„Engelbrecht umgehend entlassen“

Johannes Engelbrecht, Ortsbeauftragter für Naturschutz und Landschaftspflege, Frau Petra Walz, Sachgebietsleiterin Grünplanung und Umwelt und Herrn Stefan Bauer, Bürgermeister
Engelbrecht zusammen mit  Petra Walz, Sachgebietsleiterin im Rathaus für Grünplanung und Umwelt und Bürgermeister Bauer im Sommer bei der alljährlichen Wanderung zum Tag der Umwelt

Für die Bürgerinitiative HU-Transparent ist das Maß voll. Sie fordert die sofortige Entlassung des gemeindlichen Ortsbeaufragten für Natur- und Landschaftspflege Johannes Engelbrecht (CDU). Statt für Naturerhalt und Landschaftspflege setzt der sich zurzeit für die von seinem Parteifreund Volker Manke beabsichtigte großflächige Bebauung der Pinnauwiesen ein. Die Bürgerinitiative in einer Pressemitteilung:

„Im Rahmen des Bürgerentscheids am kommenden Sonntag, den 11. Oktober, hat sich der Naturschutzbeauftragte der Gemeinde Henstedt-Ulzburg mehrfach sehr eindeutig für die Zerstörung der Natur in den Pinnau-Wiesen ausgesprochen und dies NICHT als Privat­person, sondern als offiziell Bestellter der Gemeinde!

Wir sind der Meinung solche parteiischen Stellungnahmen – sogar in bezahlten Anzeigen – darf ein als neutral zu geltender ehrenamtlicher Beauftragter nicht äußern! HU-Transparent fordert daher, dass die Verantwortlichen in der Politik umgehend die Entlassung von Herrn Engelbrecht einleiten. Dieses Ehrenamt darf nicht durch Parteiengemauschel mit Investoreninteresse so in Verruch kommen.“

Am Abend wird die Causa Engelbrecht Thema im Ratssaal sein, dann kommt das Gemeindeparlament zu seiner Oktobersitzung zusammen. Der CDU-Veteran hatte erklärt, dass mit einer Bebauung der Pinnauwiesen die Lücke zwischen den Ortsteilen Ulzburg und Ulzburg-Süd endlich geschlossen und der Penny-Markt  nicht mehr so allein ‚auf der grünen Wiese’ stehen“ würde. Engelbrecht war von 1977 bis 1988 Bürgervorsteher Henstedt-Ulzburgs.

H-UN

6. Oktober 2015

10 thoughts on "„Engelbrecht umgehend entlassen“"

  1. Hr. Meissner,
    warum schaffen Sie es eigentlich nicht, einmal einen Beitrag zu verfassen, der NICHT von Schmähungen und Herabwürdigungen Andersdenkender strotzt?
    Bsp:
    eher als Zementmischer..
    Herrn Engelbrecht wenden würde, es sei denn, er will weiterhin die Natur rund in und um HU zerstören…

    1. Sehr geehrter Herr Kressin,
      doch schaffe ich, ist auch schon mehrmals geschehen. Ich zitiere mal aus Herrn Engelbrecht‘ s Anzeige : Zeigen Sie diesen “ Pseudo-Planern“ die rote Karte…
      hätte ich “ Pseudo-Naturschrott-Beauftragter“ schreiben sollen ? Verzeihen Sie bitte, da fand ich den “ Zementmischer “ taktvoller. Außerdem ist ein Zementmischer in meinen Augen nichts anrüchiges, wenn er sinnvoll eingesetzt wird; aber ein Naturschutzbeauftragten, der dieses Statement abgegeben hat, schon ziemlich fragwürdig… ich habe Herrn Engelbrecht auch nicht vernommen, als es darum ging die Rotbuche, Kisdorfer St. Ecke Bürgermeister-Steenbock – Straße zu schützen, obwohl der Stadtplaner Herr Baum sagte: Ich kann einen Entwurf / Vorschlag zur Bebauung liefen, welcher ermöglicht, das dieser Orts-prägender Baum erhalten bleibt.
      Dies hat für mich nichts mit Herabwürdigung Andersdenkender zu tun, dieses Ehrenamt ist in meinen Augen falsch besetzt …

  2. Umweltreport der Gemeinde Henstedt-Ulzburg – page 14
    Seite 13 von 72
    1.2. Umweltaktivitäten
    Ortsbeauftragter für Naturschutz und Landschaftspflege
    Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg hält weiterhin an der bewährten Mitwirkung eines
    Ortsbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege als Mittler und Ansprechpart-
    ner für Bürger, Organisationen und Behörden fest. Seit 2008 erfolgt dies auf freiwilliger
    Basis und in eigener Zuständigkeit.
    Herr Johannes Engelbrecht übt dieses Ehrenamt seit 2005 mit großem Engagement
    aus.

    Als Mittler und Ansprechpartner für Bürger , Organisatoren und Behörden…. wir glauben kaum, dass ein Bürger sich noch großartig vertrauensvoll an Herrn Engelbrecht wenden würde, es sei denn, er will weiterhin die Natur rund in und um HU zerstören, damit weiterhin planlos Betonburgen errichtet werden können.
    Jede Organisation, ob politisch, wirtschaftlich oder auf humaner Ebene, sucht sich und verbündet sich mit “ gleichgesinnten“ bzw, zieht an dem gleichen Strang, um ein Ziel zu erreichen…. so wie bisher “ M“ und die CDU und einigen mehr….. und auch wir und die WHU und BfB verfolgen ein Ziel, obwohl die Bfb noch weiter geht, Hut ab !
    Herr Engelbrecht hätte sehr wohl seine persönliche Meinung publizieren können, dann aber nur als privat Person und nicht als Naturschutzbeauftragter der Gemeinde, wenn dann eher als Zementmischer, hätte zu „seiner“ Anzeige besser gepasst !

  3. Das ist ein Paradebeispiel für Seilschaften ! Selbstverständlich darf jeder Mensch auch seine persönlich bzw. private Meinung äußern in anständiger Form. Nur bei einer Verbindung mit einem Ehrenamt muß es auch klar lesbar sein, daß es eine private Meinung ist und nicht die Meinung eines Menschen, der für eine bestimmte Tätigkeit agieren soll. Wenn dann diese Anzeige noch von einer dritten Person finanziert wird, was ja sein darf vwenn sich jemand darum drängt es unbedingt zu machen, dann ist es so nicht mehr tragbar. Man(n) muß abwägen zwischen privater Äußerung, (ehren-)amtliche Meinung, Klarstellung in Verbindung mit einer Partei, der man angehört und berücksichtigen, wer das bezahlt hat. Wenn dem Ehrenamtler das so wichtig war, warum hat er dann nicht selbst bezahlt ?
    Nach meiner Auffassung ist das „Klüngelei“ oder auch „Seilschaften“ oder „Bärendienst“.
    Wer ein Ehrenamt hat, der muß sich zurückhalten, wenn er als Befangen gelten kann. Das ist ja wohl nach meinem Wissensstand hier der Fall. Oder ein Fall von taktischem Fehler ?
    Römische Generäle gaben sich in solchen Fällen das Schwert selbst. Einige Ex-Minister und auch andere Politiker sind manchmal zurückgetreten, manche erst mit ein wenig Hilfe…..

  4. Natürlich hat eine Person, die ein öffentliches Amt innehat, auch das Recht auf eine private Meinung. Aber diese private Meinung nicht unmissverständlich als solche zu deklarieren, wenn man mit ihr in die Öffentlichkeit tritt, ist schlichtweg ein Fehler. Selbstverständlich werden jetzt Unterstellungen addiert, und zu einer „Gesamtschweinerei“ summiert, für die Beweise letztlich noch fehlen. Das aber genau das passieren würde, hätten sich alle Beteiligten (wenn der Plural denn richtig ist) ausrechnen können. Bleibt also die Feststellung, dass die Aktion mit der Anzeige eine selten dumme Aktion war. Dafür wäre ein Rücktritt oder Rauswurf meiner persönlichen Meinung nach verdient und richtig.

  5. Hallo Hr. Kirmse,
    schönen Dank ! Ich bin voll bei Ihnen.Jeder hat ein Recht auf Meinung.
    Es ist auch im Grundgesetz nicht vorgesehen, daß Mitarbeiter oder andere im / für den
    öffentlichen Dienst Tätige auf dieses Recht zu verzichten haben.
    Man muß ja die ALTvorderen der CDU nicht mögen und auch ich bin der Meinung, dass das alte Triumvirat aus Gülck/Manke/Baum für diese Gemeinde nicht die beste Lösung war.
    Aber ich verbiete auch niemandem den Mund, der da eine andere Meinung hat.
    Und das gilt genau so für Hr. Manke und die Unterstützer seiner Pläne.
    Ich glaube auch , dass es der Sache der Initiative schadet, dass diese sich mittlerweile in ihrer Tonalität derart gebärdet !

  6. Kann mich jemand ein wenig aufklären? Wie soll denn, wenn jemand eine Meinung äußert, zwischen Privatperson und nicht Privatperson unterschieden werden, wie geht das? Und muß ein „ehrenamtlicher Beauftragter“ tatsächlich neutral sein, darf er keine eigene (öffentliche) Meinung haben? Das erscheint mir irgendwie unlogisch, denn ein jeder hat unterschiedliches Hintergrundwissen, schon dadurch kommen unterschiedliche Meinungen zustande. Wenn Herr Engelbrecht nun Aufgrund seines Kenntnisstandes der Ansicht ist, eine Bebauung der Pinnauwiesen gemäß Bauplan der Gemeinde sei aus Sicht eines Naturschutzbeauftragten durchaus vertretbar, dann darf er das nicht sagen? Welchen Zweck hätte sein Ehrenamt dann überhaupt? Und ob er es aus Verbundenheit zum Investor tut, ist doch sowieso Spekulation, oder etwa nicht? Wenn man etwas sagt, was sich zufällig mit den Interessen nahestehender Personen deckt, dann kann da natürlich was dran sein, muß aber nicht, es kann sich durchaus auch um eine eigene Meinung handeln. Oder wird umgekehrt behauptet, daß HU-Transparent und die WHU unter einer Decke stecken, weil beide bei diesem Thema gleicher Meinung sind? Gibt es dann jetzt auch Rücktrittsforderungen gegen Frau Grützbach, weil sie sich öffentlich für den Erfolg von HU-Transparent einsetzt?

    1. Nee, wenn jemand ein Ehrenamt innehat, tritt die eigene Meinung in den Hintergrund. Dieser Situation wäre Schweigen geboten. Und wenn man aber schon eine eigene Meinung hinausposaunen will, muss man dies auch mehr als deutlich machen. Hat Herr Engelbrecht aber wohl nicht. Und das spricht doch Bände.

    2. Wie man unterscheiden kann, zwischen Privatperson und Nichtprivatperson? Man gucke wie man firmiert. Hier hat der Ortsbeauftragte sich geäußert, nicht der Bürger Engelbrecht.
      Beauftragte haben nun mal besondere Pflichten, insbesondere haben sie besondere Treuepflichten gegenüber der Gemeinde.
      Die wohl 1000 € teure Anzeige der Umschau hat nicht die Gemeinde bezahlt um deren Beauftragten zu Wort kommen zu lassen, sondern sie ist von Dritten bezahlt worden, damit die Inhalt der Anzeige mittels Firmierung als Ortsbeauftragte mehr Gewicht erlangt. So geht das nicht.

  7. “ … dann kommt das Gemeindeparlament zu seiner Oktobersitzung zusammen …“
    Oktoberfest? ….. Sorry, musste sein;-)

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