„Wenn es darin darum geht, der Kieler Staatsanwaltschaft die Gemütslage, den Frust, das Unverständnis, die berechtigte Ungeduld der Henstedt-Ulzburger zu vermitteln, dann kann man sich nur viele, viele Unterschriften wünschen“ formulierte Altbürgervorsteher Horst Schmidt in einem Leserkommentar bei den Henstedt-Ulzburger Nachrichten. Danach zu urteilen hat Carsten Schäfer die richtigen Worte gefunden. Nachfolgend der Text der Petition im Wortlaut:
Ermittlungsverfahren gegen Bürgermeister Torsten Thormählen
AZ: 590 Js 06168/11
Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Schwab,
wir wenden uns heute in dem obigen Ermittlungsverfahren an Sie und bitten um Information und Förderung des Verfahrens. Wir: das sind besorgte Bürger unserer Gemeinde, siehe Anlagen.
Unser Bürgermeister ist wegen der nunmehr seit mehr als 10 Monate andauernden Ermittlung vom Dienst suspendiert. Es standen und stehen schwerste Vorwürfe gegen ihn im Raum, die nicht nur Herrn Thormählen, sondern auch unsere Gemeinde und die Bevölkerung treffen und berühren.
Da die Öffentlichkeit von Ihrer Behörde leider keine Informationen über den Stand des Verfahrens, z.B. den Zeitpunkt des Abschlusses der Ermittlungen oder Erhärtung/Erledigung von Teilbereichen erfährt, herrscht in Henstedt-Ulzburg große Verunsicherung. Die „Gerüchteküche“ brodelt.
Die örtliche Presse berichtet in regelmäßigen Abständen über den Fall, ohne aber neue Fakten nennen zu können. Dies verunsichert und fördert weitere Gerüchte und Verdächtigungen.
Die ehrenamtlichen Bürgermeister – Vertreter zeigen großen Einsatz, sie sind naturgemäß jedoch nur für eine kurzfristige Vertretung gewählt, nicht für eine quasi-hauptamtliche Führung einer Gemeinde von 28.000 Einwohnern über nun schon fast ein Jahr.
Weitere mögliche Zeitverzögerungen können entstehen durch ein eventuelles Abwahlverfahren (ca. 3 Monate), eine Neuausschreibung der Bürgermeisterstelle (ca. 2-3 Monate) und eine eventuelle Neuwahl des Bürgermeisters (weitere 3 Monate). Es wäre also zu befürchten, dass unsere Gemeinde von fast 28.000 Einwohnern 1,5 bis 2 Jahre ohne hauptamtlichen Bürgermeister bliebe. Die Folgen brauchen wir Ihnen nicht auszumalen.
Je länger das Ermittlungsverfahren dauert, desto schwieriger wird es für Herrn Thormählen, eine unvoreingenommene Zusammenarbeit mit seinen Mitarbeitern und den Kommunalpolitikern wieder aufzunehmen.
Aus all diesen Gründen bitten wir Sie ebenso herzlich wie eindringlich, das Verfahren nun beschleunigt zum Abschluss zu bringen. Selbstverständlich wollen wir eine gründliche Ermittlung damit nicht in Frage stellen.
Mit freundlichen Grüßen
(gez. Carsten Schäfer) Bürgervorsteher
Soweit der Inhalt der Petition.
H-UN
3.1.2013
Danke für die Richtigstellung,Herr/Frau Neumann!
Hier muß mir wohl bei der zeitlichen Zuordnung die „Altersheimer“ einen Streich
gespielt haben! Werde ein Gedächtnistraining einschalten müßen!Und oe statt ö
wird in Zukunft berücksichtigt.
Herr Kroemer,
auf welchen Veranstaltungen waren Sie? Bei der letzten Bürgermeisterwahl hat Herr Zwicker von der Segeberger Zeitung moderiert. Herr Süme war zu dem Zeitpunkt schon lange nicht mehr Bürgervorsteher und auch als Gemeindevertreter bereits zurückgetreten. Oder meinen Sie die Wahl von Herrn Dornquast im Jahr 2005? Und bei Frau Loedige handelt es sich vermutlich um die Direktkandidatin der FDP bei der letzten Landtagswahl. (Übrigens: Loedige wird mit oe geschrieben, ebenso wie Kroemer)
Ich bin tief entsetzt, das jetzt genau das eingetreten ist, was ich befürchtete.
Jetzt geht die Diskussion um den Bürgermeister los! Vielen Dank, Herr Bürgervorsteher.
Mit Ihrer dümmlichen Öffentlichkeitsarbeit und nicht abgestimmten Resolution haben Sie diese Diskussion über einen Menschen, der unschuldig zu gelten hat, solange die Gerichte nicht gesprochen haben, erneut angefeuert.
Mit einigen Formulierungen wird unser Bürgermeister beschädigt, fast möchte ich sagen, vor verurteilt.
Zitat:
„Je länger das Ermittlungsverfahren dauert, desto schwieriger wird es für Herrn Thormählen, eine unvoreingenommene Zusammenarbeit mit seinen Mitarbeitern und den Kommunalpolitikern wieder aufzunehmen“
Ein weiteres Zitat von Schäfer :
„Da die Öffentlichkeit von Ihrer Behörde leider keine Informationen über den Stand des Verfahrens, z.B. den Zeitpunkt des Abschlusses der Ermittlungen oder Erhärtung/Erledigung von Teilbereichen erfährt, herrscht in Henstedt-Ulzburg große Verunsicherung.“
Ich fasse es nicht. Will Herr Schäfer den Stand der Ermittlungen der Öffentlichkeit mit regelmäßigen Wasserstandmeldungen auflisten?
Motto : Wer hat was ermittelt, was sagt die Gegenseite, wie ist der Zeitplan ??
Soll das eine neue Reality Show werden??
Noch gibt es den Datenschutz, darauf hat der Bürgermeister Thormählen das Gesetz auf seiner Seite!! Es ist wohl Sache der Beteiligten und deren Anwälte über den Stand des Verfahrens informiert zu werden (u.a. „Erhärtung / Erledigung von Teilbereichen“ Zitat Schäfer ).
Was geht es die Öffentlichkeit in einem Rechtsstaat an, was Herr Thormählen / seine Anwälte und die Staatsanwälte besprechen??
Nichts !! Bis zum Abschluss der Ermittlungen und ggf. sich anschl. Aktivitäten./ Erklärungen der Staatsanwaltschaft. Das er in der Sache nichts erklärt, ist bei schwebenden verfahren normal und wohl auch der Rat guter Anwälte.
Wer ständig das Wort „ keine Vorverurteilung“ im Munde führt, sollte die Klappe ( sorry ) halten und nicht die Gerüchte und die Stimmung anheizen um diese danach als Alibi heranziehen, um dem Staatsanwalt Druck oder Dampf zu machen!..
Diese Aktivitäten und Formulierungen und die damit jetzt heftig losgetretenen Diskussionen schaden im Zweifel Herrn Thormählen sehr .
Eindruck bei den Adressaten werden sie nicht hinterlassen, denn der Staatsanwalt wird das Papier für den Versand toter Fischer nutzen.
Zu mehr taugt es nicht.
Als interessierter Leser der HU-Nachrichten und Bürger frage ich mich auch, warum nicht unabhängig von einer Anklage ein Abwahlverfahren eingeleitet wird? Offensichtlich scheint diese Auffassung im Forum nun langsam thematisiert zu werden. Es wird immer mit der Unschuldsvermutung argumentiert. Dann frage ich mich, hat Herr Thormählen denn überhaupt mal seine Unschuld bekundet? Wenn man die Medien verfolgt, dann scheinen die Vorwürfe ja so schwerwiegend und die Beweislage so eindeutig zu sein, dass ein Festhalten an Herrn Thormählen im Amt nur schwer erträglich ist.
Außerdem stelle ich mir die Frage, wann seitens unserer Gemeindevertreter ein Abwahlverfahren eingeleitet werden soll? Mit der Anklageerhebung oder mit einer rechtskräftigen Verurteilung? Wenn ich die Aussagen von Carsten Schäfer richtig interpretiere, dann wohl mit der Anklageerhebnung. In einem laufenden Verfahren gilt doch immer noch die Unschuldsvermutung? Und was passiert, wenn Herr Thormählen frei gesprochen wird? Oder seine Verfehlung bewiesen wird, aber für eine juristische Schuld nicht ausreicht (Stichwort Freispruch 2. Klasse)? Außerdem kann sich so ein Prozess durch die Instanzen über Jahre hinziehen.
Machen wir uns nichts vor, das Vertrauensverhältnis zu Herrn Thormählen ist doch seitens der Bürger so schwer gestört, dass eine Fortsetzung seiner Tätigkeit wohl kaum zumutbar ist. Sofern es andere rechtliche oder disziplinarische Gründe für ein Festhalten an Herrn Thormählen gibt, so bitte ich, diese Gründe zu kommunizieren.
Wenn ich allerdings in die Nachbargemeinde schaue, da war es doch einfach so, dass die Stadtvertretung auf Grund Ihrer Unzufriedenheit mit der Arbeit des Bürgermeisters das Abwahlverfahren eingeleitet hat.
Ich verstehe deshalb nicht, warum wir als Bürger und Gemeinde in dem ganzen Theater eine passive Rolle einnehmen und zum Spielball der Justiz werden. Ich denke, wir können uns die momentane Situation in unserer Gemeinde nicht leisten und sollten deshalb aktiv tätig werden.
Bei dieser Gelegenheit stelle ich mir bezüglich der Fortzahlung der Bezüge an Herrn Thormählen folgende Fragen, die mir bestimmt das Forum beantworten kann:
1. Muss Herr Thormählen die Bezüge, die er seit seiner Suspendierung erhalten hat, bei einer rechtskräftigen Verurteilung zurückzahlen?
2. Ändert eine Verurteilung seinen Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge nach einem erfolgreich durchgeführten Abwahlverfahren?
Ich hoffe, dass mein Kommentar keinen Shit-Storm auslöst. Ich hoffe, ich erhalte auf meine Fragen plausible Antworten, denn ich bin mir sicher, dass ich nicht der Einzige bin, der sie sich stellt.
Hallo Herr Tiedgen,
die FDP Fraktion hat bereits angekündigt, im Falle einer Anklageerhebung umgehend ein Abwahlverfahren zu beantragen.
Die Anklageerhebung macht die Anklagegründe und vorliegenden Beweise weitgehend öffentlich, so daß sich dann die Öffentlichkeit ein objektives Bild von der Notwendigkeit einer Abwahl machen kann – im Moment sind wir in einem laufendem Verfahren im wesentlichen auf Spekulationen und Presseberichte angewiesen.
Da der Bürgermeister von den Bürgern direkt gewählt worden ist, wird auch über eine Abwahl im Rahmen einer ordentlichen Wahl von den Bürgern abgestimmt.
Eine Abwahl ist keine strafrechtliche Sanktion, sondern eine politische Massnahme, die jederzeit durchgeführt werden kann (und wie in Kaltenkirchen im Fall Sünwoldt ja auch keineswegs auf strafrechtlichen Verfehlungen beruhen muß). Der Bürger hat jederzeit die Möglichkeit, einem Bürgermeister aus welchem Grund auch immer abzuwählen.
Solange der Bürgermeister nur vom Dienst suspendiert und nicht abgewählt ist, hat er Anspruch auf seine Dienstbezüge. Mit einer Möglichkeit der Rückforderung der Dienstbezüge kann die Gemeinde nach meiner Einschätzung nicht rechnen.
Sobald er abgewählt worden ist, verliert er jedoch seine Ansprüche auf seine Bezüge.
Sollte er nicht abgewählt werden, würde er im Falle einer Verurteilung nur dann sein Amt verlieren, wenn die Strafe hoch genug wäre, um beamtenrechtliche Disziplinarmaßnahmen zur Folge zu haben.
In der Einleitung zu diesem Thema zitiert die HUN einen Satz aus meinem vorherigen Beitrag. Daraus könnte man falsche Schlüsse ziehen. Man hätte auch einen weiteren Satz zitieren sollen. Dort schreibe ich ganz deutlich, es sollte niemand seine Unterschrift und das Papier setzen, wenn auch nur der leiseste Verdacht entstehen könnten, Henstedt-Ulzburg wolle die Staatsanwaltschaft beeinflussen, gar Druck ausüben. Das ist, siehe Text, aber nicht der Fall.
Wir haben das große Glück, in einem Land zu leben, in dem die Judikative klar getrennt und unabhängig von der Legislative und Exekutive agiert und wirkt. Das darf nicht und nie angetastet werden. Schlimme Beispiele, wo das nicht so läuft erleben wir an vielen Stellen, nicht nur gerade in Ägypten.
So ist auch der Beitrag von Herrn Loedige völlig daneben. Oder ist es Frau Loedige, FDP, die ihren Parteifreunden über die Ortsgrenzen hinweg ein bisschen Schützenhilfe geben wollte?
Folgende Fragen würde ich gerne beantwortet haben:
Was wollen wir mit der Unterschriftenliste machen? Sie medienwirksam durch den Bürgervorsteher an die Staatsanwaltschaft übergeben?
Was soll der Oberstaatsanwalt dann damit machen? Den ermittelnden Staatsanwalt anweisen, die Sache irgendwie zu Ende zu bringen? Soll er was anderes liegen lassen?
Was glaubt unser Bürgervorsteher denn mit dieser Aktion zu erreichen? Die Aktion ist entweder ausschliesslich populistisch oder unglaublich naiv.
Der Text des Briefes von Carsten Schäfer und Frau von Bressensdorf ist entweder äußerst schlampig formuliert, oder die Verfasser wissen nicht was sie eigentlich schreiben.
Zitat:
„Es standen und stehen schwerste Vorwürfe gegen ihn (Herrn Thormählen) im Raum, die nicht nur Herrn Thormählen, sondern auch unsere Gemeinde und die Bevölkerung treffen und berühren.“ Zitatende
Meine Meinung: Die Vorwürfe treffen ganz sicher nicht die Gemeinde und die Bevölkerung.
Zitat:
„Je länger das Ermittlungsverfahren dauert, desto schwieriger wird es für Herrn Thormählen, eine unvoreingenommene Zusammenarbeit mit seinen Mitarbeitern und den Kommunalpolitikern wieder aufzunehmen.“Zitatende
Meine Meinung:
Nicht die Zeitdauer der Ermittlungen wird ein mögliches erneutes Zusammenarbeiten zwischen Herrn Thormählen und seinen Mitarbeitern und der Politik beeinflussen, sondern deren Ergebnis. Nur wenn der Fall nicht vollständig ausermittelt wird bleibt immer ein Spielraum für unberechtigte Verdächtigungen.
Die FDP fordert Bürgervorsteher Carsten Schäfer auf sich öffentlich für seinen Satz: „Mein Vertrauen in die Staatsanwaltschaft ist angeknackst“ zu entschuldigen. Er entbehrt jeder Grundlage. Die FDP fordert den Bürgervorsteher und die Verwaltung auf, die Unterschriftenliste nicht im Rahmen des Neujahrsempfanges auszulegen.
Zitat: …sich öffentlich für seinen Satz: “Mein Vertrauen in die Staatsanwaltschaft ist angeknackst” zu entschuldigen.Zitatende
Diesen Satz finde ich im Brief nicht – weder hier noch im Stadtmagazin.
Berichterstattung der Segeberger Zeitung vom 03.01.2013 Seite 24, wörtliches Zitat.
In der Zeitung steht:
„Mein Vertrauen in die Staatsanwaltschaft ist angeknackst“, sagt Bürgervorsteher Carsten Schäfer und hofft auf die gewünschte Wirkung der Unterschriftenaktion.
Herr Schäfer hat es auf den Punkt gebracht. Es kann nicht sein, dass eine so große Gemeinde über einen so langen Zeitraum ohne hauptamtlichen Bürgermeister auskommen muss. Es macht aber auch traurig, dass es einer Petition bedarf, um der Justiz klar zu machen dass die Zeit drängt, da es hier um das Gemeinwohl unseres Ortes geht.
Herr Witte, ich bin da vollstens auf Ihrer Seite.
Herr Föh liegt mit seinen Anmerkungen zum Auswahlverfahren ebenfalls richtig, denn alle hätten die Chance gehabt aus dem verhalten des Herrn Thormälen während der Wahlphase einiges von dem inzwischen passierten zu erfragen und öffentlich zu diskutieren.
Sein joviales Auftreten und sein Umgang mit Verwaltungsvorgängen war für mich und wäre für andere aus seinen Antworten während der 4 Podiumsdiskussionen Grund genug skeptisch zu sein. Aber wie üblich hat man sich ihn schön geredet. Immer nett und kumpelhaft. Aber das reicht nicht um eine große öffentliche Verwaltung ordentlich zu führen.
Wegen dieser Meinung, die sich ja nun bestätigt, wurde ich schon damals scharf kritisiert. Die HU-Bürger sind jetzt gefordert aktiv zu werden, aufzuwachen und bei den nächsten Wahlen genau hinzuschauen, welchem Direktkandidaten sie ihre Stimme geben und alternativ, welche Partei gestärkt in die Kommune, den Kreis oder den Bundestag einziehen soll.
Korrektur:
Entschuldigung Herr Lödige-das „grillen Zitat stammt natürlich von Herrn Föh!
Und der „Herr Lödige“ ist eine „Frau Lödige“ …
Lieber Herr Holowaty,
natürlich konnte die CDU bei der Kandidaten Präsentation im Vorfeld die jetzt
bekannt gewordenen Verdachtsmomente nicht erkennen,das wird ihr auch nicht
vorgeworfen.
Es bleibt aber ein Rest Mißvergnügen über das voreingenommene Verhalten
der CDU bei den „hearings“-Veranstaltungen.Dennn diese wurden nicht,wie sonst
üblich,auf völlig neutraler Basis von Journalisten moderiert,sondern ausschließlich von den CDU -Parteigremien unter Führung des damaligen
Bürgervorstehers Süme.
Insofern hat Herr Lödige Recht ein „Grillen“ im positiven Sinne über die Qualifikation des damaligen Kandidaten auf neutraler Basis wurde dadurch
möglicherweise abgeblockt,um den CDU -Kandidaten als das „non plus ultra“
ohne eine Alternative durchzupauken.
Was ich bemängele ist nicht die Arbeit der Staatsanwaltschaft, sondern die Fristausreizung und die nicht Stellungnahme des Herrn Thormählen gegenüber den Bürgern, die ihm das Vertrauen ausgesprochen haben.
Allein dieser Tatbestand wäre für mich ein Grund, Herrn Thormählen des Amtes zu verweisen!
Hallo Herr Föh,
der Bürgermeister wird direkt von den Bürgern gewählt. Insofern hat „die Politik“ generell kein Auswahlverfahren, keine Auswahlrunde durchgeführt.
Wenn Sie mit diesem Vorwurf die CDU als die damals den Kandidaten Thormählen tragende Partei meinen, dann darf man sich diese Frage natürlich stellen. Nur glaube ich der CDU hier durchaus – obwohl es die „Konkurrenz“ ist – daß man die nun aufgekommenen Vorwürfen nicht im Vorfeld hätte erkennen können.
Die anderen Parteien haben andere Kandidaten unterstützt – und Sie können sicher sein, wenn irgendjemand einen Verdacht dieser Art gegen Herrn Thormählen hätte haben können, dann wäre das im Wahlkampf thematisiert worden.
Die Unterschriftenaktion von Herrn Schäfer ist für mich ein zweischneidiges Schwert: folgt man der Logik seiner Vorgehensweise, könnte ja nun jeder Bürger auf dem Neujahrsempfang seine eigenen Unterschriftenlisten auslegen und für sie werben – es bieten sich da viele Möglichkeiten: für oder gegen Fracking, für oder gegen ein CCU, für oder gegen irgendwelche Einkaufszentren, grüne Wellen, Verkehrchaos, mehr oder weniger Ampeln, für Pressefreiheit oder ein neues Logo – ach, die Liste liesse sich lange fortsetzen.
Und könnte eine solche Unterschriftenaktion tatsächlich ein Ermittlungsverfahren beschleunigen? Ich erinnere mich an eine Aussage aus dem vergangenen Jahr, nach der die Dauer des Ermittlungsverfahrens tatsächlich durch eine für Henstedt-Ulzburg negative Prioritätensetzung der Staatsanwaltschaft beeinflußt wurde. Dort wurde dem Thema „Rockerkriminalität“ einfach mehr Bedeutung beigemessen.
Die FDP hat bereits vor vielen Monaten angekündigt, im Falle einer Erhebung einer Anklage gegen Herrn Thormählen umgehend die Einleitung eines Abwahlverfahrens zu beantragen. Aber bis zu diesem Zeitpunkt sind alle Beteiligten auf Spekulationen zu den Vorwürfen und vor allem der Beweisstärke angewiesen.
Also, „schwersten Vorwürfe“ trefffen nicht in gleicher Weise den Wahlbürger in Henstedt-Ulzburg wie sie unmittelbar Herrn Thormählen treffen. Das ist mindestens appeldwatsch formuliert und einen Bürger holt man so kaum legitimiert ins Boot.
Dieser Wahlbürger ist nämlich möglicherweise der einzig wirklich Reingelegte.
So weit, wie sie es kann, holt die Staatsanwaltschaft in Kiel in diesem möglichen Korruptionsfall nur das nach, was die Politik in Henstedt-Ulzburg bei der ersten Auswahl des Kandidaten versäumt haben, nämlich, den Kandidaten zu dem damaligen Zeitpunkt und davor zu „Grillen“ und demokratisch „peinlich zu befragen“, z.B. auch zu den Umständen der Verwaltungsfusion Ellerau/Norderstedt.
In der Auswahlrunde für die Vergabe eines kommunalen Spitzenamtes wäre jede bohrende Frage öffentlich nötig gewesen, die bei einem von vornherein überhaupt nicht auszuschließendem Krisenfall, wie bei dem jetzt vorliegenden, dem „durchgewinkten“ Kandidaten so weiche Kissen verpassen würde wie hier, unserer Gemeinde dafür aber fatal anmutende Zusatzschäden.
Jedes Privatunternehmen mit dem öffentlich eingetriebenen Anspruch auf good governance reibt sich die Augen ; der Bürger auch. Der Vorwurf des politischen Auswahlverschuldens steht im Raum.
Nun schützen Herrn Thormählen zu recht die air bags des Prozeßrechts, natürlich aber stünde es ihm frei, sich öffentlich zu äußern.
Wir wissen nichts; noch nicht einmal, ob das Verfahren nicht auch durch ihn selbst in die Länge gezogen wurde.
Krokotränen dienen jetzt hier dazu, die Gummierung anzufeuchten, daß der Bürger als Eideshelfer auch für die, die man wirklich verantwortlich machen sollte, mit seiner Paraphe zu ihnen aufs Papier kommt. – Eine Konsensualfalle der besonderen Art.
P.S. In bezug Konsensualfalle war das beim Thema „fracking“ Ende des Jahres nicht anders. – Nie hatten die Parteien im Ort einen Diskurs über das Thema ernsthaft geführt.
Kaum hatte die WHU den Leim in letzter Frist angerührt und ausgelegt, bemühten sich wirklich in letzter Minute vor Ende 12 die großen Ortsparteivorsitzenden auf diese Spur, entweder voll überzeugt oder aus Panik, sowieso nichts anderes zu können. als dort zu verharren.
Wie kann so eine nach vorn blickende Politik entstehen, wenn man sich selbst so auf den Leimtörn auf der Stelle begibt. Von den großen Vorsitzenden werden wir in 2013 in der HUN kaum wieder etwas hören. Öffentlichter Diskurs=0. Vorsitzende Im Konsens verschollen. crack brain politics.
Lieber Herr Lödige,
alle von Ihnen gestellten Fragen treffen den Nagel auf den Kopf.Sie können jedoch
Angesichts aller Eskapaden, die sich unser Bürgervorsteher bisher geleistet hat-
unter ständiger Mißachtung der Zuständigkeit der Gemeindevertreter!- doch nicht erwarten,daß sich dieser Halbdenker sich über die Folgen seines Handelns im Klaren ist!
Den interessierten Bürgern wird hier durch einen völlig überflüssigen und verfehlten Aktionismus vorgegaukelt,daß unser „Herbergsvater“sich kümmert
und etwas tut.
Bei den hier zu erwartenden Zeitabläufen wäre zu prüfen,ob nicht schon längst ein Abwahlverfahren hätte eingeleitet werden sollen-ungeachtet des Ausganges
des Ermittlungsverfahrens.
Mit Rat und Tat stünde sicherlich der Gemeinderat von Kaltenkirchen zur Verfügung!
mit
Was ist das denn für ein Staatsverständnis des Bürgervorstehers? Was soll der Oberstaatsanwalt nun mit der Unterschriftenliste? Der Bürgervorsteher suggeriert den Bürgern, sie könnten ein Ermittlungsverfahren mit ihrer Unterschrift beschleunigen. Wenn das so wäre, na dann gute Nacht lieber Rechtsstaat. Armes Henstedt-Ulzburg!