Schlechte Nachrichten für Grundstückseigentümer – Rathaus hält an Straßenausbaubeiträgen fest

Fast schon keine Frage der Zeit mehr, wann die Anwohner des östlichen Teils der Wilstedter Straße ihre Sparbücher plündern müssen
Es ist wohl nur noch eine Frage der Zeit,  wann die Anwohner des östlichen Teils der Wilstedter Straße ihre Sparbücher plündern müssen

Nicht nur monatelanger Baustress kommt auf Grundstückseigentümer zu, wenn die Straße vor der Haustür erneuert wird. Auch werden diese durch die Kommunen kräftig zur Kasse gebeten. Mitunter werden dann hohe fünfstellige Summen im Rahmen der Straßenausbaubeiträge dann fällig. Für viele eine finanzielle Belastung, die nicht mal eben aus der Portokasse berappbar ist.

Auch deshalb betrachten Henstedt-Ulzburgs Bürger die zunehmende Verkehrsbelastung der Straßen vor ihren Grundstücken mit Argwohn. Leidet die Straßendecke zwar unter dem Autoverkehr vergleichsweise wenig, sind es doch mehr Großfahrzeuge wie LKWs, die offensichtlich im Wesentlichen für die Abnutzung der Straßen verantwortlich sind. Nahrung erhält diese Tatsache in einem Rechenbeispiel der Online-Ausgabe der Zeit: demnach schädigt ein 4-achsiger LKW Straßen ca. 100.000-mal so stark, wie ein PKW. Faktoren wie eine Autobahnmaut und Bauverkehr durch Innenverdichtungsmaßnahmen lassen bei diesen Zahlen den vorausschauenden Grundstückseigentümer die Haare zu Berge stehen.

Ein Hoffnungsschimmer für den betroffenen, und um seinen Geldbeutel besorgten Bürger tauchte Anfang des Jahres auf, als eine Bürgerinitiative aus Neumünster sich über eine „Petition zur Abschaffung des Straßenbaubeitrages“ an die seinerzeit zur Landtagswahl stellenden Parteien wandte. Tatsächlich fand dieser Punkt dann auch seinen Platz im späteren Koalitionsvertrag der Kieler „Jamaika-Koalition“ aus CDU, FDP und Grünen.

Nach erfolgreicher Regierungsbildung wurde das Thema durch die schleswig-holsteinischen Landesregierung schließlich im September-Plenum behandelt. Die Jamaika-Koalition brachte dabei den Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Erhebungspflicht für Straßenausbaubeiträge ein. Damit ist die Rückkehr zu der in 2012 gekippten „Kann-Erhebungsregelung“ geplant. Im Klartext heißt das:  die Kommunen wären dann nicht mehr per Gesetz gezwungen, Anlieger am Straßenausbau finanziell zu beteiligen. Sie könnten aber.

Präventiv schob einem Wegfall der Ausbaubeträge nun jüngst Henstedt-Ulzburgs Bürgermeister Stefan Bauer in der Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses einen Riegel vor. Am Fall-Beispiel der dringend anstehenden Sanierung des östlichen Teils der Wilstedter Straße erläuterte er, dass der Gemeindesäckel im Verzichtsfall mit etwa 500.000 Euro zusätzlich belastet werden würde. Im Interesse einer auch zukünftig stabilen Haushaltlage sieht er somit aus Verwaltungssicht keinen Handlungsspielraum, zukünftig auf Straßenausbaubeiträge zu verzichten. Ebenso hält er einen Verzicht denjenigen gegenüber für ungerecht, die bereits in der Vergangenheit ihre Beiträge zu Straßenerneuerungen geleistet haben.

Damit dürfte klar sein, dass für jeden LKW, der auf der Straße vor der eigenen Einfahrt entlang fährt, besser gleich der ein oder andere Euro auch weiterhin im Sparschwein landen sollte.

Gernot Willsch

17. Oktober 2017

15 thoughts on "Schlechte Nachrichten für Grundstückseigentümer – Rathaus hält an Straßenausbaubeiträgen fest"

  1. Ist es denn vertretbar, wenn z. B. in der Kranichstraße Grundstückseigentümer Straßenausbaubeiträge leisten müssen und hingegen Autofahrer auf dem P+R-Platz kostenfrei parken dürfen?

  2. Das Problem in H-U ist die Ausbausatzung. Wir in der Theodor Storm Str. bezahlen anteilig gesehen mehr als der Sportplatz der Gemeinde, obwohl dieser definitiv mehr Verkehr verursacht.
    Laut Satzung wird auch die Schule wie ein normales Wohngebäude behandelt, obwohl pro genutzter Fläche deutlich mehr Verkehr entsteht. Ein Beispiel ist das ehemalige Wohnhaus des Hausmeisters. Die Fläche entspricht in etwa unserem Haus. Dort sind jetzt ungefähr 20 Krippenkinder untergebracht. Wenn nur jedes zweite Kind mit dem Auto gebracht wird, sind das mindesten 20 Fahrten am Tag plus Personal, Essen und Reinigungsdienst. Normal sind pro Wohneinheit und Tag im Schnitt ca. 2,5 Fahrten. Wir sollen aber prozentual den gleichen Betrag wie die Gemeinde bezahlen.
    In einer Ausbausatzung sollte eigentlich der anfallende Verkehr berücksichtigt werden, also muss ein Anlieger mit erwartbarem, höherem Verkehrsaufkommen auch stärker belastet werden. Dies scheint aber in unserer Satzung so nicht zu stehen, Die Gespräche mit Hr. Bauer und der Verwaltung waren diesbezüglich leider ohne Erfolg.
    Eine Vorprüfung durch einen Anwalt hat uns veranlasst den Klageweg einzuschlagen, was wir eigentlich nicht wollten, aber ein gütliche Einigung wird von der Gemeinde leider nicht angestrebt.

    Clemens Walch

  3. ……und wenn man das Geld, das man für div. und unzählige Gutachten, die man weder umgesetzt noch realisiert hat, sondern im Archiv, Schubladen wiederfindet, vorher nur kurz im Eiltempo a la REWE gelesen und sorgsam abgelegt hat, dann wäre doch Geld über für Straßen-, Radweg- und Fußwegsanierung herrichten oder z.B. für………. nööö, man(n) braucht man ja dringend Mittel für die Kosten des Gerichtsverfahren gegen die Kommunalaufsicht……….

  4. Warum erhebt man für die Sanierung und Instandhaltung von Strassen nicht so etwas wie eine Kfz-Steuer die zweckgebunden dem Erhalt der Verkehrsinfrastruktur zu Gute kommt d.h. die Kosten werden auf alle Einzahler umgelegt…?!

    Ach Mist, sowas gibt ja schon.

    Äh, wozu braucht es die neuen Abgaben jetzt gleich?
    😉

  5. Manchmal staune ich hier doch noch ein wenig.
    „Ich habe die Straße ja nicht kaputt gemacht, das waren die anderen „. Ja sicher, stimmt.

    So eine Straße ist eben öffentlich nutzbar. Diese Tatsache und die Tatsache, sich an Reparaturen beteiligen zu müssen, kennt man vor einem Hausbau oder -kauf. Auch an der Para.

    Und ja: auch ich würde mich freuen, wenn die Verantwortung für Ausbesserung, Streu- und Räumdienst durch die Gemeinde übernommen würde… ist aber WünschDirWas…

    1. Eigentlich ist es kein WünschDirWas, denn wir alle zahlen bei Neubau für die Erschließung (integriert in den Grundstückskaufpreis), dann Grund- und sonstige Steuern (nicht zweckgebunden, gleichwohl für die Deckung der kommunalen Aufgaben zu nutzen) und als Autofahrer KFZ-Steuern.
      Straßen gehen ja nicht gleichmäßig kaputt, sondern proportional zu ihrer (Ab-)Nutzung. Viel befahrene Straßen wie die Wilstedter (oder Kirchweg oder Bahnhofstr und leider auch Schulstr und Usedomer Str., um ein paar Beispiele zu nennen) gehen also nicht kaputt, weil allein die Anwohner sie abnutzen. Insbesondere der LKW ist hier ein dramatisch stärkerer Abnutzungsfaktor als das Auto.

      Insofern ist doch gar nicht einzusehen, warum die Anlieger der Straßen, die das Pech haben, als Umgehungsstraßen missbraucht oder öffentlich frequentierte Einrichtungen zu haben, nun die Zeche für alle zahlen sollen. Wenn das Geld für die Instandhaltung nicht auskömmlich vereinnahmt wird, muss man in Kiel mal drauf hinwirken, das die Kommunen einen verursachungsgerechten Anteil der KFZ-Steuern erhalten. Denn die Fahrräder könnten auf dem Asphalt vermutlich Jahrtausende fahren, bevor da mal was bröselt. Und hochhackige Schuhe werden hier auch wenig Effekt zeigen.
      Und wenn aus Land und Bund nichts zu bekommen ist (obwohl das Geld ja da wäre), dann muss man eben mit (höheren) lokalen Steuern arbeiten.

      Nützt aber auch alles nix, wenn das Rathaus das Geld dann nicht in eine Straßeninstandhaltungsrücklage einstellt, sondern damit Riesenabwasserrohre für Logistikkonzerne baut und ihren LKW-Kolonnen den zerstörerischen Weg über unsere Ortsstraßen ebnet, ob nun ständig (Netto) oder nur bei stockenden Verkehr auf der A7 (Rewe).

  6. Na, da passt es ja, dass Bürgermeister und die Bau- und Stauparteien (CDU, SPD, FDP) sich so vehement für noch mehr LKW-Verkehr (Rewe, Netto) einsetzen.

    Im Zweifel gegen den Bürger!

    Es wird höchste Zeit, dass die nächsten Wahlen (Kommunal- und Bürgermeisterwahl) kommen.

    1. Meines Wissens, dürfen nur Kosten auf Anlieger übertragen werden, wenn es die Straße neu gebaut oder komplett saniert wird. Reparaturen hat die Gemeinde zu tragen. Daher kann ich nur empfehlen, Schlaglöcher vor der Haustür der Gemeinde umgehend zu melden und um Reparatur zu bitten. Sollte die Gemeinde dann dieser Aufforderung nicht nachkommen und die Straße muss am Ende komplett saniert werden, ist die Gemeinde der Instandhaltungspflicht nicht nachgekommen. So wäre es evtl. Sogar möglich von der Kostenbeteiligung davon zu kommen. Anbei ein interessanter Artikel hierzu
      https://www.google.de/amp/www.t-online.de/heim-garten/bauen/id_74768422/tid_amp/strassenausbaubeitraege-wann-hausbesitzer-zahlen-muessen.html

  7. Die Bürger, die z.B. in der Wilstedter Straße wohnen, sollen nun dafür bezahlen, daß die einizige Zufahrt, die unter dem kürzlichen Baustellenverkehr, den LKW-Verkehr der Ver- und Entsorgung, den Besucher, Patienten, Reha-Teilnehmern sichtbar zu leiden hat, nun auch noch mit Abgaben für die Instandsetzung tragen. Schlichtweg eine Frechheit.
    Die Last, die entsteht, für das Krankenhaus, daß lt. Bedarfsplan zu Norderstedt gehört, sollen die Bürger von HU tragen ?
    Vor einiger Zeit hatte man ja die gloreiche Idee das Wäldchen an der Wilstedter Straße abzuholzen für weiteren Wohnungsbau. Es bildete sich starker und deutlicher Widerstand durch die Anwohner, bis man das Thema als „Idee“ schnell wieder beerdigte.
    Eine Anbindung an die SH-Straße ist unseren „mächtigen“ Politiker mangels Durchsetzungskraft und Energie ja wohl weiterhin nicht möglich.
    Die Wilstedter Straße wird als Umgehung zum Stau auf der S-H-Straße genutzt, die aus Richtung HH kommen
    Und wenn dann NETTO und REWE sowie die Neubürger in Kaki u.a. und deren Gewerbebetriebe durch die HamburgerStraße rollen samt Umleitungsverkehr auf der A 7, auch auf den Schleichwegen „Usedomer“, Kirchweg ab Am Bahnbogen rollen……

  8. Am Beispiel Wilstedter Straße kann man den Betrug am Bürger deutlich erkennen.
    Wer ist verantwortlich das diese Straße kaum noch befahrbar ist.
    Als Erstes muß da die Verwaltung Verantwortlich gemacht werden.
    Durch etliche Umbaumaßnahmen und dilettantische Rückbaumaßnahmen der letzten Jahre. Dann der Ausbau Para-Klinik(Baustellenfahrzeuge) und jetzt besteht der Hauptverkehr durch Fahrzeuge die zur Para fahren.
    Die Anwohner verursachen dort den geringsten Schaden, bis gar keinen Schaden an der Straße.
    Ich kann denBürgern der Wilstedter Straße nur dazu raten, sich zusammen zu tun und gegebenenfalls gerichtlich gegen eine Kostenbeteiligung vorzugehen.

    1. Es gibt eine Bürgerinitiative die das Problem Wilstedter Str. in einer Gesamtlösung sieht. Die Anliegerkostenbeteiligung ist lediglich ein kleinerer Aspekt.

  9. Und wieder hetzt man in Henstedt-Ulzburg gegen die LKW’S.

    Der Bericht, worauf sich der Schreiberling bezieht ist schon 2 Jahre alt. Trotzdem wollen alle ihre Lebensmittel im Supdrmarkt, neue Winterreifen aufziehen etc. Sollen sie mit ner Schubkarre herangeschaxft werden? Ohne LKW wäre nicht nur der Kühlschrank leer.

    LKW ja bitte, aber nicht durch meine Strasse und meinen Wohnort..

    Mit nachdenklichen Grüßen
    Harald Kretschmer

    1. „LKW ja bitte, aber nicht durch meine Strasse und meinen Wohnort.“
      —-
      Gut und treffend formuliert. LKW gehören auf Fernstraßen und weg von Wohngebieten, wo immer es geht. Akzeptierte Ausnahmen werden regelmäßig nur Ladenbelieferungen vor Ort und Lieferungen ins Haus sein. Und wo das gut organisiert ist, gibts auch keinen Protest. Wird es schlecht organisiert und die Lebensverhältnisse der Menschen beeinträchtigt, gibts halt Ärger. Der LKW ist ja keine schützenswerte Spezies, sondern ein Werkzeug, um dem Menschen zu dienen. Was er nicht tut, wenn er Straßen vollparkt oder Abkürzungen durch Wohnstraßen nimmt.

  10. Am Ende des Tages ist eine Entscheidung für oder gegen eine Strassenausbaubeitrags-Satzung ein politischer Beschluss, der in der Gemeindevertretung gefasst werden muss.

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