Mitteilung aus dem Rathaus
Wenn Äste und Zweige von Bäumen, Sträuchern oder Hecken in den Verkehrsraum hineinwachsen, müssen diese von den Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zurückgeschnitten werden. Dies betrifft in erster Linie Privatpersonen – sprich die Bürgerinnen und Bürger – aber auch Gewerbetreibende, Wohnungsgesellschaften, Eigentümer unbebauter Grundstücke, Eigentümergemeinschaften und nicht zuletzt die Gemeinde Henstedt-Ulzburg selbst.
Für die Grünflächen im Gemeindeeigentum ist der Baubetriebshof zuständig. Dieser führt auf diesen Flächen regelmäßig Form- und Pflegeschnitte zur Verkehrssicherung durch. Diese sind, im Gegensatz zu einem kompletten Rückschnitt von Hecken oder Sträuchern, auch ganzjährig erlaubt.
„Henstedt-Ulzburg, unsere schöne Gemeinde im Grünen, wächst halt manchmal über sich hinaus“, weiß Bürgermeisterin Ulrike Schmidt. „Das ist eigentlich eine gute Sache, nur dann nicht, wenn es sich um Zweige, Äste, Hecken und andere Pflanzen handelt, die in den Gehweg-, Radweg- oder Straßenbereich hineinwachsen und so die Verkehrssicherheit gefährden. Die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sind deshalb in der Pflicht, für einen regelmäßigen Rückschnitt in diesem Bereich zu sorgen“, so die Bürgermeisterin.
Gehwege und Fahrbahnen müssen in ihrer gesamten Breite für den Fußgänger-, Radfahrer- bzw. Fahrzeugverkehr nutzbar sein. Wo ein Gehweg nicht vorhanden ist, gilt als Gehweg ein begehbarer Seitenstreifen oder ein den Bedürfnissen der Fußgänger entsprechender Streifen der Fahrbahn. Der Luftraum über öffentlichen Straßen ist in einer Höhe von 4,50 m frei zu halten.
„Mein Dank gilt allen Bürgerinnen und Bürgern, die die Pflege ihrer Grundstücksgrenze im Blick haben“, sagt Bürgermeisterin Schmidt. „Mein Appell zum Handeln gilt insbesondere denjenigen, die in der Vergangenheit bereits mehrfach aufgefordert werden mussten, für einen Rückschnitt zu sorgen. Es sei darauf hingewiesen, dass es in ihrer Verantwortung liegt, die notwendigen Arbeiten regelmäßig durchzuführen – auch ohne eine Ermahnung unseres Ordnungsamtes!“
pm
2. September 2020
Ich rate zur Vorsicht! Nicht alles, was Behörden erlaubt ist, dürfen laut Bundesnaturschutzgesetz auch Privatleute!
In der Zeit von März bis September sind (vorsichtige) Formschnitte an Hecken erlaubt. Dabei handelt es sich um Kürzungen von diesjährigen Neuaustrieben, nachdem man sich überzeugt hat, dass die Hecke NICHT von Tieren „bewohnt“ ist.
Das Bild zeigt aber einen weit darüber hinausgehenden Rückschnitt, welcher Privatleuten nur in der Zeit von Oktober bis März erlaubt ist. Die Bußgelder bei Verstößen können enorm sein, erhöhen aber zuverlässig das Einkommen der Gemeindekasse….. Ist das die Intention der Bürgermeisterin oder kennt sie schlicht das Bundesnaturschutzgesetz nicht, wenn sie jetzt (!) zum „Heckenschneiden“ aufruft?
Hallo Herr Wollweber,
in der Pressemitteilung wird ausdrücklich betont, dass die Verkehrsräume zum Zwecke der Verkehrssicherheit frei zu halten sind. Nichts anderes zeigt auch das Foto, welches sehr anschaulich gewählt wurde.
Wer also seine Hecke entsprechend pflegt, dem drohen auch zum jetzigen Zeitpunkt keine Bußgelder.
@ G.Willsch
Das Foto zeigt sehr anschaulich einen Rückschnitt, keinen Pflege- oder Formschnitt. Der kann für Behörden nach § 39 BNatSchG zu jeder Zeit zulässig sein.
Für Privatleute aber nur, wenn sie eine entsprechende Aufforderung der Behörde nachweisen können, also eine „Auflage“ haben.
Richtig ist, nur wer seine Hecke entsprechend pflegt, also Rückschnitte von Oktober bis März macht und in der übrigen Zeit Pflege- und Formschnitte durchführt, ist auf der „sicheren Seite“.
Anzeigen werden nämlich nicht nur von Behörden gemacht, sondern auch von Umweltschützern und Naturschutzverbänden….
Der Aufruf der Bürgermeisterin zu DIESER Zeit ist also zumindest reichlich ungeschickt….
Mit Verlaub, Herr Wollweber: aber das, was Sie dort schreiben, trägt nur zur Verunsicherung bei, und ist überzogene Erbsenzählerei Außenstehender.
So, wie es in der Pressemitteilung beschrieben und auf dem Foto zu ersehen ist, handelt es sich um einen Grenzschnitt zum öffentlichen Raum zwecks Verkehrssicherung. Genau so müssen und dürfen auch Privatleute diesen regelmäßig durchführen. Dabei ist es völlig egal, zu welchem Zeitpunkt.
Übereifrigen Mitbürgern hingegen, die meinen es wäre wiederum nicht richtig, steht es ja frei, dies anzuzeigen. Sie müssen sich aber mit dem Gedanken anfreunden, von unserem Ordnungsamt eines Besseren belehrt zu werden. Und das dann zu Recht.
Herr Wollweber, Sie schreiben, man dürfe nur Neuaustriebe im Sommerhalbjahr kürzen (steht so im wesentlichen auch in der Pressemitteilung): nichts anderes kann ich auf dem Foto erkennen, ganz normaler Zuwachs im Verlauf eines Sommers.
Ein herzliches Danke für diesen Appell von unserer Bürgermeisterin, Frau Schmidt. Leider kennen viele Grundstückbesitzer nicht ihre Pflichten oder ignorieren sie. Da helfen dann nach einer Abmahnung nur noch angemessene Strafen.
Über die Arbeit des Baubetriebshofes kann man sicherlich diskutieren, aber mit dieser personellen Besetzung kann man nicht mehr erwarten.
Insbesondere gilt dies auch für Gemeindebepflanzungen, die auf Privatwege und Zufahrten ranken bzw. Wuchern. Hier muss man jedes mal die juristische Keule rausholen, damit dort überhaupt etwas passiert. Vielleicht sollte man erst einmal vor der eigenen Haustür kehren, bevor man die Bürger an Ihre Pflichten erinnert.
Gewiss,
„Ein jeder kehre vor seiner Tür,
Und rein ist jedes Stadtquartier.
Und jeder übe sein Lektion,
So wird es gut im Rate stohn.“
Johann Wolfgang von Goethe.
Aber kehrt die Bürgermeisterin nicht gerade vor einer ihrer zahlreichen Türen, wenn sie – lt. Bildunterschrift – „Tim Vollmer vom Baubetriebshof beim Einsatz mit der Heckenschere an einer Gemeindefläche(!!) in der Straße Birkenhof“ besucht? – Und wäre es überhaupt fair und/oder macht es den geringsten Sinn, einer NEUEN Bürgermeisterin ALTE Versäumnisse vorzuwerfen?
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Ebenfalls problematisch, weil sie so verdammt schnell wachsen können, sind Brombeerranken in Gesichtshöhe auf unbeleuchteten Radwegen in der Nacht. Um dem vorzubeugen nehme ich manchmal auf Radtouren eine Gartenschere mit und fordere auch immer wieder gerne insbes. Radfahrer und Hundebesitzer dazu auf, was hiermit erneut geschehen ist. Im Übrigen stelle ich immer wieder erfreut fest, dass ich offenbar nicht der einzige bin, der diesem sinnvollen Hobby nachgeht.