Der Umwelt- und Planungsausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung einen Beschluss gefasst, der Henstedt-Ulzburgs Kommunalpolitikern noch einige Kopfschmerzen bereiten könnte: Die Mitglieder des Gremiums billigten nachträglich die gewerbsmäßige Nutzung eines Doppelhauses, was eigentlich laut Bebauungsplan untersagt ist. Da gleiches Recht für alle gilt, könnten Wohngebiete künftig nachträglich „kommerzialisiert“ werden, wenn Hausbesitzer „auf dumme Ideen“ kommen sollten.
Was war geschehen? Die Baugesellschaft GfG Hansetor hatte am Lohekamp ein Doppelhaus errichtet, das am 12. Juli 2011 auch behördlich genehmigt wurde – zu Wohnzwecken. Das Gebäude in einem Wohngebiet wird von dem Unternehmen allerdings zur Hälfte als Musterhaus genutzt, zur anderen Hälfte als Büro. „Diese gewerbliche Nutzung widerspricht einer Festsetzung des Bebauungsplanes Nummer 107 ‚Westlich Große Lohe’“, stellte dazu die Gemeindeverwaltung in ihrer Vorlage für die Ausschusssitzung fest. Dennoch schlägt sie vor, eine Ausnahmegenehmigung für die Firma zu erteilen. Eine solche Regelung darf getroffen werden, wenn es sich beispielsweise um „nicht störende Gewerbebetriebe“ handelt.
Mehrere Ausschussmitglieder warnten vor der Schaffung eines Präzedenzfalles, weil das Beispiel Schule machen könnte. Gegen den Beschlussvorschlag der Verwaltung stimmten die vier Vertreter von WHU und SPD. Für die Annahmen der Vorlage sprachen sich insgesamt sechs Kommunalpolitiker aus – unter anderem die von CDU und FDP. Die Wählergemeinschaft BFB bewies einmal mehr, dass sie weder Fisch noch Fleisch ist: Ihr Vorsitzender Jens Iversen enthielt sich der Stimme, während BFB-Ausschussmitglied Dirk Rohlfing für die Vorlage votierte.
Jörg Schlömann
3. Juni 2014
@ Herr Bergmann, ich brauche mich nicht zu rechtfertigen. Ich habe meine Gründe für die Ablehnung aufgezeigt.
Die vielen Beispiele wurden von Herrn Borchert beantwortet.
Die Kernfrage ist und bleibt, wofür erstellen wir B-Pläne, wenn jeder machen kann, was er will?
Gilt das für alle Baugebiete ?? Oder nur wenn “ ich “ Vorteile habe?
Und wenn einer ( erneut ?? ) auffällt, hilft man schnell über eine B-Planveränderung, die ein ganzes Gebiet negativ beeinflussen kann.
Danke , mit mir nicht.
@ Herr Bergmann, die Bürger sind jetzt gefragt, der Aufstellungsbeschluss gibt die Möglichkeit.
Wenn keine Einwände kommen, dann können wir zwar weiterhin ablehnen, aber die Mehrheit folgt diesem Wählerwillen und für aufkommende Probleme haben wir dann die „Schuldigen“ schon mal festgemacht. “ Wir könntenn dann auf Volkeswillen verweisen“, wie Sie schreiben
aber nun mal wieder zum Thema……
soweit mir bekannt ist stand das Haus und Musterhaus als Erstes da.
Wohl zum Anreiz hier ein Grundstück mit Haus zu kaufen, natürlich über die Firma vor Ort.
Warum wurde die Genehmigung nicht mit einer zeitlichen Begrenzung belegt?
Jetzt, wo das Wohngebiet voll besetzt ist, ist es doch auch für den Unternehmer wirtschaftlicher, diese Objekt zu verkaufen und in einem neu zu erschließenden Wohngebiet das Gleiche noch einmal zu vollziehen.
Wie wäre es mit einem Gespräch zwischen GfG Hansetor, den Anwohnern und der Politik, zwecks einer realistischen, zeitlichen Begrenzung……
Auch ich stimme Ihnen völlig zu, Herr Witte. Natürlich hätte man über eine zeitliche Begrenzung verhandeln können. Bei Bauantrag, jedoch nicht mehr heute. Das Kind ist – wie so oft – in den Brunnen gefallen. Der Rat hat entschieden und fertig. Ob wir uns darüber Gedanken machen oder aufregen ist für die Ratsmitglieder zweitrangig.
Immerhin gab es zumindest ein Ratsmitglied, welches das Abstimmungsergebnis zu erklären versuchte.
Das muss aber nicht sein, wir leben in einer Zeit der schnellen Medien. Es besteht zumindet die Möglichkeit für eine Ratsfraktion, die Bürger mal freundlich zu fragen, wie denn die Stimmung für das ein- oder andere Projekt, welches zur Abstimmung steht, so ist. Das hätte den irren Vorteil für die Ratsmitglieder, dass sie sich nicht rechtfertigen müssen für getroffene Entscheidungen, sie könnten dann ganz ruhig auf Volkes Wille verweisen.
Aber dieses Forum würde dann wohl auch verwaisen….
wieder einmal mehr ist das Kind in H-U in den Brunnen gefallen…..
ich kann es nicht mehr hören…..
ist das die neue Ausrede für: ich habe keine Lust für den Bürger die Sache in Ordnung zu bringen?
aber das wird mit Sicherheit alles in Gesetze und Verordnungen reglementiert werden können…
ich setze da auf die deutsche Gründlichkeit…..Satire off….
oder die vielen „Nagelstudios“ die zu Hause arbeiten 🙂
oder der Angestellte, der teils von zu Hause arbeitet und einen Raum als Büro absetzt….
Auch das ist in einem Wohngebiet zulässig, Herr Witte.
Haha, ich habe soeben erst verstanden, was der Smily und die Anführungszeichen sollen. Nein, DAS ist im Wohngebiet anscheinend nicht zulässig, eine entsprechende Meldung gab es ja erst vor ein paar Wochen bezüglich Ulzburg Süd.
Aber doch, lesen Sie es nach in §4 der Baunutzungsverordnung (BNVO)
http://ulzburger-nachrichten.de/?p=20477
„Nagelstudio“
Klingt im Artikel, als wenn das genehmigungspflichtig ist. 😉
Ich meine natürlich das kosmetische Studio, das „Nagelstudio“ ist nicht zulässig, aber es fliegt evtl. dann auf, wenn die Herren in der Nachbarschaft keinen Rabatt bekommen.
Ich habe mich aus persönlichen Gründen gerade mal näher mit der Thematik beschäftigt und muß feststellen, daß ein Wohngebiet OHNE der Genehmigung für nicht störenden Gewerbebetriebe aus meiner Sicht sogar eine Gängelung der Bewohner darstellt. Gängiges Beispiel: Familie mit Kindern, Vater berufstätig, Mutter macht ihr Hobby zum Beruf um zu Haus bei den Kindern sein zu können, meldet ein Gewerbe an um Strickwaren per Internet zu verkaufen: geht nicht, illegal! Das erklär mir mal bitte einer, wo das eine Gesetzeslage darstellt, die ein durchschnittlicher Bürger nachvollziehen kann.
Dann würde entweder Laufkundschaft das traute Heim beehren, oder alle 20 Min. ein Paketdienst die Zufahrt blockieren, weil es via Webshop läuft. Um solche „nur mal eben kurz“ – Störungen (die sich läppern könnten) geht es dabei wohl.
Herr Schneider, für gewöhnlich entscheidet man sich für EINEN Paketdienst und der holt 1x täglich ab (wenn überhaupt; mal an meinem Beispiel gemessen: wie schnell können Sie bitte stricken?), vermutlich in dem Zuge, daß er die Nachbarn mit ihren Paketen beliefert, da stört also gar nichts. Wenn sich daraus etwas größeres entwickelt, dann sollte man irgendwann Lagerkapazitäten in einem Gewerbe- oder Mischgebiet mieten, logisch. Aber ganz prinzipiell mit der Auslobung „Wohngebiet“ das von mir genannte Beispiel im Keim zu ersticken (und nach meiner Erfahrung ist sowas gar nicht so selten, siehe die weiteren Beispiele von Herrn Witte), das finde ich unmöglich. Wen alles mögliche stört, der sollte auch nicht in einem Wohngebiet wohnen, sondern in einem Loch oder auf dem Acker. 😉
Warum allerdings, wie Herr Götsch schreibt, eine zeitlich begrenzte Ausnahmegenehmigung nicht möglich war, das fände ich viel interessanter zu wissen. Wobei es eigentlich auch egal ist, das ganze Thema ist eine einzige Korinthenkackerei, noch nie war ich mit Herrn Witte so sehr einer Meinung!
Ich reiche hiermit noch ein „t“ nach, damit ich Herrn Göttsch nicht falsch geschrieben habe.
Ach so, Strick-on-Demand sozusagen, keinen Strickzubehör-Handel. OK, das klingt nicht nach kommender Schwerindustrie 😉
Das unfaire ist ja auch, dass das alles auf „Gewerbe“ abzielt. Stricken ist da sicherlich gewerblich, ein Rechtsanwalt oder Steuerberater jedoch gilt als Freiberufler. Und die sitzen ja mehr als häufig in Wohnungen/Wohngebieten, selbst wenn da rege Laufkundschaft kommt. Aber ist halt kein Gewerbe…
Strick-on-demand, großartig! 😀
Herr Kirmse, keine Sorge, Ihr Beispiel ist durchaus in einem Wohngebiet zulässig und bedarf keiner Genehmigung.
Ich wohne eh im Mischgebiet, aber da ich nicht nur an meine eigenen Interessen denke, freut mich das zu hören!
Hallo Herr Witte,
es geht doch nicht ums Anschwärzen. Enger werdende Lebensräume brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, auch um Nachbarschaftskonflikte zu vermeiden.
Die Betroffenen sind übrgiens jetzt gefragt Ihre Stellungnahmen im Rahnen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung abzugeben. Der Aufstellungsbeschluss wird demnächst in der Umschau, auf der Gemeindehomepage und in den amtl. Bekanntmachungskästen veröffentlicht. Nächste Bürgerbeteiligungsmöglichkeit besteht dann nach Fassung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses für den Zeitraum eines Monats. Mal sehen, wie die „menschlichen“ Rückmeldungen aussehen.
„… Enger werdende Lebensräume brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, auch um Nachbarschaftskonflikte zu vermeiden…..“
.
Sehr richtig! Genau darum geht es! Es kann einfach nicht angehen, daß sich Investoren,Baugesellschaften usw. über Regeln und Gesetze hinwegsetzen, „Tatsachen“ schaffen und sich, wie selbstverständlich, problemlos „nachgenehmigen“ lassen können!
Keine Sorge, nach dem, was ich gelesen habe, schützt die „Nachgenehmigung“ nicht vor einem Bußgeld, falls Sie das beruhigt.
schade das immer wieder parteidiktatorisch gedacht und gehandelt wird……
Warum werden nie die Betroffenen gefragt um zu einer „Menschlichen“ Lösung zu kommen?
Das Kernproblem ist doch ganz einfach: lasse ich den Bürger das machen, was keinen anderen stört, oder muß ich das unbedingt auch regeln und vor allem – verbieten?
Es gibt keinerlei Beeinträchtigung irgendeines Nachbarn.
Herr Göttsch und die WHU sowie die SPD wollten eben ein Zeichen setzen: im Zweifel soll erstmal verboten werden.
Ich denke: Lasst die Menschen in HU doch machen, was sie wollen, solange dadurch niemand beeinträchtigt wird.
Wir haben in HU wirklich andere Probleme als dieses „Kontrollieren, Überwachen und Verbieten aus Prinzip“.
Nun ja, wir haben diese anderen Probleme mitunter aber auch wegen der Abwesenheit des Prinzips „Kontrollieren, Überwachen und Verbieten“. Aus Prinzip müsste man das ja schon wegen der Gleichheit für Alle machen, oder gar nicht. Und wie man an so Fällen wie den ganzen Baumfreveln der letzten Zeit oder Ihrem (absolut zu unterstützenden) Kampf gegen die Hundeköttel oder auch den LKWs im Kirchweg (etc, etc….) sieht, erodiert die Beachtung von Verboten bei fehlender Kontrolle. Und das Problem wird diskutabel.
Das Argument von Hr. Göttsch kann man sicherlich auch nicht von der Hand weisen. Evtl. hätte man GFG die Nutzung einfach mit einer akzeptablen Frist erlauben sollen, dann hätte man das nicht aus der Hand gegeben. Insofern erscheint mir die Enthaltung der BFB am plausibelsten 😉
Lieber Herr Holowaty,
Sie waren ja in der Sitzung nicht da, aber das Protokoll ist zu diesem Punkt bereits nachzulesen. Es ist jetzt im gesamten B-Plangebiet 107 gestattet, nicht störende Gewerbetriebe anzusiedeln. Dadurch können sich also demnächst Nachbarschaftskonflikte entwickeln (wenn die B-Planänderung beschlossen werden sollte), auch wenn sich zur Zeit kaum jemand an der Nutzung des Musterhauses auf einer Parzelle dieses Neubaugebietes stört. Was sind denn nicht störende Gewerbebetriebe? Mein Baurechtskommentar nennt hier sogar eine Mobilfunksendeanlage und schließt auch Kfz-Reparaturwerkstätten nicht generell aus.
Herr Holowaty, sie sprechen mir aus der Seele.
So sind die Deutschen,
sie brauchen für alles Regeln und Gesetze, damit man auch jeden legal anschwärzen kann!
Das ist nicht die Kenfrage: Wir haben Wohngebieteb ausgewiesen, sonst hätte man ja Büronutzung gleich ausweisen können. Hat man aber nicht. Im übrigen : ich kann mir viel vorstellen.
Eine Einzelfallentscheidung – auch nicht auf Zeit – ist angeblich nicht möglich.
Begründung für die Änderungswünsche lesen Sie hier.
http://www.henstedt-ulzburg.sitzung-online.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=8179&options=4
Hm, nachdem ich den Link, inklusive der Begründung der Verwaltung zu der Änderung, gelesen habe, verstehe ich Ihre Einwände ehrlich gesagt noch weniger. Ich kenne zwar die offizielle Auslegung von „nicht störend“ nicht, allerdings ist es mir doch wie gesagt völlig egal, wenn nebenan ein Büro wohnt. Der dauergrillende Nachbar mit der lauten Musikanlage und dem Benzinmäher ist vermutlich schlimmer und der wäre in jedem Fall zu ertragen, sofern er sich an Ruhezeiten hält.
Man kann es auch so sehen : das Musterhaus ist in wenigen Wochen/ Monaten überflüssig.
Das Baugebiet ist voll. Oder glaubt jemand, dass zum Beispiel bei einem neuen Baugebiet in Börnsen, das Musterhaus in H-U angesehen wird?
Das Hauptproblem ist doch, das aus einem reinen Wohngebiet jetzt ein Gebiet wird, wo jeder das beschriebene Gewerbe in seinem Haus betreiben kann.
Damit mutiert das reine Wohngebiet ( abhängig von dem Interesse der Eigentümer ) möglicherweise zu einem anders gearteten Gebiet mit Büronutzung. Das Recht der genannten Firma steht dann jedem Besitzer zu!
Besucherverkehr ist dann inklusive. Parkprobleme ? Lärmentwicklung ?
Haben wir für eine solche Nutzung ein WOHNBAUgebiet geschaffen?
Klar es gibt noch andere Probleme im Ort. Aber wir sollten die Anzahl der Probleme nicht vergrößern, weil ein Eigentümer (befristet) ein Musterhaus nutzen will.
Die WHU hat dagegen gestimmt, ich bin gespannt ob die Bewohner des Wohngebietes mit der knappen Mehrheitsentscheidung einverstanden sind.
Hat denn ein Anwohner gegen die Nutzung der Doppelhaushälfte als Büro geklagt oder wieso wurde sich da überhaupt mit befaßt? Hätte man es nicht einfach auf sich beruhen lassen können, wenn Sie sagen, daß das Haus voraussichtlich demnächst eh als Wohnhaus genutzt wird? Und ganz ab davon: Wohnhäuser sind im allgemeinen deutlich teurer als Büroräume, glauben Sie denn wirklich, daß jemand vorsätzlich im Wohngebiet ein teures Haus zu Bürozwecken kauft? Oder daß ein Anwohner sich im eigenen Haus selbständig macht mit jeder Menge Publikumsverkehr?
Sehr geehrter Herr Göttsch, der B-Plan 107 beinhaltet kein Reines Wohngebiet (WR), sondern ein Allgemeines Wohngebiet (WA) in dem u. a. durchaus nicht störende Handwerksbetriebe zulässig und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe ausnahmsweise zulässig sind . Welche Betriebe im Einzelnen dazu gehören, kann man den einschlägigen Kommentaren und der Rechtsprechung entnehmen. Wer sich in seinem eigenen Wohngebiet intensiv umschaut wird staunen, wieviel „Einmannunternehmen“ im eigenen Haus den Weg in die Selbstständigkeit gefunden haben. Da sind in meinem Wohngebiet z.B. Fliesenleger, Klempner, eine Fahrschule etc. Stören tun allenfalls die zusätzlichen Kfz, die auf der Straße abgestellt werden. Im Übrigen ist insbesondere in größeren Städten das „sterile“ WR städtebaulich nicht mehr gewünscht, sondern das WA und das Mischgebiet (MI), um insbesondere mit kleineren Betrieben, Läden, Kneipen etc. mehr attraktives städtisches Leben in den Wohnquartieren zu erzeugen.
wo ist das Problem?
Das Gewerbe verursacht bestimmt weniger Lärm als ein normal genutztes Wohnhaus.
Die Nachbarn dürften sich über eine solch ruhige Nutzung freuen.
Außerdem, wenn ich Häuser verkaufen will macht es keinen Sinn ein Musterhaus in ein Gewerbegebiet zu setzen, welches dann nicht privat genutzt werden kann.
Jeder weiß doch, das nach einigen Jahren die Musterhäuser verkauft werden.
Vielleicht sollte man mal die Anwohner befragen, was sie davon halten!
Naja, die Anwohner = Hauskäufer in dem Neubaugebiet wussten das ja von Anfang an, da das fragliche Musterhaus ja als erstes dort stand, in genau der Funktion. Der Standort davor wiederum (DHH in der Usedomer Str. mit Betriebshof an der Ecke Usedomer/Schulstr.) wurde auch so genutzt. Und ist inzwischen wieder privat bewohnt. Da hat das nie gestört. Also, da gibt es noch weit ärgere Probleme in H-U.
Ich finde das auch eine gute Entscheidung. Man kann zwar nicht von „bürgernah“ sprechen, weil es ja einer Firma zu Gute kommt, aber zumindest ist es eine logische Entscheidung. Wie Herr Witte schon schreibt, jeder freut sich doch über einen ruhigen Nachbarn, der in der Regel obendrein immer dann nicht zu Hause ist, wenn man selbst zu Hause ist. Selbst wenn man das als Präzedenzfall ansieht, es geht ja (laut Artikel) um „nicht störende Gewerbebetriebe“ und die sind ja, wie der Name schon sagt, nicht störend. Man muß ja nicht alles überregulieren.