Umweltexperte: Baumschutz – Satzung besser als Kataster

Die Henstedt-Ulzburger Parteien haben mit unterschiedlichen Baumschutz-Konzepten auf den Kahlschlag an der Olivastrasse reagiert. Dort standen mehrere 100- bis 200-jährige Eichen  einem Neubauprojekt im Weg. Wie berichtet, fordert die SPD eine generelle Baumschutzsatzung. Je nach Ausgestaltung sind danach Bäume ab einer bestimmten Größe grundsätzlich geschützt. Die CDU möchte Bäume auf öffentlichem Grund in einer Satzung zum Schutz ortsbildprägender Bäume unter Schutz stellen und Bäume auf privatem Grund in einem Baumkataster erfassen und schützen.

Nach Auskunft von Rolf Gramckow,  Biologe und zuständiger Mitarbeiter der Gemeinde für Artenschutz, sind Bäume auf öffentlichem Grund schon jetzt ausreichend geschützt: „Alle Bäume auf gemeindeeigenen Flächen sind kartiert und werden zwei Mal jährlich kontrolliert.  Nur ausnahmsweise – zum Beispiel aus Sicherheitsgründen – werden Bäume nach vorhergehender Ankündigung gefällt.“
Für Bäume auf Privatgrundstücken sieht der Fachmann jedoch Diskussionsbedarf: „Bis 1995 hatten wir eine Satzung zum Schutz ortsbildprägender Bäume, die auch für Bäume auf Privatflächen galt. Anschließend gab es bis 2003 eine Satzung zum Schutz des Baumbestandes, die grundsätzlich alle größeren Bäume im Innenbereich der Gemeinde betraf. Nach beiden Satzungen waren die Bäume an der Olivastrasse geschützt. Ich würde es begrüßen, wenn die Gemeindevertreter wieder eine Satzung für den Schutz alter Bäume auch auf Privatflächen beschlössen.“ Um unnötige Bürokratie zu vermeiden, zieht Rolf Gramckow eine Baumschutzsatzung mit allgemeinen Schutzkriterien wie Art und Größe einer solchen mit einem Baumkataster vor: „Das wäre ein riesiger Aufwand, die Bäume zu kartieren.“ Eine generelle Baumschutzsatzung mache es auch dem Bürger einfacher: „Da weiß jeder, woran er ist.“

Christian Meeder

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