Punktlandung der Hamburger Architektin Susann Rüschoff. Exakt 749.850,77 Euro soll jetzt der von ihr geplante Krippenneubau an der Beckersbergstraße kosten. Eine entsprechende Kostenberechnung hat Rüschoff in der Verwaltung eingereicht, am Montag ist die neue Kalkulation Thema im Umwelt- und Planungsausschuss.
Henstedt-Ulzburgs Kommunalpolitiker hatten Anfang Mai eine Kostenobergrenze für den geplanten Krippenneubau an der Beckersbergstraße von 750.000 Euro beschlossen. Rüschoff hatte zuvor einen doppelstöckigen Klinkerbau mit Bäderlandschaft für knapp eine Million Euro vorgestellt. Angesichts der Haushaltslage wurde Rüschoff zu einer kompletten Neuplanung aufgefordert.
Gegenüber den HU-Nachrichten hatte die Henstedt-Ulzburger Architektin Beate Trzcinski erklärt, dass die Krippe in der gewünschten Größe für 600.000 Euro zu bauen sei. BFB-Chef Jens Iversen hatte während der Mai-Debatte eine Summe von 500.000 Euro als angemessen genannt, die ein Krippenbau dieser Größenordnung üblicherweise kosten dürfe. Iversen berief sich dabei auf Angaben des Stuttgarter Baukosteninformationszentrum BKI.
Nicht in der jetzt von Rüschoff aufgerufenen Summe enthalten sind die Kosten für die Herrichtung des Außengeländes und die Inneneinrichtung der Kindertagesstätte. Die kommen noch obendrauf.
Christian Meeder
22. Juni 2014
Es gibt immer jemanden, der etwas noch billiger liefern kann. Ob das dann allerdings noch preiswert ist, ist eine ganz andere Geschichte.
Herr Kirmse, das sehe ich auch so. Statt einer Klinkerfassade soll jetzt (Ausschuss 23.06.) eine Minaralputzfassade auf Mineralfaserdämmplatten zur Ausführung gelangen. Die Lebensdauer einer Klinkerfassade beträgt 80-100 Jahre, evtl auch 120 Jahre und mehr, wie man bei vielen Bauten (Postämter, Schulen etc) aus der Zeit von Wilhelm dem 1. feststellen kann, Römerbauwerke aus keramischen Baustoffen glänzen noch mit ganz anderen Lebensdauern. Die Putzfassade muss alle 10 Jahre -nach Aussage der Architektin- gestrichen werden und hat nach meiner Einschätzung eine Standdauer von vielleicht 30 Jahren. Eine wirtschaftliche Vergleichsrechnung mit Darstellung der Folgekosten gibt es auf Grund meiner Nachfrage nicht. Wie passt das zu den Forderungen von Gemeindevertretern, die an anderer Stelle gestellt werden? Klimaschutz und Energieeinsparung sind d a s s Thema unserer Zeit. Eine Darstellung der Energieeffizienzklasse (A-H) gemäß Energieeinsparverordnung 2014 gibt es ebenfalls nicht, auch keine Aussage, ob die künftig um 20% (ab 2016) reduzierten zulässigen Endenergieverbrauchswerte eingehalten werden. Wozu hat die Gemeinde einen Energieberater eingestellt, der sich mit dieser Materie befassen soll ? Voraussichtlich ab 2025 soll der Passivhausstandart Regelbauweise in der EU werden. Die Gemeinde hat die Lütte School in Ulzburg-Süd anerkennenswert vor mehreren Jahren im PPP-Verfahren in in der Passivhaus-Bauweise errichten lassen. Warum wird jetzt dieser gute Weg nicht weiter beschritten? Der Passivhausstandart ist wissenschaftlich fundiert begründet und x-mal positiv ausgeführt worden. Wenn wie bei der Lütte School eine Luftbefeuchtung in der Lüftungsanlage vergessen wird, ist das ein Planungsmangel und stellt nicht grundsätzlich die Bauweise infrage. Ein Auschussmitglied berichtete, dass die Schule mit der Funktion der Lüftung unzufrieden sei und daher der Passivhausstandart nicht funktioniere . Das wäre zu analysieren und zu bewerten, auch hier kann die Ursache in einem Planungsfehler oder in einer unzureichenden Einstellung der Betriebsführung liegen. Evtl. könnte der PP-Partner der Gemeinde auch ein Billigprodukt eingebaut haben, was ein unabhängiger Sachverständiger prüfen könnte, aber mit der bewährten Bauweise hat das nichts zu tun.
Ein Ausschussmitglied sorgte sich um den sommerlichen Sommerschutz und schlug eine Dachneigung von 38° statt der geplanten geringen Dachneigung vor. Die Antwort der Planerin war wenig fundiert. Allerdings ist die solare Strahlungsintensität in den Monaten Juni und Juli bei 38° nur ca. 4% geringer als bei ca. 15° Neigung (DIN V 4108-6). Da die Krippe natürliche Fensterlüftung erhalten soll, hat die Außenluft von z.B. 30°C ungehinderten Raumzutritt, zuzüglich ist noch der solare Aufheizeffekt und die „Heiztemperatur“ von 10 Kinderkörpern zu je 50Watt und 2 Erzieherinnen mit je 100W zu berücksichtigen, das ergibt ca. 35° C im Gruppenraum. Als Gegenmaßnahme wäre nur eine Klimaanlage (kontrollierte Be-und Entlüftung mit Kühlung durch Nutzung von Boden- und/oder Grundwassertemperatur. Ich halte das nicht für erforderlich, da wir in unserer Gegend nur ca. 5 heiße Tage im Jahr haben. Diskutiert wurde dieses Thema allerdings im Ausschuss nicht. Die Frage blieb „so im Raum stehen“. Ein Ausschussmitglied führte aus, das er in der Verwaltungsvorlage und in den Ausführungen der Architektin viel „Lyrik“ gelesen/gehört hätte, aber keine sachlich und fachlich fundierten Beiträge und Erläuterungen. ich kann das nur bestätigen. Aber nun kommt noch „der absolute Hammer“ : auf dieser nicht tragfähigen Basis wird
b e s c h l o s s e n! Es ist unfassbar. Der interessierte Bürger wendet sich frustiert ab und sucht Ablenkung und Erheiterung des Gemüts beim WM-Match Brasil – Kamerun.