Kreisaufsichtsbehörde ordnet sofortigen Stopp des Rewe-Bebauungsplanverfahrens an

Vor zehn Tagen haben CDU, SPD und FDP beschlossen, die Segeberger Kommunalaufsichtsbehörde zu verklagen, wenn diese nicht ihre Auffassung ändert und das Bürgerbegehren für rechtswidrig erklärt, heute gab es für die drei Parteien die Antwort aus der Kreisstadt. Die Behörde ordnete kurzerhand an, dass die Gemeinde sämtliche Rewe-Planungen sofort einstellen muss. Gleichzeitig stellte das Amt noch einmal klar, dass die Bürger Henstedt-Ulzburgs über die Ansiedlung des Logistikzentrums abstimmen dürfen.

In dem Schreiben, das heute Vormittag im Rathaus einging, heißt es: „Hiermit stelle ich ..fest, dass das von Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Henstedt-Ulzburg eingereichte Bürgerbegehren.. zur Vermeidung weiterer Logistikzentren zulässig ist. Gleichzeitig verbinde ich meine Zulässigkeitsentscheidung mit der Anordung der sofortigen Vollziehung. Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg hat die Auslegung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses …sofort abzubrechen.“

Wenn CDU, SPD und FDP die Anordnung akzeptieren, muss innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid stattfinden. Wie die etablierten Parteien reagieren, ob sie die Behörde nun tatsächlich verklagen wollen – am Dienstag bei den HU-Nachrichten.

H-UN

23. Oktober 2017

6 thoughts on "Kreisaufsichtsbehörde ordnet sofortigen Stopp des Rewe-Bebauungsplanverfahrens an"

  1. Hallo Herr Barckmann ! Einfache Frage, einfache Antwort, kurz und verständlich und kein so beliebtes (volkstümlich ausgedrückt mit etwas Humor und Satire) „Geschwafel auf Allgemeinplätzen, wie es so manche Politiker lieben und praktizieren“, unter ggf. Hinweis aus div. Internetseiten…….
    Gemeint ist natürlich DER Meschede mit dem „profundem Wissen“ (im Kämmerlein ?), der sich hier seitens der CDU gern und oft äußert und mit dem ich hier eine besondere „persönliche Kontaktverbindung“ pflege….
    Viele haben ihn evtl. kennengelernt auf der Bürgerversammlung von einigen Wochen zum Thema „KiTa – ja oder nein“ – Bürgerbefragung durch ausführliche Darstellungen, die aber von der Mehrheit der Bürger bei der entsprechenedne Wahl nicht geteilt wurde. Seine zahlreichen Wortmeldungen und mündl. Beiträge erinnere nicht nur ich sehr gut.
    Seine Meinung und Androhungen zum Thema Schadenersatz „Pinnau-Wiesen“ teilten die Bürger auch nicht.
    Ob er hier und heute (wieder) „kneift“, wir werden es erfahren, nicht nur Sie und ich.

  2. Sehr geehrter Herr Meschede ! Auf dieser Homepage hatte ich Sie in der letzte Woche gefragt, was in Sachen NETTO auf die Gemeinde zukommt. Das bezieht sich auf die Themen: LKW- und PKW-Ströme hier im Ort, Arbeitsplätze, Gewerbesteuer, Sondervereinbarungen a la REWE.
    Auch zum Thema Rettungszeiten, in Verbindung mit dem möglichen zusätzlichen Verkehr BEIDER Logistikunternehmen antworten Sie nicht.
    Ferner die Frage: warum NETTO und die Auswirkungen seitens der Politik, auf Fragen der Bürger, nicht beantwortet werden. Es gibt keine Grundlage, daß Bürger verpflichet sind sich mühsam im Internet zu informieren, zumal es immer noch Bürger gibt und geben wird, die aus persönlichen Gründen kein Internet wollen oder möchten.
    Wenn Sie jetzt – nicht endlich – antworten, dann kann man das verschieden interpretieren. Ein Grund wäre, daß hier etwas vor den Bürgern verheimlicht werden soll, weil hinter verschlossenen Türen beraten und beschlossen oder das es Sie bzw. Ihre Partei nicht interessiert, was Bürger wissen möchten. Denken Sie daran: Mai 2018 – Wahlen.
    Beugen Sie doch bitte irgendwelchen Verschwörungsverdachten durch sachliche Informationen vor. Danke im voraus.
    REWE und NETTO werden die Zukunft der Gemeinde auf Jahrzehnte hinaus beeinflussen ggf. unumkehrlich beeinträchtigen.

  3. Dies bedeutet nur, dass damit gegen diese Anordnung ein weiterer Klagetatbestand aus juristischer Sicht geschaffen wurde. Klarheit kann letztlich nur ein Gericht schaffen, wenn der Klageweg beschritten wird.

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