Phantomwald: Bauer will Kahlschlag mit List verhindern

 Links die Bäume und Büsche, die die Gemeinde in den 90'er Jahren am Spielplatzrand gepflanzt hat und die nun Wald sein sollen und deswegen weichen müssen. Ganz hinten ist der Aldi-Markt Dammstücken zu erkennen. Der neue Kindergarten soll auf der Wiese rechts - nicht im Bild - entstehen. Die Bäume rechts im Bild, die ganz nah dran sein werden am Kindergarten - dürfen übrigens stehen bleiben - weil sie nicht zum Wald auf der linken Seite gehören...

Links die Bäume und Büsche, die die Gemeinde in den 90’er Jahren am Spielplatzrand gepflanzt hat und die nun Wald sein sollen und deswegen weichen sollen. Ganz hinten ist der Aldi-Markt Dammstücken zu erkennen. Der neue Kindergarten soll auf der Wiese rechts – nicht im Bild – entstehen.

Bauer schlau gegen Amtmann ungut. Die Gemeinde will dem merkwürdigen Amtmann, der Bäume und Sträucher am Spielplatz Dammstücken zu einem Wald erklärt hat, ein Schnippchen schlagen. Wie berichtet, hat die Landesforstbehörde angeordnet, Bäume und Sträucher, die die Gemeinde beim Bau des Spielplatzes in den 90’er Jahren gepflanzt hatte, zu roden – weil das Grün mittlerweile Wald sei und ein Wald einen Abstand von 30 Metern zu Gebäuden einhalten müsse. Noch gibt es kein Gebäude, aber auf der gegenüberliegenden Seite soll ein Kindergarten gebaut werden, der „Wald“ müsse deswegen weg, so das Amt.

Die Bürgermeister-List um keinen großflächigen Kahlschlag zu machen: An dem Wildwuchs einfach herumschnibbeln, sodass der Amtmann keinen Wald sieht, sondern eine gepflegte Grünfläche. Als die HU-Nachrichten den Bürgermeister auf die Rodungsanordnung des Amtes ansprachen, war sich der Verwaltungschef noch nicht im Klaren darüber, ob er im Vorwege noch einmal das Gespräch mit der Behörde suchen soll, oder auch nicht. Die HU-Nachrichten-Empfehlung: Grünpflegemaßnahme durchziehen und dann einfach drauf ankommen lassen.

cm

  1. Oktober 2018

2 thoughts on "Phantomwald: Bauer will Kahlschlag mit List verhindern"

  1. Eine derartige positive Vorgehensweise/List hat vor Jahren bereits die Familie Manke auf ihrem unbebautem Grundstück am Rhinkatenweg in Henstedt-Rhen angewendet. Als das mit Bäumen versehene Grundstück durch Bewuchs langsam zum “ Wald “ mutierte, wurde dort flugs mit gutem Erfolg gelichtet und das Grundstück parkartig rück- / umgeformt. Damit entkam man auf das vortrefflichste den nervenden sog. „Waldbestimmungen“. Und die Fläche sieht gut und ordentlich aus

  2. Mit Verlaub ergänzen wir den Sachverhalt:
    Es war die WHU, die sich bereits vor 2 Monaten als erstmals von der angeblich notwendigen kompletten Rodung zu lesen war das s-h Waldgesetz angesehen hat. Schon in § 2 Abs. 1 steht zu lesen, dass kleinere Flächen mit Baumgruppen kein Wald sind. Was kein Wald ist, muss also nicht gerodet werden. Wir teilten dies dem zuständigen Fachbereich unserer Verwaltung mit der Bitte mit, möglichst viele solcher Baumgruppen stehen zu lassen und nur so wenig Bäume wie nötig zu roden. Es handelt sich hier also nicht um List, sondern um einfaches Subsumieren von Sachverhalten und rechtlichen Regelungen with a little help from WHU.

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