Manche Dinge entfalten ihre Sprengkraft erst mit Verzögerung: Am Montagabend, ganz am Ende der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses, unterrichtete Ortsplaner Volker Duda Henstedt-Ulzburgs Kommunalpolitiker über – so wörtlich – „unschöne“ Konsequenzen aus einem Bundesverwaltungsgerichtsurteil. Weil in den öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde nicht ausreichend über Umweltauswirkungen informiert worden sei, seien etwa 50 Bebauungspläne der vergangenen Jahre nicht rechtskräftig und müssten zunächst erneut öffentlich ausgelegt und dann erneut beschlossen werden.
Heute kommt heraus: Vom Richterspruch betroffen ist auch der sieben Jahre alte Manke-Bebauungsplan für die Wiesen rechts und links der ehemaligen AKN-Trasse am Pinnau-Biotop. Bauamtsleiter Jörn Mohr erklärte am Nachmittag auf Nachfrage der Henstedt-Ulzburger Nachrichten: Ja, auch dieser Plan müsse erneut öffentlich ausgelegt und dann erneut beraten werden.
Bürger und Träger öffentlicher Belange haben auch wieder vier Wochen Zeit, ihre Bedenken zu äußern. Mohrs Kommentar zur spektakulären Rechtswende: „Das ist ein gefundenes Fressen für Sie, nicht wahr?“
Fakt ist: Es ist auf jeden Fall hartes Brot für die BFB-Fraktion: Die Wählervereinigung hatte ihre Zustimmung zu der von Manke geforderten geänderten Wohnbebauung am Montag im Ratssaal ausdrücklich mit der Rechtskraft des 2007er Bebauungsplans begründet. Es werde ja immer so getan, als ob wir die Bebauung noch stoppen können, so BFB-Chef Jens Iversen. Und wenn es darum gehen würde, grundsätzlich die Frage zu klären, dort zu bauen oder nicht zu bauen, dann wäre er auch dagegen zu bauen. Es gehe aber nicht um das ‚ob’, sondern nur noch um das ‚wie’ gebaut werden dürfe.
Zur Aussage von Iversen gab es schon während der Debatte am Montagabend zwei Meinungen. Konzipiert hat den 2007er Bebauungplan der Hamburger Stadtplaner Matthias Baum. Der erklärte in der Sitzung, dass auf Grundlage des alten Planes nur etwa die Hälfte der Bebauung umsetzbar sei.
Dazu muss man wissen, dass die Henstedt-Ulzburger Bauverwaltung die darin enthaltene Zufahrtsstraße an die Hamburger Straße für verkehrlich nicht tragbar erklärt hat. Seit Anfang des Jahres ist die Gemeinde Straßenbaulastträger von Henstedt-Ulzburgs Hauptverkehrsachse.
Nach dem urplötzlich aufgetauchten Richterspruch muss mit Iversen über die Umsetzbarkeit des 2007er Planes allerdings gar nicht mehr diskutiert werden. Die BFB-Fraktion hat es stattdessen auf einmal wieder in der Hand, die Umwandlung der Pinnau-Wiesen zu Bauland ganz generell zu stoppen. Wie das theoretisch geht, können Iversen und Co bei einem ihrer Fraktionskollegen erfragen. Denn einem BFB-Mitglied wurde die sogenannte dritte Änderung des Bebauungsplans „Hofstelle Birkenau“ vor sieben Jahren bereits vorgelegt: Carsten Schäfer, damals noch bei der WHU, sagte im Gemeinderat im Jahr 2007 einfach Nein zur Biotop-Bebauung.
Christian Meeder
27. Februar 2014
wenn ich mich so im Ort umschaue, fällt mir auf, das Henstedt-Ulzburg fast nur aus Einzelhausbebauung besteht….so was finde ich rundrum in anderen Gemeinden nicht. Und ehrlich, das haben wir auch der Firma Manke zu verdanken.
Alveslohe hat auch nur Einzelhäuser und die Bebauung in Ellerau sieht insgesamt nicht anders aus als in Ulzburg. Und wenn in Ulzburg Mehrfamilienhäuser gebaut werden, war doch bislang das Geschrei auch immer groß, daß das den dörflichen Charakter zerstört. Aber in HU ist natürlich Manke an allem Schuld, alternativ die CDU. Oder die WHU, je nach Standpunkt. Völlig oberflächlich.
mein Beitrag war nicht ironisch gemeint….
Oh. Ja man ist es hier gar nicht mehr gewohnt, daß jemand nicht über Manke schimpft. 😉 Ich bin mit meiner Behausung auch sehr zufrieden, ist allerdings Reihenhaus. Zumindest was Ulzburg angeht kann ich Ihre Aussage „fast nur Einzelhäuser“ absolut nicht teilen.
Auf der OpenStreetMap lässt sich gut erkennen, dass große Teile von H-U mit Reihenhäusern bebaut sind:
http://www.openstreetmap.org/?#map=16/53.7930/9.9780
Das sind vorwiegend Baugebiete, die aus der Zeit seit etwa 1980 stammen. (Einzelne gab es vorher schon, zum Beispiel am Beckersbergring.) Das „Ideal“ der Zeit seither: das eigene Häuschen im Grünen, auch wenn es nur der handtuchgroße Garten ist und finanziell nur für die Sparvariante Reihenhaus reicht.
In den 1970ern baute man zudem sehr stark verdichtete Hochhäuser, übrigens ein hervorragendes Argument gegen das „dörfliche Gepräge“. Nein, auch vor 30 Jahren bauten Dörfer, die Dorf bleiben wollten, keine Hochhäuser in ihre Zentren. Henstedt-Ulzburg tat es, es war Zeitgeist und Symbol für den Fortschritt. Nicht eben das, was man auf Dörfern erwartet und übrigens auch nicht eben das, was man heute mit dieser Bebauung verbindet 😉
Leider ist die Darstellung des Kartenausschnittes auch schon arg veraltet (mind. 6 Jahre – sehe ich an meinem eigenem Grundstück). Seither hat sich schon wieder viel getan.
@Abel :Soll er ( der ehrenamtliche Gemeindevertreter ) grundsätzlich alles anzweifeln, was aus der Verwaltung vorgelegt wird?
Gegenfrage: soll oder darf er alles glauben ?
Ich bin jedenfalls aus allen Wolken gefallen, als Herr Mohr, nach Abschluß der Beratungen über den Bebauungsplan 96 Pinnauwiesen. quasi unter Sonstiges mit dieser “ Neuigkeit “ kam.
Die BfB hat sinngemäß erklärt, dass sie bei einer Neuaufstellung des B-Plan gegen diesen gestimmt hätte, die Zustimmung zur 4. Änderung erfolge lediglich, um Schlimmeres zu verhindern, also die 3. Änderung des B-Plans durch die 4. Änderung zu verbessern.
Ob das eine Verbesserung ist, bleibt zweifelhaft.
Ich frage mich, warum von der Verwaltung / stellv, Bürgermeisterin die neue Rechtslage nicht in die Beratung zum B-Plan eingebracht wurde ? Warum hat die Verwaltung nicht zu Beginn der Diskussion erklärt, „aus unserer Sicht muss das Verfahren der 3.Änderung neu aufgerollt werden“ ? Was ist der Grund für diese Desinformation ?
Vergessen oder Absicht?
Was macht jetzt die BfB ? Stillschweigen und laufen lassen? Oder wehrt sie sich, weil sie auf schlechter Informationsbasis der 4.Änderung zugestimmt hat ? Versucht die BfB ,die sich in den Augen vieler BürgerInnen als Anhängsel der CDU entlarvt hat, diesen Eindruck zu korrigieren. Die nächsten Tage bleiben spannend.
Was mich auch ärgert, ist die undifferenzierte Kommentierung vieler BürgerInnen und Leser auch zu diesem Artikel.
Die WHU hat Kurs gehalten und auch gegen die 4. Änderung gestimmt. Wie die SPD.
Hier die WHU Erklärung :
http://www.w-h-u.de/startseite/191/artikel/whu-haelt-kurs-keine-bebauung-der-pinnauwiesen-am-biotop.html
und
https://www.facebook.com/pages
/WHU/481231761890274
Vllt. gelingt es den „kritischen “ Betrachtern, nicht auch noch die Politiker zu vergraueln, die sich im Sinne der Kritik einsetzen und gegen solche B-Pläne stimmen.
Dann habe ich auch mal eine Frage an Sie: Wir haben drei Bürgermeisterkandidaten zur Wahl, davon einen durch hinreichend viel Unterstützung der Wahlberechtigten (ich glaube es waren 216 Unterschriften) Wer sollte die Korrektheit dieser Unterschriften prüfen? Die Verwaltung offenkundig nicht, denn genau darauf soll sich ja niemand verlassen wenn er nicht völlig leichtgläubig ist. Die Kommunalpolitiker wohl auch nicht, da dies sie im Gründe nur am Rande betrifft (außerdem: wer glaubt schon Politikern? Doch nicht die mündigen Bürger die derartige Behauptungen grundsätzlich selbst prüfen). Von daher gehe ich davon aus dass bis zur Wahl die Wähler hordenweise durch HU ziehen, Unterschriften prüfen und so den Kommunalpolitikern zeigen wie es gemacht wird.
MANU Bauunternehmung GmbH & Co.
Sehr geehrter Herr Manke,
der NABU Kisdorfer Wohld setzt sich seit 1975 für den Erhalt von Lebensräumen wildlebender Tiere und Pflanzen in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg ein.
Das Biotop „Birkenau“ mit seinen noch nicht versiegelten Flächen – dazu gehört auch Ihre an dieses Gebiet angrenzende zur Bebauung anstehende Dauergrünlandfläche – ist eines dieser Lebensräume, die es wert ist, zu schützen. Auf dieser ca. 4 Hektar großenFläche leben u.a. Amphibien, die im Frühjahr zum Ablaichen ins unmittelbar angrenzende Gewässer wandern.
Der NABU Kisdorfer Wohld appeliert an Ihre Vernunft, indem Sie sich von der Bebauung dieser Fläche distanzieren und das Dauergrünland erhalten ohne eine weitere Naturzerstörung vorzunehmen.
Der Einsatz für den Naturschutz in in Henstedt-Ulzburg wäre eine gute Werbung für Ihre Firma.
Welche große Bedeutung das Dauergrünland in Schleswig-Holstein, auch für die in ihrem Bestand bedrohte Schleiereule hat, können Sie auf unserer am kommenden Donnerstag
um 19.30Uhr in der Kulturkate Henstedt-Ulzburg ( Gertraut und Heinz Manke-Stiftung ) stattfindenen 12. forum/NABU-Veranstaltung zum Thema
„Heimische Eulenwelt – Faszination unserer Natur “
erfahren. s. auch http://www.forum-hu.de
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Holger Möckelmann
( 1.Vorsitzender )
Der Inhalt des Berichts von Herrn Meeder ist überhaupt nicht zu glauben; weil er jede Vorstelungskraft übersteigt. Eine Ungeheuerlichkeit! Ganz beiläufig, am Ende der Umwelt- und Planungsausschuss-Sitzung am 24.02.2014 berichtet also der Ortsplander Duda von „unschönen“ Konsequenzen aus einem Bundesverwaltungsgerichtsurteil. Fachbereichsleiter Jörn Mohr bestätigt dann, dass davon auch das Pinnau-Manke-Gebiet betroffen ist. Das Urteil kannten beide Herren, also die Verwaltung, das ist laut Gesetz der Bürgermeister, hier also die stellv. Bürgermeisterin E. V. Bressensdorf, schon während der Behandlung des Themas im Auschuss. Die Grundlage für Zustimmung der BfB zu dem Punkt war die Rechtskraft des 2007er B-Plans. Während der Beratung und bis nach der Abstimung kam von der Verwaltung kein Wort zur neuen Rechtslage. Die Zustimmmung und entsprechende Beschlussfassung haben sich die entsprechend „Interessierten“ also unredlich und sträflich durch Verschweigen erschlichen. Bei Kenntnis der zurück gehaltenen Fakten hätte es wohl einen anderen Beschluss gegeben. „Verschweigen“ ist überhaupt – und aktuell hier bei uns besonders – ein ziemlich belasteter und belastender Begriff.
Geht es hier vielleicht um fahrlässige, eher wohl vorsätzliche Pflichtverletzungen der beiden Bauamtsmitarbeiter, der Verwaltung, also der Volljuristin E,v.B? Das muss doch Konsequenzen haben.
Wir Bürger zählen die Tage, bis wir endlich wieder einen qualifizierten, fachkundigen Bürgermeister haben, der die Verwaltung überzeugend und erfolgreich führt.
Ihren Zeilen ist wohl in jeder Hinsicht zuzustimmen.
Der Fisch stinkt vom Kopf her.
Es gibt wohl keinen Mitbürger, der sich nicht schnellstens einen fähigen Kopf an der Spitze der Verwaltung wünscht…..
Ich sehe in dem Fall unserer Politiker im Rathaus mal nicht als die Schuldigen.
Verbockt hat es die Verwaltung. Vielleicht haben die betroffenen Bereiche einen akuten Fortbildungsmangel der umgehend behoben werden sollte.
Jedenfalls ist eine seitens BFB formulierte notwendige Voraussetzung nicht mehr gegeben, und sie müssen sich erneut bekennen, wenn es wieder zur Abstimmung kommt. Und sie haben erst mal Zeit, zu überlegen, wie man gleich hier und jetzt anlässlich dieser Entwicklung Maßnahmen gegen Baumfrevel „entwickeln“ kann.
Jetzt gibt’s keine Ausreden oder Relativierungen mehr: Das Abstimmungsverhalten aller Parteien beim nächsten Versuch kann als eindeutiges Markenzeichen gesehen werden.
Bin gespannt…
„….Maßnahmen gegen Baumfrevel “entwickeln” kann….“
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*schmunzel*…. da tauchen ja nun durchaus interessante Fragen auf….
Die Ahndung der illegalen Baumfällungen als „Verstoß gegen Bestimmungen aus einem bestehenden Bauplan“ sind ja nun vom Tisch!
Bleibt also nun doch die Möglichkeit einer Ahndung des Verstoßes gegen Umweltschutzbestimmungen.
Hier wird jedoch eine Staatsanwaltschaft nicht „automatisch“ tätig, da es sich um ein Antragsdelikt und nicht um ein Offizialdelikt handelt.
Wo kein Kläger, da kein Richter….
Klagen können Bürger, Verbände, aber auch Behörden. U.a. zuständig wäre hier auch das Umweltamt des Kreises…. *Grübel*… Wer leitet das doch gerade zur Zeit?
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Welchen Status hatten die Wiesen eigentlich unmittelbar vor dem beanstandeten Bauplan?
Vermutlich können sie nicht sagen: „Wir lehnen diesmal ab, zur Strafe fürs Baumfällen“. Aber ablehnen mit der Begründung „zu hohe Bebauungsdichte“, könnte man ja. Manke wüsste schon, wie sich das wirklich liest. Und wenn nicht: Beim nächsten Baugebiet erneut. Irgendwann verstehen sie es schon…
Allerdings müsste noch geprüft werden, welche Erhaltungsfestsetzungen für Bäume die Ursprungsfassung des B96 von 1998 und die 1.Änderung von 2003 beinhalten. Außerdem gibt es noch die gemeindliche Baumschutzsatzung, deren Geltungsbereich das gesamte Gemeindegebiet beinhaltet.
Hallo Herr Borchert,
die Flächen am Biotop wurden erst mit der 3. Änderung des B-Planes überplant, die im Mai 2007 rechtskräftig wurde, d.h. ja nun eben nicht rechtskräftig wurde, wie die Ausschussmitglieder erst nach Bdeschlussfassung über die 4. Änderung dieses B-Planes erfuhren. Die BFB hatte argumentiert, hier sei ja ohnehin schon eine Bebauung durch die 3. Änderung möglich.
Ganz so sieht es ja nach neuster Erkenntnis nicht aus (Urteil des BVwerGs, keine Rechtswirksamkeit der B-Pläne seit 2004 wegen falscher Auslegungstexte)!
man könnte ja jetzt schadenfroh sein…..
doch es ist viel zu taurig, das eine Partei mit fadenscheinigen Argumenten, wie in der Pressemitteilung der BfB, sich zu rechtfertigen versucht.
Die Enttäuschung und daraus resultierende Politikverdrossenheit sehe ich mitlerweile als eine Strategie der Politiker.
Das das in der Bundespolitik Gang und Gebe ist, ist jedem bekannt, aber müssen es die Kommunalpolitiker nachmachen?
Naja, der Volksmund sagt: Im Kleinen fängt es an….
Kommunalpolitiker bekommen nur eine Aufwandsentschädigung, die bei Weitem nicht die aufgewendeten Kosten decken.
Welche Motivation kann sonst noch dahinter stecken?
Sind die Verstrickungen zwischen Wirtschaft und Politik auch in den Kommunen größer?
Werden wir dazu erzogen/manipuliert immer die falschen Fragen zu stellen?
Da würde es mich als BfB und alle anderen doch interessieren, von wann dieses Urteil ist und wann es im Bundesanzeiger (?) veröffentlicht wurde.
BVerwG 4 CN 3.12
Durch das EAG Bau 2004 wurde das Bekanntmachungserfordernis des § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB auf „Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind“, erweitert.
Damit wurden die Vorgaben der Aarhus-Konvention und der Öffentlichkeitsbeteiligungs-Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt….
Danke für das Aktenzeichen. Die Entscheidung sowie die Pressemitteilung sind aus dem Juli 2013. Kann man ganz leicht googeln mit Eingabe der ersten Zeile.
Naja…. Die Gesetzesänderung bezieht sich immerhin auf das Jahr 2004:
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„Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen
vom 26. August 2004 (2015-4531) “
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hier als PDF-Datei der volle Text:
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http://www.fm.rlp.de/fileadmin/fm/downloads/bauen/baurecht_bautechnik/bauvorschriften/bauplanungsrecht/Erlass_EAG_Bau_neu.pdf
In hauptamtlichen Bau-Ämtern (Kreis und/oder Gemeinde) sollte sie eigentlich vorliegen…..
Bei der Vorlage eines Planes zwecks Genehmigungs- oder Änderungsbeschluß müssen doch wohl gerade ehrenamtliche Parlamente von einer Vorab-Prüfung auf Gesetzmäßigkeit durch die hauptamtlichen Kräfte ihrer zuständigen Ämter ausgehen dürfen.
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Das jetzige Urteil ahndet lediglich einen Verstoß gegen ein seit langem bestehendes Gesetz.
Interessant daran ist doch lediglich, daß hier ein „Gesetzesverstoß“ nicht als „unbedeutend, zu vernachlässigen usw.“ abgetan wird, sondern eine Nachbesserung durch Neu-Beschluß nach (!) erneuter öffentlichen Auslegung der Pläne zwingend vorgeschrieben wird.
Die BfB stimmt dem Bauplan zu, ohne zu wissen ob der Bauplan gültig ist ????
Die CDU überrascht mich in der Sache nicht.
An dieser Stelle muss man wohl alle Politiker in Schutz nehmen. Das ist eindeutig die Aufgabe der Verwaltung so etwas bekannt zu geben und nicht ehrenamtlich tätigen Kommunalpolitikern vorzuwerfen.
„Ich mach das ja nur Ehrenamtlich. Warum soll ich mich über Dinge informieren, über die ich abstimme?“
Merken Sie auch selber grade, ne?
Herzlichen Glückwunsch, sie haben dem ganzen Umwelt- und Planungsausschuss Unfähigkeit attestiert, weil kein Ausschussmitglied die Arbeit anderer (der Verwaltung) gemacht hat.
Vielleicht sollten die Ausschussmitglieder auch noch recherchieren, ob der zuständige Richter beim Bundesverwaltungsgerichts nicht eventuell seine Zulassung gefälscht hat… oder ob das Urteil nicht irgendwelche Formfehler hat, die man anfechten könnte.
Wenn es um die Arbeit der anderen geht, kann der Aufwand gar nicht groß genug sein, ne?
Ich weiß gar nicht, wie ich auf diesen äußert klugen Kommentar reagieren soll.
Sie vergleichen da Äpfel mit Birnen.
Ich verlange nicht, dass die Zulassung des Richters beim Bundesverwaltungsgerichts geprüft wird, sondern dass sich die entsprechenden Personen genaue Auskünfte über die Themen geben lassen, über die sie abstimmen.
Gerade bei Beschlüssen in denen Manke irgendwie drin steckt, würde ich, ob es meine Pflicht ist oder nicht, doppelt drüber gucken.
Her Schleevoigt, ich habe keine Vergleiche angestellt. Ich habe Ihre Forderung nach Selbstinformation (übertrieben) weiter gesponnen, um auf die Unsinnigkeit Ihrer flapsigen Bemerkung hinzuweisen.
Sie sind tatsächlich der Meinung, dass ein ehrenamtliches Ausschussmitglied – Nichtjurist – bei der ausführlichen Betrachtung der Beschlüsse auf eine Verbindung zu einem mehrere Jahre altes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kommen muss?
Soll er grundsätzlich alles anzweifeln, was aus der Verwaltung vorgelegt wird? Wie bekommt er dann seine unabhängigen Quellen? Wer bezahlt diese? Wird der Zeitaufwand für die eigenen Recherchen (die ja nach Ihnen _jedes_ Ausschussmitglied machen sollte) nicht exorbitant hoch sein? Und würde es somit nicht zu einem enormen Entscheidungsstau in den Ausschüssen kommen?
Sie sind jemand, der gerne alles schnell durch den Ausschuss winkt, was?
Wenn Politiker wirklich etwas ändern wollen, dann sind sie, ehrenamtlich oder nicht, dazu in der Lage, solange sie recherchieren.
Dass eine ehrenamtliche Stelle mit finanziellen Aufwänden kommen kann, sollte jedem klar sein. Wer keine lust hat, diesen Aufwand zu betreiben, der kann gleich zuhause bleiben.
Gerade Dinge, die von unserer Gemeinde kommen, würde ich grundsätzlich anzweifeln. Seit 1962 in der Hand der CDU, Manke dreht manchmal sehr frei und hat gute Kontakte zur CDU, würden Sie nicht misstrauisch sein?
Ach, deswegen engagieren Sie sich nicht in der Politik, weil Sie keine Lust auf den Aufwand haben? Aber das anderen vorzuwerfen, dazu reichts noch?! Wie sagten Sie doch selbst so passend…merken Sie grad selbst, ne? 😉
Im Übrigen engagier ich mich selber in der Politik.
Manke wird schon noch ein Schlupfloch finden und die Pinnau ist bald mit neuen Mauern verschönert, auf denen das große M prangt.