Wichtiger Hinweis aus dem Rathaus. “ Bis zum 31.12.2015 besteht für einen Teil der Grundstücks- und Hauseigentümer in Schleswig-Holstein die Verpflichtung, die Dichtheit der privaten Abwasserleitungen nachzuweisen“, schreibt die Verwaltung in einer Mitteilung an die HU-Nachrichten.
In der Großgemeinde seien von der Verpflichtung insbesondere Haus- und Grundstücksbesitzer auf dem Rhen betroffen, weil nahezu der gesamte Ortsteil Wasserschutzgebiet sei.
H-UN
26. Juni 2015