Kräftiger Rüffel des Kreises für die Gemeindeverwaltung!

Eine schallende Ohrfeige hat das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Segeberg der Henstedt-Ulzburger Verwaltung verpasst. Anders kann man es wohl nicht nennen, was die Prüfer bei Durchsicht der Unterlagen zum Umbau der Olzeborchschule zu Tage gefördert, zu Papier gebracht haben und was die hiesigen Kommunalpolitiker in der nächsten Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses beschäftigen wird. Nicht nur von fehlenden Belegen ist im Abschlussbericht des Segeberger Gemeindeprüfungsamtes die Rede.

Anlass zu der Sonderprüfung durch den Kreis: Mit Schreiben vom 18. Dezember 2012 hatte die Gemeinde Henstedt-Ulzburg die Landrätin gebeten, eine Überprüfung der vom gemeindlichen Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung beanstandeten Baumaßnahme „Olzeborchschule – Umbau zur Einrichtung einer Gemeinschaftsschule“ durch das Gemeindeprüfungsamt zu veranlassen.

Hintergrund: Die ehrenamtlichen gemeindlichen Kontrolleure hatten zum Thema Olzeborchschule erhebliche Beanstandungen gehabt. So stellte der Ausschuss in seinem Schlussbericht zur Prüfung der Jahresrechnung der Gemeinde und der Jugendstiftung Henstedt-Ulzburg für das Jahr 2011 vom 5. Dezember 2012 für diese Baumaßnahme fest, dass

• politische Beschlüsse nicht in den Akten enthalten sind und

• Begründungen für Nachtragsbeauftragungen fehlen,

• zum Teil keine Aufträge vorhanden sind,

• überwiegend nicht nachvollziehbar ist, wie sich die Endkosten einzelner Gewerke zusammensetzen, und

• Begründungen für abweichend gestellte Rechnungen immer fehlen.

Die professionellen Prüfer aus Bad Segeberg gaben ihren ehrenamtlichen Kollegen recht. Sie stellten ebenfalls erhebliche Mängel bei der Abrechnung des Bauvorhabens Olzeborchschule seitens der Gemeinde fest:

# Diverse Leistungen wurden ohne schriftliche Beauftragung abgerechnet.

# Nachtragsangebote und schriftliche Nachtragsvereinbarungen waren überwiegend nicht vorhanden.

# Vermerke zur Prüfung von Nachtragsangeboten waren durchgehend nicht vorhanden.

# Das Fehlen von zahlungsbegründenden Belegen und Leistungsnachweisen ist zu beanstanden.

# Für die abgerechneten und vom Architekten anerkannten Leistungen lagen weder ordnungsgemäße Aufmaße noch Abrechnungspläne vor.

# Die für die Abrechnungen verwendeten Maße waren nicht durch Zeichnungen oder Aufmaße belegt und somit nicht prüfbar.

Im übrigen gibt es weiter reichlich kritische Anmerkungen der Kontrolleure zu den einzelnen Gewerken. Insgesamt hatte das Bauvorhaben ein endgültiges Volumen von rund 905.000 Euro bei zunächst veranschlagten 834.000 Euro. Gegenüber der Hamburger Elbphilharmonie oder dem neuen Berliner Flughafen eine geradezu geringe Steigerung.

Eine kritische Bemerkung der Kontrolleure zur Vergabepraxis der Gemeinde, die vor der Kommunalwahl in Henstedt-Ulzburg heftig diskutiert worden war, gibt es auch: „Bei der Durchsicht der Unterlagen fiel auf, dass relativ viele Firmen aus Henstedt-Ulzburg beauftragt wurden. Freihändige Vergaben mit Preisumfrage waren bis zu einem geschätzten Auftragswert von 100.000 Euro netto nach der Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde (AVO) auf der Basis der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung zulässig“. Gemäß § 6 „Vergaben ohne Ausschreibung (freihändige Vergaben)“ der AVO sei bei der Auswahl der aufzufordernden Firmen darauf zu achten, dass neben ortsansässigen Unternehmen auch leistungsfähige Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb des Gemeindegebiets haben, regelmäßig mit aufgefordert werden, regen die Prüfer an. Vor dem Hintergrund, dass die Gemeinde ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse daran habe, die Bauleistungen unter Wettbewerbsbedingungen zu vergeben, sollte dieser Vorgabe der AVO künftig besonderes Augenmerk geschenkt werden.

Die Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses beginnt am Montag, 16. September, um 18.30 Uhr im Rathaus. In ihr beschäftigen sich die kommunalpolitiker auch mit der ersten Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde für das laufende Haushaltsjahr.

Jörg Schlömann

15. September 2013

Dezember 2012: Die Verwaltung hat fertig, die Politik auch!

23 thoughts on "Kräftiger Rüffel des Kreises für die Gemeindeverwaltung!"

  1. „Verzicht auf eine detaillierte Bestandsaufnahme des Bauwerkes als Basis einer dezidierten Leistungsbeschreibung wegen Zeitmangels auf Grund der Beschlusslage.“

    Also, wenn der Gemeinderat (dessen Ausschuß) tatsächlich vorgegeben hat, man solle einfach die Blackbox bestellen, weil man es gern schnell hätte (demnach baut man Feuerwehrhäuser und Schulen eher spontan/reaktiv, als aufgrund langfristiger Zielformulierung und Planung…? 🙂 ), dann könnte man der Verwaltung (als ausführendes Organ) doch nichts vorwerfen (wobei „sehr umfangreich Regularien nicht eingehalten“ dann wieder weniger gut klingt –> zum Einhalten sind die Regularien doch gerade da, oder nicht?).
    Wird das bei der Kreis-Klatsche völlig ausgeblendet?

    Mit scheint, es ist dann mit einem reinen Prüfungsamt nicht getan, sondern wir bräuchten ein „Projektmanagement-Büro“, wo die Koordination zwischen Lokalpolitik, Verwaltung und Auftragsnehmern im Rahmen des Rechts und ansonsten aber im Interesse von H-U stattfinden müsste. Und wo man die „Lessons Learned“ aus dem Prüfungsamt dann zu verbesserten Vorgehensweisen weiterentwickelt.

    1. Die Gemeindevertretung oder ein von ihr eingerichteter Ausschuss erteilt mit Sicherheit keine deratigen Blackbox-Beschlüsse, sondern gibt Haushaltsmittel (viel Geld) frei, damit Maßnahmen regelgerecht von den Mitarbeitern der Verwaltung umgesetzt werden. Diese müssen also Leistungsbeschreibung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung und -abrechnung nach den anerkannten Regeln (z.B. sparsamen und wirtschaftlichen Umgang mit dem zur Verfügung gestellten Geld) , die für alle Kommunen gelten, durchführen und entsprechend dokumentieren. Die Politiker haben bei den vergebenen Baumaßnahmen auf nichts davon verzichtet und würden sicherlich ein Projektmanagement in der Verwaltung begrüßen, damit sich diese Vorgänge nicht wiederholen.

      1. Ich sehe schon, da ist weit mehr im Argen, als wohl selbst das Rechnungsprüfungsamt heilen kann…

        Wenn die Verwaltung (respektive Herr Borchert, der dort augenscheinlich arbeitet ?!?) dann wahrgenommen hat: „…Verzicht auf eine detaillierte Bestandsaufnahme des Bauwerkes als Basis einer dezidierten Leistungsbeschreibung…“, so scheint absehbar, dass ein Prüfungsamt dann beim nächsten Bauprojekt ermitteln wird: GR-Beschluß sagte blau, aber Bauamt hörte orange und Baufirma realisierte lila, somit fehlt eine zentrale Projektkoordination zwischen diesen Stellen.
        Wäre so etwas die Aufgabe eines Bürgermeisters oder Stadtrats?

        1. Lieber Herr Schneider, mit ihrer augenscheinlichen Schlussfolgerung liegen sie daneben, ich arbeite weder augenscheinlich noch faktisch in der Gemeindeverwaltung. Ich habe aber die Ausschussvorlagen und Verwaltungsstellungnahmen gelesen, um möglichst umfassend informiert und in der Beurteilung fair zu sein und zu bleiben. Schnellschüsse ohne Kenntnis der Fakten sind nicht mein Ding.
          Das in der Gemeindeverwaltung einiges im Argen liegt ist unstrittig, hat aber nicht zuletzt seine Ursache in dem andauerndem Fehlen der Verwaltungsspitze, die durch eine ehrenamtliche, stellvertretende Bürgermeisterin nicht ersetzbar ist.

          1. Aha, klang so, da Sie anscheinend tief in der Materie stecken. Tja, wenn man aber mit der Teilnahme an solchen Diskussionen (und daraus abgeleitetem Wahlverhalten!) warten soll, bis man die Zeit hat, diese ganzen Vorlagen und Stellungnahmen en detail durchzuarbeiten, mutieren wir endgültig zur Ruhestandsdemokratie. Insofern kann ich b.a.w. schon aus Zeitgründen nur auf das zurückgreifen, was mir u.a. die Presse so aufbereitet, oder sich eben in diesem Forum so herauskristallisiert (und nicht immer objektiv sein mag).
            Wenn aber die bestehende Vertretungsgestaltung nicht ausreicht, wäre der Gemeinderat ja gemeinschaftlich gefragt, diesen Mangel auszugleichen. War da nicht neulich ein Bericht über den Verzicht auf einen offiziellen Termin, nur um nicht den 2. BM-Vertreter hinschicken zu müssen (der von der politischen Konkurrenz kommt)? Wenn also das in Vertretung zu bewältigende Arbeits- und Entscheidungspensum weder im Einzelkampf noch mangels hinreichendem Konsens gemeinschaftlich durch alle BM-Vertreter zu schaffen ist und dann eben grobe Schnitzer passieren, die viel Geld kosten, so haben wir doch schon wieder einen Grund PRO STADT gefunden, der über eine bloße Geschmacksfrage hinausgeht. Der Stadtrat ist ja auch eine Option, die so möglich wird. Und sich unter den gegebenen Umständen möglichweise sogar rechnet. Insbesondere wenn der oder die Person auch fachlich-sachlich die Projektkoordinationsfunktion abdecken könnte, jedenfalls in Zeiten, zu denen es auch eine regulär besetzte Bürgermeisterstelle gibt.
            Ich bleibe übrigens dabei: Auch wenn die Katze aus dem Haus ist, würde ich den Mäusen nicht zugestehen, auf dem Tisch tanzen zu dürfen. Gerade wenn doch das BM-Amt derzeit nur rudimentär ausgeübt wird, wäre die Verwaltung doch gefordert, sich besonders sorgfältig zu verhalten, und vorhandenes Fachwissen bestmöglich auf vorgabengerechte Durchführung von Projekten nach Inhalt und Kosten auszurichten. Und bei nicht zielführenden Vorgaben die Risiken klar zu benennen und dem Gemeinderat den benötigten Detailgrad der Vorgaben auch abzuverlangen.
            Insgesamt finde ich diese augenscheinlich extrem hohe Abhängigkeit der Gemeinde und ihres „Tagesgeschäfts“ von dem Bürgermeister bedenklich. Eine gute Organisation ist doch eine solche, in der man gar nicht gemerkt hat, wenn der Chef mal drei Wochen im Urlaub war. 🙂

  2. Ich staune doch sehr über diese Meinungen/Stellungnahmen, offensichtlich ohne im Bürgerinformationssystem die entsprechenden Ausschussvorlagen und Stellungnahmen der Verwaltung gelesen zu haben. Da ist die Rede von Arbeitsüberlastung, Krankheit, Verzicht auf eine detaillierte Bestandsaufnahme des Bauwerkes als Basis einer dezidierten Leistungsbeschreibung wegen Zeitmangels auf Grund der Beschlusslage. Für eine exakte Planung, Ausschreibung und Auftragserteilung muss die Politik ausreichenden zeitlichen Vorlauf gewähren und im Stellenplan die Vorausetungen für genügend Personal schaffen. Natürlich sind sehr umfangreich Regularien nicht eingehalten worden, aber man sollte die geringe Personaldecke beachten und fair bleiben. Ich stimme Hern Kirmse zu, dass die durch Nachtragsaufträge entstandenen Mehrkosten nicht sehr hoch sind. Im Übrigen muss das Nachttragsangebot der Kalkulationsgrundlage des Hauptangebotes entsprechen, das hat der Bearbeiter zu prüfen. Nachtragsangebote anderer Bieter einzuholen ergibt keinen Sinn, da bereits ein Vertagsverhältnis besteht , das nicht ohne schwerwiegende Gründe kündbar ist (Vertragsrecht, VOB).

  3. Da will ich Sie in Ihrer Denkphase nicht stören, Herrr Kirmse.
    Ich kann Ihnen jedoch aus der öffentlichen Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses berichten, dass die Fachbereichsleitung heute hierfür bereits die Verantwortung übernommen hat, weil die Umsetzung mehr als fehlerhaft war.
    Übrigens ist das Ausschreibe- und Vergabeverfahren nicht besonders schwierig oder unverständlich. Es wird in Vergabeverfahren nicht der billigste Anbieter gewählt, sondern der wirtschaftlichste. Unser Staat vertraut auf dieses Verfahren aus gutem Grund.
    Die Frage des „schwarzen Peters“ sollte sich eigentlich gar nicht stellen, da sowohl die Gemeinderverwaltung als auch die Gemeindevertetung Teil einer einheitlichen Verwaltung sind.
    Wenn wir Gemeindevertreter, die wir die Sonderprüfung beauftragt haben, jedoch nichts von dem bereits im März vorgestellten Prüfungsergebnis des Kreises erfahren und erst jetzt (nach fast 6 vollendeten Monaten und nach der Kommunalwahl) Kenntnis vom Prüfungsergebnis erlangen, darf man sich nicht über mangelndes Vertrauen wundern. Ich fühle mich komplett verladen.

    1. Das will ich gar nicht in Frage stellen, was Sie da geschrieben haben. Mein Gedanke war halt nur, ob die Gemeindevertreter nicht mitverantwortlich sind für das, was Sie beklagen. Aber ich sagte ja, mangels Kenntnisse auf dem Gebiet, WEISS ich es nicht, aber nun haben Sie mir das ja, ein wenig verschachtelt, beantwortet.

  4. Naja, die Überschreitung bewegt sich ja nun noch in einem Rahmen, der hätte schlimmer kommen können, wenn man bedenkt in welchem Zustand die Schule war.
    Außerdem ist ein Rechnungsprüfungsamt sowieso geplant auch wenn wir keine Stadt werden.
    Die ganze Stadt Diskussion ist ohnehin nur Quatsch der hoffentlich nur von einer Minderheit vertreten wird. Das kostet alles nur Geld, welches besser investiert werden kann und wird keinen wirklich brauchbaren Nutzen bringen.
    Außerdem „Stadt Henstedt-Ulzburg“ hört sich doch echt doof an, dann sollte man den ganzen Kram gleich umbenennen.
    Ich möchte auch nicht wissen wer von den Befürwortern der Stadt schon auf einen dann zu schaffenden Posten schielt.

    1. Sehr geehrter Herr Säger,
      wie bereits mehrfach, zuletzt am 7.9.hier in den HUN versichert: „Von der WHU reflektiert wirklich niemand auf diese Positionen. Von der BfB ist es mir auch nicht bekannt.“
      Nehmen Sie es doch den Politkern ab, dass sie sich für Verbesserungen des Ortes einsetzen.
      Die Bemühungen um ein gemeinsames Rechnungsprüfungsamt dauern übrigens schon seit Juni 2011 an. Was ist bis jetzt geschehen? Gespräche…..

      Zum oben genannten Prüfungsbericht sollte man die Frage stellen, wie groß das Einsparpotenzial gewesen wäre, wenn ordentlich ausgeschrieben worden wäre anstatt enorme Nachtragsaufträge ohne Vergleichsangebote zu erteilen, wie hoch hätten Einsparungen bei gehöriger Leistungs- und Kostenkontrolle sein können.
      Unsere Elbphilharmonie hatten wir bereits mit dem Feuerwehranbau. Leider ist seitdem trotz mehrfacher Beteuerungen seitens der Verwaltung nach meiner Einschätzung keine Besserung eingetreten.
      Es geht hier um Geld der Steuerzahler.

      1. Dem ist wohl nichts hinzuzufügen. In welchem zeitlichen Rahmen muss ein Rechnungsprüfungsamt kommen, wenn wir Stadt werden?

      2. Sehr geehrte Frau Honerlah,

        Das stimmt, am 19.09.2011 hat die SPD den Antrag für die Einrichtung eines Rechnungsprüfungsamtes in den Finanz- und Wirtschaftsausschuss eingebracht. Dieser Antrag wurde damals Seitens der WHU dahingehend erweitert, Gespräche mit dem Oberbürgermeister von Neumünster über die Bedingungen einer Rechnungsprüfung zu führen. Warum hierfür Gespräche mit einem Bürgermeister einer Stadt notwendig sind, entzieht sich meiner Kenntnis. Hierfür wäre sicherlich eine ausführliche Rechtsberatung über die Einrichtung sinnvoller gewesen.

        Laut den in der Öffentlichkeit bekannten Informationen, ist die Gemeinde ja bemüht ein Rechnungsprüfungsamt bis 2014 einzurichten. Das liegt ja nun auch in der Hand der gewählten Vertreter, oder?

        Somit ist das Thema doch geklärt und ist kein Argument für eine Stadt Henstedt-Ulzburg. Laut Gemeindeordnung von Schleswig-Holstein, müssen Städte über 20.000 Einwohner ein Rechnungsprüfungsamt haben. Allerdings kann mir keiner erzählen, selbst wenn sich die Mehrheit für die Stadtwerdung ausspricht, dass dann ein solches Amt schneller installiert ist, als wenn der schon laufende Prozess weiter läuft.

        Es tut mir leid, das Argument das Henstedt-Ulzburg eine Stadt werden soll um dann ein Rechnungsprüfungsamt zu erhalten ist leider schon verpufft.

        Natürlich kann man sagen, aber wenn wir schon eine Stadt gewesen wären, dann hätte ein Rechnungsprüfungsamt das ganze vorher schon im Auge gehabt. Vielleicht, hätte währe wenn, aber günstiger wäre der Umbau nicht geworden.
        Ich denke dass es völlig ausreicht ein Rechnungsprüfungsamt gem. §116 GO einzurichten und dieses zusätzlich mit den Aufgaben aus § 116 GO (2) auszustatten. Dafür müssen wir keine Stadt werden oder?

        Ich denke das Geld für die Stadtwerdung und die noch nicht benannten Folgekosten sind besser in Greifbare Projekte zu investieren.

        1. Sehr geehrter Herr Säker,
          Sie meinen, der Anbau wäre mit einem Rechnungsprüfungsamt nicht günstiger geworden.
          Zu dieser Aussage kommt die Sonderprüfung des Kreises nicht, denn die Maßnahme war „infolge mangelnder Dokumentation nur eingeschränkt prüffähig“ (S. 21 des Prüfungsberichtes). „Ob Leistungen abgerechnet wurden, die nicht ausgeführt wurden war ohne Abrechnungsdokumente und detaillierter Prüfung vor Ort nicht zu ermitteln.“ (S.21) Der erhebliche Umfang der nachträglich vergebenen Leistungen wird kritisch gesehen und der Nachweis des sparsamen und wirtschaftlichen Handelns konnte nicht erbracht werden (S. 21) Ein Schaden kann nicht beziffert werden (S. 22), Die Unterlagen nur eingeschränkt prüffähig (s.o.)

          Der Bericht ist im Bürgeronformationssystem der Gemeinde und auf der Homepage der WHU zu finden. http://www.w-h-u.de/startseite/191/artikel/rechnungspruefungsamt-dringend-benoetigt.html

          1. Sehr geehrte Frau Honerlah,

            In der Sache wie da was gelaufen ist, da stimme ich ihnen zu, nur wird es dann nicht Zeit doch die verantwortlichen Mitarbeiter hierfür auch zur Rechenschaft zu ziehen. Durch die löbliche Weigerung ihrer Partei den Abrechnungsgebaren zuzustimmen wurde ja der Weg für eine unabhängige Prüfung erst frei.

            Selbst für diese Erkenntnis wäre genaugenommen kein Rechnungsprüfungsamt notwendig wenn mal einer den Verantwortlichen Mitarbeitern mit den höchstmöglichen Personalrechtlichen Konsequenzen drohen und diese auch umsetzten würde. Ich denke das so was sinnvoller wäre.

            Trotzdem ist der überschrittene Rahmen, unabhängig davon das die Buchführung schlampig gewesen sein muss, laut Bericht, noch in einem Rahmen der vertretbar ist.

      3. Also meiner Erfahrung nach wird bei Ausschreibungen der billigste Anbieter genommen. Gerade dadurch kommt es dann ganz besonders zu nötigen Nacharbeiten (im Zweifelsfalle meldet die entsprechende Firma eben Insolvenz an, dann ist es egal, was sie laut Leistungskatalog evtl hätten machen müssen). Und die eigene Region unterstützt man damit auch nicht. Die Firmen vor Ort sind schließlich auch Steuerzahler. Auch ich halte die Verteuerung von 8,5% für moderat, das liegt doch noch in einem Rahmen, den jeder privater Bauherr auch zu fürchten hat. Oder man nimmt gleich den teuren Anbieter, der für seine gute Arbeit bekannt ist, dann sind die 8,5% von vornherein weg. Gehupft wie gesprungen…

        1. Das Insolvenzrisiko könnte man aber mittels Fertigstellungsbürgschaft einer solventen Bank kontern. Wird’s dann nötig, eine andere Firma zu beauftragen, muss die Bank für Mehrkosten aufkommen. Setzt auf der anderen Seite aber auch Verträge voraus, die keine Gründe kennen, aus denen sich Steigerungen überhaupt herleiten lassen. Vermutlich wird man eine Klausel für preissteigerungsbedingte Mehrkosten kaum wehren können (sollte die Politik oder der Wutbürger die Ausführung zeitlich hemmen), aber Mehrkosten für Fehleinschätzungen sollte man doch ausschließen können. Eine professionelle Firma sollte doch in der Lage sein, fachlich bedingte Risiken eines Bauprojekts abschätzen und dafür Reserven einrechnen zu können. Macht man natürlich ungern, um der billigste zu sein. Aber wenn der Projektgegenstand entsprechend solide und detailliert beschrieben ist, schwindet der Raum für „Change Requests“ und die Kalkulation wird zwar teurer, aber auch belastbarer. Hoffentlich ist dies auch Aufgabe eines Rechnungsprüfungsamtes, schon vorab den Planungsteil und den Beschaffungsteil eines Projekts konstruktiv zu begleiten, und nicht nur im wahren Wortsinne „die Rechnung zu prüfen“, wenn also das Kind schon im Brunnen liegt…?!?

          1. Ich bin zwar nicht aus der Baubranche, aber ich möchte mal vermuten, daß es in den meisten Branchen gleich läuft: der Kunde bestellt ein Produkt, mangels Fachwissen macht er zu wenige Angaben. Weißt man ihn darauf hin, was alles zu bedenken ist, wird es ihm zu kompliziert und vor allem zu teuer und somit scheidet man als (ehrlicher) Anbieter schon mal aus. Ich sehe da zwei Probleme. Erstens: jeder glaubt, immer betrogen zu werden, ein Mehrpreis im Vergleich zum Mitbewerber wird schon als Betrug angesehen und nicht als eine eventuelle Mehrleistung. Zweitens: wenn ein Anbieter Kompetenz besitzt, dann fühlt sich der Kunde „dumm“ und will mit dem Anbieter nichts zu tun haben. Will sagen: das Problem liegt meiner Meinung nach auf beiden Seiten und wird nicht durch einen Haufen Bürokratie verbessert, auch wenn das viele immer glauben (wollen). Die Bürokratie macht nur alles teurer (aber da wird ja besonders gerne das Gegenteil behauptet, kann ich als Handwerker nicht bestätigen und wüßte auch keinen Mitbewerber, der das anders sieht).

            1. Das stimmt sicherlich so, kenne ich aus der IT-Beratung. Inzwischen werden die Auftraggeber aber schlauer und bezahlen erstmal eben so eine Leistungsbeschreibung als vorgeschaltetes Beratungsprojekt, dieses dann auch nicht mit Fixpreis. Das ist nicht allzu riskant, da dies meist in enger Kooperation mit Kundenmitarbeitern stattfindet. Mit der so erarbeiteten Unterlage schreibt man dann das eigentliche Hauptprojekt aus. Dem initial mehr ausgegebenen Geld steht so eine Risikominderung durch eben diese von Ihnen genannten Faktoren gegenüber:
              Konkretere Beschreibung mindert das Nachschlagrisiko, und in dem Konzeptionsverfahren lernen die beteiligten Kundenmitarbeiter viel über die Materie, so dass man das spätere Projekt auch viel besser beurteilen und steuern kann. Hierbei sollte man die Ausschreibung natürlich relativ offen gestalten. Wenn nur der Konzeptverfasser anbieten darf, ist dem Missbrauch wieder Tür und Tor geöffnet. Im Kanon mit Mitbewerbern jedoch kann man gut vergleichen. Auch ein separat beauftragter Projektleiter (interner Kundenmitarbeiter mit Know-how oder sonst eben als Berater eingekauft, aber unabhängig von der beauftragten Firma, welche die Ausschreibung gewonnen hat) hat sich schon gut bewährt.

              1. Muß ich schon zugeben, klingt nicht schlecht! Zumal mein Beitrag ja auch einen wesentlichen „Schwachpunkt“ hat, denn wenig Bürokratie erfordert natürlich eine gewisse Ehrlichkeit auf beiden Seiten.
                Ich finde es nur einfach nicht verständlich, wenn wegen 8,5% Mehrkosten bei einer Renovierung (da lassen sich Kosten ja noch viel schlechter schätzen als bei Neubauten!) die ganze Projektplanung in Frage gestellt wird. Frau Honerlah scheint z.B. überzeugt, daß nicht preiswert gearbeitet wurde, da sie es nicht nachprüfen kann. Ich hingegen sehe das nicht so, denn nur weil etwas für einen Laien nicht nachvollziehbar ist, ist es nicht direkt schlecht, es könnte evtl sogar bedeuten, daß Geld eingespart wurde, weil nicht alles (zeit- und somit geldaufwendig) schriftlich festgehalten wurde.

                1. Herr KIrmse, es geht hier gar nicht um die 8,5 % Mehrkosten (der Ursprungsbetrag war übrigens geringer und die Summe der Nachtragsbeauftragungen lassen das wahre Ausmaß des Problems erkennen), sondern es geht um die Art und Weise der von allen Fraktionen heute deutlich und unmißverständlich beanstandeten Auftragsabwicklung, die die WHU bereits seit Jahren kritisert!
                  Hier hat der Ausschuss – leider unter Ausschlusss der Öffentlichkeit, weil sich keiner interessierte – unisono der Verwaltung eine Abfuhr erteilt, die sich kernig gewaschen hat.
                  Die Angelegenheit wurde nicht beschlossen und wird morgen somit nicht mehr auf der Tagesordnung der Gemeinedevertretung stehen.

                  1. Hm, da bringen Sie mich dann gerade an einen Punkt, der sich mir (mangels Fachkenntnisse in der Politik) nicht erschließt: wenn die Verwaltung doch das umsetzen muß, was die Politik beschließt, wie kann dann der „schwarze Peter“ allein bei der Verwaltung liegen? Oder wo ist hier mein Denkfehler?

  5. Das schreit ja nach dem eigenen Rechnungsprüfungsamt. Und weil es da anscheinend ja gemächlich zugeht (weil eine Gemeinde hier nichts muß), tut sich da dann ja doch ein Argument für die Stadtwerdung auf.

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