachte ein Kind frontal in die Heckscheibe eines parkenden Autos, musste mit Schnittverletzungen ins Krankenhaus gebracht werden.

Laut Anwohnern waren die Kinder auf einem Verbindungsweg, der in den Nordring mündet, um die Wette geradelt. Noch vorige Woche habe eine Umlaufsperre Fahrradfahrer gezwungen, am Ende des Weges stark abzubremsen oder gar abzusteigen. Am Donnerstag oder Freitag sei die Barriere dann von der Gemeinde abgebaut worden, die Kinder sausten so ungehindert auf die Fahrbahn.

Der Unfall hat sich auch schon im Rathaus herumgesprochen. Ja, er habe davon gehört, erklärte Bauamtsleiter Jörn Mohr am Nachmittag auf Nachfrage: Das zeige möglicherweise, dass es nicht immer sinnvoll sei, den einen Belang gegen den anderen auszutauschen.

Dazu muss man wissen: Es gibt einen politischen Grundsatzbeschluss, sogenannte Drängelgitter auf Henstedt-Ulzburgs Fuß- und Radwegen abzubauen, damit Radfahrer, Rollstuhlfahrer und Eltern mit Kinderwagen in ihrer Mobilität nicht eingeschränkt werden. Deshalb verschwinden derzeit überall in der Großgemeinde solche Durchfahr-Hindernisse.

Der Unfall am Nordring zeigt gleichwohl überdeutlich: Die Barrieren erfüllen eine wichtige Sicherheitsfunktion. Mit Umlaufschranke wäre der Unfall nicht passiert. Das sagt jedenfalls der Halter des Wagens, in den der Junge krachte und der die HU-Nachrichten auf den Unfall aufmerksam machte.

Henstedt-Ulzburgs Polizeichef Jens Rossow, der heute Nachmittag den Unfallort persönlich in Augenschein genommen hat, äußert sich da vorsichtiger: Er sagt, dass der Unfall auch mit Drängelgitter hätte passieren können, einfach weil der Junge unachtsam gewesen sei.

Christian Meeder

3.9.2013

 

5 thoughts on "Nach Abbau von Umlaufschranke: Junge kracht in Auto – Krankenhaus!"

  1. Der Unfall wäre auch mit Barriere passiert – nur mit schlimmeren Folgen. Wenn das Kind schon ein Auto übersehen hat, daß ja viel auffälliger ist als so eine Barriere, hätte es diese mit Sicherheit auch übersehen.

  2. Das war tatsächlich mit Ansage – unsere Kinder hatten im Kindergarten Verkehrssicherheitstag und die dafür zuständige Organisatorin erzählte uns, dass sie GENAU diese Befürchtung hatte – werden die Gitter abgebaut, bremst nichts und niemand die spielenden Kinder… Sie hatte ein fahrendes Auto als Gegner prophezeit, das wäre womöglich noch viel schlimmer ausgegangen. Ihr Beispiel war exakt die Unfallstelle. Macht die „Umlaufsperren“ breiter, aber entfernt sie nicht. Kinder KÖNNEN sich einfach noch nicht immer die schlimmen Folgen ihres Handelns ausmalen und sind dafür manchmal eben unaufmerksam. Dafür sind es Kinder. WIR Erwachsenen haben die verdammte PFLICHT für ihre Sicherheit zu sorgen. Auch wenn das gegen die Bequemlichkeit von Liegeradfahrern geht. PS es gibt genug Stellen in H-U, wo man noch nicht einmal mit nem normalen Kinderwagen den Gehweg benutzen kann und genug Leute, die ihre Haustiere extra auf die Kinderspielplätze zum Gassigehen schicken. Aber wir sind ja auf dem Papier eine kinderfreundliche Gemeinde, das scheint ja auszureichen…

  3. Der einstimmige Grundsatzbeschluss wurde im Umwelt- und Planungsausschuss im März 2013 gefasst und besagt, „dass die Drängelgitter /Umlaufsperren dort abgebaut bzw. baulich verändert werden,
    – wo benutzungspflichtige Radwege vorhanden sind, diese aber nicht barrierefrei genutzt werden können;
    – wo Rollstuhlfahrer, Nutzer mit Zwillingskinderwagen oder Liegefahrrädern die Wege auf Grund der Umlaufsperren nicht nutzen können;
    – wo keine hinreichenden Aufstellflächen für Radfahrer vorhanden sind und sich die Umlaufsperren als sicherheitsgefährdend erweisen, wie z.B. an der Maurepasstraße.

    Bei der Umsetzung des Beschlusses ist die Stellungnahme der Behindertenbeauftragten vom 07.03.2013 zu berücksichtigen“, die besagt, dass der lichte Raum zwischen den Barriere mindestens 1,3 Meter betragen muss, weil man sonst den Weg nicht mit Rollstuhl oä passieren kann.
    Hier wurde die Barriere offensichtlich gänzlich entfernt; anhand der vier Gehwegplatten ist erkennbar, dass die Breite des Weges nun ca. 2 Meter beträgt.

    1. Trotzdem hat Herr Rossow wohl nicht unrecht, wenn er sagt, daß der Junge unachtsam war und es wohl so oder so geschafft hätte, sich zu verletzen. „Übermut tut selten gut“, habe ich als Kind in solchen Fällen zu hören bekommen (nachdem der erste Schock vorbei und die Wunden fachmännisch behandelt waren).

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