Die Politik will anfangen, den Missstand zu reparieren, für den sie selbst verantwortlich ist. Bis 2003 gab es schließlich eine Baumschutzsatzung. Damals wurde sie mit nur einer Stimme Mehrheit gekippt. CDU, FDP und der langjährige CDU-Gemeindevertreter Horst Löhr (zu diesem Zeitpunkt Mitglied der WHU-Fraktion) hoben die Satzung auf.
Einwände des Naturschutzbundes Schleswig-Holstein und des Landesumweltministeriums blieben unberücksichtigt. Der Schutz von alten Bäumen im Innenbereich der Gemeinde werde auch nach einer Aufhebung der Baumschutzsatzung ausreichend sichergestellt, hieß es.
In Anbetracht des Vorfalls an der Olivastrasse ein folgenschwerer Trugschluss.
In der Politik zeichnet sich nun ein breiter Konsens ab, beim Baumschutz nachzubessern. Unterschiedliche Auffassungen gibt es darüber, in welcher Form dies geschehen soll.
Genannt werden eine generelle Baumschutzsatzung, bei der Bäume ab einer bestimmten Größe grundsätzlich geschützt sind, und ein Baumkataster, in den schützenswerte Bäume eingetragen werden. Warum so oder so verfahren werden soll, ist den Stellungnahmen der Parteien allerdings nicht zu entnehmen.
Klar Stellung bezieht hingegen der für den Baumschutz zuständige Mitarbeiter der Henstedt-Ulzburger Gemeindeverwaltung Rolf Gramckow. Seiner Meinung nach würde eine Satzung weniger Bürokratie verursachen als ein Kataster: “Das wäre ein riesiger Aufwand, die Bäume zu kartieren.“ Eine Satzung wäre auch klarer und eindeutiger: „Da weiß jeder, woran er ist“, so der Verwaltungsfachmann.
Wer die Bäume schützen und gleichzeitig die notwendige Bürokratie so gering wie möglich halten will, sollte sich demnach konsequenterweise für eine generelle Baumschutzsatzung entscheiden.
Christian Meeder