Leserbrief: Der „Fall Thormählen“ und die Doppelmoral in der Gemeindepolitik

Ramona Bücker, CDU-Kommunalwahl-Kandidatin 2013
Ramona Bücker, CDU-Kommunalwahl-Kandidatin 2013

Am 14. August nahm ich an der Einwohnerversammlung im Bürgerhaus teil.

Zum Bürgerentscheid „Stadt oder Gemeinde“ legten alle Fraktionen ihre Standpunkte dar: Einige sind gegen, andere für die Stadtwerdung. Der einheitliche Tenor aller Fraktionen lautet aber: Wenn der Bürger für eine Stadtwerdung stimmt, werden alle selbstverständlich daran arbeiten, dies bestmöglich umzusetzen. Das ist Demokratie, wie ich sie mir vorstelle!

Was ist aber im „Fall Thormählen“?

Bereits im Mai war ich als Zuschauerin der entscheidenden Gemeindevertretersitzung schockiert und fassungslos darüber, dass alle Gemeindevertreter, einzeln und namentlich befragt, das vernichtende Urteil „schuldig“ aussprachen. Zu diesem Zeitpunkt lag kein Urteil zu den Ermittlungen vor. Aber alle Gemeindevertreter sprachen ihr Misstrauen aus und beantragten das Abwahlverfahren, das sie mit diesem Misstrauen begründeten.

Formell mag das alles seine Richtigkeit haben. Aber was ist moralisch? Was bewegt Menschen dazu, einem anderen das Vertrauen dermaßen zu entziehen, obwohl keine Schuld bewiesen ist?

Am letzten Mittwoch erklärten alle Fraktionen erneut einvernehmlich, dass sie mit Herrn Thormählen nicht mehr zusammenarbeiten wollen, ja sogar im Falle einer Nicht-Abwahl!

Und an dieser Stelle frage ich: Wo bleibt hier die Demokratie? Warum wird sie hier mit Füßen getreten? Die Bürger, die in dem Fall der Nicht-Abwahl mehrheitlich entscheiden, dass sie Herrn Thormählen weiter vertrauen und ihn als Bürgermeister weiter im Amt haben möchten, werden einfach ignoriert? Genau die Bürger, die erst im Mai ihre Vertreter vertrauensvoll in die Gemeindeführung gewählt haben? Im Fall Thormählen ist es also egal, was der Bürger will und am 22. September entscheidet? Die Gemeindevertreter entscheiden dennoch GEGEN den Bürgerwillen und heben die Suspendierung auch im Fall der Nicht-Abwahl nicht auf!

In dem einen Fall (Stadtwerdung) so – in dem anderen (Thormählen) so?

Dieses Vorgehen finde ich persönlich absolut missachtend und respektlos gegenüber den Bürgern Henstedt-Ulzburgs. Auch hier darf nicht gegen den Bürgerwillen gehandelt werden!

Sollten die Bürger am 22. September FÜR Thormählen stimmen, verlange ich von dieser von mir gewählten Gemeindevertretung, dass sie diesen Willen ernst nimmt. Damit würde dann auch verantwortungsvoll mit den Geldern unserer Gemeinde umgegangen. Durch ein Fortbestehen der Suspendierung entstehen ja erst die Kosten, die viele als „untragbar“ bezeichnen. Herr Thormählen würde weiter bezahlt, ein neuer Bürgermeister wird auch seine Bezüge bekommen.

Dass sich Herr Thormählen selbst eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dieser Gemeindevertretung, die ihn im Mai öffentlich vorverurteilte, die sich zudem öffentlich bekennt, im September bewusst gegen den Bürgerwillen zu handeln, sollte dieser nicht in deren Sinne sein, nicht mehr vorstellen kann, kann ich bestens nachvollziehen.

Darum erwarte ich im Falle einer Nicht-Abwahl durch die Bürger Henstedt-Ulzburgs von der Gemeindevertretung:

  • die sofortige und uneingeschränkte Anerkennung und Umsetzung des Bürgerwillens
  • die sofortige Aufhebung der Suspendierung Herrn Thormählens
  • eine öffentliche und eine persönliche Entschuldigung bei Herrn Thormählen und seiner Familie, bzw. Rücktritt der Gemeindevertreter, die dazu nicht imstande sind
  • eine Entschuldigung bei den Bürgerinnen und Bürgern Henstedt-Ulzburgs für die am letzten Mittwoch ausgesprochene geplante Missachtung des Bürgerwillens im Falle einer Nicht-Abwahl

Erst dann kann ich mich als Bürgerin hier wieder respektiert und wohl fühlen. Und ich bin überzeugt, auch Herr Thormählen wird unter diesen Bedingungen gern wieder unser Bürgermeister sein wollen.

Ich entschuldige mich bei ihm für die Unmoral der von mir gewählten Gemeindevertretung.

Ramona Bücker

23.8.2013

 

52 thoughts on "Leserbrief: Der „Fall Thormählen“ und die Doppelmoral in der Gemeindepolitik"

  1. Ich verstehe die Welt nicht mehr. Selbst wenn Herr Thormählen selbst sagt: „…wählen Sie mich ab, liebe Bürger…“ heißt es hier z.T. immer noch „…Pro Thormählen…“.
    Ich dachte Sie wollen dem Mann was Gutes, Frau Baron-Schulz? Herr Thormählen fühlt sich nach eigenen Angaben doch selbst nicht mehr wohl und emphiehlt allen Bürgern ihn abzuwählen!

    1. Sagt der Herr Thormählen ja nicht.

      aus dem Informationsschreiben der Gemeinde:
      „Trotzdem haben Sie, sehr geehrte Henstedt-Ulburger/innen keine andere Wahl, als für meine Abwahl zu stimmen, so gerne ich auch ihr Bürgermeister bin und bleiben würde.“

      Ich finde, das sagt ganz deutlich etwas anderes.

      Wenn unsere Gemeindevertreter sich einem Votum der Bürger pro Thormählen nicht beugen wollen oder können, dann müssen sie zurücktreten und den Weg für eine Rückkehr des Bürgermeisters an seinen Arbeitsplatz freimachen.

      1. Weiterlesen Herr Wiechert! Es heißt später dann noch:

        „[…]Unter diesen Umständen ist auch für mich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Gemeindevertretung nun nicht mehr möglich.[…]“

        Und wie sollte das Ihrer Meinung nach aussehen? Alle, bzw. ein großer Teil der (ehrenamtlichen, denn darauf berufen sie sich ja immer wieder) Gemeindevertreter treten zurück und Herr Thormählen schaukelt das Schiff dann ganz alleine, oder wie?

        1. Wenn sowieso schon (mehr oder weniger) fest steht, daß bei einer Nicht-Abwahl weder die Gemeindevertretung mit Herrn Thormählen noch umgekehrt zusammen arbeiten würden und als logische Konsequenz trotzdem ein neuer Bürgermeister gewählt werden würde (so wird es ja momentan dargestellt), dann ist die ganze Abwahl doch eigentlich nur noch eine persönliche Botschaft der Bürger an Herrn Thormählen. Vermutlich ist das auch der Grund, warum Herr Thormählen die Abwahl nicht ohne Abwahlverfahren einfach annimmt.

          1. Sehr geehrter Herr Kirmse,

            am 22. September kommt es zu einer Abstimmung/Wahl über die Abwahl von Herrn Thormählen.

            Diese ist natürlich rechtlich bindend. Sollte es keine Mehrheit für die Abwahl von Herrn Thormählen geben, bliebe dieser Bürgermeister.

            Die FDP würde auch in einem solchen Fall, aufgrund der schwerwiegenden Vorwürfe gegen Herrn Thormählen die im Betrug zu Lasten seines Arbeitgebers, der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, gipfeln, dafür stimmen die Suspendierung weiter aufrecht zu erhalten. Ich kann nicht für die anderen Fraktionen sprechen, aber nach meiner Kenntnis sehen das alle Fraktionen genauso. Einen Schiedsrichter, dem vorgeworfen wird Spiele verschoben zu haben, würden Sie auch nicht weiter pfeifen lassen, bevor sein Verfahren zum Abschluss gekommen ist. Die Spiele würden mit einem anderen Schiedsrichter stattfinden.

            Die Bürger haben Herr Thormählen in das Amt gewählt, nur die Bürger können ihn wieder abwählen. Wird er nicht abgewählt, kann kein neuer Bürgermeister gewählt werden und die Gemeinde müsste noch auf Jahre hinaus ehrenamtlich geführt werden.
            Das wäre denkbar schlecht für unsere Gemeinde und deshalb bittet die FDP die Henstedt-Ulzburger Bürger, dem einstimmigen Appell der Gemeindevertreter zuzustimmen und im Interesse der Gemeinde, Herrn Thormählen am 22. September abzuwählen.

            Das würde auch Herrn Thormählen die Möglichkeit geben, sich beruflich neu zu orientieren.

            Klaus-Peter Eberhard
            FDP Fraktionsvorsitzender Henstedt-Ulzburg

            1. Hallo Herr Eberhardt,
              Ihre Ausführungen sind gut nachvollziehbar. Was sich mir nur einfach nicht erschließt, ist einzig, warum bei all den bisherigen Empfehlungen zur Abwahl, selbst von Herrn Thormählen selbst, es dieses Abwahlverfahren durch die Bürger überhaupt gibt! Da geht es ja auch nicht mehr wirklich um Geld, wenn Herr Thormählen 1-2 Monate vor der Abwahl gesagt hätte, er nimmt die Abwahl ohne Abstimmung der Bürger an (was er, nach meinem Kenntnisstand, hätte tun können). Mir fehlt da eine logische Erklärung für.

            2. Sehr geehrter Herr Eberhard,

              Sie (und damit auch die von Ihnen repräsentierte Partei) bittet die Bürger Henstedt-Ulzburgs Ihrem Appell zu folgen? Bitte berichtigen Sie mich wenn ich falsch liege, aber ist es nicht Aufgabe eines Gemeindevertreters sich in seiner Position für die Meinung seiner Bürger „stark zu machen“ und sich für deren Wünsche, Forderungen etc. einzusetzen. Wie können Sie meinen, dass Sie in der Position sind sich im Falle einer Nicht-Abwahl über den Willen der Bürger Henstedt-Ulzburgs hinwegzusetzen? Das ist auf jeden Fall nicht das Bild einer Demokratie wie ich es kenne und unterstütze. Und wenn die gesamte Gemeindevertretung Ihrer Ansicht ist, und folglich der Meinung ist sich auf diese Art über den Bürgerwillen hinwegzusetzen, dann finde ich dass es nicht Herr Thormählen ist, der untragbar ist für die Gemeinde sondern vielmehr die Politiker der Gemeindevertretung, denen es Anscheinend ja doch mehr um Machterhalt als um das Wohl der Gemeinde geht.

              Ich hoffe Sie denken über meinen Kommentar nach und hinterfragen sich selbst worum es Ihnen hier wirklich geht.

              Mit freundlichem Gruß
              Jan Stehr

              1. Sehr geehrter Herr Stehr,

                sie haben völlig recht, natürlich ist es Aufgabe der Gemeindevertreter sich für das Wohl der Gemeinde Henstedt-Ulzburgs und seiner Bürger einzusetzen.
                Es ist auch nicht die Absicht der Henstedt-Ulzburger Gemeindevertreter sich über den Bürgerwillen hinwegzusetzen. Wenn Herr Thormählen nicht abgewählt wird, bleibt er Bürgermeister.
                Wenn Sie eine Nichtabwahl nun so interpretieren, dass die Bürger wünschen, Herr Thormählen solle unverzüglich an seinen Arbeitsplatz zurückkehren, ergibt sich ein Problem.

                Das Amtsgericht Norderstedt hat einen Strafbefehl(Haftstrafe von 10 Monaten zur Bewährung, sowie eine Geldstrafe über € 10.000,-) gegen Herrn Thormählen erlassen, ist also der Überzeugung Herr Thormählen habe sich des Betruges schuldig gemacht und das nach Sichtung aller Unterlagen, auch denen der Verteidigung des Herrn Thormählen. (Hiergegen hat Herr Thormählen Einspruch eingelegt.)

                Wir als Gemeindevertreter nehmen das sehr ernst und eins ist sicher: Dem Norderstedter Amtsgericht geht es weder um Machterhalt, noch möchte es Bürgermeister von Henstedt-Ulzburg werden.
                Als Gemeindevertreter haben wir auch eine Fürsorgepflicht für die Bürger der Gemeinde. Einen Bürgermeister, gegen den so schwerwiegende Anschuldigungen erhoben werden, können wir nicht wieder an die Spitze der Gemeinde stellen. Und auch Herr Thormählen muss geschützt werden.
                Herr Thormählen hat hier in seiner Zeit als Bürgermeister einen guten Job gemacht, viele Sympathien gewonnen und die Zusammenarbeit war positiv, produktiv und vertrauensvoll.
                Die Situation in der wir jetzt stecken bedaure ich sehr, aber wir Gemeindevertreter haben die gegen Herrn Thormählen bestehenden, schwerwiegenden Vorwürfe nicht zu verantworten.

                Um Herrn Thormählen zu schützen, dürfen wir nicht alles, was wir als Mitglieder des Hauptausschusses inzwischen wissen, zu diesem Zeitpunkt öffentlich machen. Seien Sie versichert, dass wir uns alle unsere Entscheidungen in diesem Fall nicht leicht gemacht haben. Wir haben auch nicht vorschnell das Abwahlverfahren eingeleitet, sondern abgewartet bis die Anklage erhoben worden ist.
                Manchmal müssen harte und unschöne Entscheidungen getroffen werden, aber ich würde Sie bitten, den Gemeindevertretern zu vertrauen, dass diese bestrebt sind, zum Wohle der Gemeinde zu handeln. Ich denke, dieses Vertrauen können Sie haben, da die Entscheidungen, einstimmig, über alle Parteigrenzen hinweg, getroffen worden sind.

                Mit freundlichen Grüßen
                Klaus-Peter Eberhard
                Fraktionsvorsitzender FDP Henstedt-Ulzburg

  2. Richtig !!! 22.09.2013 Pro Thormählen !
    Und ein dickes Lob an dieser Stelle für Frau v.Bressensdorf.

  3. Frau Baron-Schulz,

    nun war der Beitrag des „besagten Herren“keine Meinung im eigentlichen Sinn ,sondern eine Tatsachenschilderung aller relevanten Faktoren mit den nötigen Folgen,je nach Bürgerentscheidung am 22.09.2013.
    Und Tatsachen kann man nicht diskutieren,sondern nur erklären.
    Daran sollte doch jederman gelegen sein.

  4. Liebe Frau Baron-Schulz,
    die Veröffentlichung von Herrn Eberhard gibt keine Meinung wieder, sondern klärt über die Fakten auf. Eine dieser Fakten ist: Natürlich haben die Gemeindevertreter vor der Suspendierung anwaltlichen Rat eingeholt. Sie werfen aber den Gemeindevertretern das Gegenteil vor, weil Sie in Unkenntnis der Sachlage Beiträge verfassen. Das ist nicht besonders klug, um es mal freundlich zu formulieren, aber natürlich können Sie hier schreiben was sie wollen. Herrn Eberhard stört es sicher nicht, der ist liberal. 😉

  5. @Andreas Schütt

    Ich kommentiere Beiträge wann und wie ich es will…nicht wie Sie es sich wünschen.

    Die Meinung des Herrn in der o.a. Veröffentlichung interessiert mich nicht.

  6. Liebe Frau Baron-Schulz,
    vor der Suspendierung wurde anwaltlicher Rat eingeholt, darauf bezieht sich auch Herr Kubath. Könnten Sie nicht einfach alle Beiträge lesen bevor sie hier kommentieren? Das wäre schön.

  7. Hallo Herr Kubath,

    was den nun….fachkundigen Rat eingeholt oder doch nur ihre Erwartung?
    Sie wissen also nur, dass Sie es nicht sicher wissen…

    wissen aber, dass ich aus meiner Befindlichkeit suggeriere?!

    Das war keine Wohltätigkeitsveranstaltung und auch kein Wunschkonzert
    der Gemeindevertretung sondern eine ernstzunehmende Einwohnerversammlung.
    Hier geht es um das Wohl der Gemeinde, aber auch um das Wohl eines Einzelnen.

    Ich habe lediglich eine Stimmung aufgezeichnet, wie viele Andere den Abend auch.
    erlebt haben und das war sehr ernst gemeint.

  8. Liebe Fraz Baron-Schulz, Sie suggerieren aus Ihrer Befindlichkeit, dass die Bürger das Vertrauen haben. Dies wird aber erst durch die Entscheidung am 22. September festgestellt und alles andere ist Spekulation.

    Die Gemeindevertreter haben nicht eigenmächtig gehandelt, sondern sind dem Rat fachkundiger Stellen gefolgt. Dies ist zumindestens meine Erwartung, dass rechlicher Rat eingeholt wird und nicht eigene Gesetze geschaffen werden- wie es leider aktuell im Vertretungsfall bereits mehrfach geschehen ist. Eine Aufklärung der durch den Hauptausschuss gestellten Fragen hat auch nicht stattgefunden, so dass allein schon durch diese Mißachtung eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht möglich ist- selbst wenn die Mehrheit der Bürger dem Abwahlantrag nicht zustimmen sollte.

  9. Wer bei Einwohnerversammlung dabei war,
    hat die Stimmung pro Thormählen doch erlebt.
    Das Vertrauen der Gemeindevertretung zu Herrn Thormählen
    ist nicht mehr da, das der Bürger zu ihm aber offensichtlich sehr wohl !!!

    Die gewählten Vertreter haben sich der Entscheidung der Bürger zu beugen…..
    zumal der ursprüngliche Vorwurf, aus dem die Suspendierung resultierte, vom Tisch ist.

    Richtig Frau Bücker…. eine Entschuldigung ist fällig, und zwar bei der Familie Thormählen!

  10. Das ist der beste Leserbrief seit bestehen dieser Onlineplattform liebe Frau Bücker !!
    Dafür würden Sie glatt bei der nächsten Wahl meine Stimme bekommen 😉

    Lassen Sie sich bloß nicht von solchen Leuten wie Hr. Kroemer von Ihrer Meinung und Handlungsweise abbringen (der ist bestimmt im richtigen Leben Knölchenschreiber) 🙂

    Wie bereits von mir in drei anderen „Thormählen-Berichten“ als Kommentar erwähnt, sehe ich das genau so. Da kann die FDP und die WHU (oder auch der Rest) noch so viel vorverurteilen ……, der Richter entscheidet.

    1. …nein, Justin, Industriekaufmann lt. Google.
      Brrrr… was gibt’s für unangenhme Zeitgenossen in unserer Gemeinde…

  11. Sehr geehrte Herren Kroemer und Kirmse,

    wenn Sie sich duellieren möchten, stehe ich gerne als Sekundant zur Verfügung.
    Wie wäre es mit dem Bürgerpark an einem nebligen Morgen?

    1. … und falls die Wahl auf Hieb- und Stichwaffen fällt: die Scherenschleifer sind heute auch wieder in Ulzburg unterwegs 😉

    2. Ich bin doch kein Primat, der wegen einer Meinungsverschiedenheit dem Anderen die Rübe vom Hals haut?! Außerdem wurde der Bürgerpark doch wegen angeblicher Verkotung gesperrt…

      1. Ja genau, passiert denn da nun endlich mal was? Das war ja in der letzten Umweltausschuss-Sitzung hinten runtergefallen (naja, es ist dem Thema eben so zueigen 😉 ). Hoffentlich wird hier nun bald mal eine akzeptable Lösung erarbeitet.

        1. Die Gemeinde engagiert einen Bodybuilder (da findet sich evtl sogar ein ehrenamtlicher), der das Gesicht der Halter, die die Haufen nicht entfernen, in dieselbigen drückt. Glaube die Idee hatten wir noch nicht, moralisch bedenklich, aber könnte effektiv sein.

          1. Und was macht man mit Menschen, die ihren Kot am Rande eines Parkplatzes absetzen? Beschmutzte Tempo-Taschentücher wurden auch neben dem Haufen liegen gelassen.

          2. Nun ja, ich glaube, mal gelesen zu haben, dass man genau SO einem Welpen verdeutlicht: Einfach auf den Teppich machen kommt gar nicht gut. Wenn es der Hund dann endlich gelernt hat, könnte es ja wirklich wirksam sein, damit es der Hundehalter dann auch noch kapiert: Der öffentliche Raum ist der Öffentlichkeit genauso lieb und teuer wie Euch euer Teppich… 🙂

    3. Joachim, ich würde als Waffen Hundekot vorschlagen, Man muss doch heutzutage in allen Bereichen das Thema Nachhaltigkeit berücksichtigen. So könnte man doch auch
      in unserer Gemeinde diesem brisanten Produkt noch zu einer sinnvollen Weiterverwendung verhelfen. Der Vorteil ist, keiner kommt ernsthaft zu Schaden. Zur Versöhnung gibt es dann ein gemeinsames Duschen
      und Baden im Freibad Beckersberg. Natürlich nur mit eiskaltem Wasser, zwecks Abkühlung der beiden Kontrahenten.

  12. Herr Kirmse,

    was soll diese Haarspalterei?

    Der Interpretation Ihrerseits bedarf es nicht.Dieser Satz wird schon richtig verstanden.
    Ihre Unterstellungen,was mir so in den Kram paßt ,bin ich doch schon gewohnt,sie werden
    dadurch nicht richtiger.Sie haben halt zu allem und gar nichts immer als Vielschreiber
    einen Kommentar,reich an Worten -arm an Argumenten.Also ,was soll`s,nur weiter so-
    ist manchmal auch recht unterhaltsam.

  13. Antwort an Frau Ramona Bücker

    1.0 Die Arbeit der Gemeindevertretung ist keine moralische Veranstaltung-wenn Sie das meinen,als Hauptargument für Demokratie,dann sollten Sie eher in die Kirche gehen oder
    Esoterikerin werden.
    2.0 Im Falle Thormählen wurde nach Recht und Gesetz gehandelt,von der demokratisch gewählten Gemeindevertretung!
    3.0 Hier wurde weder respektlos noch den Bürgerwillen mißachtend gehandelt-eher genau das
    Gegenteil ist der Fall-wohlbegründet,einstimmig zum Wohle der Gemeinde.
    Dies stand und muß immer im Vordergrund stehen-und nicht das alleinige Wohl des angeklagten
    Bürgermeisters.Dessen Wohlergehen regelt schon das Beamtenrecht,übrigens sehr großzügig!
    Nochmals muß auf die schriftliche Begründung für die Suspendierung des Bürgermeisters
    verwiesen werden!Diese liegt seit langem vor und ist offensichtlich von Ihnen negiert worden,
    haben Sie diese überhaupt gelesen?

    4.0 Es geht hier auch nicht darum ob, Herr Thormählen unschuldig oder schuldig ist-das entscheidet das Gericht,nicht Sie-
    5.0 Seit wann sprechen die Gemeindevertreter schuldig?Vielleicht im Fernsehen-möglich
    daß Sie der falschen Veranstaltung beiwohnten.
    5.0 Es ist eine weitverbreitete Unart andere Betroffene zu interpretieren-jeder kann für sich allein sprechen oder sein Anwalt–fragen Sie ihn doch,warum er nicht mehr antreten will—
    Ihr „er würde ,könnte wenn dies oder jenes wäre“ist belangloses Gefasel.
    6.0 Es ist eine Anmaßung sondergleichen,hier den anbiedernden Moralapostel gespickt
    mit Vorurteilen,bewußten Unwahrheiten und an den Haaren herbeigezogenen Behauptungen
    heraus zu kehren und sich sogar im Namen der Gemeindevertretung entschuldigen zu wollen,
    für etwas,was nichts weiter ist als eine völlig diffuse und überflüssige oberlehrerhafte
    Belehrung was Demokratie und Moral sein sollen und was nicht.
    Demokratie ist zu allererst das Ringen um die beste Lösung durch Debatten,Überzeugung
    und Abstimmung in den dafür eingerichteten Parlamenten der gewählten Volksvertreter.
    Im übrigen hat Sie niemand um eine Entschuldigung gebeten.

    Hans-Jörg Kroemer

    1. Hallo Herr Kroemer,
      zum Einen entschuldigt Sie sich nicht im Namen der Gemeindevertretung, vielleicht sollten Sie erst einmal lesen, was Sie so bitterböse kommentieren, zum Andern ist der letzte Satz von Ihnen doch totaler Müll! Dann könnte man genauso gut schreiben: Sie (Herr Kroemer) hat auch niemand um Ihre Meinung gebeten!

      1. Im übrigen wird doch wohl jeder Mitarbeiter der Gemeinde eine eigene Meinung haben und vertreten dürfen! Immerhin ist es genau das, was viele immer einfordern: keine Assimilation durch die eigene Parteizugehörigkeit sondern auch mal geradeaus das eigene Gedankengut vertreten, über Parteigrenzen hinweg.

        1. Herr Kirmse,
          Meinung und Entschuldigung sind zwei völlig verschiedene Dinge.

          …..entschuldige mich bei ihm(Herrn Thormählen)für die UNMORAL der von mir
          (Frage:und vom wem noch?) gewählten Gemeindevertretung.
          Geht ´s noch klarer?
          Doller geht dieser Satz weiß Gott nicht!

          1. Selbstverständlich geht der doller: „…entschuldige ich mich IM NAMEN der Gemeindevertretung“! Das steht da aber nicht, da steht das, was Sie soeben zitiert haben. Was Sie daraus machen ist pure Interpretation. Frau Bücker mag CDU-Mitglied sein und auch zur Gemeindevertretung gehören, trotzdem kann Sie eine EIGENE Meinung haben und sich für etwas persönlich entschuldigen; das heißt noch lange nicht, daß Sie das „im Namen der Gemeindevertretung“ tut, nur weil Ihnen das so gerade besser in den Kram paßt.

  14. Wobei eine Demokratie, bei der sich der Wähler nicht bei Volksbefragungen (so wie in der Schweiz) in Themen prinzipiell reindenken und dann bei der Abstimmung positionieren muss, und sich statt dessen eben durch Abgeordnete/Gemeindevertreter vertreten lässt, nun mal vorsieht: Bei der Wahl hat der Wähler das Wort, und danach potentiell der gewählte Vertreter, der aber nicht mehr vor jedem Votum rückfragen muss, was seine „Auftraggeber“ denn so möchten. Denn der Wähler ist ja im engeren Sinne kein Auftraggeber, sondern jemand, der sich einen Vormund erwählt hat, zumindest faktisch. Und ist der erst mal am Drücker, verwechselt er/sie zu recht sein eigenes Gewissen mit dem Wählerwillen.

    Aber wir sind ja dem Nachkriegsstadium, wo große Teile der Bevölkerung noch alten totalitären Indoktrinationen unterworfen waren, längst entrückt. Auch heute hängen manche einfachen Parolen an oder halten jede Regulierung sofort für Freiheitsberaubung (zumindest wenn es um die eigene Bewegungsfreiheit geht) und würden wohl nicht bei jedem Thema, wozu sie abstimmen können, in der gebotenen Tiefe in die Materie einsteigen, sondern oft nach oberflächlichen Kriterien abstimmen.

    Nur ist das bei dem Vertreterprinzip von heute ja nicht anders, nur das der Abgeordnete nun über viele Jahre ein „Klumpenrisiko“ darstellt, und sich möglicherweise erst zur nächsten Wahl hin wieder des Bürgerwillens besinnt. Bei uns in H-U schlägt dieses Risiko nun anscheinend gleich zu Beginn der Wahlperiode hart zu, da sollte man wohl mal über mehr Bürgerbeteiligung im Detail nachdenken. Schlechter macht es die Masse der Wahlbürger dann auch nicht. Das sollte ein zentrales Thema im nächsten Wahlkampf werden, bis dahin haben wir ja noch etwas Zeit, unsere Wahrnehmung zu schärfen, was nun das kleinere Übel ist. Und solche Bürgerbefragungen müssen dann natürlich auch gesetzgeberische Kraft entfalten, sonst werden es viele Wähler sicher nur als Beschäftigungstherapie empfinden und was besseres zu tun haben.

    Ich habe einige Jahre bei einer Schweizer Firma gearbeitet. Die Kollegen dort schienen mir nicht unglücklich mit ihrem System. Die Schweiz ist ja auch kleiner, aber H-U, der Kreis Segeberg und das Land S-H leiden ja auch noch nicht an Überbevölkerung, warum sollte man das nicht zumindest auf Kommunalebene endlich mal angehen?

  15. Sehr schön argumentiert! Zusammen mit dem Artikel von Herrn Schlömann verdeutlicht das sehr schön die beiden vorhandenen Standpunkte zu dem Thema. Und ich kann beide sehr gut verstehen und nachvollziehen. Das ist mal ein Thema, zu dem ich keine gefestigte Meinung habe, da ich es einfach zu schwierig finde und deswegen finde ich es nur verständlich, wenn viele dann letztlich nach Bauchgefühl entscheiden. Genauso kann ich mir gar nicht vorstellen, daß die Gemeindevertretung da tatsächlich geschlossen einer Meinung ist. Entweder sind sie das tatsächlich und „wir unentschlossenen Bürger“ sind einfach zu dumm, die Gründe zu verstehen oder sie sind es nicht und das Auftreten mit geschlossener Meinung hat widerum einen tieferen Sinn, den man nicht erklärt bekommt (beide Varianten erscheinen mir plausibel, was für eine persönliche Meinungsfindung dann auch wieder nicht hilfreich ist).

    1. Dieser Leserbrief ist das Gegenstück zu Herrn Schlömanns Appell an Herrn Dornquast, wurde trotzdem veröffentlicht (Hut ab!), spiegelt mehr als offensichtlich nicht die Parteimeinung der CDU wieder und trotzdem wollen einige nicht gemerkt haben, daß es sich ausschließlich um eine persönliche Meinung eines Einzelnen handelt? Also verbietet Parteizugehörigkeit jetzt indirekt persönliche, öffentliche, eigene Meinungen? DANN muß sich wirklich niemand mehr über mangelndes Engagement der Bürger in der Politik und eine mangelnde Wahlbeteiligung wundern, ein Trauerspiel!

  16. Vorweg: Herr Thormählen ist unschuldig, zumindest solange wie seine Schuld nicht rechtskräftig nachgewiesen ist. Ferner gehe ich mal davon aus, dass eine Suspendierung eine übliche und notwendige Maßnahme ist, wenn Ermittlungen gegen eine Person laufen. Zumal er sein Gehalt ja weiterhin erhält…logisch, er ist ja bisher nicht schuldig gesprochen.

    Insofern sind die Forderungen der Frau Bücker für mich größtenteils nicht nachvollziehbar. Lediglich dem ersten Punkt, „die sofortige und uneingeschränkte Anerkennung und Umsetzung des Bürgerwillens“, stimme ich zu. Denn sonst wäre diese Wahl in der Tat überflüssig.

    Aber worüber entscheidet denn der Henstedt-Ulzburger Bürger am 22.09. im Fall Thormählen? Doch darüber, ob Herr Thormählen abgewählt werden soll oder nicht. NICHT darüber, ob er schuldig oder unschuldig ist. Daher sind die übrigen aufgestellten Forderungen für mich völlig aus der Luft gegriffen und zu diesem Zeitpunkt nicht angezeigt. Darüber kann und sollte man sprechen, wenn Herr Thormählen freigesprochen wurde.

    Besonders amüsant ist, dass dann ausgerechnet eine Vertreterin der CDU mit Demokratieverlust argumentiert. Also die CDU, die gegen einen bindenden Bürgerentscheid im Falle der Stadtwerdung votierte. Von der Blockade gegen Bürgerentscheide auf Bundesebene und gegen vereinfachte Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Schleswig-Holstein ( siehe http://sh.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2013-02-19_Endgueltige_Fassung_Gesetzentwurf_SH-Initiative.pdf ) mal ganz zu schweigen.

    Alles in allem rechne ich es Frau Bücker hoch an, dass sie ihrem Parteikollegen so uneingeschränkt zur Seite steht. Für mich werden hier aber derart viele Sachen vermengt, die nicht zusammenpassen, so dass ich das nur schwerlich ernst nehmen kann.

    1. Der von Frau Bücker verfasste Leserbrief gibt ausschließlich ihre ganz persönliche Meinung wieder und ist mit der CDU Henstedt-Ulzburg nicht abgestimmt.

      Michael Meschede
      CDU Ortsvorsitzender

      1. Das fehlt vielleicht noch, persönliche Meinungen mit der Partei abzustimmen.
        Ich finde es klasse, als Parteimitglied seine persönlichen Meinungen zu äussern, auch wenn Sie nicht ganz parteikonform laufen.

    2. Genau, bei Herrn Thormählen geht es bei der Abstimmung am 22.9. nicht um schuldig oder nicht schuldig. Es geht um die Vetrauenswürdigkeit gegenüber der Gemeinde und deren Vetretung. Und das Vertrauen ist nicht mehr vorhanden, deshalb gibt es keine Alternative zu seiner Abwahl. Das sagte er ja selbst auf der Bürgerversammlung. Als er in dieser Gemeinde als Bürgermeister anfing hat er seine Nebentätigkeit und die Gelder monatelang verschwiegen. Das erklärte er ja nun Monate später in der Öffentlichkeit selbst ( eine Entschuldigung dafür fehlt jedoch).
      Jeder, der von uns in einem Angestelltenverhältnis ist oder war, würde arbeitsrechtlich aufgrund der meisten Arbeitsverträge Ärger, ja sogar die fristlose Kündigung erfahren, wenn eine Nebentätigkeit in dem Stil verheimlicht wird.
      Laßt ihn gehen und einen neuen Bürgermeister suchen, damit die offensichtlich überforderte Frau von Bressendorf bald von dem Stellvertreterjob befreit wird.

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