Post für die Vorsitzende vom Kinderschutzbund

Beim Kindergarten-Bürgerentscheid wird der Ton rauher. CDU, WHU, BFB und FDP haben heute der Ortsvorsitzenden des deutschen Kinderschutzbundes, Ilonka Gieb, einen offenen Brief geschrieben.

Die HU-Nachrichten dokumentieren diesen in voller Länge:

Sehr geehrte Frau Gieb,
mit großer Irritation haben die Fraktionen der BFB, CDU, FDP und WHU wahrgenommen dass sich der Kinderschutzbund Henstedt-Ulzburg für das Bürgerbegehren „Pro Eigenbetrieb“ in Henstedt-Ulzburg engagiert und Kooperationspartner ist. Durch die von Ihnen geäußerten Meinungen entsteht der Eindruck, dass die Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts für die Henstedt-Ulzburger Kindertagesstätten dem Kindeswohl entgegenwirkt. Das weisen wir entschieden zurück.

Der Kinderschutzbund setzt sich laut Satzung für den Kinderschutz, die Kinderrechte und die Verbesserung der Lebensbedingungen der Kinder und ihren Familien ein. Der Verband ist nach eigenen Angaben parteipolitisch und konfessionell ungebunden. Durch Ihr Engagement machen Sie genau das Gegenteil. Zitat aus der Presse im Zusammenhang mit der Ausgliederung in eine AöR: „Wir machen uns große Sorgen um das Kindeswohl in Henstedt-Ulzburg.“ Mit dieser rein emotionalen Äußerung gänzlich ohne Sachaussage schüren Sie völlig unbegründete Ängste. Auch behaupten Sie: „Überall dort, wo es zu AöR’s gekommen sei, habe es negative Entwicklungen gegeben, das solle verhindert werden.“ Um welche Kita-Einrichtungen handelt es sich dabei und welche negativen Entwicklungen hat es gegeben? In Schleswig–Holstein ist die Möglichkeit Kitas als AöR zu führen relativ neu. Hier gibt es nur eine Einrichtung dieser Art und die äußert sich ausschließlich positiv.

Mit Ihren Unterstellungen und Behauptungen schaden Sie ggf. dem Kindeswohl in unserem Ort mehr als Ihre Parteinahme sich positiv für die Initiatorinnen auswirken kann. Und es ist ungeheuerlich,dass Sie mit Ihrer Kampagne eine Gefährdung des Kindeswohls durch unsere politische Entscheidung suggerieren.

Wir erwarten von Ihnen eine öffentliche Begründung Ihrer Position.

Viele Grüße
BFB-Fraktion, CDU-Fraktion, FDP-Fraktion, WHU-Fraktion

So weit der offene Brief der vier Ratsfraktionen, die auch eine eigene Webseite eingerichtet haben: www.proAoeR-hu.de

H-UN

10. Februar 2017

31 thoughts on "Post für die Vorsitzende vom Kinderschutzbund"

  1. Wer in der freien Wirtschaft gearbeitet hat, so wie ich, der hat es evtl. mehrfach erlebt, daß „Firmen verkauft“ wurden – und durch auch eine Namensänderung / Gesellschaftsform sich änderte,. Die Arbeitsplätze blieben erhalten, die Konditionen auch.
    Eine Arbeitsplatzgarantie gibt es nur bei Beamten, sofern sie sich nichts zu schulden kommen lassen.
    Wer gut arbeitet, der wird auch keine Kündigung erhalten. Wenn allerdings die Firmenzentrale verlegt wird oder die „Produktion etc“ kann das anders laufen.
    Das wird ggf. bei REWE, sofern Mitarbeiter südlich der Elbe wohnen, geschehen können, aber nicht unbedingt müssen.
    Die Kitas bleiben, es werden hoffentlich mehr wegen Bedarf, die „Verwaltung“ läuft zwar ein wenig anders, aber das muß ja noch geformt werden.
    Wer im Arbeitsleben steht, der muß sich gelegentlich umstellen oder anpassen. Das überstehen eigentlich alle meist bestens. Nur keine Angst vor der Zukunft haben.
    Nichts ist beständiger als Änderungen. Also: nicht nervös werden und über Dinge reden, die noch nicht en Details festgelegt sind.

  2. Ich sehe in dem offenen Brief keine Unverschämtheiten.

    Ich finde es eine Unverschämtheit, den Fraktionsmitgliedern, die sich zwei Jahre lang mit allen Möglichkeiten der Verbesserung der Kindergarten Situation in Henstedt-Ulzburg, mit allen Gesellschaftsformen die zur Auswahl standen beschäftigt haben,
    zu unterstellen, Sie wären nicht zum Kindeswohl Urteilsfähig!

    Alle die an der Findung zur AöR beteiligt waren, haben immer an erster Stelle die Belange der Kinder und Erzieherinnen gesehen.
    Zu unterstellen, so eine wichtige Angelegenheit nur unter dem Aspekt zu sehen, wie wischen wir dem Bürgermeister eins aus, das ist eine Unverschämtheit!

    In vielen Gemeinden werden Kindergärten in private Hände gegeben, weil die Verwaltung die Kapazitäten die dadurch gebunden werden, anderweitig einsetzen muss.
    Hat den schon mal jemand bedacht, dass die AöR der beste Schutz davor Ist?

    Ich frage mich langsam wovor die Erzieherinnen wirklich Angst haben….Vielleicht weil Sie durch die AöR einen Chef bekommen der dichter am Geschehen ist und sich ausschließlich um Sie kümmert?

    Inga Lüttjohann

    Mutter und
    Bürgerliches Mitglied der BfB

    1. Wenn es also nicht um die Person des Bürgermeisters geht, sondern nur um die beste Organisationstornieren, dann hier eine kleine Anregung aus der GemeindeO anderer Bundesländer: den Vorsitz im Verwaltungsrat der AöR hat der Bürgermeister. Die Fraktionen bekämen ihre AöR und der Bürgermeister wäre nicht außen vor, wovor die Erzieherinnen und Eltern Angst haben.

      1. Hallo Frau Meyer, „zwischen den Zeilen gelesen“ sollte doch nun eigentlich für alle Kommentatoren erkennbar werden, dass die 4 Fraktionen gerade nicht den Bürgermeister in der Leitung der AöR haben wollen. Bei einem Eigenbetrieb wäre der Bürgermeister automatisch Werkleiter (so heißt das in der Eigenbetriebsverordnung S.-H.) und personell würde alles beim vorhandenem Zustand verbleiben, was nicht erfolgen soll.
        Ich hatte das schon einmal erläutert, dass der Verwaltungsrat der AöR (Landesverordnung AöR S.-H. -KUVO-) von der Gemeindevertretung gewählt wird und der Verwaltungsrat den Vorstand ernennt, der aus mindestens einer Person besteht und das operative Geschäft verantwortet und dem Verwaltungsrat verpflichtet ist.
        Die Gemeindeordnungen oder Verordnungen über Kommunalunternehmen anderer Bundesländer helfen uns hier in S.-H. nicht weiter.

        1. Guten Abend Herr Borchert, dass die GemeindeO anderer Bundesländer in S-H nicht anwendbar sind, ist mir bewusst. Daran könnte man sich allerdings ein Beispiel nehmen! Wäre doch eventuell ein Kompromiss!
          Es kann doch nicht angehen, dass Entscheidungen aufgrund einer Personalie getroffen werden- trotz des massiven Widerstands aus der Bevölkerung !
          Das ist -zumindest für mich- sehr schwer nachvollziehbar.
          Mir fehlen sachliche Gründe für die AöR und gegen den Eigenbetrieb. Die Seite der Fraktionen „ProAöR“ ist in diesem Fall zu dünn.

          1. Pro-AöR-Gründe sind doch auf deren Website nun aufgelistet und wurden seitens der Verwaltung frei Haus geliefert.
            Wie in vielen Kommentaren zu lesen ist, warten nun viele der interessiert darauf, dass die Gegner mal aus dem Sack lassen, was sie an dem AöR-Modell auszusetzen haben.
            „…der Bürgermeister wäre nicht außen vor, wovor die Erzieherinnen und Eltern Angst haben.“ –> warum? Was ist daran der Motivationskiller?
            Ob die Bevölkerung tatsächlich so mehrheitlich dagegen ist, wird sich ja dann bei der eigentlichen Abstimmung zeigen. Ich stimme dort pro AöR ab, wenn die Argumentationslage so bleibt. Und je länger von der Anti-Seite nichts kommt, desto eingängiger werden evtl. doch irgendwann mal nachgelieferte Argumente sein müssen, um noch den Turnaround bewirken zu können…

          2. Hallo Frau Meyer, ein massiver Widerstand aus der Bevölkerung gegen eine Kita- AöR ist für mich derzeit nicht erkennbar. Die Vorteile und Entscheidungsgründe für eine AöR sind von mehreren Kommentatoren hier erläutert worden, die ich nicht wiederholen möchte. Von den Gegnern einer AöR sind bisher keine belastbaren Argumente und Fakten geliefert worden, sondern nur „Bauchgefühle“ und das Schüren unbegründeter Ängste.
            Da Sie gerne Ihren Blick in andere Bundesländer richten, hier einige Beispiele aus HH, von denen ich nicht gehört habe, dass dort das Personal entlassen, gekündigt oder irgendwie diskriminiert wurde:
            Die Elbkinder-Kita ist sogar eine gGmbH und hat 183 Kitas.
            Aus der ehemaligen Baubehörde wurden die Hauptabteilungen Stadtreinigung und Stadtentwässerung als AöR ausgegliedert.
            HH hat noch weitere AöR, GmbH und AG (Fördern und Wohnen, SAGA, Hafen, Flughafen etc.)
            In der Nachbarstadt Norderstedt, die in vieler Hinsicht für HU als Vorbild gelten kann, gibt es rd. 40 Kitas, davon nur 13 in städtischer Trägerschaft und die anderen in freier und kirchlicher Trägerschaft, also weitergehender als die Gründung einer Kommunal-AöR. Durch die unterschiedlichen Trägerschaften wird eher für Kinder und Eltern ein größeres, interessanteres Spektrum unterschiedlicher
            Strukturen in vieler Hinsicht eröffnet

    2. Frau Lüttjohann, ihre Unterstellungen sind kindisch und einer Gemeindeverteterin nicht würdig.
      Sie werden sehr wohl wissen, dass es, soweit es die Erzieherinnen betrifft, in erster Linie um Zukunfstängste geht.

      Über einen Zeitraum von zwei Jahren, schreiben Sie, hätten sich „Fraktionsmitglieder“ mit dem Thema auseinandergesetzt. Wieviel Mitglieder waren denn das? Haben das auch die anderen GV-Mitglieder, die für den AöR gestimmt haben, getan? Oder haben die sich auf das Urteil der wenigen(?) Fraktionsmitglieder verlassen?
      Und wie intensiv ist sich mit der Materie über zwei Jahren denn wirklich auseinandergesetzt worden, wenn offensichtlich noch nicht einmal der Kinderschutzbund dazu befragt wurde?

      Es dürfte wohl selbstredend sein, dass der Kinderschutzbund in Puncto Kindeswohl ein sehr gutes Urteilsvermögen an den Tag legen dürfte.

      1. 1. Ich bin keine Gemeindevertreterin
        2. Zukunftsängste sind nicht zu verstehen, weil sich für die Erzieherinnen lediglich der Name des Arbeitgebers ändert. Alle Verträge werden übernommen, wie schon mehrfach von GV Mitgliedern erklärt wurde.
        2. Gemeindevertreter/innen stimmen so ab, wie es ihre Überzeugung ist.
        3. Kindeswohl im Kindergarten hängt von den Erzieherinnen ab, ich bin davon ausgegangen, dass sich das nicht ändert, egal ob von Privat, Gemeinde, Kirche oder AöR bezahlt.
        Ich persönlich bin überrascht, dass der Kinderschutzbund meint Kindeswohl hängt von der Gesellschaftsform ab.

        1. Ich bin bestürzt über Ihre oberflächliche Betrachtungsweise, Frau Lüttjohann. Sie gehen doch nicht etwa davon aus, dass alle Erzieherinnen im Falle eines AöR den Einrichtungen in voller Personalstärke tatsächlich erhalten bleiben? Wenn nur 20% des jetzigen Personalstamms nicht den Weg in die AöR mitgehen möchten, macht das 40 Erzieherinnen, die dann ersetzt werden müssten.
          Wo sollen 40 neue dann so schnell herkommen, die in das jeweilig zu besetzende Stellenprofil und auch in das Team passen? Etwa vom freien Arbeitsmarkt? Die Wenigen, die dort verfügbar sind, werden überwiegend über entweder kaum Erfahrung verfügen, oder es wird schlichtweg Gründe haben, weshalb sie als ErzieherIn arbeitslos/arbeitssuchend sind.
          In den wenigsten Fällen dürfte eine auch nur annähernd gleichwertige Besetzung möglich sein.
          D.h., Quantität und Qualität werden sinken. Und das wirkt sich definitiv auf das Kindeswohl aus. Das wollen Sie mit Ihrer Entscheidung tatsächlich billigend in Kauf nehmen?

          Ihrem wachen Auge dürfte aber auch kaum entgangen sein, dass sich im Vorwege bereits nicht nur 20% der ErzieherInnen für einen Eigenbetrieb und somit gegen eine AöR ausgesprochen haben, sondern deutlich über 80%.

          1. Hallo, G. Willsch,

            es lässt sich entspannter diskutieren, wenn der Subtext weniger aggressiv und mehr objektiv ist.

            Ich bin der Meinung, dass Sie voreilige Schlussfolgerungen ziehen: Wenn sich für die Angestellten tatsächlich nichts ändert, gibt es keinen sichtbaren Grund, zu kündigen. Ihre Vorhersage würde nur zutreffen, wenn es erkennbare Verschlechterungen geben würde – und das wurde von den Gemeindevertretern (bis jetzt) ausgeschlossen. Bis jetzt waren mit die Argumente der AöR-Gegner – ehrlich gesagt – zu diffus.

            1. Hallo Matthias Abel,
              stolpern Sie nicht selbst über Ihren Konjunktív?
              Wie ich schon an anderer Stelle in ähnlicher Form ausführte: Jeder Angestellte strebt eine langfristige Sicherheit des Arbeitsplatzes an. Im Falle einer AöR ist das im Gegensatz zum jetzigen Status offensichtlich nicht gegeben.
              Welche Zukunftsgarantien über welche Zeiträume gibt es für die Betroffenen? Besteht der AöR noch in 20 Jahren oder wird er dann schon 15 Jahre in privater Hand geführt?

              Und die Fragen nach den Verschlechterungen werden – ehrlich gesagt – noch nicht einmal diffus beantwortet, sondern elegant durch die AöR-Befürworter umschifft.

              Politische Versprechungen, werden schon in der nächsten Legislaturperiode Schall und Rauch sein können, und auch in dene Annalen des Internets verschwunden sein.

              1. Hallo G. Willsch,

                ich verstehe Ihre Argumente nicht:

                – Weil ich Angst vor einer eventuellen zukünftigen Veränderung habe (anscheinend geht es gar nicht um die AöR an sich, sondern, was danach kommen _könnte_), ist es für mich eine Option, mein Arbeitsplatz zu kündigen um eine neue, ungewisse Arbeitsstelle zu suchen?
                -„elegant umschifft“ interpretiere ich mal als „konnte bis jetzt nichts entgegengebracht werden“

              2. Macht nichts, Herr Abel, dass Sie es nicht verstehen, wenn es auch Menschen gibt, die nicht nur von Morgens bis Mittags denken. Sie brauchen es auch nicht, da Sie wohl nicht über das Schicksal anderer Menschen entscheiden müssen, im Gegensatz zu Ihrem Namensvetter(?), der für die BfB in der GV sitzt.
                Es wäre nur schön, wenn Sie versuchen würden, anders gestellte, denkende und fühlende Menschen zu verstehen … .

              3. Hallo Gernot,
                komme bitte mal in der Wirklichkeit an!! Wo gibt es bitte (außer bei Beamten) eine lebenslange Garantie auf einen bestimmten Arbeitsplatz? In der freien Wirtschaft definitiv NICHT!
                Den MitarbeiterInnen der Kitas ist die größtmögliche Arbeitsplatzgarantie gegeben worden, die möglich ist! Die AöR wird sämtliche Tarifverträge übernehmen und auch die entsprechende Altersversorgung.
                Angst um einen guten Arbeitsplatz bei der AöR wird einzig und allein durch falsche, fadenscheinige und unsachgemäße Kommentare geschürt.
                Wenn sich auch nur ein(e) Erzieher(in) ernsthaft und nicht voreingenommen, bzw von der Verwaltung „geführt“, mit der Gesellschaftsform einer AöR auseinander gesetzt und die Garantien der GV ergänzend aufgenommen hätte, dann würde diese(r) Erzieher(in) nicht ansatzweise Angst um den Arbeitsplatz haben! Frau Lüttjohann und Herr Holowaty haben dies ja auch bereits treffend beschrieben!

          2. Wenn es um Arbeitsplatzsicherheit ginge, wäre das Absurdeste, was das Personal im Falle einer AöR machen könnte, zu kündigen!

            1. Richtig, das Personal will ja gar nicht kündigen.
              Es müsste aber durch die Gemeinde gekündigt werden, um dann im AöR zwar den gleichen, aber dennoch einen neuen Arbeitsvertrag zu erhalten: Neuer Arbeitgeber, neuer Arbeitsvertrag. Ganz einfach. Sehr wahrscheinlich jedoch nicht unter Anrechnung der bisherigen Dienstjahre in Hinsicht auf den damit verbundenen Kündigungsschutz. Weiterhin keine Arbeitsplatzsicherheit, durch die Wandelbarkeit der Rechtsform des AöRs im Gegensatz zur Rechtsform des derzeitigen Arbeitgebers.

              Sollte ich mich irren, darf man mich gerne thematisch fokussiert und konkret korrigieren.

              1. Hallo Gernot,
                gern melde ich mich wie gewünscht thematisch fokussiert und dergl.:
                Schon das Lesen des ersten Satzes der betreffenden Vorschrift, die im Kreise der Erzieherinnen und daher auch in deinem privaten Umfeld so heftig diskutiert wurde, schafft Klarheit: „Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.“ Das steht im Bürgerlichen Gesetzbuch zum Betriebsübergang (§ 613 a) und gilt auch hier.
                Deshalb hat die Politik stets wahrheitsgemäß betont, dass sich für die MitarbeiterInnen keinerlei Änderungen hinsichtlich der vertraglichen und tatsächlichen Modalitäten ergeben. Es steht als Anstellungskörperschaft dann lediglich nicht mehr die Gebietskörperschaft Gemeinde Henstedt-Ulzburg im Vertrag, sondern die AöR der Gemeinde Henstedt-Ulzburg. Als Antwort auf Diskussionen, die wir mit Leuten (die ggf. nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt waren) führten, kam regelmäßig die erstaunte Frage, wo das Problem sei.
                Mehr Sicherheit als weiterhin im öffentlchen Dienst beschäftigt zu sein – zudem in der Boombranche Kinderbetreuung – gibt es doch nicht, ehrlich.

            2. Exakt; jene, die Selbstmord begingen vor lauter Angst vor dem Tod, lebten in aller Regel nicht länger…

      2. Warum genau ist der Kinderschutzbund zu beteiligen? Ist das eine Erziehergewerkschaft? Würde hier eher Verdi für zuständig halten…

  3. Mich irritiert die Allianz der bürgerlichen Parteien, die diesen Brief verfasst haben. Wo ist denn bitte in H-U die Opposition? Es scheint sich daher wirklich nur um eine Art Majestätsbeleidigung zu handeln. Frau Gieb, machen sie weiter so und bieten sie den Kostenoptimierern die Stirn.
    Auch die Art und Weise eines offenen Briefes und der enthaltenen Wortwahl grenzt schon fast an öffentlicher Verurteilung. Das streiten gehört zu einer Demokratie dazu, aber bitte im Rahmen und fair bleiben.

    1. Herr Ranz, wundert Sie es nicht, dass 4 so vollkommen unterschiedliche Fraktionen wie FDP, WHU, BFB und CDU nach 2 Jahren harter Arbeit am Kita-Betriebskonzept gemeinsam zum gleichen Ergebnis gekommen sind? 4 Fraktionen, die sich sonst bei einer Vielzahl an Themen „bis aufs Blut“ streiten, wie andernorts immer zu lesen ist?
      Und dass auch die SPD-Vertreterin im Kinder- und Jugendausschuss in der Gemeindevertretung eben NICHT mit ihrer eigenen Fraktion gegen die AöR gestimmt, sondern sich der Stimme enthalten hat?

      1. Hallo Herr Holowaty,

        hier irren Sie und daher ist es gut, dass wir namentlich abgestimmt haben. Ich bin Mitglied im Ausschuss und habe dagegen gestimmt, ich werte Ihre Aussage wohlwollend als Irrtum und nicht als vorsätzlich falsch, so wie Sie es in Ihrem offenen Brief an Frau Gieb tun. Fakten einfordern ist natürlich im Sinne einer sachlichen Diskussion geboten, wobei ich immer noch auf das entscheidende Argument warte, was den Eigenbetrieb ausschließt und eine AöR erforderlich macht – kommt ja vielleicht noch.
        Und wenn Sie schon das Abstimmungsverhalten thematisieren, dann gehört auch dazu, dass Frau Klemm (BfB) und Frau von Bressensdorf (CDU) sich ihren Argumenten und der Fraktionsdisziplin nicht haben anschließen wollen.
        Wie Sie sehen, ist die Sache mit den Fakten wohl doch schwierig und nicht so eindeutig, wie Sie die Bürger glauben machen wollen.

        Liebe Grüße

        Christian Schäfer, SPD Mitglied im Kinder- und Jugendausschuss

        1. Kleine Selbstkorrektur: Herr Holowaty schrieb korrekt : Vertreterin, das stimmt – ich hatte Vertreter (Plural) gelesen.
          Ich bitte das zu entschuldigen – der Rest bleibt davon freilich unberührt.

  4. Es ist ja legitim, wenn der Kinderschutzbund oder betroffene Erzieherinnen Bedenken haben und diese auch in die Diskussion einbringen. Aber bislang kamen von dieser Gruppierung nur sehr allgemeine Argumente, weder was genau sich verschlechtert und insbesondere nicht warum (man sei dann nicht mehr so motiviert, war zu lesen; klar, wenn irgendwas schlechter wird… nur…siehe vorn).
    Das Pro-AÖR-Lager hat nun viele konkrete Gründe benannt und beim Kinderschutzbund eingefordert, seine zu nennen.
    Sollte es zu der Volksabstimmung kommen und es käme vom Eigenbetriebslager nichts, was darauf nachvollziehbar eingeht oder andere stechende Argumente, werde ich PRO AÖR abstimmen, da eine Entkopplung der Gemeinde und ihrer Last, den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz einzulösen von dem dafür geschaffenen Kita-Betrieb nicht erkennbar ist. Die Argumente der Pro-Fraktionen finde ich überzeugend (bzw. das Versagen seitens Verwaltung erschreckend; in privaten Unternehmen würden die Verantwortlichen gefeuert).

  5. Dieser Brief ist einfach eine Unverschämtheit. Gibt es in HU inzwischen den Tatbestand der Majestätsbeleidigung? Diese Frau/Herrschaften glauben wohl die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben und diffamieren Bürger die anderer Meinung sind. Dies bestärkt mich nur in meiner Annahme, dass mit dieser AöR noch ganz andere Sachen geplant sind.

    1. Ich stimme Ihren Worten voll und ganz zu. Nur leider müssen wir bis zu den nächsten Kommunalwahlen noch ein bischen warten. Für mich sind unser Gemeindevertreter, von diesen Fraktionen (BFB-Fraktion, CDU-Fraktion, FDP-Fraktion, WHU-Fraktion) nicht mehr tragbar.

  6. Mich würde auch interessieren, warum und konkret wo es zu Beeinträchtigung des Kindeswohl aufgrund einer AöR gekommen ist…. Das ist schon eine starke Behauptung (wenn diese auch wirklich gemacht wird)….. heutzutage kann man ja keinem mehr Glauben.
    ———
    Insgesamt sehe ich kaum einen Unterschied zwischen Eigenbetrieb oder AöR – beides ist kaum Vergleichbar mit privaten Unternehmen und dem hire-and-fire Prinzip.
    Sieht alles eher so aus, als ob hier politische Grabenkämpfe ausgeführt werden. Wenn der Bürgermeister etwas will, dann stellt sich die GV dagegen und umgekehrt.
    Die Entscheidung Eigenbetrieb/AöR ist wohl rein „Bleibt Bauer Chef oder verliert er das direkte Sagen“.

  7. Es ist skandalös, jetzt den Kinderschutzbund künstlich zu politisieren und unter Druck zu setzen, nur weil Feierabendpolitiker sich auf den Schlips getreten fühlen!
    Wenn jemand zum Thema Kindeswohl urteilsfähig ist, dann wohl eher der Kinderschutzbund, als irgendwelche politischen Fraktionen!

    Es ist wirklich schwach von der Politik, auf diese Weise vom eigenen Fehlen abzulenken.

    1. Anders herum: es ist skandalös, einfach Behauptungen in den Raum zu stellen, die erwiesenermassen falsch sind, um ehrenamtliche Politiker unter moralische Druck zu setzen und ihren eines der größten moralischen Verbrechen – Kindeswohlgefährdung – zu unterstellen. Wenn jemand zum Thema Organisationsformen, Entscheidungsstrukturen, Haushaltsrecht und Verwaltungsorganisation (und darum geht es bei der AöR-Entscheidung, um nichts anderes) urteilsfähig ist, dann ist es ganz sicher nicht der Kinderschutzbund.

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