Die Polizei Henstedt-Ulzburg will in der dunklen Jahreszeit, jeweils in den frühen Morgenstunden, alle Fahrräder der Schüler weiterführender Schulen kontrollieren. Die Kinder, an deren Fahrrädern Mängel festgestellt werden, erhalten einen Verkehrskontrollbericht. Auf diesem werden die Mängel beschrieben. Die Polizei erwartet, dass diese Mängelberichte von den Eltern zum Anlass genommen werden, um das Fahrrad unverzüglich wieder in einen verkehrssicheren Zustand zu bringen. Im Einzelfall werden Verwarngelder von zehn Euro verhängt, insbesondere wenn auf die Kontrolle nicht zeitnah reagiert wird. Diese Maßnahmen sollen auch deutlich machen, dass in erster Linie die Eltern für den Zustand der Fahrräder verantwortlich sind. Die Kontrollen werden an verschiedenen Tagen vor dem Alstergymnasium, vor der Olzeborchschule, der Realschule Rhen und der Gemeinschaftsschule Kisdorf vorgenommen. Die genauen Termine behält die Polizei für sich. Überraschung!
Jörg Schlömann
Zitat Herr Rossow:
Eine Ahndung erfolgt, wenn an einem Fahrrad gar kein Licht vorhanden ist oder z. B. mangelhafte Bremsen festgestellt werden. Im nicht verkehrsssicheren Zustand kann es sichergestellt und aus dem Verkehr gezogen werden. Dieser Hinweis gilt auch für erwachsene Radfahrer.
Zitat Ende
Das gilt dann ja wohl nur für Kinder, Schüler oder Mitbürger mit geringer Lobby.
Rennradfahrer, deren fahrradähnliche Fahrzeuge aufgrund ihres geringen Gewichtes ja oftmals als Sportgeräte bezeichnet werden, dürfen sich völlig unbeleuchtet im Straßenverkehr bewegen und sich und andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Da fahren auch in Henstedt-Ulzburg( in anderen Orten allerdings auch) die Streifenwagen unbeteiligt ´dran vorbei. Wenn es zum Unfall kommt ist der Autofahrer sowieso der Schuldige und die jungen Verkehrsneulinge lernen gleich von Anfang an das auch hier mit zweierlei Maß gemessen wird.
In den Grundschulen finden die polizeilichen Radfahrprüfungen statt. Fehlt die lichttechnische Einrichtung nach den gesetzlichen Vorschriften, kann das Kind aber eine gut funktionirende Alternative vorzeigen, wird es zu den Prüfungen zugelassen. Es erfolgt lediglich ein Hinweis auf die Rechtslage. Analog dazu verfahren wir bei den Polizeikontrollen. Der Radfahrer wird auf die Gesetzeslage hingewiesen, das Fehlen eines Dynamos aber nicht geahndet.
Die Henstedt-Ulzburger Schulen führen eigene Fahrradkontrollen durch – zum Teil mit und zum Teil auch ohne Polizei. Darüber hinaus sind immer wieder vom Schulbetrieb unabhängige, überraschende Polizeikontrollen sinnvoll und werden auch in Zukunft so fortgsetzt.
Eine Ahndung erfolgt, wenn an einem Fahrrad gar kein Licht vorhanden ist oder z. B. mangelhafte Bremsen festgestellt werden. Im nicht verkehrsssicheren Zustand kann es sichergestellt und aus dem Verkehr gezogen werden. Dieser Hinweis gilt auch für erwachsene Radfahrer.
– Leiter der Polizei-Zentralstation Henstedt-Ulzburg –
Danke Herr Rossow, dass Sie sich dazu geäußert haben.
Anstoss meines Kommentars war der, dass es genau zu den polizeilichen Radfahrprüfungen der Grundschule hieß: „…die Kinder MÜSSEN an ihren Rädern Fahrlicht UND Rückstrahler per DYNAMO betrieben haben, sonst werden Sie nicht zur Prüfung zugelassen…“ – so die Aussage der Lehrkräfte!
Und irgendwie ärgert es mich schon wieder, dass das anscheinend nicht stimmt?!
Momentan haben wir jeden Morgen das Problem mit diesem ****** Dynamo. Mal will er, mal nicht.
Aber danke für Ihre Aussage – vielleicht stelle ich doch auf eine vernünftige LED-Beleuchtung um.
äh…In den Pausen unter der Aufsicht der Lehrkräfte,sonst droht der gleiche Effekt wie an der Straße. 🙂
Warum kompliziert wenn es auch einfacher gehen würde.
Einfach in den Schulen die Überprüfungen durch führen,dann ist auch gewährleistet,das die Schüler ihre „richtigen“Namen angeben. ;)))
Weiterer Positiver Effekt ist,die Schüler kommen nicht zu Spät zur Schule…
Ich sehe die jetzige Regelung genauso – jedenfalls in ihrer Wirkung. Entscheidend sollte sein, dass die Funktion erfüllt wird – also eine ausreichende Beleuchtung in irgendeiner Form vorhanden ist. Die guten Akkulampen haben den Nachteil, dass man sie gern vergisst – aber schlimmer als morgendliche Geisterradler mit kaputtem Dynamo oder fehlenden Lampen ist das auch nicht.
Übrigens fahren selbst Schüler erschreckend oft mit solchen Rädern – die Polizei war in den letzten Jahren schon allein mit den defekten Beleuchtungen so gut beschäftigt, dass Räder mit funktionierenden Lampen offenbar gar nicht erst auf andere Mängel kontrolliert wurden.
Und schließlich – wenn Sie Geld in die Hand nehmen, ist auch eine gesetzeskonforme Lösung mit ordentlich hellen Lampen möglich. Nehmen Sie einen Nabendynamo und dazu einen gepufferten LED-Scheinwerfer. Kein Vergleich beim Widerstand zum alten versandeten Laufdynamo und eine beeindruckende Helligkeit. Kostet leider etwas mehr als der Akkustrahler, ist dafür aber angeblich auch lange haltbar und obendrein extrem bequem.
Ich kann immer noch nicht verstehen, warum der Gesetzgeber auf die Dynamopflicht beharrt. Es gibt so tolle, andere Lösungen, aber nein… lieber die Kinder mit ’ner Funzel losschicken.