Die Vergabe öffentlicher Aufträge – Wie man’s auch macht, ist es verkehrt

Seit geraumer Zeit wird in Henstedt-Ulzburg die Vergabepraxis der Gemeinde für öffentliche Aufträge diskutiert. Dazu passt folgende Geschichte, die man so oder so werten kann:

Seit Ende Mai ist die Ampelanlage an der Einmündung Wilsteder/Hamburger Straße außer Betrieb. Es tat sich nichts, bis ein Anwohner die Gemeindeverwaltung per Email um Auskunft bat: „Ich wollte einmal gern wissen, wann die Ampel… in Stand gesetzt wird. Läuft nun seit fast zwei Wochen ohne irgendein Signalzeichen! Ist täglich schon ein wenig abenteuerlich, was hier so passiert!“

Antwort der Verwaltung: „… das Steuergerät der Lichtsignalanlage wurde am 30. Mai von einem Blitzschlag vollständig zerstört. Die Autobahn- und Straßenmeisterei, die für diese Anlage zuständig ist, hat für die Erneuerung die notwendigen Schritte bereits eingeleitet, muss aber das vorgeschriebene Vergabeverfahren abwarten. Einen Termin für die Erneuerung kann ich Ihnen daher nicht nennen.“

Kommentar des Bürgers: „… verstehen Sie das bitte nicht falsch – ist das ein Witz? Vergabeverfahren für neue Geräte einzuleiten, ist ja gut und schön. Wie wäre es am Hamburger Flughafen, wenn das Radar aus fällt – macht man dann den Flughafen so lange zu?“ Und dann fragt der besorgte Anwohner: „Wissen Sie, wie viele Schulkinder tagtäglich diese Kreuzung passieren? Es hat bereits einen schweren Unfall an dieser Kreuzung gegeben!“

Jörg Schlömann

14.06.2012

3 thoughts on "Die Vergabe öffentlicher Aufträge – Wie man’s auch macht, ist es verkehrt"

  1. Die Ampel ist seit 23.5. außer Betrieb, der Unfall war am 25.5.

    > Außerdem hat man den Eindruck, seit die Ampel wegen Blitzschlag defekt
    > ist, läuft der Verkehr bestens; besser als mit Ampel allemal.

    Zumindest ist das Gehupe weniger geworden. Vielleicht meiden jetzt auch Ortskundige diese Ampel zu bestimmten Zeiten.

  2. Ich kann Herrn Schmidt nur zustimmen: Diese Ampel ist eine der zahlreichen Ampeln in unserer Gemeinde, denen man eine nahezu vorsätzliche Verkehrsbehinderungs- und Stauerzeugungsabsicht unterstellen möchte.

  3. Man muss ja nicht alles wissen. Darum diese Frage: Welche Schulkinder müssen bei dieser Ampel über die Straße? Die Antwort gleich dazu: KEINE! Es gibt an dieser Ampel überhaupt keine Fußgängerquerung – weil dafür auch gar kein Bedarf ist und weil das überhaupt kein Schulweg ist. Die Fußgängerampel ist an der Straße Elfenhagen; die ist auch ununterbrochen in Betrieb.
    Außerdem hat man den Eindruck, seit die Ampel wegen Blitzschlag defekt ist, läuft der Verkehr bestens; besser als mit Ampel allemal. Einzige Ausnahme dazu ist vieleicht morgens und abends eine Stunde lang während des Haupt-Berufsverkehrs. Man sollte bei Einbau des neuen Steuergerätes die Ampelschaltung gleich dem tatsächlichen Bedarf anpassen.

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