Von Spannung vor der Landtagswahl schrieben wir gestern angesichts des Kopf-an-Kopf-Rennens der großen Parteien in Schleswig-Holstein. Im Vergleich zum Bundestagswahlkampf 1972 ist dieser Wahlkampf allerdings alles andere als spannend und wohl eher mau. Denn damals war ein ganzes Land politisiert. Die Paarung hieß Willy Brandt gegen Rainer Barzel, und Zeitzeugen sprechen von einer Stimmung wie bei einem Fußballspiel – ein regelrechtes Wahlfieber war ausgebrochen. Bei stolzen 91,1 Prozent lag schließlich die Wahlbeteiligung. Niemals zuvor und niemals danach machten mehr Menschen in der Bundesrepublik von ihrem Wahlrecht Gebrauch.
Der Sieger des Wahlspektakels hieß am Ende Willy Brandt, sein Wahlkampfmotto: Mehr Demokratie wagen. Und der Slogan von damals findet bis heute seine Fortsetzung – auch in Henstedt-Ulzburg. Ganz aktuell ist das neue Bürgerinformationsportal ein Beispiel dafür. In diesem Onlineportal sind nun viele Politikentscheidungen für den Bürger transparent nachvollziehbar, die Teilhabe am Politikgeschehen ist nun deutlich einfacher.
Manchmal gibt es allerdings immer noch eine merkwürdige Geheimniskrämerei. Um den Inhalt der gemeindlichen Ausschreibungs- und Vergabeordnung beispielsweise. Als die Henstedt-Ulzburger Nachrichten im Zuge der Berichterstattung über die Olzeborchschule die Verwaltung mit den Inhalten der gemeindlichen Vergabeordnung konfrontierten, kam als erste Antwort eine Gegenfrage: Woher denn die Henstedt-Ulzburger Nachrichten die Vergabeordnung hätten, diese sei schließlich aus guten Gründen nicht öffentlich. Auf die Aufforderung doch einmal die guten Gründe aufzuzählen, geriet die Verwaltung dann aber in Erklärungsnot: Dem Verwaltungsfachmann am anderen Ende der Leitung wollte spontan einfach keiner einfallen.
Die Gründe für die Geheimhaltung des Städtebaulichen Vertrags zum neu geplanten Einkaufszentrum CCU scheinen auch nicht besonders stichhaltig gewesen zu sein. Jedenfalls wurde dieser jetzt doch öffentlich gemacht: auf der Homepage der Gemeinde. Im städtebaulichen Vertrag wird geregelt, welche Rechte und Pflichten die Projektentwickler haben.
Wenn man so will, macht sich in diesem Fall die Hartnäckigkeit unseres Lesers Kurt Göttsch bezahlt. Beharrlich hat Göttsch mit ständigen Nachfragen darauf gedrungen, den Vertrag doch zu veröffentlichen. Jeder könne sich dann selber ein Bild davon machen, ob die Verwaltung einen Vertrag zum Wohle der Gemeinde ausgehandelt habe.
Allen voran natürlich diejenigen, die sich mit dieser Materie gut auskennen. Wie eben Kurt Göttsch, der gelernter Immobilienkaufmann ist. Auf Bitten der Henstedt-Ulzburger Nachrichten wird Kurt Göttsch demnächst in einem Gastbeitrag ausführlich auf die Inhalte des Städtebaulichen Vertrages eingehen.
Übrigens: Mittendrin im spannenden Wahlkampfgetümmel der 70er Jahre war auch ein junger Mann aus Hamburg, der heute in Henstedt-Ulzburg immer bekannter wird und schon damals mehr Demokratie wagen wollte: der damalige Betriebsrat stand sogar gemeinsam mit Willy Brandt auf der Wahlkampfbühne. Der Mann hieß Kurt Göttsch.
Christian Meeder
2. Mai 2012
Ich hatte die Gemeinde um Veröffentlichung der Anlagen zum Städtebaulichen Vertrag gebeten.
Hier die Antwort:
Sehr geehrter Herr Göttsch,
zur Beantwortung Ihrer Anfrage per e-mail v. 07.05.2012 muss ich Ihnen leider mitteilen, dass eine Veröffentlichung der Anlagen des städtebaulichen Vertrags CCU seitens der Gemeindeverwaltung nicht vorgenommen werden kann.
Wie Ihnen bekannt sein dürfte, ist eine dementsprechende Veröffentlichung nur möglich, wenn der Vertragspartner der Gemeinde hierfür sein Einverständnis erklärt.
Bei einer diesbezüglichen Rücksprache wurde uns jedoch mitgeteilt, dass gegenwärtig noch keine Zustimmung für eine Veröffentlichung erteilt wird.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Jörn Mohr
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Dazu möchte sich jede/r Bürger/Bürgerin selbst einen Reim machen.
Wesentliche Teile des städtebaulichen Vertrages bleiben nichtöffentlich.
So ist eine Gesamtbewertung des Vertrages nicht möglich.
Die Gemeinde hat mindestens in dem Punkt schlecht verhandelt, man hätte sich schon bei den Vertragsverhandlungen auf die zu veröffentlichenden Unterlagen verständigen können/müssen.
Das war aber wohl offensichtlich nicht gewollt.
Immerhin gab es auf meine Anfrage eine Antwort der Gemeindeverwaltung.
Der Bürgervorsteher ( den ich auch um Unterstützung dieses Anliegen gebeten hatte ) hat überhaupt nicht geantwortet, auch ein Signal des ersten Bürgers der Gemeinde…
Nach wie vor vermute ich , dass bei der Beschlussfassung (!!! ) nicht alle Anlagen schon bekannt waren, vllt. gibt es ja auch bis heute noch nicht alle Anlagen. Mich würde es nicht wundern.
So geht die Geheimniskrämerei um das CCU weiter.
Was ist bloß der Grund ??
Jetzt sind wir alle auf die Einwohnerversammlung gespannt.
Ob es dann Neuigkeiten gibt ??
Hallo Herr Meeder,
vielen Dank für die freundlichen Bemerkungen zu meiner Person und der Bewertung meines Einsatzes.
Leider ist Ihre Überschrift zu optimistisch.
Zwar hat die Gemeinde jetzt den Text des städtebaulichen Vertrages veröffentlicht (wenn auch mit einigen Schwärzungen) , aber zu einer abschließenden Würdigung des Vertrages fehlen alle Anlagen zu dem Vertrag.
Im “ § 2 Bestandteil des Vertrages“ ist geregelt welche Unterlagen Bestandteil sind, die Anlage 1 und 2 sind aus der öffentlichen Anhörung / Veröffentlichung bekannt.
Aber schon bei Anlage 3 ( Ansichten, Grundrisse, Querschnitte des Entwurfs für den Baukörper einschließlich .. möglicher Ausbaustufen und Erweiterungen !!!!!!!!!!!!!!??? )
wird deutlich, dass noch immer nicht über alles informiert wird.
Seit Monaten erwarten die Bürger und Bürgerinnen aussagefähige Skizzen / Pläne über das neue Zentrum. Warum werden diese nicht veröffentlicht ?
Und was bedeutet der Satz : mögliche(r) Ausbaustufen und Erweiterungen ??
Auch über weiter Anlagen, aus denen Bauzeitenplan, Straßenlageplan / Erschließungsanlagen sowie die Freiflächengestaltungsplanung .
Vielmehr habe ich auch den Eindruck , dass einige Anlagen auch zur Zeit der Beschlussfassung noch nicht vorgelegen haben. Ob nun zwischenzeitlich alles vorliegt ist unbekannt.
Wie dem auch sei: Die Würdigung des Vertrages kann jedenfalls erst dann erfolgen, wenn auch die zum Vertrag gehörenden Anlagen offen gelegt werden.
Ich verstehe auch nicht , warum hier solche Geheimniskrämerei betrieben wird. Wer hat hier was zu verbergen ??
Ich werde die Gemeindeverwaltung ,speziell die erste stellv. Bürgermeisterin und den Bürgervorsteher bitten , die Anlagen zu veröffentlichen und dann eine Bewertung des Vertrages vornehmen.
PS: Zu meiner Person eine Richtigstellung: Ich bin gelernter Versicherungskaufmann und habe u.a. die Finanzierung von Großprojekten bearbeitet. Seit über 30 Jahr bin ich in der Immobilienbranche aktiv. U.a. auch im damals ehrenamtlichen Vorstand der DAK ( Bauauschuss / Neubau DAK HH / Kurheime ) und als Abteilungsdirektor Immobilien einer großen Versicherungsgruppe und Geschäftsführer Immobilien eines Versicherungskonzern
Weil ich auch schon hier in der HU N gefragt wurde, ob ich zum CCU überhaupt kompetent mitreden kann : In dieser Funktion hatte ich die Gesamtverantwortung für die Entwicklung u.a. für das Hotel Le Royal Méridien Hamburg (An der Alster ), für das Stadtlagerhaus und den Elbspeicher am Altonaer Fischmarkt und für verschiedene Schulungszentren der Deutschen Vermögensberatung.
Als selbstständiges Immobilienbüro waren und sind wir für die Entwicklung von Einzelhandelsprojekten / Parkhäusern / Kino / Hotel für private Investoren verantwortlich.
…und hier der Link zum Städtebaulichen Vertrag:
http://daten.henstedt-ulzburg.de/TMP/Duda/12/Staedtebaulicher-Vertrag.pdf
Na, das is ja ein Ding!