In weniger als zwei Monaten werden die Henstedt-Ulzburger an die Wahlurnen gerufen. Jeder in der Großgemeinde wohnende EU-Bürger ab 16 Jahren entscheidet dann über den Umfang der von Bauunternehmer Volker Manke gewollten Bebauung an der Pinnau-Niederung. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens möchten einen Großteil der Grünflächen erhalten, bei einem Erfolg des Volksentscheids dürfen maximal 9.600 Qudratmeter bebaut werden. Mindestens 3600 Bürger müssen dafür ihr Kreuz am 11. Oktober an der entsprechenden Stelle machen, passiert das nicht, können auf 26.600 Quadratmetern Wohnhäuser errichtet werden.
Rechtzeitig vor dem Wahltermin bekommt jeder Wahlberechtigte eine Entscheidungshilfe ins Haus geschickt. Darin enthalten sind unter anderem die Meinungen von den im Gemeindeparlament sitzenden Parteien und Wählervereinigungen zum umstrittenen Bauvorhaben.
Die Standpunkte der Politik mussten bis zum vergangenen Wochenende im Rathaus vorliegen, ein Dilemma insbesondere für die BFB. Denn für Henstedt-Ulzburgs zweite große Wählervereinigung liegen noch nicht alle Entscheidungsgrundlagen vor. Bereits vor einer Woche hatten die HU-Nachrichten über die BFB-Forderung berichtet, zunächst mehr Klarheit über mögliche Schadensersatzansprüche von Manke im Falle eines erfolgreichen Bürgerbegehrens zu schaffen.
Und so findet sich im offiziellen Info-Schreiben von der BFB noch keine abschließende Bewertung zum Bürgerbegehren. Gleichwohl machen die BFB-Zeilen deutlich, dass Jens Iversen, Doris Dosdahl, Carsten Schäfer und Co, keine Fans der Grünflächen-Bebauung an der Pinnau sind.
Die Info-Post aus dem Rathaus soll den Einwohnern im September zugestellt werden, die Haltung der BFB steht schon heute in den HU-Nachrichten. Nachfolgend das BFB-Statement, das den Wahlberechtigten zugeschickt wird.
Grundsätzlich hält die BFB eine Bebauung an dieser Stelle für verzichtbar. Der nun anstehende Bürgerentscheid sieht diese von uns bevorzugte Möglichkeit bedauerlicherweise nicht vor.
Nachdem die vor acht Jahren von der absoluten Mehrheit der CDU beschlossene Bebauung nicht realisiert wurde, eröffnet sich rechtlich die Möglichkeit die damalige Entscheidung rückgängig zu machen. Hierbei kann es, ebenso wie bei einem positivem Ergebnis des Bürgerentscheids, zu Schadensersatzzahlungen in nicht einschätzbarer Höhe an den Eigentümer der Grundstücke kommen – zu Lasten der Gemeinde Henstedt-Ulzburg. Leider wurde von der Mehrheit der CDU und SPD verhindert, diesen Punkt abschließend juristisch klären zu lassen.
Wir als BFB konnten erst in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung erreichen, dass zu dem Punkt nun doch noch eine abschließende Rechtsberatung eingeholt wird, die am 7. September in der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses vorliegen und erläutert werden soll.
Die zur Abstimmung stehende Frage des Bürgerentscheids reduziert die Entscheidungen zum B-Plan 96 auf lediglich zwei Varianten, es gibt aber weitere und interessante Möglichkeiten. Die notwendigen Entscheidungsgrundlagen hierfür liegen zurzeit noch nicht vor. Dies betrifft insbesondere die oben angesprochene Schadensersatzfrage. Zur Offenheit und Transparenz gegenüber den Bürgern gehört nach Auffassung der BFB auch klar zu benennen, dass der Bürgerentscheid Risiken beinhaltet, die zurzeit nicht seriös bewertet werden können. Die BFB gibt daher ihre abschließende Bewertung nach der Rechtsberatung am 7. September im Rahmen einer Pressemeldung ab.
H-UN
21. August 2015
Hallo Herr Blau ! Ich stimme Ihnen und der Meinung der BFB zu. Wenn die Fa. Manke aus welchen Gründen auch immer das Objekt nicht realisiert hat gab es dafür Gründe. Die dürften in der zwischenzeitlich in Vergessenheit geratenen vor ca. 5 Jahren oder ähnlich schwächelnden Baukonjunktur liegen. Oder irre ich mich ? In dem Fall ist in Ulzburg in den letzten Jahren an div. Punkten die Baubaung verdichet worden ohne Rücksicht auf die Folgen, insbesondere die Verkehrssituation. Ob Verdichtung oder neue Gebiete. Nach meiner Meinung ohne Konzept und Rücksicht auf die Wünsche der Bürger nach Grünflächen. Ein neues Waldstück ist nicht realisiert worden, dafür „Beton- und Steinburgen“ mit meist wenig Schönheitssinn zu Lasten von Wiesen- und Grünflächen – und das in einer Gemeinde die von sich einmal behauptem konnte ohne schlechtes Gewissen: wir leben im Grünen ! Das ist kein Argument mehr heutzutage. Viele Bürger sehen es ähnlich und wollen die Bauwut gebändigt wissen. Das Wagenhuber-Gelände wird realisert. Was ist mit dem Objekt Schulstraße / Altersresidenz mit TG und stapelbaren PKWs im Keller ? Was wird aus dem Brachgelände gegenüber dem AKN-Bahnhof an de Hamburge Straße ? Weder CDU noch SPD äußern sich zu der Frage, wie groß die Gemeinde wachsen soll und wie der Individualverkehr nachhaltig verbessert werden soll duch Umgehungsstrecken, die notwendig werden, aber Mitbewohner aus Ulzburg-West sagen: wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht naß. Nicht mal eine Anbindung der Paracelsus-Klinik an die S-H-Straße scheint lt. Anfrage von Volker Dornquast möglich bei de Landesregierung. Ich möchte endlich einmal lesen, welche Pläne diesbezüglich hier im Ort überhaupt in den Gremien endlich einmal ernsthaft bearbeitet werden und nicht in fröhlicher Runde nach Sitzungen !
Ich kenne mich mit Bebauungsplänen und dazugehörigen Rechtmäßigkeiten nicht aus. Aber war/ist nicht ein Verwaltungsbeschluss gewesen, dass im Gemeindegebiet die Wohnraum-Bebauung nur noch innerhalb der bereits bestehenden Wohngebiete durch Verdichtung stattfinden soll, und nicht durch eine weitere Ausdehnung in angrenzende Naturgeiete? Um eben diese zu erhalten? Verdichtet wird spürbar, aber soll die Ausdehnung in Naturgebiete dennoch stattfinden? Oder sind die Pinnauwiesen in der Fläche der Verdichtung vorhandener Wohngebiete? Würde per Betrachtung des Gebietes an den Pinnauwiesen nur schwer nachvollziehen können, wenn der Raum in die Kategorie „Verdichtung“ gehört.
Hallo Herr Blau, die Gemeinde ist an die planungsrechtlichen Vorgaben des Baugesetzbuches und die der Landesplanung gebunden. Die Gemeinde hat daher vor vielen Jahren mit mehreren Fortschreibungen für die Entwicklung der Gemeinde im Rahmen der Bauleitplanug einen Flächennutzungsplan aufgestellt der die unterschiedlichen Nutzungsarten wie Wohnen, Sonderflächen für Schulen und Kitas, Grün- und Naturflächen, Gewerbe und evtl. Umgehungsstraßen etc. enthält. Auf dieser Plangrundlage erstellt die Gemeinde dann die Bebauungspläne , die das Baurecht für Investoren und „Häuslebauer“ im Einzelnen bilden. Die Gemeinde kann somit gar nicht „auf blauen Dunst“ planen. Fraglich ist allerdings, ob die Gemeinde umsichtig und umfangreich abwägend, also gut geplant hat. Darüber besteht naturgemäß in der Einwohnerschaft eine mitunter sehr unterschiedliche Bewertung. Letzlich sollte man als Demokrat eine Mehrheitsentscheidung der Gemeindevertretung tolerieren, wenn nicht, sollte man sich die Programme der Parteien zu Gemüte ziehen und dann evtl. bei der nächsten Wahl anders entscheiden.
Der B-plan 96 wurde mit seinen Änderungen auf der Grundlage des F-Planes entwickelt und stellt somit keinen „neuen“ Eingriff in die Natur dar, da Übereinstimmung mit dem F-plan vorliegt. Die Bürgerinitiative hätte besser getan, wenn sie schon bei der F-Flan-Aufstellung tätig geworden wäre.
In der 3.Änderung des B96 war nicht nur eine Wohnnutzung, sondern auch eine Mischgebietsnutzung (Wohnen + Gewerbe) enthalten, die nach Aussage des Investors nicht marktfähig war und daher die 4.Änderung vorgeschlagen wurde, nur mit Wohnnutzung und erhöhten Lärmschutz zur Hamburger Str. Mit Nachverdichtung hat dieser B-Plan nichts zu tun.
Von Nachverdichtung wird dann gesprochen, wenn bestehende Baugebiete z.B. durch Bildung von Pfeifenstielgrundstücken (2.Baufenster) zusätzlich bebaubar durch Bebauungsplanänderung ausgewiesen werden sollen.
Wenn die Gemeinde durch F-Plan-Änderung auf Grün- und Naturgebieten Baugebiete ausweisen will, muss sie durch den Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Ressourcen gem. Baugesetzbuch und landesplanerischer Vorgaben den Nachweis erbringen, dass eine Nachverdichtung bestehender Baugebiete nicht möglich ist. Das ist aber nur sehr eingeschränkt möglich. Die Gemeinde schlägt also Nachverdichtung nicht aus „Jux und Dollerei“ vor, sondern weil sie die planungsrechtlichen Vorgaben einzuhalten hat.
Für die Bebauung Wagenhuber ist ebenfalls eine F-Plan-Änderung vor oder parallel mit einer B-Plan-Aufstellung erforderlich, da dort bisher Gewerbe besteht und künftig Wohnen geplant werden soll. Auch das wäre keine Nachverdichtung, sondern eine Nutzungsänderung.
Hinsichtlich der sehr vielen Flüchtlinge, die künftig in Deutschland verbleiben dürfen, wird die Bereitstellung von Wohnungen und damit natürlich auch Bauland über Nachverdichtung oder Gebietsneuausweisung bereits jetzt von den Kommunen gefordert. HU wird nicht abseits stehen dürfen, nach dem Motto „bei uns nicht“. Allerdings kann HU darauf verweisen, dass das Wachstum HU in den letzen 40Jahren wesentlich höher war als in vergleichbaren Kommunen wie Kaki und Quickborn und daher ein künftiges Wachstum verhaltener ausfallen kann.
Danke, Herr Borchert. Die Anmerkung mit dem Mehrheitsbeschluss trage ich zu 100% mit. Es können nicht sämtliche Entscheidungen basisdemokratisch gefällt werden. Voran kommt man letztlich nur über stabile Verhältnisse, das lässt sich in sämtlichen Geschichtsbüchern nachlesen. Ich bin auch nicht gegen eine weitere Ansiedlung, wenn denn der Rest der Infrastruktur simultan angepasst wird. Und wenn es finanziell tragbar ist. Und HU ist auch keine einsame Insel, sondern muss auch die Integration zu den Anreinerorten pflegen. Ich hoffe nur sehr, dass man einem übergeordentem Ziel folgt.