Zustimmung zum Rewe-Auslegungsbeschluss Herr Meschede? Ich muss erst einmal die Unterlagen durcharbeiten

Viel zu tun für unsere ehrenamtlichen Kommunalpolitiker. Die Gemeindeverwaltung hat ihnen ordentlich Papier zum Durcharbeiten ins Haus geschickt. Er habe am Wochenende ein Paket in Ordner-Größe auf den Tisch bekommen, verriet heute CDU-Parteichef Michael Meschede den HU-Nachrichten. „Sie können sich vorstellen, da braucht man ein bisschen, um sich da durchzufinden“, so der Christdemokrat auf die Frage nach der CDU-Haltung zum Antrag des Bürgermeisters, in der kommenden Woche den sogenannten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Rewe-Bebauungsplan zu fassen. Eine Aussage zum CDU-Abstimmungsverhalten gibt es deswegen aktuell nicht.

Meschedes Äußerung macht aber deutlich: Unabhängig davon, dass eine politische Mehrheit im Gemeindeparlament die Rewe-Ansiedlung grundsätzlich befürwortet und auch unabhängig davon, ob Rücksicht auf das laufende Bürgerbegehren gegen die Rewe-Ansiedlung genommen werden sollte, könnte eine Beschlussfassung in der kommenden Woche nicht zustande kommen. Einfach deswegen, weil es möglicherweise bei Teilaspekten in den Augen der Ortspolitiker noch keine zufriedenstellenden Lösungen gibt – und Nachbesserungen angemahnt werden. BFB-Chef Jens Iversen erklärte etwa heute: „Wir haben derzeit ne Menge inhaltliche Fragen und werden sehen, wie wir da am Montag Antworten kriegen.“

Wer einen Blick auf die  Aktenberge werfen möchte, die unsere Volksvertreter durchackern müssen, kann sich im Bürgerinformationssystem die Unterlagen anschauen.

cm

4. September 2017

10 thoughts on "Zustimmung zum Rewe-Auslegungsbeschluss Herr Meschede? Ich muss erst einmal die Unterlagen durcharbeiten"

  1. Herr Eberhard,
    Es liegt mir fern, Sie traurig zu machen. Ich wollte auch nicht mit Ihnen über Ihr Unternehmen reden, sondern über Rewe. Sie sagten ja, auch der Gutachter hätte einen Fehler gemacht. Da bekommt man als Bürger schon Bedenken, was man nun glauben soll.
    Mit freundlichem Gruß
    R. Finsterbusch

  2. Um die etwas angestrengte Diskussion über die Definition von Logistik und Einzelhandel zu beenden:

    Die Logistikdefinition der Bundesvereinigung Logistik lautet: „Logistik ist ein System, das zunächst im Unternehmen, aber auch unternehmensübergreifend mit Lieferanten und Kunden, eine optimale Versorgung mit Materialien, Informationen, Teilen und Modulen für die Produktion – und auf der anderen Seite natürlich der Märkte bedeutet.“ (vgl. https://www.bvl.de/wissen/logistik-bereiche)

    Bei der geplanten Ansiedlung des REWE Logistikzentrum handelt es sich natürlich ein typisches Beispiel für Distributionslogistik (Warenanlieferung und -verteilung), die einen Teil des Gesamtunternehmens REWE darstellt, der jedoch für den geplanten Standort in Henstedt-Ulzburg entscheidend ist. Die Einordnung REWEs am geplanten Standort in HU als Einzelhandelsunternehmen ist insofern irreführend.

  3. Sehr geehrter Herr Finsterbusch,
    Sie machen mich traurig. Ich hatte gehofft wir diskutieren sachlich miteinander. Dafür ist es dann auch wichtig, dass Sie mich nicht absichtlich falsch verstehen.
    Natürlich ist REWE ein Einzelhandelsunternehmen und kein Logistikunternehmen. Siehe dazu auch gerne Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Rewe_Group
    Und die Einschränkung im Bebauungsplan bezieht sich ja auch nicht auf den Geschäftszweck des Unternehmens sondern auf die tatsächliche Verkaufsfläche an der Stelle.
    Auch für meine Unternehmensgruppe gilt: Wir sind Einzelhändler im Versandhandel. Wir siedeln uns in 2 Bauphasen mit 1800m² Büro und 7.000m² Halle an. Jeden Tag versenden wir viele tausend Pakete und jeden Tag kommen LKWs, deshalb sind wir trotzdem ganz sicher kein Logistiker. Logistik-Dienstleistungen kaufen wir ein.
    Mit freundlichen Grüßen
    Klaus-Peter Eberhard
    Fraktionsvorsitzender FDP H-U

  4. Sehr geehrter Herr Eberhard,
    gern geschehen.
    Ich hatte gedacht, dass würde Sie für die geplante REWE-Ansiedlung interessieren. Sorry, REWE hatte ich nicht benannt, allerdings den Bebauungsplan-Nr. 146.
    Danach wäre jetzt die REWE-Ansiedlung wohl nicht mehr möglich, oder? Sie hatten uns ja schon erklärt, dass es sich bei REWE eigentlich nicht um die Ansiedelung eines Logistikers handelt, sondern genaugenommen eines Einzelhändlers, der nicht nur sein Lager, sondern wesentliche Teile seiner Regionalverwaltung und auch noch sein Schulungszentrum ansiedeln will.

    Guten Abend
    R. Finsterbusch

  5. Hallo Herr Eberhard,
    das dürfte Sie interessieren:
    – – –
    Bebauungsplan Nr. 146
    „Gewerbegebiet Große Heidkoppel“
    für das Gebiet südlich des Autobahnzubringers, nördlich des
    Heideweges, westlich des Redders und Verlängerung der Rudolf-Diesel-Straße
    – – –
    Begründung:
    – – –
    „In den Gewerbegebieten soll Einzelhandel generell ausgeschlossen bleiben. Im MI-Gebiet hingegen soll Einzelhandel nur an Endverbraucher von in dem Gebiet gewerblich hergestellten oder verarbeiteten Produkten als untergeordnete Verkaufsstelle auf max. 300 m² Verkaufsfläche zulässig sein.

    1. Sehr geehrter Herr Finsterbusch,

      danke das Sie mir den Hinweis senden. Die Regelungen sind mir bekannt. Meine Unternehmensgruppe wird die Einzelhandelsverkaufsfläche in unserem neuen Gebäude unter den genannten 300m² halten. Der Verkauf ist uns explizit vom Kreis genehmigt worden.
      Mit freundlichen Grüßen
      Klaus-Peter Eberhard
      Fraktionsvorsitzender FDP H-U

  6. Die Schwachstellen werden aber schon nach kurzem Blättern sichtbar (https://www.henstedt-ulzburg.sitzung-online.de/bi/___tmp/tmp/45081036714216754/714216754/00079763/63.pdf), jedenfalls im städtebaulichen Vertrag:

    §22 Nr.2: „…die LKW direkt auf die A7 zu leiten“ klingt gut (genau genommen beinhaltet das sogar die Schonung von Kisdorf…?!?). Aber: Nur „mit Beendigung“ vom A7-Ausbau nebst Hamburger Deckel. Was ist, wenn es dort Mängel oder unvorhergesehene Hindernisse gibt, so dass der referenzierte Planfeststellungsbeschluß gar nicht zu 100% umgesetzt wird (also irgendwelche Restanforderungen nicht/anders kommen)? Tritt die Regelung dann niemals in Kraft? Warum interessiert der A7-Ausbau hier überhaupt? Angst vor Stau? Diese Angst können wir Anwohner dann ja brüderlich teilen…

    §22 Nr.2.1 & 2.2: Umprogrammierung der GPS-Programme: “ Alle Lkw-Fahrer der REWE werden entsprechend geschult und angewiesen.“ und bei externen Firmen „werden
    Regelungen in die Verträge aufgenommen“. Das Verfahren kennt man bei Kik&Co. betreffend Sozialstandards für die Näherinnen in Bangladesh: Feigenblatt, das mit Pech nur Schulterzucken auslöst.

    §22 Nr. 2.3: GPS-Tracking-Aufzeichnungen: “ Die entsprechenden Dokumentationen müssen jeweils sechs Monate abrufbar sein.“; wenn die Verwaltung sich nicht gerade durch Bürgerbegehren aufgeschreckt fühlt, sind 6 Monate ein Zeitraum, in dem hier vieles schon versandet ist. Verschnarchungsrisiko!!

    §22 Nr. 2.4: Ausnahme der Durchfahrtsperre bei Stau, nun wirds konkreter:
    – Hier zählen nicht etwa nur Störungen direkt vor der Auffahrt H-U oder noch Quickborn, sondern sogar noch HH-Schnelsen-Nord. Obwohl die LKW ja in Quickborn abfahren könnten und die altbekannte Route via Schleswig-Holstein-Straße nehmen könnten. Ohne Wohngebiete dabei zu queren. Wir sollen also auch noch Umleitungsstrecke spielen für Störungen am Ring 3!
    – Relevant für die Ausnahme solle eine „…Verkehrsbeeinträchtigung in Form eines Staus oder einer Sperrung (Stau/stockender Verkehr ab einer Länge von […] km und mehr)“ sein. Hier sollte man eine klar überdurchschnittliche Zahl einsetzen, denn die A7 Quickborn bis Stellingen ist unter den TOP-Stausegmenten auf Autobahnen in der ADAC-Staubilanz 2016 (aus Januar 2017; https://www.adac.de/_mmm/pdf/statistik_staubilanz_0117_231552.pdf ).
    – Zudem sollte man das auf Quickborn zurückschneiden: Kann man bis hierhin akzeptabel fahren, steht der Straßenzug hin zu S-H-Straße wie früher zur Verfügung, alles ohne Durchfahrt durch Wohngebiete. Und es muss nur die Staustatistik A7/Schleswig-Holstein herangezogen werden. Soll das Rathaus noch zwei separate Statistiken (S-H/HH) zu einer einzigen verdichten, wird das bei 6 Monaten Aufbewahrungsfrist erst recht nix, siehe doppelte Buchführung.

    Man sieht, das unsere Denkanstöße gar nicht so abwegig sind, wie sie von Befürwortern hingestellt wurden. Die Vereinbarungen sind zu offen (HH-Schnelsen-Nord!) und das Risiko unwirksamer Kontrolle groß (Rathaus-Performance, Aufbewahrungsfrist).

    Hier: http://gewerbe-hu.de/planung-f-a-q/ einfach nochmal unsere Denkanstöße lesen. Und dann unterschreiben, um selbst entscheiden zu können, ob wir uns das wirklich einhandeln wollen. Auslagestellen und Liste zum Download hier: http://gewerbe-hu.de/wo-kann-ich-unterschreiben-mitmachen/

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