Zuletzt attackierten die Sozialdemokraten, heute gibt das Viererbündnis die Antwort: Nachfolgend die neue gemeinsame Pressemitteilung von CDU,WHU,BFB und FDP:
Die SPD beschimpft die anderen Rathausfraktionen in Pressemitteilungen, auf ihrer Internetseite und auf Facebook. Sie seien arrogant und würden das demokratische Recht auf Bürgerbegehren mit Füßen treten. Diese Beschimpfungen und Unterstellungen fallen auf die SPD selbst zurück. Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind wichtige Bausteine unserer Demokratie. Aber sie sollten verantwortungsvoll genutzt werden. Wie sollen die Bürger in wenigen Wochen für sich einen Entscheidungsprozess nachholen, der in der Gemeindevertretung und Fachausschüssen über zwei Jahre lang stattfand? Das ist nicht möglich und deshalb ist ein Bürgerentscheid in diesem Fall auch weniger geeignet. Es wären reine „Bauchentscheidungen“ der Bürger. Das ist dann nicht mehr Demokratie, sondern weniger. Aber: Das Gesetz bietet diese Möglichkeit und wir werden selbstverständlich das Ergebnis des Bürgerentscheides respektieren, so er denn für zulässig erklärt wird und erfolgreich sein sollte.
Die SPD hatte jedoch gefordert, weitere Entscheidungen ab sofort auszusetzen Die SPD tut so, als sei das Bürgerbegehren – die Sammlung der erforderlichen Unterschriften für einen Bürgerentscheid – bereits erfolgreich. Mit anderen Worten, eine kleine Gruppe braucht nur ein Bürgerbegehren zu starten, um alles Weitere hierzu zu stoppen. Das wäre – wie in diesem hoch emotional von InitiatorInnen und SPD geführten Fall – unsachgemäß. Politik hat nicht nur den Zweck, die Bürger möglichst viel entscheiden zu lassen, sondern auch möglichst beste Resultate für die Gemeinde zu erreichen. Notwendige, aber ggf. unpopuläre Entscheidungen werden nicht getroffen, wenn man sich reflexartig wie die SPD auf die Seite der scheinbar Schwächeren (Mitarbeiterinnen und Kinder) stellt und mit medialem Getöse die Gegenseite diffamiert.
Die vier anderen Rathausfraktionen halten sämtliche demokratischen Regeln ein, lassen sich aber nicht von der populistischen Presseaktion der SPD in eine vermeintlich undemokratische Ecke rücken.
Deshalb ist für uns klar: Erst wenn feststeht, dass es einen Bürgerentscheid gibt, sollten keine ihm vorgreifende Entscheidungen mehr getroffen werden. Bis dahin werden sowieso noch keine finalen Beschlüsse gefasst; aber natürlich sollte die erforderliche Reorganisation im Interesse aller Beteiligten möglichst ohne Zeitverlust angegangen werden. Die SPD schwingt sich auf als vermeintlicher Anwalt der Demokratie. Tatsächlich betreibt sie nur billige Polemik und Meinungsmache anstatt Mehrheitsentscheidungen zu respektieren und das Ergebnis des Bürgerbegehrens abzuwarten.
H-UN
21.2.2017
Der letzte Satz ist ja nun ein Witz – „…anstatt Mehrheitsentscheidungen zu respektieren und das Ergebnis des Bürgerbegehrens abzuwarten.“
Die SPD hatte beantragt zunächst nur diejenigen Vorbereitungen für die Reorganisation anzustoßen, die eh für beide denkbaren Organisationsformen benötigt werden, aber danach keine vorgreifenden Entscheidungen mehr zu treffen. Das ist abgelehnt worden – und nun fordern genau die 4 Fraktionen das Ergebnis des Bürgerbegehrens abzuwarten???
Einfach noch einmal lesen vor dem Absenden ;-))
Klar, erstmal den GV-Mehrheitsbeschluß pro AöR vorantreiben und davonfrühestens abzuweichen, falls ein Bürgerentscheid doch den Eigenbetrieb festlegen. Bis dahin ist das ja Beschluss… die SPD solle quasi den Bürgerentscheid abwarten und ggf. erst dann das Gegenteil fordern, wurde ich interpretieren.
*…..und davon frühestens abzuweichen, falls ein Bürgerentscheid doch den Eigenbetrieb festlegen…..*
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Fast richtig…. Bis jetzt ist lediglich ein Bürgerbegehren „angestossen“ worden. Erst NACH Auszählung und Prüfung der notwendigen Unterstützer-Unterschriften wird die Entscheidung zur Zulässigkeit des eigentlichen Bürgerentscheides eingeleitet!
Dazu sind dann von der Einreicherseite detaillierte Begründungen und ggfs. auch Kostenanalysen vorzulegen. Wird daraufhin die Zulässigkeit bestätigt, wirkt ab dann eine „Sperrklausel“. Bis zum amtlich festgestellten Endergebnis über den Bürgerentscheid (Auszählung und Prüfung der „Wahlzettel“) dürfen ab dann keine Beschlüsse oder Tatsachen mehr geschaffen werden, die einen kommenden Bürgerscheid beinflussen oder gar torpedieren können.
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Dieses Vorgehen ist über Satzungen/Gesetze festgelegt, nicht „willkürlich“ beeinflussbar.
Trotzdem stünde es der Gemeindevertretung möglicherweise gut zu Gesicht, den jetzt „parteipolitisch strittigen“ Tagesordnungspunkt auf eine spätere Sitzung,nämlich nach der amtlichen Prüfung des angestossenen Bürgerbegehrens, zu verschieben…. Oder man setzt den Punkt an’s Ende der Tagungsordnungliste… Dann wäre es leicht, diesen Punkt „rein aus Zeitmangel“ auf eine spätere Sitzung zu verschieben, ohne das jemand „das Gesicht verliert“…. „Neu“ wäre diese „Praxis“ in H-U ja auch nicht…
Leider versuchen die GV von CDU, BFB, WHU und FDP bis dato den Willen eines Bürgerentscheides zu torpedieren, Die genannten Parteien versuchen durch schnellstmögliche Beschlussfassungen ein Bürgerbegehren zu umgehen. Auch durch nicht ganz richtiger Darstellung der Tatsachen, geschieht leider auch in Sachen Rewe, sollen die Bürger verunsichert werden.
Vorschlag, alles was mit Kita´s und Rewe sollte solange in der GV auf Eis gelegt werden, bis entsprechende Gutachten (die auch dem normalen Bürger zu Einsicht vorgelegt werden sollten) in Sachen Rewe und in Sachen Kita´s bis feststeht, ob das Bürgerbegehren Erfolg hat.
PS: Ja, ich bin für Rewe und Kita-Eigenbetrieb