Das Urteil im Thormählen-Prozess: 24.000 Euro Geldstrafe!

Wegen Betruges in zwei Fällen hat das Amtsgericht Norderstedt heute Henstedt-Ulzburgs Ex-Bürgermeister Torsten Thormählen zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 200 Tagessätzen `a 120 Euro verurteilt. Der Richter sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte der Stadt Norderstedt 41.200 und der Gemeinde Henstedt-Ulzburg 5.600 Euro vorenthalten hat. Er hätte die Summen – Einnahmen aus seiner Nebentätigkeit als Vorstand der Kommunalbetriebe Ellerau (KBE) – an die beiden Kommunen abführen müssen.

Amtsrichter Jan-Wilhelm Buchert blieb mit seinem Urteil 40 Tagessätze unter dem Antrag von Staatsanwalt Bijan Nowrousian. Thormählens Verteidiger hatte Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Er und sein Mandant haben noch nicht entschieden, ob sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen werden. Sollte es rechtskräftig werden, gilt Thormählen als vorbestraft.

Ein Strafbefehl gegen den Ex-Bürgermeister hatte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung bei Zahlung einer Geldbuße von 10.000 Euro vorgesehen. Dagegen hatte Thormählen Einspruch erhoben, so dass es zur mündlichen Hauptverhandlung vor dem Norderstedter Amtsgericht. kam.

Mehr folgt morgen.

Jörg Schlömann

17. März 2014

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