Die hochverschuldete Gemeinde Henstedt-Ulzburg verschenkt offenbar erhebliche Einsparpotentiale. Das zeigt sich bei der von der Schulleitung gewünschten Neugestaltung des Vorplatzes an der Olzeborchschule. Dort fand weder eine Ausschreibung noch ein Ideenwettbewerb statt, stattdessen wurden die Planarbeiten von der Gemeinde freihändig an ein Landschaftsarchitekturbüro vergeben. Petra Hafemeister, u.a. zuständig für Grünplanung bei der Gemeinde: „Wir müssen Ausschreibungen erst ab einer gewissen Grenze machen. Dieser Auftrag lag unter der Grenze, deswegen waren wir zu keiner Ausschreibung verpflichtet.“
Dabei schien der Standort der Firma noch darauf hinzudeuten, dass diese sich in einem landesweiten Wettbewerb durchgesetzt haben könnte: Schließlich liegt der Sitz der Firma nicht in Henstedt-Ulzburg oder Umgebung, sondern in Molfsee bei Kiel. Doch auch dafür gibt es eine schlüssige Erklärung: Die Antwort der Verwaltungsmitarbeiterin, wie denn die Gemeinde auf das Büro in Kiel gekommen sei: „Durch Bürgermeister Torsten Thormählen“. Der habe schon bei seinen früheren Tätigkeiten mit dem Landschaftsarchitekten gut zusammengearbeitet.
Alles andere als zufriedenstellend empfinden gleichwohl die Gemeindepolitiker die Arbeit des Landschaftsarchitekturbüros. Mehrmals lehnten diese die Entwurfsplanungen der Architekten ab, die Politiker fanden die Kosten einfach zu hoch.
Immerhin: Das Beharren auf Einsparungen war nicht ganz ohne Erfolg. Die anfänglichen Kostenschätzungen der Architekten haben sich von über 300.000 Euro auf nun 209.000 Euro reduziert. Trotzdem ist fraglich, ob der Ausschuss in seiner nächsten Sitzung am Montag, 5.März, sein Einverständnis für die Neugestaltung gibt.
Denn das Parkplatzproblem vor der Olzeborschule scheint ja gelöst. Dank des couragierten Handelns der Schulleiterin parken die Lehrer jetzt vorschriftsmäßig an der grünen Schule und nicht mehr auf der Grünfläche.
Zwar geht es am 5. März erst einmal nur um die Bewilligung des ersten Bauabschnitts , der zunächst nur neue Fahrrad-Abstellanlagen sowie eine Pkw-Bring- und Holzone für die Eltern vorsieht. Doch auch so ein extra eingerichteter Halteplatz für Eltern, die ihre Sprößlinge mit dem Auto zur Schule bringen wollen, wäre den Steuerzahlern wohl nur schwer zu vermitteln.
So ist es kein Wunder, dass sich die Verwaltung alles andere als sicher ist, ihren Beschlussvorschlag durchzubringen. Das zeigt sich insbesondere daran, dass sich die Gemeinde nicht traut, schon einmal unumkehrbare Tatsachen zu schaffen, sondern erst einmal das Ergebnis der Abstimmung abwarten will. So sind die einer Bebauung im Wege stehenden Bäume – anders als beim Kahlschlag im Ulzburg Center – noch nicht der Säge zum Opfer gefallen. Die Bäume könnten ja auch noch nach Beginn der Brutzeit gefällt werden, heißt es sinngemäß in der Ausschussvorlage. Eine entsprechende Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde läge vor.
Christian Meeder
27. Februar
Sehr geehrter Herr Pemöller, sehr geehrter Herr Erzmeister,
ich habe eine Email an die Gemeindeverwaltung verschickt.
Ziel ist es mehr Transparenz in das Thema Ausschreibung / Vergabe zu bekommen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie sicher aus vielen Diskussionen im Internet und in der Presse wissen, gibt es einen großen Bedarf an Aufklärung über das Ausschreibe- und Vergabeverfahren von öffentlichen Aufträgen in Henstedt-Ulzburg.
Ich habe zu den in der Öffentlichkeit diskutierten Vergaben von Planungsleistungen an der Olzeborch Schule und bezgl. der Vergabe des Auftrags der Neuordnung des Corporate Design der Gemeinde im Internet der Gemeinde keine Ausschreibungsunterlagen gefunden.
Auch habe ich keine “ Vergabeordnung “ für die Gemeinde HU im Internet der Gemeinde gefunden.
Es stehen sehr viele amtliche Verlautbarungen der Gemeinde im Internet.
Warum nicht alle Ausschreibungen der Gemeinde HU ( auch nicht als / in der Rubrik “ Historie“ ) im Internet der Gemeinde aufzufinden sind und eine Vergabeordnung im Internet fehlt, ist für mich nicht nachvollziehbar.
Ich bitte Sie deswegen
a. mir die Ausschreibungstexte für die beiden genannten Ausschreibungen zuzusenden
b. mir die Vergabeordnung ( oder ähnlich tituliert) der Gemeinde HU zuzusenden.
Beides können Sie mir als pdf. Datei senden.
Ich bitte auch darum, dass die Vergabeordnung ins Internet der Gemeinde gestellt wird.
Weiter bitte ich darum, dass im Internet ein besonderer Unterpunkt :
Öffentliche Aufträge / Ausschreibungen / Vergaben
in das Menü aufgenommen wird. Hier sind dann ohne Ausnahme alle Ausschreibungen ,mit Nummern versehen , aufgeführt und es ist ersichtlich , wer welche Aufträge bekommen hat.
Zum Teil – siehe aktuelle Internetseite – geschieht die Information über Vergaben schon in Ansätzen ( 3 Vergaben stehen im Internet ). Man muss nur lange suchen.
Außerdem fehlen ( viele ) Ausschreibungen, die ich über andere Portale einsehen kann.
Ich glaube, dass diese Unterlagen und diese Internetergänzung zur Versachlichung der Diskussionen und zu mehr Transparenz beitragen kann.
Für eine zeitnahe Information danke ich Ihnen .
Kurt Göttsch
Selbst für die Planungsleistung ergibt sich Frage, ob vor der freihändigen Vergabe an den Architekten 3 vergleichbare Angebote eingeholt wurden, denn die Planungskosten dürften auch immerhin schon mehr als 25.000 EUR betragen haben.
Ich bitte hier als Bürger um Aufklärung durch die Verwaltung und Politik.
@ Bodo Grützbach
Hier an dieser Stelle um Aufklärung durch die Verwaltung und die Politik zu bitten, ist doch schon sehr populistisch – wenn es Ihnen tatsächlich um die Information geht, dann fragen Sie doch mal im Rathaus nach. Dort wird man Ihnen sicherlich Auskunft geben.
Ich fordere dringend mehr Transparenz bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen hier in Henstedt-Ulzburg!
Bei einem Volumen von 209.000 EUR sollte es doch selbstverständlich sein, dass dazu Angebote von mehreren Anbietern eingeholt werden, selbst wenn es nicht gesetzlich ausdrücklich gefordert wird.
Dieses Vorgehen ist in der Privatwirtschaft üblich und sollte gerade auch in Henstedt-Ulzburg Anwendung finden.
Grundsätzlich sollten sich Verwaltung und Politik bei dem enormen Schuldenstand der Gemeinde darüberhinaus immer kritisch fragen, ob eine Maßnahme, die externe Kosten verursacht, überhaupt erforderlich ist.
Herr Stein,
auch mich als Henstedt-Ulzburger Interessiert was mit meinen Steurgeldern geschieht aus diesem Grunde halte ich es für blödsinn mich als befangen zu bezeichnen.
Und nochmal bei dem erteilten Auftrag der Gemeinde handelt es sich um den Planungsauftrag für die Parkplätze und nicht um die Herstellung, so wie es bei meinen vorschreibern rausklingt.
Die Gemeinde Henstedt – Ulzburg hat eine Vergabeordnung, wie jede andere Stadt oder Gemeinde auch. Danach haben alle öffentlichen Auftragsvergaben zu erfolgen, es ist den Mitarbeitern der Gemeinde nicht gestattet Aufträge an dieser Regelung vorbei zu vergeben.
Diese Verordnung wurde von der Verwaltung erarbeitet und von der Politik beschlossen und genehmigt und sollte auch den Politikern und ihnen nahestehenden Personen geläufig sein.
Dies ist keine Spekulation oder Panikmache, sondern das Ergebnis einer gezielten Nachfrage an der richtigen Stelle.Die Mitarbeiter der HU- Verwaltung sind nämlich durchaus bereit auf ernsthafte Nachfragen detailierte und freundliche Auskünfte und Informationen zu geben.
@Karin Schwem : Das Ergebnis Ihrer Recherche ist leider veraltet, die Wertgrenzen überholt. (genauere und aktuelle Info auf den Seiten des Innenministeriums des Landes SH).
Im Übrigen kann ich Herrn Harrs´Ausführungen nur folgen, den sie sind eindeutig richtig !
Werden jetzt alle Henstedt – Ulzburger Unternehmer und Geschäftsleute die dann und wann einmal als Auftragnehmer der Gemeinde arbeiten für befangen erklärt ? Oder immer nur dann wenn´s gerade mal so passt ? Wenn wir uns auf dieses Niveau begeben , könnten wir uns gleich aller Kommentare enthalten, denn dann wäre es offensichtlich, dass es nur ums Hetzen geht.
@ Hr. Grützbach: erst begreifen was wirklich los ist und dann über die tatsächliche Rechts-und Sachlage informieren, dann klappt es vielleicht auch mit den Kommentaren.
So, das war mein letzter Kommentar auf dieser Plattform, die mich zu sehr an die BILD Zeitung erinnert.
H.E.
Sehr geehrte Frau Hiram Erzmeister,
nein, es werden nicht gleich pauschal alle Unternehmer für befangen erklärt, die „dann und wann“ als Auftragnehmer der Gemeinde arbeiten.
Ich denke, mit dieser Behauptung stehen Sie ziemlich allein da.
Sie wollen aber sicher nicht bestreiten, dass Herr Harrs mit seinem Unternehmen fachlich durchaus für die Neugestaltung des Vorplatzes in Frage käme, und sich somit berechtigte Hoffnungen auf eine Auftragsvergabe machen könnte.
Herrn Harrs also eine gewisse Befangheit in dieser Angelegenheit zu unterstellen, erscheint mir durchaus berechtigt.
Ich für meinen Teil würde sogar befürworten, dass ortsansässige Firmen bevorzugt beauftragt werden, bevor Steuergelder unnötig aus dem Ort abfliessen. Wie sagen die Engländer so schön: „support your local“.
Sehr geehrter Herr Christian Harrs,
„unnötig“ spekulieren tut hier niemand. Der Begriff „Panik“ ist absolut unangebracht.
Weiterhin ist die entscheidende Auskunft bereits durch Frau Petra Hafemeister ergangen (siehe Bericht oben):
„Wir müssen Ausschreibungen erst ab einer gewissen Grenze machen. Dieser Auftrag lag unter der Grenze, deswegen waren wir zu keiner Ausschreibung verpflichtet.“
Alles klar Herr Harrs?
P.S. Ich bitte um Ihr Verständnis, wenn ich Sie in obiger Angelegenheit als Auftragnehmer der Gemeinde(verwaltung) in gewisser Weise für befangen halte.
An Alle Panikmacher ,soweit ich weiß sind bisher keine Arbeiten an den Aussenanlagen ,ohne Ausschreibung vergeben worden diese im Raum stehenden 209000€ sind lediglich eine Kostenschätzung durch Herrn Klapper im Normalfall wird auf dieser Basis eine Ausschreibung erstellt und dann erhält der günstigste Bieter den Zuschlag.
Auskunft darüber erhält man mit Sicherheit im Rathaus und brauch nicht unnötig spekulieren!
Ich habe einmal im Internet recherchiert ob es eine Vergabeordnung für HU gibt, die soll es wohl geben, ist aber nicht im Internet zu finden.Wer kann da helfen ??
Ich würde mir wünschen, daß die Gemeindeverwaltung sich dazu äußert, ab welcher Summe eine Ausschreibung verpflichtend ist inklusive einem frei im Internet zugänglichen Gesetzes-/Verordnungstext dazu.
Hallo Frau Krause,
das habe ich auf der website der Handwerkskammer Berlin gefunden:
http://www.hwk-berlin.de ( Beratung-öffentliches Auftragswesen-öffentliches Auftragswesen)
Arten der Vergabe
Es gibt drei Arten der Vergabe öffentlicher Aufträge:
1.Öffentliche Ausschreibungen oder entsprechend der EU-Sprachregelung offene Verfahren werden in amtlichen Mitteilungsblättern veröffentlicht; jedes interessierte Unternehmen kann sich um diesen Auftrag bewerben. Überschreitet das voraussichtliche Gesamtvolumen (ohne Mehrwertsteuer) bestimmte Wertgrenzen, so unterliegen diese Vergaben zusätzlich den Vergabevorschriften der Europäischen Union, die ab einem Wert von 200.000 € bei Lieferungen und Dienstleistungen (VOL) und 5 Mio. € bei Bauleistungen (VOB) eine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union vorsehen.
Welches Vergabeverfahren gewählt wird, hängt sowohl vom Auftragsvolumen ab als auch von der Art der Leistung.
2.Bei Beschränkten Ausschreibungen oder dem nicht offenen Verfahren der EU wird nur eine geringe Zahl von Unternehmen aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Diese Form der Ausschreibung wird dann genutzt, wenn der Aufwand für eine öffentliche Ausschreibung zu hoch wäre, eine öffentliche Ausschreibung kein annehmbares Ergebnis erzielt hat oder nur ein kleiner Kreis von Fachfirmen überhaupt den Auftrag ausführen kann. Anderen als den Aufgeforderten ist die Teilnahme verwehrt. Diese Form der Ausschreibung kann noch ein Öffentlicher Teilnahmewettbewerb vorausgehen, um geeignete Firmen zu finden. Bei EU-weiten Ausschreibungen ist ein vorheriger Teilnahmewettbewerb zwingend.
Öffentliche Aufträge im Wege der beschränkten Ausschreibung zu vergeben, ist nur unterhalb gewisser Wertgrenzen möglich. Bei Bauleistungen nach VOB liegt diese Grenze bei 100.000 €, bei Liefer- und Dienstleistungen nach VOL bei 25.000 €.
3.Bei der Freihändigen Vergabe werden mindestens drei Anbieter aufgefordert, ein Angebot abzugeben. In Einzelfällen kann der Auftraggeber auch einem Unternehmen unmittelbar einen Auftrag erteilen. Diese Form der Vergabe ist allerdings nur dann zulässig, wenn eine Vergabe im Rahmen einer öffentlichen oder beschränkten Ausschreibung nicht möglich ist, z.B. weil das zu beschaffende Produkt durch Patente geschützt wird oder eine kleine Leistung sich von einer bereits vergebenen nicht ohne Nachteil trennen lässt. Die Wertgrenze, bis zu der Aufträge freihändig vergeben werden können, liegt bei Bauleistungen (VOB) bei 5.000 € und bei Liefer- und Dienstleistungen (VOL) bei 2.500 €.
Gruß Karin Schwem
Die fehlende Ausschreibung, die starken Differenzen in den Kostenschätzungen und die Art, wie die Firma aus Molfsee in’s Spiel gebracht wurden, sind unter den Vorzeichen der aktuellen Geschehnisse um Bürgermeister Thormählen sicherlich doppelt kritisch zu hinterfragen. Die Verwaltung ist sicher gut beraten, diesen Vorgang sehr genau aufzuarbeiten.
Habe ich das richtig verstanden, ein Auftragsvolumen von 209.000 Euro (zweihundertundneuntausend!) darf ohne Ausschreibung, freihändig vergeben werden???
„Doch auch so ein extra eingerichteter Halteplatz für Eltern, die ihre Sprößlinge mit dem Auto zur Schule bringen wollen, wäre den Steuerzahlern wohl nur schwer zu vermitteln.“
Wieviel Plätze sind denn da vorgesehen?