Rathaus sucht neuen Standort für Post in Ulzburg

Wie berichtet macht der Edeka-Supermarkt in Ulzburg Platz für einen Netto-Discounter. Auch die Post zieht aus dem Gebäude aus. Die Gemeinde sucht nun für die Post einen neuen Standort. Nachfolgend die Pressemitteilung aus dem Rathaus:

„Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg wurde von der Deutschen Post DHL informiert, dass die Partnerfiliale der Deutschen Post DHL im EDEKA Markt, Hamburger Straße 87, 24558 Henstedt-Ulzburg am Samstag, den 18.09.2021 letztmalig öffnen wird. Laut Deutscher Post DHL musste der Marktbetreiber aufgrund von geplanten Umbaumaßnahmen den Kooperationsvertrag mit der Deutschen Post kündigen. Alternativ können Kundinnen und Kunden im CCU in der Hamburger Straße 8, 24558 Henstedt-Ulzburg Postdienstleistungen in Anspruch nehmen.

Die Filiale im EDEKA soll nicht dauerhaft wegfallen, sondern durch eine Filiale an einem neuen Standort ersetzt werden. Die Gemeinde hat ein Interesse, dass für die Bürgergerinnen und Bürger auch in Zukunft ein gutes Filialnetz in der Gemeinde existiert. Deshalb ist die Deutsche Post DHL mit Unterstützung der Wirtschaftsförderung der Gemeinde auf der Suche nach einem neuen Partner. Interessenten sollten über ein gut erreichbares Hauptgeschäft verfügen, welches möglichst durchgehend geöffnet ist. Sie können sich über die folgende Webseite informieren und ihr Interesse bekunden: https://www.deutschepost.de/de/f/filialen/partner_filiale.html.“

H-UN

9. September 2021

23 thoughts on "Rathaus sucht neuen Standort für Post in Ulzburg"

  1. Kommen wir doch noch `mal auf
    „Livestream-Übertragungen der Gemeindevertretersitzungen“
    zurück:

    Es werden hier zwar Beschlüsse zur Ausnahmesituation und dem Regelfall genannt/wiedergegeben, wobei „die Messe zum Regelfall noch nicht gelesen ist“.
    > Nicht aber wird darauf eingegangen, dass die Kommunalpolitik diese Beschlüsse erst gefasst hat, als sie selber betroffen waren, eben keine Möglichkeit hatten Präsenzsitzungen mehr abzuhalten. 

    Und wie ich bereits schon einmal ausführte, hatte sich der Hauptausschuss bereits vor rd. 8 Jahren mit dem Regelfall befasst. 
    Die seinerzeit von der Verwaltung erstellte Vorlage umfasste u. a.:
    > Die Wiedergabe einer rechtlichen Prüfung des „Unabhängigen Zentrum für den Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD )“ vom 24.05.2012 (= beinhaltete sogar einen Formulierungsvorschlag für die Geschäftsordnung)..
    > sowie die technischen Möglichkeiten und Kosten
    = Dieses nahmen die Hauptausschussmitglieder seinerzeit – lediglich – zur Kenntnis, fassten aber keinen Beschluss.

    In diesem Zusammenhang wurde Horst Ostwald (SPD) hier in den HUN zitiert: „Im Augenblick sei keine Entscheidung in dieser Angelegenheit nötig. Seine Fraktion werde vielleicht in einigen Monaten darauf zurückkommen.“
    Seitdem sind 8 Jahre vergangen, ohne dass eine Änderung der Hauptsatzung und eine Voraussetzung für „Livestream-Übertragungen der Gemeindevertretersitzungen“ für den Regelfall geschaffen wurde. Was auch heißt, BürgerInnen per „Livestream-Übertragungen der Gemeindevertretersitzungen“ nicht teilhaben zu lassen. Für mich „Fakt und keine „Unterstellung“ und auch „kein einfach mal alles schlecht reden sondern ein berechtigter Kritikpunkt“. Und das man „anders wo (z. B. Norderstedt)“ weiter ist, ist auch Fakt und das z.B. auch im Punkto „Sirenen“ etc..

    Die BürgerInnen „mitzunehmen / einzubinden“ ist m. E. nur ein „Lippenbekenntnis“, solange man das nicht umsetzt. = Auch ein bereits in Punkto Gemeindevertretersitzungen mehrfach aus der Bürgerschaft geäußerter „Wunsch“. 

    Und eines dürfte auch unstrittig sein, dass man nicht nur für sein „Handeln“ sondern auch für ein „Unterlassen“ verantwortlich ist. Letzteres fehlt mir hier.  

    1. ….tja., sehr gut beschrieben….in H-U gehen die Uhren eben langsamer. Die Haltung „aussitzen“ sitzt hier noch vielfach in den Genen bei einigen Politikern.
      H-U und Fortschritt….zwei Welten oder wie muss man das verstehen ?
      Werden Wähler nur zu Wahlterminen „hofiert“, weil man ihre Stimmen braucht – ansonsten bitte wenig Bürgerbeteiligung ?
      Was hier lange dauert ? Da hätten wir aus dem letzten Wahlprogramm der CDU das Thema Bürgerbus – mit tollen Foto von Ex-Gemeinderat Müller. Diskutiert wird darüber noch heute hier und da. Lösungen nur auf einer Modellbauanlge im Bastelkeller ?
      Umgehungstraße – Schwamm drüber, unmöglich geworden.
      Aber nein ! Im letzten Parteiprogramm von SPD und BfB auf Nachbargelänmde Alveslohe, nun aber Ausschuss mit Kisdorf, der nichts bringen konnte bzw. gebracht hat oder jemals wird.
      Bürgerhaushalt aus 2014 – als Langzeitentwicklung der Kommune, nichts passiert ? Doch, in 2019 in IGEK mit langzeitentrwicklung – also die Umscchreibung: wer nichts macht, macht nichts verkehret.
      Verbesserung der Verkehrssituation Wakendorfer Straße / Einmündung in Henstedt.
      Teures Gutachten, guter Verdienst für Experten und Verbeserung wird nicht erfolgen können…..
      Aber in den FGremien redet man ja oft, gerne und lange gemeinsam.
      Wer erfolgreich sein will muss auch liefern bzw. Erfolge durch Leistungen präsentieren.
      Sanitärstation H-U Süd, Hundeauslauf……nun ja, könntem an ja mal wieder auf die Tagesordnung setzen….
      Ich hoffe nur, daß kein Politiker von ihr aus dem in Berlin ein Mandat bekommt……
      Ein weiter so hier reicht mir völlig.
      Umweltschutz hier erreicht man nicht durch Betonieren für Logistik oder Wohnungsbauten für gut verdienende Hamburger mit besser bezahlten Jobs als es jhier jemals möglich wird. Der Schupp-schen .Wald in Götzberg…..den erlebt wohl keiner hier….

  2. Henstedt-Ulzburg, das „gallische Dorf“….wo seltsame Dinge passieren….
    Wir erinnern uns an 2003…..Bürgermeister Dornquast im Amt und das Ordnungsamt stellt Parkverbotsveletzungen fest Grünberger Straße und das Ordnugnsnungsamt verteilt Knöllchen. Bgm. Dornquast schaltet sich ein und dreht die Sache zurück. So war hier zu lesen – Knöllchen werden rückwärts abgewickelt und damit gegen das Verkehrrecht verstoßen, wenn man es bewertet….hat der Bgm. gegen das Verkehrsrecht aber für die Bürger, die die zu schmale Straße nicht verantwortet haben sondern das Bauamt im Bebauungsplan.
    Nachfolger Stefan Bauer, mit Waldorf-Abitur, Ausbildung für den gehobenen Polizeidienst, Verwaltungsausbildung – macht nichts in dieser Sache. Also man akzeptiert es stillschweigend. Aber dann kommt Frau Schmidt energiegeladen aus Wien mit ÖPNV-Erfahrung einer großen Stadt und dann wird wieder abgezettelt mit neuem Ordnungsamtleiter.
    Kürzlich war hier auch zu lesen: zwei nette junge Damen haben hier Ausbildung hier in der Gemeinde erfolgreich abgeschlossen -meinen Glückwunsch nachträglich den Damen.
    Ich hoffe, es waren / wurden zwei Planstellen übergangslos besetzt oder evtl. neu geschaffen ? Drei weitere junge Damen begannen zeitlich in der Verwaltund eine Ausbildung. Wir hier zu lesen war: die Zeugnisse der männlichen Bewerber waren nicht so gut wier die der weiblichen.
    Unbewiesen und kaum vorstellbar. Wo ist denn da die Gleichstellungsbeauftragte – nur für die Interessen der Damenwelt aber nicht für die Herren zuständig ? Nun ja, sie ist ja auch eine Frau……..
    Problem Kirchweg / TG-Ausfahrt. Neurdings sicherheitsmässig aufgerüstet.
    Aber: die neue TG-Einfahrt beim Neubau Ecke Dammstücken und Hamburger Straße. Die Vorderachse und Stoßstange von PKWs kommt auf dem schmalen Fußweg (hoffentlich) zum Stehen, ohne Personenschaden.
    Das Bauamt weiss davon seit Mitte Juni im Grundsatz und wollte sie darum kümmern. Der Neubau ist jetzt bezugsfertig wie die TG-Einfahrt auch….. Bestimmung also auch hier offensichtlich nicht eingehalten vom Bauherrn… Ja, ich weiß: zuständig ist jetzt der Kreis nach der Fertigstellungsmeldung aber nicht das Bauamt. Herzlichen Glrückwunsch Frau Schmidtr zu Ihrem gut ausgebildetem Team. Und unsere Politik: ich bemerke nur Schweigen. Oder ein TO auf einer Sitzung, von der ich nichts wusste ?

  3. Guten Morgen Herr Schäfer ! Wussten Sie eigentlich das hier ca. 29.000 EW leben, wovon nur max. 20 Anwohner zu den Sitzungen zugelassen sind derzeit – mit Online wären es mehr.
    Übersetzt heißt das denn na wohl: wir im Rathaus brauchen Euch nicht zu den Sitzungen aber zu den Wahlen immer.
    Hier imn Ort hat ein Handwerker eine Werbung an seinen Fahrzeugen: Geht nicht, gibt es nicht.
    Oder das was man will geht immer……gilt wohl hier nicht weil ja die Beratungen über die Änderungen in der Gemeindeordnung Zeit brauchen und div. Sithzungen, die den Beteiigten ja kleines fianzielles Pflaster bringen…..
    Übrigens, Wahltag ist immer „Zahltag“ für die Politiker durch die Wähler anhand von Egnisse und Leistungen der Politiker, insbesondere Versprechungen einhalten….
    Brauchen Sie vielleicht mal eine Aufstellung, was beschlossen wurde aber nicht umgesetzt ?

    1. Hallo Herr Michelsen,

      leider steht die Freischaltung meines Beitrages von gestern immer nich aus, wahrscheinlich, weil ich die Webseite der Sitzugen verlinkt hatte.
      Daher nun mit Verspätung meine Antwort. Ansonsten sind wir ja Ihrer Meinung, dass ein Livestream ein wirklich guter Bürgerservice ist, den wir anbieten sollten, aber rechtssicher muss es schon sein, wir alle wollen doch Klagen vermeiden.
      Da Verlinken nun nicht funktioniert, möchte ich Sie auf folgende Sitzungen hinweisen, auf denen die Sonderregelung für Onlinesitztungen der Greminen in die Hauptsatzung aufgenommen wurden sowie den aktuellen Stand zum Videostreaming nach Beschlusslage des Hauptausschusses, damit Sie sehen können, weshalb Streaming temporär möglich war und wieder möglich werden soll. Vielleicht sind wir hier gerade etwas langsamer als Kaki und Norderstedt, aber wir sind auf dem Weg.
      Ihr Hinweis auf das jeweils höhere Recht ist natürlich berechtigt, das Grundgesetzt schlägt Landeserlasse. BIslang sind aber alle Klagen gegen Erlasse abgelehnt worden, daher sind wir als Gemeinde gehalten, den aktuellen Erlass des Landes umzusetzen. Er verliert erst dann seine Gültigkeit, wenn dies an höherer Stelle festgestellt wurde. Für die Privatwirtschaft gilt hier ein anderer rechtlicher Rahmen, deswegen ist dies nur bedingt vergleichbar.
      Die Sizung der GV fand am 8.12. statt (Änderung der Hauptsatzung), der Hauptausschuss beschäftigte sich zuletzt am 10.08. mit dem Thema Streaming von Sitzungen. Gerne hätte ich die Protokolle verlinkt, aber das scheint hier nicht zulässig zu sein.
      Mit freundlichen Grüßen

      1. Sehr geehrter Herr Schäfer,
        kann es sein, das Norderstedt und Kaki den Erlassen auch unterliegt? Also doch 2025??? irgendwie kommt mir Ihre Argumentation komisch vor, ist halt so in HU….einfach sagen, wir als Gemeindevertreter möchten das nicht und ich könnte das nachvollziehen, aber labern, bis irgendwo ein Sack Reis umfällt, nur um die Bürger zu zu texten, warum etwas nicht geht….ist wahrscheinlich üblich, wie in Berlin….

        1. Sehr geehrter Herr Joost,

          ich frage mch gerade, warum sie partout die politischen Initiativen nicht zur Kenntnis nehmen wollen, die ein Streaming der Sitzungen ermöglichen wollen. Auch das ist irgendwie typisch Henstedt-Ulzburg. Einfach mal alles schlecht reden und grundsätzlich nichts glauben, obwohl doch eindeutig ist, dass die notwendigen Beschlüsse gerade vorbereitet werden. Wie soll man denn da noch argumentieren, wenn selbst die Fakten ignoriert werden? Die Protokolle der Sitzungen sind doch unmissverständlich. Wir als SPD wollen das Streaming von Sitzungen und haben dies durch Initiativen und Abstimmungsverhalten dokumentiert. Kaltenkirchen und Norderstedt mögen hier einen Schritt weiter sein, aber wir holen das nach.

          1. Leider muss ja so solches Mitteln greifen, wenn man nicht selbstreflektiert mal die Ergebnisse seiner Politik anschaut !
            Ich empfinde es als beschämend, wie hier aus keinen Umsetzungen noch Lobgedudel heraus hervorgebracht werden. Das gilt jedoch zu Ihrer Entlastung für alle Parteien. Ich habe persönlich gar nichts gegen Sie, jedoch die Art und Weise auf den Keks, wir immer dargestellt wird, warum etwas nicht geht! Sprecht doch mal miteinander und nicht gegeneinander und findet auch mal ohne Gutachten und langen Reden, Lösungen die den Bürgern akzeptieren und zufrieden stellen können. Das mit 2025 war nur ein Denkanstoß, mehr nicht. Ich gebe die Hoffnung nicht auf, das HU nicht immer auf den letzten Platz landet….

            1. Sie haben vollkommen Recht Herr Joost. Die Gesetze gelten hier in H-U und auch in Norderstedt und Kaki.
              Die aus meiner Sicht und Meinung eher dümmlichlichen Ausreden von Herrn Schäfer und sich hinter Landesverordnungen versteckdend und Grundgesetz und die angepasste Entwicklung der Nachbargmeinden ignorieren und ausblenden ist für mich nicht überraschend.
              Im Umkehrschluss heisst das von Herrn Schäfer: die genannten Nachbargemeinden verstoßen gegen Landesrecht und nur hier wird nach Recht gehandelt wirkt abstossend.
              Ein Trauerspiel: wir haben jetzt Mitte September und vor fast einem Monat befand sich das Thema Online auf einer Tagesordnung – endete wohl wunschgemäss ohne positiven Beschluss für die Bürger sondern im Fazit gegen die Wäh
              Die andere Sitzung vom 08.12.2020 brachte auch nicht den Durchbruch weil man es nicht will und verzögert so lange es irgendwie möglich ist.
              Wir brauchen hier eine Poltitik für die hier schon lebenden Bürger von Bürgern, die nicht für Neubauten und neue Mitbürger agieren zum Wohle von Investoren. Also lieber Wähler hier möglichst lange fernhalten in großer Anzahl von Sitzungen – schwupps wie war das doch mit der Hinterzimmerpoltik, dieser Begriff der hier immer noch geistert….????

              1. Mit Verlaub, Herr Michelsen, Ihr Beitrag ist im Ton eine Frechheit und inhaltlich wollen Sie mich offensichtlich missverstehen, denn dass Sie es nicht können, schließe ich zu Ihren Gunsten aus.
                Nein, Norderstedt und Kaltenkirchen verstoßen nicht gegen geltendes Recht, denn beide haben Ihre Satzungen bereits angepasst. Das können Sie natürlich berechtigt kritisieren, dass diese schneller sind als wir, aber alles andere sind nichts weiter als böswillige Unterstellungen.
                Ich war doch in der Tat davon ausgegangen, dass sie ein berechtigtes Interesse an Informationen und Erklärungen haben. Meine Antworten mögen Ihnen nicht gefallen, aber glauben Sie ernsthaft, dass Ihre Art zu kommunizieren und mit permanenten Unterstellungen zu arbeiten, Ihren Anliegen irgendwie zuträglich ist? Sollten Sie sich jemals wundern, weshalb Ihnen so selten geantwortet wird, obwohl Sie doch relevante Fragen stellen, dann sehen Sie sich bitte Ihre Kommentare auf die Antworten an und urteilen selbst.
                Sie haben jedes Recht mit mir, der gesamten Kommunalpolitik und der Verwaltung unzufrieden zu sein, weil wir vielleicht nicht in ihrem Sinnen handeln. Das Recht ausfallend zu werden haben Sie damit aber nicht.

                1. Ihre „Antwort“ habe ich mit kopfschütteln gelesen. Ich empfinde es als Frechheit dass hier Entscheidungen mit fadenscheinigen Argumenten verzögert werden – aber andere Kommunen es hinbekommen. Es entsteht der Eindruck: wir in H-U wollen es nicht.
                  Es werden hier Beschlüsse gefasst aber ob sie umgesetzt werden ist dann „egal“.
                  Da wäre die Quote 30 % Sozialwohnungsbau…
                  die Sanitärstation am Bahnhof H-U Süd…
                  neuerdings Fortsetzung Online-Sitzungen wie gehabt auch ohne Änderung der Gemeindeordnung und nun debattiert man erst mal wieder darüber….Ende der Debatte nicht zu erkennen.
                  Ihre zugegebene Unkenntnis des Grundgesetzes völlig unakzeptabel. Aber Geimpften / Genesen den Zutritt zu verweigern bzw. zu begrenzen halte ich für nicht situationsgerecht.
                  Baugebietsbeschluß „Wagenhuber-Gelände“ wohl wissend dass dort wegen Problemen des Individualverkehrs vorläufig nicht gebaut wird.
                  Sowas klärt man vorher.
                  Aus dem Ausschuss mit Kisdorf wegen Ortsumgehung hört man nichts….was zu erwarten war. Aber es brachte wenigstens Sitzungsgelder der Beteiligten.
                  Vom IGEK und der Umsetzung von Ideen der Bürger, die sich Zeit dafür genommen haben hört und insbesondere sieht man nichts.
                  Brauchen Sie noch mehr „Erinnerungen“ ?

                  1. Zitat: „Aber Geimpften / Genesen den Zutritt zu verweigern bzw. zu begrenzen halte ich für nicht situationsgerecht.“ – Ich auch nicht, aber das liegt nun einmal nicht in meiner Entscheidungskompetenz als Gemeindevertreter. Das muss ich akzeptieren.
                    Übrigens sagte ich nicht: Ich habe keine Kenntnisse vom Grundgesetzt, sondern sie seien in dieser Frage nicht von Relevanz. Die ersten 19 Artikel haben Grundsatzcharakter, bedürfen aber in ihrer Anwendung der Konkretisierung durch Gesetze bzw. Erlasse und Verordnungen. DIese dürfen natürlich nicht gegen diese Artikel verstoßen, sind aber so lange gültig und anzuwenden, wie das entsprechende Gericht entschieden hat, das das Gesetz, bzw. der Erlass / die Verordnung im Widerspruch zum GG steht und damit nicht mehr anzuwenden ist. Ich verwies darauf, dass dies bislang nicht durch Gerichte geschehen ist, folglich ist die Landesverordnung weiterhin anzuwenden.
                    Ein Beispiel: EIn Budesgesetz regelt, unter welchen Bedingungen wo auf Landstraßen welche Geschwindigkeitsbegrenzung gesetzt werden darf. Nun stellt aber eine untere Verkehrsbehörde, die das Recht dazu hat, Schilder aufzustellen, dort ein Tempolimit von 70 auf, obwohl dies durch das Bundesgesetz eigentlich ausgeschlossen ist. Zwar begeht die untere Verkehrsbehörde dann Rechtsmissbrauch, das Schild hat für Sie als Autofahrer aber trotzdem Gültigkeit. Wenn SIe also wegen Geschwindigkeitsübertretung ein Bußgeld bekommen, werden sie dieses trotzdem zahlen müssen, selbst wenn sie nachweisen können, dass dieses Schild dort nicht hätte stehen dürfen. Analog verhält es sich ggf. mit dem Hygieneerlass des Landes zum Grundgesetzt. Er hat solange Rechtskraft, bis er durch ein Gericht aufgehoben wird.
                    Noch ein Hinweis zu IGEK. Als jemand, der wie sie, sich sicherlich intensiv daran beteiligt hat, sollten Sie wissen, dass das IGEK kein Sprint sondern ein Langstreckenlauf ist, der von vorne herein auf mehrer Jahre angesetzt war, also allen beteiligten von vorne herein klar sein musste, dass Umsetzungen nicht unmittelbar zu erwarten waren. Wegen Personalwechsels und Corona sind wir zwar etwas aus dem Zeitplan aber nicht außer Tritt.
                    Ein letztes noch zu den 30% gefördertem Wohnbau. Ich freue mich, dass Sie dies so konsequent einfordern, wir tun das auch und es war unser Antrag, der nach harten Diskussionen schließlich eine Mehrheit gefuden hat. Um 30% zu realisieren, muss zunächst gebaut werden, 30% von Null Wohneinheiten sind nichts. Dann gibt es das Baurecht, wo also ein B-Plan besteht, der Mehrparteienbebaung besteht, haben wir rechtlich keine Möglichkeit dies durchzusetzten, dies können wir nur auf eigenem Grund oder wenn ein B-Plan Änderungsantrag vorliegt. Wichtiger aber ist, dass, wann immer es ernst wird, bestimmte Fraktionen sich nicht an diesen Grundsatzbeschluss halten, Schauen Sie sich gerne an, welche Fraktionen das sind. Die SPD ist es nicht. Ich übernehme jederzeit Verantwortung für mein politisches Handeln, lasse mich aber nicht für Entscheidungen verantwortlich machen, die gegen mein eigenes dokumentiertes Abstimmungsverhalten getroffen wurden. Ich weiß, Ihnen ist das egal, für SIe ist imer alles „DIe Politik“. Aber schauen Sie doch einfach genau hin, mit wessen Stimme die Dinge entschieden wurden, die Sie kritisieren. Dann wird aus „Die Politik“ ganz schnell z.B. eine bestimmte Partei oder Wählergeeinschaft, die sie dann einfach zukünftig zielgerichtet nicht mehr wählen oder die Kritik an den passenden Adressaten schicken. Das mag sicherlich aus ihrer Sicht an der ein oder anderen Stelle auch ich sein und das ist vollkommen in Ordnung.

                    1. Toll heschrieben Herr Schäfer. Mehr aber auch nicht.
                      Wenn ein Mensch, zweimal geimpft oder genesen Rechte verwehrt werden, die er vor der Pandemie hatte, heißt das im Klartext: Einschränkung der Freiheit und damit Verstoß gegen das höchste Gesetz: nämlich Grundgesetz.
                      In diesem Zusammenhang in sehr kurzer Form: was in der Kultur, Kino, Theater, Sport und Gastronomie geht muss auch im politschen Kreisen gehen oder blitzartig hier wieder machbar werden. Es geht alles, wenn man will und die Vorausetzungen gegeben sind: man(n) hat alles getan in Sachen Schutz und Pandemie.
                      Der Vergleich mit Verkehrsschildern passt hier in keiner Weise !
                      Den Bla-Bla-Bla Satz hier von einigen Akteuren in Sachen Wohnungsbau kenne ich auch. Es wird umschrieben mit dem Satz: wir können den Bauherren nichts vorschreiben. Stimmt formell. Aber was soll ein Gemeinderatsbeschluß mangels Grundstück mit 30 % Quote dann nützen ?
                      Nichts, rein garnichts. Etikdettenschwindel ! Wie sollen hier Menschen aus den Bereichen Logistik, Pflege, KiTa, Krankenhaus etc. untergebracht werden in bezahlbaren Wohnraum: ganz einfach . in den Nachbargemeinden „auf dem Lande“ wo man ein Auto braucht mangels ÖPNV und damit Pendlerströme generiert ?
                      Junge Menschen am Anfang des Berufslebens finden hier auch keinen bezahlbaren Wohnraum – also ggf. „Hotel Mama“ mit eigenem und damit 2. oder dritten Auto im großen Haushalt ! Knöllchen herzlich willkommen ?
                      Sie erinneren noch den Bürgerhaushalt ? Aus dem ist ja wohl nichts geworden und deswegen die Aktion IGEK – wird genau im Saldo enden – außer Spesen (Sitzungsgelder) nichts gewesen – Ziel erreicht mit dem Alibi: wir haben doch was gemacht ! Das ganze dann doch mal von vorn. Warum machen Sie und Ihre Parteifreunde nichts was gegen die Bau- und Staufraktionen ? Wenn kein Wähler sie hört und sieht gehen sie in dem „Meer“ mit unter.
                      Also:runter vom „Sofa“ – im Schlafwagen kommt man nicht wieder in den Gemeinderat !
                      Denken Sie daran: nach der Wahl ist vor der Wahl. Die CDU hat nach der letzten Wahl hier nichts gelernt oder übersehe ich da was wichtiges ?
                      Schlage vor wir treffen aus bald mal bei dem beschlossenem neuen Hundeauslauf / Einweihung Norderstedter Straße / Suhrrehm bei der Eröffnung – neben Frau Schmidt, zuständig für das Foto ? Oder fehlt da noch ein Gutachten oder wurde beschlossen ohne die Grundstücksfrage geklärt zu haben ? Dann wäre es so wie in Sachen Wöddelwiesen, die wohl auch „erledigt “ ist oder doch nicht ?
                      Die Politik hat hier Nachwuchssorgen – völlig klar. Eine Freizeitbeschcäftigung, die viel Zeit kostet aber keine Ergebnisse – außer man handelt so wie die Investoren es wollen.
                      Wer hat hier das Sagen ? Die Bürger durch ihre Vertreter in div. Gremien oder die Investoren – Spenden sind ja steuerabzugsfähig und gern gesehen….???

  4. Livestream-Übertragungen von Gremiensitzungen.

    Damit hatte sich der Hauptausschuss bereits vor rd. 8 Jahren am 12.11.2013 befasst.

    Die zu diesem Tagesordnungspunkt von der Verwaltung erstellte Vorlage umfasste u. a.:
    > Die Wiedergabe einer rechtlichen Prüfung des „Unabhängigen Zentrum für den Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD )“ vom 24.05.2012 (= beinhaltete sogar einen Formulierungsvorschlag für die Geschäftsordnung)..
    > sowie die technischen Möglichkeiten und Kosten

    Dieses nahmen die Hauptausschussmitglieder seinerzeit – lediglich – zur Kenntnis, fassten aber keinen Beschluss.
    =
    > In Norderstedt werden Ausschusssitzungen im Livestream übertragen, die kann ich sogar als Henstedt-Ulzburger verfolgen. 
    > Warum wurde bis heute nicht auch hier in HU die „Grundlage (Anpassung der Satzung)“ dafür geschaffen?

    = Ob es denn letztendlich überhaupt zu einer Umsetzung von Livestream-Übertragungen kommt, steht ja bislang auch noch nicht fest.

    1. ….nun ja, Sitzungen im Livestream aus dem Rathaus gibt es ja nicht mehr…also Rückschritt und wie schon seit Jahren…… In anderen Kommunen ist die Digitalisierung angekommen. Hier nicht. System wie vor 30 Jahren unverändert.
      Zutritt zu den Sitzungen im Ratssaal wird begrenzt und Anmeldung.
      Warum Geimpfte und Genesene nicht freien Zutritt haben wie u.a. in Restaurants….man ist halt lieber unter sich….????
      H-U Großgemeinde oder Dorf in ländlicher Idyelle………..
      Reinhard Mey schmetterte einst den Song: Zwei Hühner auf dem Weg nach Vorgestern.

      1. Hallo Herr Michelsen,

        die Beratungen, wie die Onlineübertragungen fortgesetzt werden können, laufen gerade. Das muss mit der Gemeindeordnung in EInklang gebracht werden. Da kommt also wieder was.
        Restarants sind Privatunternehmen, für die gelten andere Regeln als für öffentliche Einrichtungen, die können z.B. auch 2G machen.
        Grüße

        1. Seien Die beruhigt Herr Michelsen,
          so gegen 2025 sind wir wieder online dabei….wir müssen noch mal drüber reden…..SMILE

        2. So eine schwache Argumentation werter Herr Schäfer !
          Bis zu einem gewissen Zeitpunkt klappte es mit online – sicherlich im Einklang mit der Gemeidneordnung oder contra als Verstoß gegen die Gemeindeordnung ? Wo und wie ist nachzulesen, daß in diesem Zeitpunkt onlinde genehmigt war oder geht das nach Lust und Laune ? Und jetzt wo ca. 62 % der Bürger vollen Impfschutz haben schliessen SIE Bürger als Zuhörer / Beteiligte im Ratsaal aus ?
          Sie sollten mal das Grundgesetz genauer lesen ! Es gibt keinen Grund Bürger von öffentlichen Sitzungen auszuscliessen nach ausreichendem Impfschutz.
          Vor einigen Monaten klappte es teils holperich mit online, mal musste sogar eine Sitzung verschoben werden weil die Technik nicht funktionierte.
          Falls SIE es noch nicht wissen (wollen): es gibt die Luca-App. Kann das die Gemeinde auch so wie u.a. Restaurants oder herrscht hier noch Rückstand ? Stilstand ist Rückschritt – eine alte Weisheit.
          Hier war vor Wochen zu lesen: „…..einige Mitglieder möchen den Ton bei online in Einzelfällen abschalten lassen….“ Schlechter Scherz aber wohl nach meiner Einschätzung mal eine ehrliche unzulässige Bemerkung.
          Kennen Sie die noch in Vergessenheit geratene Floskel der „Hinterzimmerpolitik hier im Ort“.
          Sie u.a. sollten und müssen Poltik für die Bürger machen und nicht soweit wie es geht möglichst die Bürger nicht live teilhaben lassen. Ihre Partei ist kein Ansporn diese zu wählen…..
          Ich denke dabei an das Thema K-Schutz und Sirenen – vor Monaten noch abglehnt wegen Nutzung von Radio und Smartphone – nun in der
          Gegenwart endlich angekommen und nun gibt es wieder bundesweit – wohl hoffentlich auch hier wieder – Sirenentechnik.
          Solte hier ein K-Fall auftreten haben Sie bei den Wählern schlechte Chancen.
          Wenn man die alten Geräte gewartet hätte wäre heute weniger (Steuer-) Geld notwendig. Norderstedt hat schon seit einigen Jahren investiert in neue Sirenenanlagen – und in Straßenerneuerung und neue Verkehrswege.
          Unsere Errungenschaften sind schlechte und zu schmale Fuß- und Radwege und Schlaglöcher auf vielen Straßen im Ort.

          1. Hallo Herr Michelsen,

            für die Zeit, in der Präsenzsitzungen nicht möglich waren, galt eine Sonderregelung, die die Videoübertragung deswegen ermöglichte, um die Öffentlichkeit der Sitzung sicherzustellen. Diese Regelung greift nicht mehr, da die Sitzungen wieder in Präsenz stattfinden und die Öffentlichkeit somit gegeben ist. Aber es ist auch im Interesse der Politik, dass wir das Streaming von Sitzungen ermöglichen und wollen. Deswegen arbeiten wir an einer Anpassung der Satzung, damit wir dies ermöglichen können und das nicht erst am Sankt Nimmerleinstag, sondern möglichst bald. Es fehlt hier in HU schlicht und ergreifend noch die rechtliche Grundlage, aber die kommt, sie ist in Arbeit.
            Was Ihre Frage nach der Menge der Zugelassenen Gäste angeht, muss ich an das Land Schleswig-Holstein verweisen. Ich weiß, sie werfen hier gerne alle in einen Topf, aber wir als Gemeinde sind verpflichtet, die Erlasse des Landes, inkl. der Hygienevorschriften, bei den Sitzungen umzusetzen, meine Kenntnisse des Grundgesetzes sind daher völlig unerheblich, genau wie meine Meinung zu diesen Reglungen. Die Verwaltung muss diese Regelungen umsetzen, gleiches gilt für alle Ausschussvorsitzenden, ob uns das nun gefällt oder nicht. Private Einrichtungen haben hier ganz einfach einen anderen Rechtsrahmen. Sie können sogar teilweise bereits die 2G Regel durchsetzen, was uns, selbst wenn gewollt, nicht möglich ist. Das mag uns muss auch Ihnen nicht gefallen.

            Mit freundlichen Grüßen

            1. Wenn man möchte, kann man Vieles schnell umsetzen….2025 lässt grüßen…..Änderungsantrag, Datenschutzeinwilligung aller, auch der Besucher, Rechte Bild und Ton und noch so paar Kleinigkeiten und los gehts…..aber wir wollen noch diskutieren….also ca. 2025…läuft doch

            2. Herr Schäfer – sie widersprechen sie ja selbst. In der Zeit wo keine Zuhörer zugelassen waren erfolgten Livestream – ohne Änderung der Gemeindeordnung.
              Wann und wo welcher formulierte nachlesbare Beschluß mitr Gültigkeitsfrist hier im Ort ?
              Die Gemeinde kann es nicht immer so drehen wie sie möchte !
              Wir erinnern uns :Frau Schmidt war frisch im Amt und es war Sitzung. Die Mehrheit der Gemeindevertreter nahm mit Mundschutz teil – Frau Schmidt und der Bürgervortsteher meinten eine Klausel mühsam gefunden zu haben das für beide eine Maske nicht Vorschrift ist. Frau Grützbach rügte öffentlich das nicht alle Teilnehmer sich an die Maskenpflicht hielten. Protest von den Wählern war zu hören. Erst nachträglicher Klärung miot Segeberg wurde das korrigiert. Entschuldigung für den Fehler erfolgte nachtürlich nicht !
              Ja, hier lebte eisnt Ritter Olzeborg – sein Geist schwirrt hier noch in einigen Köpfen oder wie die Bayern es sagen: wir sind wir. In andern Orten geht das mit dem Livestream problemlos und nach formeller Änderung. Hier wird es verzeifelt mit allen Mitteln und Ausreden möglichst lange zu verhindern in der Hoffnung, dass das Thema einschläft bei den Wählern. Oder wie darf ich das verstehen ?
              Tempo das auch hier zu organisieren ist weder bei der Politik und Verwaltung nicht erkennbar, sondern die Kohl-Taktik: aussitzen. Ein einfacher Antrag und Beschluß reicht so wie u.a. in Norderstedt läuft erfolgt hier nicht – bedauerlich.
              Sie versuchen verzweifelt sich hinter Hygienevorschriften zu verstecken – welch eine schwache Ausrede. Es gilt immer das höhere Gesetz – u.a. also das Grundgesetz. Deswegen entstanden auch die Regelungen 3G und 2 G.
              Was Norderstedt kann….kann auch H-U. Nur H-U will es nicht von ganzem Herzen. Für Norderstedt gelten die gleichen Hygienevorschriften wie in H-U – also ein Bundesland. Oder wollen Sie ernsthaft unterstellen das in Norderstedt Hygienevorschriften des Landes missachtet werden und nur H-U hält sich daran – verzweifelt ?
              H-U ist Großgmeinde, also im Volksmund Dorf. Andere Gemeinden sind in Sachen digital und Bürgerservice viel weiter. Auch hier hinkt H-U am Ende ganz unten.
              Warum kann u.a. Kaki das mit weniger Einwohnern als H-U ?
              Die Lösung aus meiner Sicht: da will man Fortschrift und kein Stillstand – was Rückschritt bedeutert – nach bekannter Redensart.
              Für SIE und ggf. andere ein Merksatz: wer nicht mit der Zeit geht muss mit der Zeit gehen…..bald haben wir ja Wahlen, wenn auch auf Bundesebene. REWE und die nächste Kommunalwahlen haben eines gemeinsam: sie kommen und dann werden sich die Wähler gerne daran erinnern wie die Verwlatung und etliche Poltiker mit dem Wahlvolk dank fremder Anwälte umgegangen sind…
              Zumindest den Weckruf nach der letzten Kommunalwahl ist hier nicht allseits in den Parteien ganz angekommen….

              1. Hallo Herr Michelsen,

                Sie hatten darum gebeten, die entsprechenden Beschlüssen zur Kenntnis zu bekommen. Bitte sehr:

                https://www.henstedt-ulzburg.sitzung-online.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4801

                Dieser Beschluss regelt die Möglichkeit, Ausschüsse und die Gemeindevertretung per Videokonferenz abhalten zu können sowie die Sicherstellung der Teilhabe der Bevölkerung durch Übertragung und der Möglichkeit, Fragen zu stellen, also kein reines Streaming.

                https://www.henstedt-ulzburg.sitzung-online.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=23040

                Hier sehen Sie den letzten Beschluss des Hauptausschusses zum Thema Streaming.
                Sie sehen also, dass ich mir nicht selbst widerspreche, Ihnen aber trotzdem gerne antworte. Sämtliche Informationen sind natürlich öffentlich zugänglich.
                Der Fall oben regelt also die Ausnahmesituation, der zweite den Regelfall. Beide sind getrennt zu betrachten.
                Mit freundlichen Grüßen

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