Ganz schön uneinsichtig: Immer wieder fuhr ein unbelehrbarer älterer Mann durch den Ortsteil Rhen, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen war. Nicht ohne Grund; denn ihm fehlte die geistige und körperliche Eignung. Am Sonntag kam es dann für den 85-Jährigen dicke: Die Polizei Henstedt-Ulzburg überprüfte gegen 13.40 Uhr ein Fahrzeug im Henstedt-Ulzburger Ortsteil Rhen.
Der 85-jährige Halter eines BMW war gerade dabei, nach Ende einer Fahrt, seinen Wagen zu entladen. Da der Verdacht bestand, dass er bei seinen eingeschränkten körperlichen Fähigkeiten überhaupt befähigt ist, ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen, kontrollierten die Beamten den Mann und verlangten unter anderem seinen Führerschein. Daraufhin räumte der Mann sogleich ein, dass er diesen beim Kreis Segeberg aus Altersgründen habe abgeben müssen.
Der 85-Jährige gab außerdem zu, soeben mit dem Wagen gefahren zu sein, weil er nur so seine Pflichten erfüllen könne.Das sei auch gar nicht so schlimm, er würde ja nur innerörtlich fahren. Nach entsprechender Belehrung und Ermahnung, ab sofort nicht mehr zu mit dem Auto zu fahren, wurde der zuvor höfliche und kooperative Mann sehr uneinsichtig.
Im Rahmen einer weiteren Kontrolle gegen 18.50 Uhr stellten die Beamten fest, dass der BMW in der Zwischenzeit wieder bewegt worden war. Als Fahrer konnte der zuvor ermahnte Mann ermittelt werden, der wieder geständig war, aber dennoch uneinsichtig blieb; diesmal habe er ja zusätzlich die Hauptstraßen gemieden. Er sei doch auf die Nutzung des Pkw angewiesen, um seine Familienangehörigen zu erreichen.
Die Beamten stellten den Fahrzeugschlüssel sicher. Trotzdem versuchte der Unbelehrbare am Montag gegen 9.50 Uhr noch einmal, mit der großen Limousine abzufahren. Offensichtlich aufgrund unsachgemäßer Nutzung des Fahrzeuges war aber die Batterie inzwischen leer, so dass der Pkw nicht ansprang. Der 85-Jähige erklärte den Beamten, dass er vorhabe, sich eine neue Batterie zu besorgen. Außerdem könne er auch ohne Originalschlüssel fahren, weil er sich für den Fall der Sicherstellung bestens vorbereitet habe.
Daraufhin beauftragten die Beamten einen Abschleppunternehmer, der den BMW entfernte. Dieser wird als Einziehungsgegenstand behandelt. Es ist vorgesehen, das Fahrzeug über die Justizbehörden zu verkaufen und den Erlös für die Kosten des inzwischen eingeleiteten Strafverfahrens wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu verwenden.
Jörg Schlömann
17. Juli 2012