Neuer Zungenschlag bei den etablierten Parteien gut sechs Monate vor den Kommunalwahlen: Neben der tendenziell baukritischen WHU haben es auch CDU und SPD auf der jüngsten Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses abgelehnt, auf einem letzten nördlichen Teilstück des Baugebiets „Westlich Große Lohe“ eine Bebauung von Doppelhäusern zuzulassen sowie auf weiteren Flächen den Bau von Reihenhäusern zu ermöglichen.
Es gehe nur noch um die wirtschaftlich größtmögliche Ausnutzung von Flächen, schimpfte CDU-Schwergewicht Folker Brocks. Und sein SPD-Pendant Horst Ostwald erklärte das Nein seiner Fraktion zum Antrag der Grundstücksgesellschaft damit, dass die Sozialdemokraten den Bebauungsplan schon immer für zu „dicht“ gehalten hätten.
Der Antragsteller dürfte den Beschluss gleichwohl verschmerzen. Schließlich ist auf der neu geplanten Siedlungsfläche ganz am Rande Ulzburgs schon jetzt dank einer 2005 vorgenommenen Bebauungsplanänderung fast flächendeckend Doppelhausbebauung zulässig. Damals wurden auch sämtliche gestalterischen Vorgaben aus dem Ursprungs-Bebauungsplan entfernt – ein Umstand, der die erschließende Firma jubilieren lässt: „Das Besondere an den Grundstücken ist die Vielseitigkeit der Bebauungsmöglichkeit. Es ist so gut wie alles möglich… Eine derartige Freiheit ist äußerst selten“, preist das Unternehmen die Baugrundstücke auf seiner Webseite an.
Christian Meeder
9. Dezember 2012
Ja,Herr Posch,das ist noch längst nicht alles!Bei der Verkleinerung der Baugrund-
stücke bei gleichzeitiger Vergrößerung des Baufensters geht es nach dem Motto
„LAISSER FAIRE;LAISSER ALLER!
Auflagen werden mißachtet,wiez.B.eine totale Versiegelung der Außenanlagen zu
vermeiden,Knicks zu schonen im Knickfußbereich,Knicksdurchbrüche werden
erweitert,vereinzelt auch ca.160 Jahre alte Überhälter(Eichen)gefällt und zu Brenn-
holz verarbeitet,ein Restbiotop nicht als solches mit HINWEISSCHILDERN minmal
als Schutzmaßnahme mit Verhaltenshinweisen versehen, um nur einige Beispiele zu nennen.
Anfragen bei den zuständigen Kommunalbehörden,ob die Auflagen auch kontrolliert werden,werden mit dem Argument beschieden,das geschehe erst nach vollständiger Fertigstellung aller Baumaßnahmen und man könne nicht alles kontrollieren!
Diese Verhaltensweise ist an Absurdität nicht zu überbieten -im übrigen auf die
Frage,wer denn dann Übergriffe melden solle,kommt die Antwort-„die Anlieger!“
Offen bleibt bei allem Unverständnis für dieses typische Behördenverhalten die
Frage,was man kontrollieren kann und ob Stichproben nicht als Minimalmaßnahme möglich sind.
Wozu denn überhaupt Auflagen verfügen,wenn Kontrollen nicht durchgeführt werden?
Warum verlinkt die Redaktion die Website- WERBUNG?
Tina Jordan
Vermutlich, um den Firmennamen nicht zu nennen.
Ja, wer hätte das gedacht. Verzicht auf Gewinnoptimierung bei Grundstücken bei der CDU oder deren Vertretern? Kaum zu glauben. Das die Grundstücksgesellschafft glücklich ist kann ich mir denken. Wenn man mit etwas Verstand diese neue Siedlung betrachtet, ist dem Planer kaum ein Fettnäpfchen entgangen. Lage der Häuser, meist der Doppelhäuser ,vornehmlich im Schatten von anderen oder mit Nord-WEST-OST Fenstern. Solaranlagen (kosten auch Geld) mit Westausrichtung im Baumschatten. Und ja, ich weiss , es gibt Vorschriften, aber die Lage der Häuser und die energetische Versorgung wären leicht anders zu planen gewesen. Hier ging es mal wieder nicht um Mensch sondern nur und ausschließlich um Mammon. Wieder mal ein Beispiel für „Nichtplanung“ die wir den damalig herrschenden und einem glücklicherweise ehemaligem Bürgermeister verdanken.
Was ist mit Schwergewicht gemeint?