Einbruch in Wöddelwohnung – Bewohner wacht auf, Kapuzenräuber flüchten

Amwöddel
Ungebetener Besuch heute im Morgengrauen in der Straße ‚Am Wöddel‘

Heute Morgen ist es in Henstedt zu einem Einbruch in eine Wohnung am Wöddel gekommen. Ein 30-Jähriger sei gegen 4.45 Uhr durch ein lautes Geräusch geweckt worden und habe feststellen müssen, dass soeben zwei Männer in seine Wohnung eingebrochen waren, teilte die Polizei mit.

Als die Langfinger bemerkten, dass der Einbruch nicht unbemerkt geblieben war, flüchteten sie ohne Diebesgut in unbekannte Richtung, so die Beamten. Eine Fahndung sei erfolglos verlaufen.

Die Kriminalpolizei Norderstedt hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet nun unter 040-528060 um Hinweise aus der Bevölkerung. Der Fahndungsaufruf der Polizei:

„Es handelt sich um zwei schlanke Männer mit westeuropäischem Erscheinungsbild. Der eine war etwas 185 bis 195 cm groß, zirka 25 Jahre alt und hatte sehr kurze Haare, eventuell auch eine Glatze. Er trug eine Jogginghose, Turnschuhe und einen grau-weißen Kapuzenpullover. Der zweite Einbrecher ist etwa 170 bis 175 cm groß und hat kurze Haare. Er war mit einer Jeans und einem hellen Kapuzenpullover bekleidet.“

Die Chancen, die Einbrecher zu schnappen, stehen bei etwa 1 zu 10. Die Aufklärungsquote bei Wohnungsdiebstählen lag im vergangenen Jahr im Kreis Segeberg bei 12,5 Prozent. Insgesamt verzeichnete die Polizeidirektion Bad Segeberg im Jahr 2014 762 Wohnungseinbrüche. Zahlen für die Großgemeinde will die Henstedt-Ulzburger Polizeiwache demnächst vorlegen.

H-UN

28. April 2015

7 thoughts on "Einbruch in Wöddelwohnung – Bewohner wacht auf, Kapuzenräuber flüchten"

  1. Ich bin der geschädigte und ich bin sehr erschrocken über diese tat,und befinde mich zurzeit in einer seelensorge es hat mich sehr runter gerissen ich habe seid dem tag nicht mehr geschlaffe.

  2. den Artikel kann man schon verstehen! Ich möchte nicht von solchen Menschen
    aus dem Schlaf gerissen werden!
    Mich wundert nur die Quote von 12,5,%::::::

  3. und wenn man bedenkt, das es bei nur ca. 2,5% zu einer Verurteilung kommt…….
    ich erspare mir weitere Worte……

  4. Wem wurde denn da Kapuzen geraubt? Ich lese nur von einem Versuch eines Einbruchdiebstahls. Oder sind meine Strafrechtkenntnisse zu sehr mit Moos überwachsen? Oder liest es sich in diesem B—-zeitungsstil einfach besser bzw. von noch mehr Leuten?

      1. Zumal der langfristig wirkende Schaden durchaus angerichtet wurde: Das Eindringen in die Privatsphäre, das das eigene Zuhause als sicheren Rückzugsort grundsätzlich in Frage stellt.
        Es kommt nicht selten vor dass dieser Effekt über kurz oder lang zu einem Wohnungswechsel führt weil man sich dort nicht mehr sicher fühlt.

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