Straßenbau-Gebühren vor dem Aus – Theodor-Storm-Straße-Anlieger sollen aber noch abkassiert werden

Blick in den Ratssaal am Dienstag
Blick in den Ratssaal am Dienstag

Demnächst sind sie weg – jedenfalls für zukünftige Straßensanierungen. CDU, FDP und BFB haben gestern beschlossen, dass die Straßenausbaubeiträge gestrichen werden sollen. „Wir haben über ein halbes Jahr Zeit gehabt, uns damit zu beschäftigen, ich denke schon, dass wir das heute Abend entscheiden können“, entgegnete Annika Plambeck (CDU) Zweiflern aus den Reihen von WHU und SPD, die forderten, keinen Beschluss zu fassen, sondern sich stattdessen in der Weihnachtspause noch einmal Gedanken über eine Gegenfinanzierung zu machen. 350.000 Euro lautet der Betrag, den die Gemeinde in den vergangenen Jahren im Durchschnitt an Ausbaubeiträgen von den Bürgern kassiert hat, zukünftig sollen die Straßensanierungen vollständig aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert werden.

Müssen nun Steuern oder Abgaben erhöht werden?

Zumindest derzeit nicht. Klaus Peter Eberhard (FDP) rechnete etwa vor, dass der Anteil, den die Gemeinde aus der Einkommenssteuer erhält, in diesem Jahr 500.000 Euro über dem liegt, was erwartet worden war. BFB-Fraktionschef Tile Abel mahnte allerdings, dass die Konjunktur auch wieder drehen könnte: „Noch ist das Steuersäckel gefüllt, irgendwann aber nicht mehr.“

Klar ist: ökonomisch wäre es Käse, im Aufschwung Steuern oder Abgaben zu senken, um sie ausgerechnet im Abschwung zu erhöhen, es könnte aber genau so kommen. Abel zu Eberhard, der die Streichung der Ausbaubeiträge ins Rollen gebracht hatte: „Ich hoffe, dass die FDP auch dann mitmacht, wenn die Steuern erhöht werden müssen und uns dann nicht die Drecksarbeit überlässt.“

Technisch soll der Verzicht auf die Straßenausbaubeiträge, so die Beschlusslage gestern, durch einen Griff in die Trickkiste vollzogen werden – damit die Anwohner der Theodor-Storm-Straße und der Straße ‚Im Forst‘ noch abkassiert werden können. Dafür sorgte eine Intervention der im Rathaus für Ausbaubeiträge zuständigen Sachbearbeiterin Dagmar Grawitter. Eine Straßenausbaubeitragssatzung werde unbedingt weiter gebraucht, um die Verfahren in der Theodor-Storm-Straße und in der Straße ‚Im Forst‘  abschließen zu können, appellierte die Gemeindemitarbeiterin am Ratssaal-Mikro.

Dazu muss man wissen: Die beiden Rhener Wohnstraßen waren vor vier, bzw. vor drei Jahren saniert worden, die Gemeinde hat es aber bisher nicht fertig gebracht, die Gebührenbescheide zu verschicken. Auf Nachfrage von Bürgervorsteher Cordova machte Bürgermeister Bauer klar, dass das Rathaus auch bis zum Sommer dazu nicht in der Lage sei. Um trotzdem noch an das Geld der Bürger in den beiden Straßen zu kommen, aber gleichzeitig wie von CDU, FDP und BFB gefordert, bei neuen Straßensanierungen keine Gebühren mehr zu verlangen, soll die bestehende Satzung deswegen nicht abgeschafft, sondern entkernt erhalten bleiben. Neu reingeschrieben in die Satzung soll laut gestrigem Beschluss nämlich nun ein Satz, der sinngemäß so lautet. ‚Für Straßenausbaumaßnahmen ab 2018 werden von den Bürgern keine Beiträge mehr erhoben.‘

Gestern tagte der Wirtschafts- und Finanzausschuss, nach den Weihnachtsferien muss das 33-köpfige Gemeindeparlament abschließend über die Straßenausbaubeiträge entscheiden.

cm

11. Dezember 2018

23 thoughts on "Straßenbau-Gebühren vor dem Aus – Theodor-Storm-Straße-Anlieger sollen aber noch abkassiert werden"

  1. Abschaffung der Straßenbausanierungskosten schön und gut – für die betroffenen Anlieger. Die bisher in den letzten Jahren vereinnahmten Beträge sind in den „großen Topf“ geflossen und dann……wieder ausgegeben. Zweifelsfrei nicht für die innerörtliche Infrastruktur.
    Allerdings, die Ausgaben für Gutachten waren ja nicht unerheblich und das Gutachten in Sachen „Organisation der Verwaltung“ (geschätzte Kosten z.zt. ca. 390.000,00) sind wahrlich nicht Kleingeld, was auf die Gemeinde zukommt.
    Was politisch „von oben“ noch in Sachen KiTa zu Gunsten der Eltern kommt bleibt abzuwarten.
    Der desolate Zustand der Rad- und Fußwege – hier ein Dauerbrenner, nicht nur vom ADFC (der mit seinen Argumenten hinsichtlich vorhandenen Schäden un Mängeln zweifelsfrei Recht hat).
    H-U hat nicht unbeträchtliche Kreditschulden – aber z.Zt. ist die Zinslage ja sehr günstig. Und wenn sich das wieder ändert – dann „drohen“ Steuererhöhungen. Dann könnte aber das Thema Wilstedter Straße“ sanierungsmässig abgearbeitet worden sein, ohne Bürgerbelastung. Und dann wird es wegen Geldmangel in der Gemeindekasse wieder zu Steuerhöhungen kommen ?
    Das Thema fällt uns wieder in einiger Zeit „auf die Füße“, mit Neiddebatten je nach dem wie jetzt aktuell noch „Theodor-Storm-Straße“ entschieden wird final.
    Ganz abgesehen mal von dem Dauerthema im Wahlkampf „Umgehungsstraße“. In Jahrzehnten von CDU und FDP versprochen im Wahlkampf und nie gehalten.
    Jetzt von BfB und SPD seit Mai 2018 im Wahlprogramm – aber wohl chancenlos auf Realisierung. Nur nicht nur H-U wächst, auch die Nachbarorte. Besonders der gewerbliche Straßenvekrher mit großen Fahrzeugen aller Art. Es wird also noch „enger“ und mehr auf unseren Straßen incl. der bekannten Schleichwege. Ein mehr an Sanierung dürfte die Folge sein, wovon denn ?
    Es mangelt hier – überall sichtlich – an realisierten Dingen im Ausbau – seitens der Politik so gewollt – ein Weiterdenken über 10 Jahre und mehr gab und wird es hier nie geben.

  2. Hallo Herr Borchert
    Ein wenig haben sie schon Recht .Da ich über 70 bin habe ich mit den Kita Beiträgen nicht
    so viel am Hut . Aber evtl sie??
    Ich wohne in der Wilstedter Str und freue mich über diesen Beschluß.
    Man kann dieses auch auf alle Einwohner umlegen. Aber nicht nach m2 Grundstück.
    Einige haben nur eine Mietwohhung aber es stehen 3 Autos vor der Tür. Für mich eine
    gerechte Lösung .Aber so etwas bekommt die Gemeinde eh nicht hin !
    Hinzu kommt ,von der Wilstedter Str. gehen 4 Sackgassen ab mit Ringen und Stichstraßen.
    Es wohnen in diesen Staßen 4-6 mal so viele Anwohner wie Anwohner an der Wilstedter
    zwischen Immbarg und Heidelweg und diese Anwohner müssen über die Wilstedter Str.
    Warum sollen die Anwohner dafür bezahlen ????
    Mein Vorschlag , alle , die ganze Gemeinde zahlt für die Straßen aber nach Anzahl der
    Autos .Ich weiß selber ,daß der Vorschlag Utopie ist und man von einer
    Satzung von wohl kurz nach 1900 nicht abgeht .

    1. Da haben Sie völlig Recht. Strassen- mit Ausnahme Privater Strassen- sind nun einmal öffentlch und daher von der Allgemeinheit zu finanzieren. Das bisher häufig vorgetragene Argument eine neue Strasse erhöht den Grundstückswert ist völlig irrsinnig, denn eine neue Strasse verleitet eher zur Nutzung. Also sind wir wieder bei dem Thema, wie kann das finanziert werden. Generell nur über die Gemeindekasse, da die Kfz-Steuer ja sinnentfremdet anders verwendet wird.Ob die Anzahl der PKW dann der richtige Ansatz ist weiss ich aber auch nicht. Da die meisten Beiträge und Gebühren sowieso in einen Topf fließen, kann auch nur aus diesem die Strassensanierung gezahlt werden.

    2. Hallo Herr Brauns, meine Enkelkinder sind auch nicht mehr im Kita-Alter. Aber meine soziale Sicht geht da etwas weiter, da ich auch an die jüngeren Mitbürger mit Kita-Kindern denke.
      Sie in der Wilstedter Straße würden auch zu einem niedrigeren Beitragssatz (40-60%) als die Anlieger in der Theodor-Storm Str. (75%). veranlagt werden, da ihre Straße mindestens als Haupterschließungsstraße eingestuft würde.
      Dass sie sich über den Beschluss freuen, glaube ich ihnen, denn meines Wissens haben sie auch keine Erschließungsbeiträge und auch keine Ausbaubeiträge für den Gehweg und die Verkehrsberuhigungsinseln zahlen müssen. Wenn ich da falsch liegen sollte, korrigieren sie mich bitte. Also wie bei „Fielmann zum Nulltarif.“ Das hätte ich auch gerne gehabt, der ich mit dem Kaufpreis die Erschließung und nach 20 Jahren auch noch den Ausbau bezahlt habe. Als „Allgemein-Trottel“ zahle ich jetzt die letzten Lebensjahre mit meinen Steuern auch für andere Ausbaustraßen. Ist das gerecht? Wohl nicht, aber „Trottel“ müssen bestraft werden.

      Nebenbei: Mieter zahlen auch Erschließungs- und Ausbaukosten, die bekommen nur keine Kostenbescheide von der Gemeinde, die bekommt der Eigentümer und der legt die Kosten auf die Miete um. Der „Löwenanteil“ der Beiträge in der Wilstedter Str. würde von der Klinik mit Arztpraxen und Rhen-Reha, der Rettungswache (Kreis?), der Tennishalle/Tennisclub (Gemeinde?), der Reithalle, dem Kulturverein (Gemeinde?) und Rauhes Haus fließen und nicht von den Privatanliegern in ihren Einzel- und Reihenhäusern.

  3. Bei dieser ganzen Diskussion stört mich sehr, dass wieder einmal die Kosten auf die offensichtlich „stimmlose und träge Allgemeinheit“ abgewälzt werden. Das ist politisch wie so oft das „Bewährte“ und „Einfachste.“
    Sozialpolitisch hätte ich mir eher gewünscht, dass in der Satzung die Beitragsbemessungsgrundlagen gem. Verwaltungsvorschlag auf das rechtlich zulässige Minimum reduziert worden wären und man mit den dann noch fließenden Einnahmen z.B. im Gesamt-Haushalt den Kita-Beitrag reduziert hätte. Aber das interessiert hier an dieser Stelle wohl keinen Kommentatoren.

    1. Hallo Herr Borchert,
      ich kann Ihren Beitrag nicht nachvollziehen. Zur Straße gehört doch auch der Fußweg sowie die darunter liegende Abwasserinfrastruktur. Mit anderen Worten: wirklich jeder benutzt es in irgendeiner Form, somit ist die Finanzierung rein aus Steuergelder meiner Ansicht nach gerade sozialpolitisch richtig. Theodor-Storm-Str ist doch ein besonders schönes Beispiel, natürlich haben Sie recht, daß der Publikumsverkehr nicht jeden Tag statt findet, dafür aber in einem ganz besonderen Ausmaß. Die Klassifizierung als Anliegerstraße erscheint mir da sehr ungerecht (wenngleich mir Zahlen fehlen, aber Ihnen ja sicherlich auch).

      Was ist denn das rechtliche Minimum der Beitragsbemessungsgrundlage? Das von Ihnen einfach in den Raum geworfen ist doch nichtssagend. 0%? 80%? Wären zwei völlig verschiedene Diskussionsgrundlagen. Und natürlich ist Ihr Vorschlag mit den Kita-Gebühren interessant. Aber ist er auch realistisch? Muß das Geld denn gar nicht zweckgebunden verwendet werden? Und wie hätte man bisher so einen Vorschlag diskutieren sollen, wenn ihn niemand gemacht hat? Außerdem bleibe ich dabei: gerade die Straßenausbaubeiträge sind ein sozialpolitischer Fehlschuß. Umso überraschender, wer für und wer gegen die Abschaffung gestimmt hat. Ich gebe Ihnen auch recht, daß sich schlimmstenfalls in HU bei Abschaffung der Beiträge dann straßenbautechnisch noch weniger tut, aber das ist für mich kein Argument, um eine ungerechte Abgabe beizubehalten.

      1. Hallo Herr Kirmse, einfach einmal die Verwaltungsvorlage durchlesen. Der Minimal-Beitragssatz wird dort mit 53% statt 75% der beitragsfähigen Kosten angegeben.
        Die von ihnen bezeichnete Abwasserinfrastruktur besteht aus der Regenwasserkanalisation (auch einige €100.000), die nur in Höhe von 75% von der Hälfte der Gesamtkosten beitragsfähig ist, also nur 37,5%. Die Schmutzwasserkanalisation ist gar kein Bestandteil der Straße. Das nur als einen winzigen Punkt des komplizierten Beitragsrechts.
        Nebenbei, das Beitragsrecht ist ein hochkomplexes Rechtsgebiet, dass hier nicht einmal im Ansatz erläutert werden kann.
        Wer ist bei ihnen „jeder Nutzer“ einer Straße.? Ich wohne hier über 40 Jahre auf dem Rhen und bin in etlichen Anliegerstraßen in Ulzburg und Henstedt noch nie mit dem Auto durchgefahren. Wozu auch? Warum sollte ich dort als „Vertreter der Allgemeinheit“ mit meinen Steuergeldern für den Straßenausbau beitragen?
        Ich bin auch sehr überrascht, wie sich hier mündige Bürger stark vereinfacht über eine komplexe Materie äußern. Wenn alles so einfach wäre, in unserem komplizierten Rechtsstaat, dann hätten wir eine „Flut“ von arbeitslosen Juristen.
        Grundsätzlich zum Haushaltsrecht: Einnahmen aus Ausbaubeiträgen sind nicht zweckgebunden, sie „fließen quasi in einen großen Topf, werden einmal umgerührt und wieder ausgegeben.“ man könnte mit diesen Einnahmen nicht nur Kia-Gebühren senken, sondern auch die dringend gebotene Verbesserung der Straßenunterhaltung finanzieren, oder, usw.
        Mit ihrer Argumentation der Nutzung von Straßen durch „alle“ könnten sie auch gleich die Erschließungsbeitragssatzung abschaffen., dann würden aber auch keine neuen Wohnungen/häuser mehr gebaut werden.

        1. Hallo Herr Borchert,
          richtig, die Verwaltungsvorlage hätte ich lesen können. Den Minimalsatz finde ich immer noch maximal hoch. 😉 Ja, das Beitragsrecht mag hochkomplex sein, das können Sie viel besser beurteilen als ich, trotzdem bleibe aber bei meiner (meinetwegen oberflächlichen) Meinung, daß ich das Prinzip „Anwohner zahlen anteilig die Straßensanierung“ alles andere als sozial empfinde! Sie, der nach eigenen Aussagen schon 2x gezahlt hat, mögen das anders sehen, aber wenn man danach geht, dann kann man ja nie irgendwelche Dinge ändern, weil es immer irgendjemanden geben wird, der durch eine neue Rechtslage bevorteilt, ein anderer benachteilt wird.

          Danke für die Aufklärung, daß die Ausbaubeiträge nicht zweckgebunden sind. Wobei ich mich frage, warum das so ist, denn das erscheint mir ziemlich unsinnig.

          „Jeder Nutzer“ einer Straße, das ist für mich schlichtweg jeder. Wir leben doch in einem Sozialstaat?! Es steht jedem frei, jede öffentliche Straße zu benutzen. Das muß man nicht und das kann man auch nicht, will man sicher auch gar nicht. Aber Aufgrund des „könnens“ ist es für mich eine Selbstverständlichkeit, daß dann eben auch alle dafür bezahlen (gibt genug Dinge, für die ich indirekt zahle und nicht nutze, weil es eben sozial ist). Wer immer rechtzeitig umzieht, zahlt in seinem Leben evtl nie, ein anderer mehrmals. Ist das gerecht? Ganz sicher nicht!

          Ob ich Aufgrund meiner Meinung gegen die Erschließungsbeitragssatzung sein müßte…habe ich mir keine Gedanken drüber gemacht, klingt aber irgendwie polemisch.

    2. Hallo Hr. Borchert,
      es wäre ja schon mal gut, wenn die aktuelle Ausbausatzung wirklich den Verkehr berücksichtigen würde. Der Faktor für den Sportplatz ist sehr gering gegenüber einer Wohnfläche. Warum ist das so? Der Sportplatz wird 7 Tage die Woche genutzt, dazu kommen Busse und Lieferverkehr. Bei einer fairen Verteilung würde ich ja Ihren Argumenten zustimmen, aber die jetzigen Ausbausatzung ist für die Theodor Storm Str. nicht ausgelegt. Darum ärgern wir uns so über den Beschluss.
      Wenn man jetzt feststellt, das die aktuelle Satzung an einer Stelle nicht passend ist, kann man doch nicht sagen Ihr zahlt und dann schaffen wir das ab.

      1. Hallo Herr Walch, sie haben Recht, dass in der Satzung die Sportplatzfläche (ca. 1ha also 10.000m²) nur zu 30% in die anrechenbare Gesamtfläche einfließt. Man war wohl bei der Aufstellung der Satzung davon ausgegangen, dass nur Schulsport stattfindet, nutzungsüberwiegend ist aber tatsächlich der Vereinssport mit dem entsprechendem Kfz-Verkehr. Die Schule geht allerdings aufgrund der 2-Geschossigkeit mit einem um 25% erhöhten Flächenfaktor in die Beitragsberechnung ein.
        Hinsichtlich einer möglichen Verminderung des Anliegerbeitrages aufgrund der relativ intensiven Sportplatznutzung würde ich vorschlagen, mit einem Teilerlass für die Anliegerbeiträge zu operieren. Die Anlieger müssten das der Politik und die Politik dann mehrheitlich dem Bürgermeister vorschlagen. Wenn alle einen guten Willen haben, müsste das klappen.

        1. Danke, Herr Borchert, das haben wir gespeichert. Die WHU wird das für die Theodor-Storm-Straße in Angriff nehmen.

  4. Die Theodor-Storm-Str. wurde ab 14.4.2014 saniert.
    Bauabnahme war Ende März 2015!
    Vor Beginn wurden für die Anwohner Infoveranstaltungen abgehalten, in denen wurden über Kosten zwischen 8,- und 10,- pro qm Grundstücksfläche gesprochen!
    Sehr arrogant wurde uns dann mitgeteilt, wir hätten ja ca. vier Jahre Zeit, die Summe anzusparen, so lange würden die Berechnungen dauern!
    Herr Kirmse, sie fragen, warum dauert es so lange? Die Antwort brauche ich ihnen nicht geben.
    Sie erleben es doch bei vielen Verfahren im Rathaus mit der Aussage, es fehlt Personal!
    Mir (uns) ist es recht, wenn sich die Angelegenheit noch weiter hinausschiebt, der Bürgervorsteher erwähnte es ja schon.
    Eine Verrentung auf 20 Jahre ist positiv zu bewerten, aber ich bin 71!
    Liebe Verwaltung: Vergesst doch die Theodor-Storm-Str. Ihr hättet weniger Arbeit und wir mehr Geld! Abregungskäffchen!

  5. Wurde nicht gesagt : die Gemeinde hat 4 Jahre Zeit zum Zustellen
    der Rechnungen – danach ist es verjährt ?????
    Vielleicht will die Gemeinde so einigen Klagen umgehen?????

  6. Die Un“Sinnhaftigkeit“ dieser Strassenausbaubeiträge besteht eigentlich schon immer. Bisher war die Gesetzeslage aber nicht danach ausgerichtet. Daher ist der Beschluss nunmehr mehr als zu begrüßen. Bei der Einwohnerversammlung vor vielen Jahren, wo die Gemeindeverwaltung versucht hat dieses den betroffenen Bürgern- auch den Anwohnern der Theodor-Storm-Str.- zu erklären, ist mir noch sehr präsent. Die angeführten Argumente waren mehr als fraglich und von daher kann ich die Anwohner der Theodor-Storm-Str. mehr als verstehen. Ich denke, dass es auf dem rechtlichen Weg möglich sein müsste, die bisherige Untätigkeit der Gemeindeverwaltung als Begründung für rückwirkende Kostenbescheide anzuführen. Ich drücke den Anwohnern jedenfalls die Daumen, dass hier die Anwohner nicht herangezogen werden.

  7. Nicht nur eine Schule, auch Kindergarten, Kinderhort, Turnhalle und Sportplatz werden in der Theodor-Storm-Str. angefahren!

    1. Hallo Herr Rommerskirchen, sie haben aber die eingeschränkten Nutzungsdauern der gemeindlichen Einrichtungen „vergessen“.:
      1. Schule ca. nur 200Tg p.a.
      2. Kita ca.250Tg. p.a.
      3. Sportplatz und Turnhalle mit relevantem Pkw-Verkehr ca. 150-200Tg p.a.

  8. Liebe Politiker,
    das kann doch nicht euer Ernst sein. Die Theodor Storm Str, ist vermutlich die einzige Anliegerstaße in Henstedt Ulzburg, wo die Gemeinde, also alle Bürger, 90 % des Verkehres ausmachen und damit eigentlich komplett von der Gemeinde bezahlt werden muss. Da kann man doch nicht so einen Beschluss fassen. Ich bin ehrlich gerade entsetzt.

    Clemens Walch

    1. Der Beschluß hat zwar meiner Auffassung nach nichts mit der Klassifizierung der Theodor-Storm-Str zu tun, aber wenn dort eine Schule ist, die entsprechenden Verkehr generiert und die Straße dennoch als Anliegerstraße klassifiziert ist (wenn es denn so sein sollte, das entzieht sich meiner Kenntnis), ja, dann kann ich Ihr grundsätzliches Entsetzen sehr gut nachvollziehen.

      1. Hallo Herr Kirmse, rechtlich gesehen sind die Schule, der Sportplatz, die Kita und die gemeindeeigenen Reihenhäuser auch Anlieger, also die Gemeinde, somit wir alle und gehen mit allen Baulichkeiten und Grundstücken satzungsgemäß in die Aufteilung der Kostenmasse ein. Der von den Gemeindeeinrichtungen generierte Verkehr ist somit rechtlich Anliegerverkehr. Der Kostenanteil der Privatgrundstücke ist der geringere an den Gesamtkosten, den größten Anteil trägt ohnehin die Gemeinde mit ihrem 25%igen Grundanteil zuzüglich den 75%igen Beiträgen für ihre großen Grundstücke.

    1. Gute Frage ! Leider weiß ich nicht wie zügig die entsprechenden Beamten in dern Nachbargemeinden arbeiten in diesem Punkt. Ich denke dabei an Kaki und den Kisdorfer Weg als jetzt abgeschlossene Großbaustellen. Wie einem TV-Bericht in NDR 3 – S-H-Magazin kürzlich zu entnehmen war, haben einige Bürger, u.a. das Gelände des SozIalkaufhauses im Kisdorfer Weg (lt. Grundbuch auf der Gemendefläche von Kisdorf) schon Rechnungen erhalten – aber wesentlich scneller für den ersten Bauabschnitt am Ortseingang. Der Stand der rechtlichen Auseinandersetzung kenne ich aktuell nicht.
      Ansonsten dürfte es dann wegen Theodor-Storm-Straße und Im Forst noch wenig freundliche Reaktionen der Bewohner geben, wenn lt. Avis vom Bgm. die Abrechnung nicht bis Sommer 2019 vorliegt sondern „später“…..
      Die Bürger im Kirchweg werden auch nicht glücklich sein hier bereits zur Kasse gebeten worden zu sein. Hier läuft viel Gewerbeverkehr und nicht nur Anwohner.
      Ansonsten: kein Ruhmesblatt für die Leistungsfähigkeit unser örtlichen Behördenmitarbeiter.

      1. Hallo Herr Michelsen, die Ausbaubeitragssatzung erlaubt eine Abschlags-Beitragserhebung bei baulichem Beginn der Maßnahme bis zur voraussichtlichen Höhe der Kosten. Üblich sind bei anderen Kommunen ein erster Abschlag von bis zu 80%. Abgesehen von den zusätzlichen Bescheiden entstehen keine Mehrarbeiten bei der Verwaltung. Aber was in anderen kommunen seit Jahren praktiziert wird, ist in HU ein „Riesenproblem“.. Nun ist das Thema künftig erledigt. Ich fürchte nur, das wegen knapper Kasse in Sachen Straßenausbau/-sanierung in HU kaum noch etwas passieren wird.

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